Protocol of the Session on January 19, 2005

„Die mit der Durchführung überörtlicher Prüfung beauftragten Prüfer sind bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig.“

Künftig soll auch die Landkreisordnung auf diese Vorschrift Bezug nehmen.

Im Rahmen der kommenden Ausschussberatungen wird zu klären sein, inwiefern damit die bislang bestehende Unabhängigkeit der Prüfung auch künftig gewährleistet werden kann. Die kommunalen Spitzenverbände haben diesbezüglich Bedenken geltend gemacht, mit denen wir uns in den Beratungen der zuständigen Ausschüsse auseinander setzen müssen. Dies ist schon deshalb notwendig, weil die Akzeptanz der überörtlichen Prüfung ganz maßgeblich auf der Unabhängigkeit der Prüfer beruht. Wir müssen also klären, was es bedeutet, wenn die sachliche Unabhängigkeit der Prüfer nicht mehr mit der bisherigen organisatorischen Unabhängigkeit einhergeht.

Die überörtliche Prüfung umfasst, wie bereits erwähnt, nicht nur die Einhaltung der Rechtsvorschriften, sondern explizit auch die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Wirtschaftlichkeit von Verwaltungshandeln ist jedoch nur vor dem Hintergrund des jeweils angestrebten Zweckes zu beurteilen. Insofern werden bei einer solchen Prüfung zwangsläufig konkrete Sachverhalte unter die Lupe genommen. Weil eine Prüfungskompetenz an dieser Stelle tief in die kommunale Finanzhoheit eingreift, ist eben die Unabhängigkeit der Prüfer so bedeutsam - sowohl im Interesse der Kommunen als auch im Hinblick auf die rechtlichen Grenzen der Kommunalaufsicht.

Der vorliegende Gesetzentwurf erschöpft sich freilich nicht in der Behandlung der dargestellten Problematik. Er beinhaltet eine Reihe weiterer Neuerungen und Folgeregelungen, von denen einige die innere Struktur des Landesrechnungshofs betreffen. So wird beispielsweise die Rolle des Präsidenten bzw. der

Präsidentin bei der Wahl weiterer Mitglieder gestärkt. Außerdem ist vorgesehen, die Rolle des Präsidenten bzw. der Präsidentin bei der Geschäftsverteilung des Landesrechnungshofs zu stärken.

Meine Fraktion stimmt der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Haushaltskontrolle zu. Wir freuen uns auf spannende Beratungen sowie auf eventuell mögliche Änderungen, die wir hier in 2. Lesung beraten werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Herr Bochow. - Wir setzen die Beratung mit dem Redebeitrag der DVU-Fraktion fort. - Herr Abgeordneter Claus, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Dieser bekannte Spruch eines noch bekannteren Mannes, dessen Namen ich jedoch nicht nennen möchte,

(Zuruf von der PDS: Das ist auch besser so!)

gilt leider immer noch, in Brandenburg im Haushaltsjahr 2005 sogar mehr denn je. Sieht man sich den Sumpf aus Steuergeldverschwendung, Korruption, Unfähigkeit mit teils unabsehbaren finanziellen Folgen, Prestigedenken ohne sachlichen Hintergrund und auch nur den ganz banalen bürokratischen Schlendrian in den letzten Jahren in Brandenburg an - ich nenne hier nur LEG, Chipfabrikpleite, Lausitz-Ring, CargoLifter; dies reicht aber bis hinunter in den kommunalen Bereich, zu der Korruption überführten Bürgermeistern und Landräten oder zur XY-Bande in Neuruppin -, so kann man die Tätigkeit des einzigen unabhängigen Kontrollgremiums, das es in Brandenburg derzeit gibt, nämlich unseres Landesrechnungshofs, überhaupt nicht hoch genug einschätzen. Ohne die verdienstvolle Tätigkeit des Landesrechnungshofs - der Jahresbericht 2004 mit den darin aufgezeigten Prüffeststellungen hat es wieder einmal bewiesen - sähe die finanzielle Lage des Landes Brandenburg wesentlich düsterer aus.

