Protocol of the Session on November 19, 2008

Skandalös ist zum Beispiel, dass die Abteilung für Verfassungsschutz des Innenministeriums seit drei Jahren die automatisierte Datenverarbeitung ohne ausreichendes IT-Sicherheitskonzept betreibt. Trotz umfassender Unterstützung sowie Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Landesbetrieb für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben hat es diese angeblich so erfolgreiche Behörde noch nicht einmal geschafft, ein vollständiges Sicherheitskonzept zu erstellen. Das förmliche Beanstandungsverfahren wurde daher zu Recht von der LDA gegen Ihr Ressort eingeleitet, Herr Minister Schönbohm. So fehlen dort die erforderlichen IT-Sicherheitsziele und -strategien, die notwendige Dokumentation der Zugriffs- bzw. Zugangsberechtigung sowie der Schlüsselverwaltung, ein Notfallversorgungskonzept, ein Datensicherungskonzept, ein PC-Virenschutzkonzept, ein Krypton-Konzept, ein Konzept zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen, die Dokumentation der Systemkonfiguration bzw. des Netzplanes und das Konzept eines Schulungs- und Sensibilisierungsprogramms für IT-Sicherheit.

Es ist schon ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren, für eine verdeckt und investigativ tätige Behörde, seit Jahren mit einem die innere Sicherheit gefährdenden IT-Sicherheitskonzept zu arbeiten. Der Datenmissbrauch durch diese Schlamperei, meine Damen und Herren, kann praktisch jeden Bürger unseres Landes in Gefahr bringen. Herr Minister Schönbohm, erklären Sie das bitte auch einmal ihren V-Leuten, die Sie für die Informationsbeschaffung ja oft nutzen, dass die Datenschutzrechte von einer absolut unprofessionellen Behörde betreut werden. Die nichtssagende und fast schon unverschämte Antwort des Innenministeriums auf unsere Kleine Anfrage in der Drucksache 4/6844 passt jedenfalls in dieses Konzept. Schließlich führt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht der LDA offensichtlich den ganzen Landtag - so kann man sagen - an der Nase herum; denn dort steht unter Punkt 5.2 ebenso wenig wie in der besagten Antwort auf unsere Kleine Anfrage.

Meine Damen und Herren, auch die Zahl der Beschwerden bei der Datenschutzaufsicht für den nichtöffentlichen Bereich im Innenministerium ist besorgniserregend; denn diese hat sich im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum um über ein Drittel erhöht. Daher ist die Kritik von nahezu allen Experten in der öffentlichen Anhörung zur Frage der Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht nur berechtigt, meine Damen und Herren. Warum Brandenburg, wie Berlin schon seit 1995, es nicht schaffen soll, die Anwendung des Landes- wie auch des Bundesdatenschutzgesetzes von einer Behörde kontrollieren zu lassen, können Sie, Herr Minister Schönbohm, niemandem mehr glaubwürdig vermitteln und auch nicht erklären.

Die von Ihnen immer vorgeschobene Notwendigkeit einer Verfassungsänderung glaubt Ihnen hier nicht einmal Ihr Koalitionspartner mehr. Jedenfalls hat Frau Stark von der SPD, wie vorhin schon einmal gesagt wurde, in der Debatte im Oktober zur Drucksache 4/6460 das ausdrücklich in Zweifel gezogen, und im Hinblick auf Artikel 11 der Landesverfassung mag sie ja ausnahmsweise sogar Recht haben. Dass es innerhalb der Koalition hier - sagen wir einmal so - etwas Krach gibt, zeigt sich daran, dass die SPD-Fraktion nun plötzlich einen Gesetzentwurf ankündigt, von dem die CDU-Fraktion nicht die geringste Ahnung hatte - zumindest nach der Reaktion von Herrn Werner in der damaligen Debatte. Wir jedenfalls sind auf diesen geheimnisvollen Gesetzentwurf schon richtig gespannt, Frau Stark.

Der Beschlussempfehlung des Innenausschusses werden wir natürlich zustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält der Abgeordnete Werner.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Claus, so sind wir halt in der Koalition: immer für Überraschungen gut. - Aber lassen Sie mich zu dem Bericht kommen.

Es ist, wie immer, ein sehr umfangreicher und inhaltsreicher Bericht, den uns die Datenschutzbeauftragte hier vorgelegt hat. Ich darf Ihnen namens meiner Fraktion einen herzlichen Dank dafür sagen; Dank auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an ihre Behörde, für die geleistete Arbeit. Der Bericht zeigt anhand einer Reihe von Fällen von Kontrollen, die Sie durchgeführt haben, und auch Hinweisen aus der Bevölkerung, wie wichtig beide Bereiche sind, sowohl der Datenschutz als auch das Recht auf Akteneinsicht.

