Die Abschaffung des dienstrechtlichen Status des Generalstaatsanwalts als politischer Beamter ist längst überfällig. Meine Damen und Herren, hier möchte ich mich im Namen meiner Fraktion einmal bei Innenminister Schönbohm dafür bedanken, dass er unsere langjährige Forderung aufgegriffen hat, dies abzuschaffen, und dass das in das Gesetz aufgenommen wurde.
Gleichwohl wirft die vorliegende Initiative einige Fragen auf, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, die nicht unkritisch zu betrachten sind, so zum Beispiel die Abschaffung des Landespersonalausschusses als Organ der Personalvertretung und Mitbestimmung in Brandenburg als bisher einzigem Bundesland.
Ein weiterer Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes liegt schließlich im Bereich der Verwaltungsvereinfachung unter dem Aspekt der Reduzierung von Normen und Standards. Auch hiermit müssen wir uns im Haus noch eingehender befassen.
Ich gehe davon aus, dass wir im Innenausschuss dazu auch noch eine Anhörung durchführen werden. Aus diesem Grunde werden wir dem Gesetzentwurf erst einmal zustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Diskussion zum Versorgungsfonds kam mir eines zu kurz: Da wurden die Beamtinnen und Beamten des Landes zu sehr auf Kostenstellen reduziert. Des
wegen bin ich unserem Innenminister Jörg Schönbohm und Kollegen Holzschuher sehr dankbar, dass sie an dieser Stelle darauf hingewiesen haben, dass ohne den öffentlichen Dienst das sind ja nicht nur die Beamtinnen und Beamten, sondern natürlich auch die Angestellten, die Arbeiterinnen und Arbeiter all das, was wir hier beschließen, all das, was wir auf den Weg bringen, nicht denkbar wäre.
An der Stelle muss erwähnt werden: Die Leistungsfähigkeit, der Leistungswille und die Qualität der Arbeit des öffentlichen Dienstes in Brandenburg sind eben auch ein Standortfaktor. Die Arbeit des öffentlichen Dienstes macht unser Land lebenswert. Ich will nicht nur die Schulen erwähnen, sondern auch die Polizei, die Verwaltung, die anderen Bereiche, die kommunale Verwaltung. Ohne die Männer und Frauen, die täglich ihren Dienst im öffentlichen Dienst für unsere Gesellschaft versehen, in oftmals sehr schwierigen und anspruchvollen Situationen, wären wir in Brandenburg, wären wir in Deutschland nicht so weit gekommen, wie wir gekommen sind. Die Lebensqualität wäre so nicht gegeben.
Wer dafür ein Beispiel haben will, der kann gelegentlich in andere Länder schauen, wie plötzlich das alltägliche Leben beeinträchtigt wird, wie wirtschaftliche Prozesse gekappt werden, wie an anderen Stellen die Leistungskraft, die Lebensqualität eines Landes sinkt, wenn die Müllabfuhr streikt, wenn Lehrerinnen und Lehrer streiken, wenn andere die Arbeit verweigern. Deswegen kann es nicht sein, dass wir den öffentlichen Dienst allein auf Kostenstellen reduzieren. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf auch ein wichtiger Gesetzentwurf.
Jörg Schönbohm hat es angesprochen: Es geht um die Weiterentwicklung des Beamtenrechts in Brandenburg. Wir wollen ein zeitgemäßes Beamtenrecht, wir wollen ein Beamtenrecht, das einen Ausgleich findet zwischen den Anforderungen des Dienstherrn - des Landes oder der Kommunen - auf der einen Seite und den Belangen der Bediensteten, der Beamtinnen und Beamten, auf der anderen Seite. Es gibt in diesem Gesetzentwurf - Jörg Schönbohm hat es aufgezählt - viele gute Dinge, die auf der einen Seite das öffentliche Dienstrecht flexibler machen, die aber auf der anderen Seite zum Beispiel die Flexibilität für die Beamtinnen und Beamten erhöhen, wenn es darum geht, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen bzw. diese Vereinbarkeit zu verbessern.
Hier ist in fast allen Redebeiträgen das Laufbahnrecht angesprochen worden. Ich möchte es nicht so ausdrücken, wie Sie, Herr Dr. Bernig, es mit der Formulierung „gegeneinander ausspielen“ getan haben. Ich halte das nicht für sachgerecht. Aber ich nehme auch zur Kenntnis, dass Länder wie Bayern und Niedersachsen, die bedeutend mehr Bedienstete im öffentlichen Dienst haben, andere Wege gehen.