Frau Präsidentin von der Aue und ihre Mannschaft haben in den letzten Jahren wahrlich Kärrnerarbeit geleistet und dafür möchte ich hier und heute seitens unserer Fraktion einmal Lob zollen.

(Beifall bei der DVU)

Ich komme nun zu den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs. Aufgrund der Koalitionsvereinbarung soll die Haushaltsprüfung der Kommunen und der Landkreise vom Landesrechnungshof auf die Kommunalaufsicht übertragen werden. Dies findet im vorliegenden Gesetzentwurf seinen Niederschlag. Dass aufgrund dieser Kompetenzverlagerung auch das bisher beim Landesrechnungshof angesiedelte Personal, das die Kommunalprüfungen in der Vergangenheit durchführte, mitsamt seinem über Jahre gewachsenen Fachwissen nunmehr dem Innenressort zugeordnet wird, ist eine logische Folge.

Die Straffung der dem Landesrechnungshof obliegenden Aufgaben - Stichwort: Lean Management - durch Auflösung der staatlichen Rechnungsprüfungsämter und deren Überführung als Außenstellen in die direkte Organisationsstruktur des Landesrechnungshofes ist im Sinne der allgemeinen Verwaltungsverschlankung, der damit verbundenen Kosteneinsparungen und der Vermeidung von Doppelarbeit sehr zu begrüßen.

Unsere Fraktion begrüßt im Sinne der wirklichen Unabhängigkeit der Institution Landesrechnungshof voll und ganz, dass auch und gerade im Hinblick auf die Anforderung an die fachliche Qualifikation die Präsidentin des Landesrechnungshofes in Zukunft das Vorschlagsrecht für die Wahl der weiteren Mitglieder des Landesrechnungshofs gegenüber dem Landtag erhält. Das heißt aber nicht, dass wir dies hier im Landtag nur noch abnicken, wie es bei den Staatsverträgen üblich ist.

Dasselbe gilt für das Recht der Durchführung der Geschäftsverteilung und der Zusammensetzung der Kleinen Kollegien durch den Präsidenten bzw. die Präsidentin.

Nur durch diese beiden Maßnahmen kann auch auf Dauer die völlige Neutralität und personelle Qualifizierung im Bereich des Landesrechnungshofes gegenüber parteipolitischen Begehrlichkeiten und Einflussnahmeversuchen gewahrt bleiben. Das gilt gerade angesichts der derzeitigen desolaten Lage im Land Brandenburg im Finanzbereich mehr denn je.

Unsere Fraktion befürwortet den vorliegenden Gesetzentwurf und stimmt einer Überweisung an den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Haushaltskontrolle zur Mitberatung zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Wir setzen die Debatte mit dem Redebeitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Petke hat das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf unterteilt sich im Wesentlichen in zwei Teile: zum einen in die Übertragung der Aufgabe der überörtlichen Prüfung vom Landesrechnungshof auf das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg und zum anderen in die Veränderung einiger Verfahrensabläufe innerhalb des Landesrechnungshofs selbst.

Worum geht es bei örtlicher Prüfung und bei überörtlicher Prüfung? - Die örtliche Prüfung unserer Kommunen beinhaltet die Jahresrechnungen, die Prüfung der technischen Kassenvorgänge und die Vergabeprüfung. Bei der überörtlichen Prüfung hingegen - da gibt es qualitative Unterschiede - geht es um die Prüfung der Verwendung der eingesetzten Mittel, unter anderem auch um die Wirtschaftlichkeitsprüfung, die Organisationsprüfung und darum, dass die eingesetzten Prüfer Empfehlungen geben können, auch Querschnittsprüfungen verschiedener Behörden, verschiedener Einrichtungen vornehmen können.