Ich weise auf einen wichtigen Punkt hin, der in der Gesetzgebungsdebatte eine Rolle spielen wird: Soll es allein der Abschluss sein, der über eine Laufbahn entscheidet, oder können nicht auch andere Kriterien wie Berufs- und Lebenserfahrung verstärkt Einfluss haben?
Dafür gibt es ein Beispiel. Wir haben gestern das Hochschulgesetz verabschiedet und gehen damit in Brandenburg einen neuen Weg, nämlich dass man ohne Abitur studieren kann, wenn entsprechende Voraussetzungen hinsichtlich der beruflichen Qualifikation vorhanden sind. Auch da hat es Diskussionen ge
geben. Aber warum soll dieser Aspekt - Berufs- und Lebenserfahrungen - nicht auch im öffentlichen Dienst, wenn es um die Frage der Beförderung bzw. der Übertragung von Ämtern geht, verstärkt eine Rolle spielen? - Anderes werden wir ebenfalls zu diskutieren haben.
Ich freue mich auf die parlamentarische Befassung. Eines kann man an der Stelle, glaube ich, sagen: Wir wollen den Beamtinnen und Beamten eine feste, sichere und gute Grundlage geben, motiviert für das Land Brandenburg, motiviert für die Menschen in Brandenburg ihren Dienst zu verrichten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Petke. - Ich schließe damit die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/7004, einschließlich Korrekturblatt, an den Ausschuss für Inneres. Wer dieser Überweisung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dem Antrag auf Überweisung ist einstimmig gefolgt worden.
Die Wahl der Vorsitzenden und von drei Mitgliedern des Medienrates erfolgt gemäß § 72 Abs. 1 der Geschäftsordnung geheim. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks sind die Kandidaten gewählt, die jeweils eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl erhalten. Das sind in unserem Fall 59 Jastimmen. Das Mitglied, das zugleich den Vorsitz inne hat, wird gemäß Satz 2 von beiden Parlamenten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt.
Ich gebe Ihnen nun Hinweise zum Wahlverfahren. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmenabgabe rechts und links von mir auf den Regierungsbänken.
Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen der Kandidatin für die Wahl als Vorsitzende des Medienrates und einen Stimmzettel mit den Namen der drei Kandidaten für die Wahl von drei Mitgliedern des Medienrates, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen.
Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.
So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? Gibt es dazu Fragen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl, und ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Ich stelle die Frage, ob außer Frau Fischer, die inzwischen den Plenarsaal betreten hat, jemand nicht die Gelegenheit hatte, an der Wahl teilzunehmen. - Frau Fischer hat ihre Wahlscheine auch abgeben können. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Auszählung der Stimmen vorzunehmen.
An der Wahl der Vorsitzenden des Medienrates haben sich 76 Abgeordnete beteiligt. Es gibt 75 gültige Stimmen, 1 ungültige Stimme, 55 Jastimmen, 14 Neinstimmen, 6 Stimmenthaltungen. Das heißt, Frau Prof. Dr. Limbach ist damit in diesem Wahlgang nicht als Vorsitzende des Medienrates durch den Landtag Brandenburg gewählt.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl der Mitglieder des Medienrates bekannt. Auch hier haben sich 76 Abgeordnete beteiligt. Es gibt 76 gültige Stimmzettel. Auf Herrn Prof. Dr. Hansjürgen Rosenbauer entfallen 68 Jastimmen, auf Frau Roma
nowski 58 Jastimmen, auf Herrn Dr. Weimer 60 Jastimmen. Das heißt, Herr Prof. Dr. Rosenbauer und Herr Dr. Weimer sind mit Zweidrittelmehrheit gewählt, Frau Romanowski ist nicht gewählt.
Das ist das jetzige Wahlergebnis. Ich unterbreite Ihnen den Vorschlag, die Sitzung für eine halbe Stunde zu unterbrechen, und bitte, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer und die Fraktionsvorsitzenden sich mit mir hier kurz verständigen, wie wir mit diesem Ergebnis jetzt umgehen und wie weiter verfahren werden soll. Ich bitte Sie, 15.25 Uhr wieder im Saal zu sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Hoffnung, nun doch eine bombenfreie Sitzung fortführen zu können, rufe ich zu einem zweiten Wahlgang zur Wahl der Vorsitzenden und eines Mitglieds des Medienrates in entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 3 der Anlage 7 unserer Geschäftsordnung auf.