Es gibt also einen qualitativen Unterschied zwischen der örtlichen und der überörtlichen Prüfung. Der Gesetzentwurf, der

ja auf einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag von SPD und CDU fußt, sieht vor, Letzteres beim Innenministerium anzusiedeln. Dafür gibt es gute Gründe, die darin bestehen, dass die Kommunalaufsicht und die überörtliche Prüfung und hier natürlich auch die Kompetenzen, insbesondere die personellen Ressourcen, dann in einer Hand sind. Das kann und wird, wie ich glaube, zu einer Verbesserung der überörtlichen Prüfung führen.

Gleichzeitig berührt der Gesetzentwurf - das ist in der Debatte zum Teil schon angeklungen - die Frage der kommunalen Selbstverwaltung unserer Kommunen in Brandenburg. Es gibt die Notwendigkeit für Kontrolle, es gibt die Notwendigkeit für Prüfung und es gibt natürlich die ganz klare Forderung des Grundgesetzes und der Landesverfassung, die kommunale Selbstverwaltung zu sichern.

Ich glaube nicht, dass die kommunale Selbstverwaltung hier beeinträchtigt ist. Ich glaube, in Brandenburg gibt es die Notwendigkeit für Prüfung und Kontrolle und vor allen Dingen für die Beratung der kommunalen Ebene. Zahlreiche Ereignisse auf der kommunalen Ebene nicht nur in den Haushalten unserer Kommunen, sondern zum Beispiel auch in den Haushalten von kommunaleigenen Unternehmen bei den Landkreisen, bei den Städten und Gemeinden - zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften - führen uns vor Augen, dass es hier großen Beratungsbedarf gibt.

Der zweite Teil des Gesetzentwurfes beschäftigt sich mit Veränderungen innerhalb des Landesrechnungshofs. Der Gesetzgebungsvorschlag der Landesregierung fußt insoweit nicht auf dem Koalitionsvertrag, er berührt aber unsere Rechte, berührt das Recht des Landtages Brandenburg. Wenn man sich die Begründung genau anschaut, dann wird man um eine Diskussion nicht herumkommen a) über die Notwendigkeit dieser Änderungen - was wird tatsächlich besser, worin bestand die Notwendigkeit, diese Änderungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen? - und b) zu der Frage, ob denn diese Veränderung, die von der Landesregierung vorgeschlagen wird, tatsächlich richtig begründet ist. Die Begründung ist nach Auffassung unserer Fraktion an dieser Stelle nicht schlüssig. Deswegen werden wir in den Beratungen zu klären haben - insbesondere was den zweiten Teil betrifft -, worin die vorgeschlagenen Änderungen begründet sind und ob sie tatsächlich notwendig sind.

Es gäbe im weiteren Verfahren die Gelegenheit, diesen zweiten Teil des vorgeschlagenen Artikelgesetzes abzutrennen; durch den Gesetzentwurf sollen insgesamt sieben Gesetze geändert und ein neues Gesetz formuliert werden. Es wäre für die Absicht, die überörtliche Prüfung beim Innenminister anzusiedeln, völlig unproblematisch, den zweiten Teil - sollten wir denn zu dem Schluss kommen, dass dieser nicht notwendig, nicht ausreichend begründet ist - abzutrennen.

Ich wünsche uns gute und vor allen Dingen fachlich orientierte Beratungen in den beiden zuständigen Ausschüssen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Abgeordneten Petke und schließe die Debatte über diesen Tagesordnungspunkt.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 4/384 an den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Haushaltskontrolle zur Mitberatung zu überweisen. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 abgeschlossen und ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Rechnungen des Präsidenten des Landtages, der Landesregierung, des Landesrechnungshofes und des Präsidenten des Verfassungsgerichtes für das Rechnungsjahr 2002

Rechnungen des Präsidenten des Landtages (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 4/403

in Verbindung damit:

Haushaltsrechnung des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2002 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)

Unterrichtung durch die Landesregierung

Drucksache 4/44

und

Jahresbericht 2004 des Landesrechnungshofes Brandenburg

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof

Drucksache 4/154

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 4/404

und