Wenn man sich die Gegenüberstellung des Tätigkeitsberichts und der Stellungnahme der Landesregierung dazu anschaut, dann sieht man, dass auf der rechten Seite, nämlich bei der Stellungnahme, ganz viele weiße Flecken sind. Das heißt, dass die Landesregierung an diesen Stellen den Feststellungen der Datenschutzbeauftragten uneingeschränkt zustimmt. Ich denke, es ist auch gut so, dass sie diese Arbeit geleistet hat und dass es da keine Meinungsverschiedenheiten gibt.

Es gibt eine zweite Kategorie, bei der die Landesregierung zu bestimmten Dingen aufgefordert wurde und wozu die Landesregierung sagt, dass sie das bereits in Angriff genommen habe oder dass die Landesbeauftragte das so richtig sehe, dass die Landesregierung diesen Weg also so gehen werde.

Es mag ein paar Sachverhalte geben - jedenfalls sind die mir beim Lesen so aufgefallen -, bei denen vielleicht Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten bestehen, bei denen es dann aber auch eine Klarstellung gibt.

Bei einigen ganz wenigen Sachverhalten gibt es Widersprüche. Da muss man an der Lösung arbeiten. Da sind beide Seiten, sowohl die Landesregierung als auch die Datenschutzbeauftragte, gefordert, zu einer Lösung zu kommen.

Die Landesbeauftragte stellt in ihrer Einführung zu Recht die Frage nach der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit neuer Eingriffsbefugnisse. Im Wesentlichen geht es um die Abwägung von Rechtsgütern. Es geht um Sicherheit auf der einen Seite, um Freiheit auf der anderen Seite. Frau Hartge stellt auch zu Recht fest, dass beides nicht absolut zu haben ist, sondern dass man bei jeder neuen Sicherheitsregelung, die man einführen will, immer abwägen muss: Was ist uns an dieser Stelle wichtiger, auf der einen Seite der Datenschutz, aber auf der anderen Seite auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger? Aber oberste Priorität muss nach meinem Dafürhalten gleichwohl die Datensicherheit haben, worauf die Landesbeauftragte ja auch ihr besonderes Augenmerk gelegt hat, und zwar, wie ich meine, zu Recht.

Wie in dem Bericht ebenfalls festgestellt wird, haben wir das Datenschutzgesetz novelliert. An einigen Stellen haben wir das Gesetz entbürokratisiert. Es lässt sich jetzt besser anwenden. Wir haben das verpflichtende Sicherheitskonzept beibehalten. Vorgeschrieben ist eine Vorabkontrolle bei erstmaligem Einsatz automatisierter Verfahren oder für den Fall, dass ein Verfahren wesentlich verändert wird. Auch haben wir uns dazu entschlossen, die Audit-Regelung beizubehalten.

Das Innenministerium hat uns berichtet, dass es inzwischen eine einheitliche Sicherheitsarchitektur gibt. In anderen Häusern ist man insoweit ebenfalls auf einem guten Weg. Zum Teil ist das schon abgeschlossen, zum Teil wird das demnächst der Fall sein.

Wie von Kolleginnen und Kollegen schon erwähnt worden ist, haben wir uns in den zuständigen Gremien über das Sicherheitskonzept beim Verfassungsschutz verständigt. Wir haben festgestellt, dass dieses Sicherheitskonzept auf einem guten Weg ist. Die an dieser Stelle zunächst entstandenen Missverständnisse sind aus meiner Sicht weitestgehend ausgeräumt worden.

Vor etwa vier Wochen haben wir hier über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE diskutiert - auf den Antrag als solchen möchte ich jetzt nicht weiter eingehen -, und die Positionen dazu sind ausgetauscht worden. Insofern bedarf es Ihres Änderungsantrags, den sie heute hier eingebracht haben, jedenfalls nicht.

Soweit die Datenschutzbeauftragte sicherlich nicht ganz zu Unrecht noch einmal fragend anmahnt, ob man das Umweltinformationsgesetz nicht mit in das Gesetz betreffend das Recht auf Akteneinsicht integrieren könnte, möchte ich diese Frage gern an die Kollegen des zuständigen Fachausschusses, denen das Umweltinformationsgesetz vor wenigen Minuten zur Beratung überwiesen worden ist, weitergeben.

Gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung. Von den Kolleginnen und Kollegen und von der Datenschutzbeauftragten sind zu Recht die Datenschutzskandale der zurückliegenden Zeit genannt worden. Ich kann an dieser Stelle nur an alle, die mit Datenschutz, ob im öffentlichen oder im nichtöffentlichen Bereich, zu tun haben, appellieren, zum einen alles zu tun, damit diese Skandale rückhaltlos aufgeklärt werden, aber zum anderen auch alles dafür zu tun, dass die Öffentlichkeit aufgeklärt wird, alles zu unternehmen, damit solche Skandale nicht wieder entstehen können bzw. entsprechende Regelungen getroffen werden, sodass solche Skandale nicht weiter anhalten bzw. nicht neue Skandale entstehen können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu der Stellungnahme und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält jetzt Minister Schönbohm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Beratung steht der 14. Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten in Verbindung mit der Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Bericht und mit dem 14. Bericht

der Landesregierung über die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Hierzu liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses vor.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht hat am 11. März 2008 ihren 14. Bericht für die Jahre 2006 und 2007 vorgelegt und darin deutlich gemacht, wo im Berichtszeitraum aus ihrer Sicht Problemfelder des Datenschutzes und der Akteneinsicht lagen.

Nach den Vorschriften des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes nimmt die Landesregierung zu dem Tätigkeitsbericht der LDA Stellung. In dieser Stellungnahme soll im Wesentlichen aufgezeigt werden, wo Meinungsunterschiede zwischen der Landesregierung und der LDA bestehen. Unterschiedliche Standpunkte werden zum Beispiel gegenüber dem Polizeigesetz vertreten.

Aber in der großen Mehrheit der Fälle ist festzustellen, dass bereits im Vorfeld von Entscheidungen ein konstruktiver Dialog zwischen den einzelnen Ressorts und der LDA stattfindet und auf diese Weise gemeinsame Lösungen entwickelt werden. Dies war zum Beispiel bereits im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem ComVor der Fall. Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass die Zusammenarbeit im Vorfeld zwischen den Ressorts und der LDA Erfolge gehabt hat.

Ganz überwiegend trägt - dies wird sowohl aus den Ausführungen der LDA in ihrem Tätigkeitsbericht als auch aus meiner Stellungnahme deutlich - die enge Einbindung der LDA in Vorhaben der Landesregierung zu konstruktiven Ergebnissen bei. So gelingt es immer wieder, gemeinsame Lösungen zu entwickeln und den Datenschutz voranzubringen.

Dem Landtag liegt die Beschlussempfehlung vor, den Bericht und die Stellungnahme der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung aufgefordert, für die Landesbeauftragte die Sicherheitskonzepte der Ministerien zu ermitteln. Wir haben darüber im Innenausschuss diskutiert. Ich habe darauf hingewiesen, dass dies nicht dem Gedanken des Bürokratieabbaus entspricht. Herr Dr. Scharfenberg und andere Kollegen haben darauf hingewiesen, dass dies unabhängig davon zu geschehen hat. Selbstverständlich werden wir dies tun. Aber in der nächsten Legislaturperiode sollte überprüft werden, inwieweit der Nutzen dem Aufwand entspricht. Das ist ein Teil der parlamentarischen Arbeit.

Zusammen mit der Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht der LDA liegt Ihnen der Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich vor. Der Berichtszeitraum erstreckt sich auch hier über zwei Jahre. Schwerpunkte sind Ausführungen zur Kontrolltätigkeit der Aufsichtsbehörde über Datenverarbeitung durch Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen und Firmen, die ihren Sitz im Land Brandenburg haben, sowie zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der anderen Bundesländer und des Bundes, dem sogenannten Düsseldorfer Kreis.

Die aufsichtsbehördliche Tätigkeit auf dieser Ebene war auch durch die Mitarbeit an und teilweise durch die Umsetzung von Gesetzentwürfen zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes geprägt. Zu nennen sind hier das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse, insbesondere in der mittelstän

dischen Wirtschaft, und aktuelle Entwürfe des BMI auf der Grundlage einer Bundestagsentschließung im Anschluss an den Bericht der Bundesregierung zum Auskunftswesen.

Die in diesem Jahr bekannt gewordenen Verstöße gegen den Datenschutz sind naturgemäß in dem aktuellen Bericht der Aufsichtsbehörde noch nicht enthalten. Darum möchte ich zwei Punkte aus dem Bericht aufgreifen.

Erstens: Die Aufsichtsbehörde hat intensiv an dem von der LDA initiierten Projekt „Datenschutz für Lehrer und Schüler“ mitgewirkt. So wurden Lehrmaterialen zu Themen wie Gewinnspiele, Kundenkarten, Schufa oder andere Handelsauskunfteien erarbeitet. Die jüngsten Vorfälle beim Datenschutz zeigen, wie wichtig eine solche Aufklärungsarbeit ist. Das ist Prävention im besten Sinne des Wortes.

Zweitens: Aufgrund der zunehmenden Nutzung des Internets für Online- und E-Commerce-Vorgänge ist im steigenden Maße Beratungsbedarf aus der Perspektive des Verbraucherschutzes und der zivilrechtlichen Rechtsprechung im Hinblick auf präventives datenschutzgerechtes Handeln zu erfüllen. Dieser Beratungstätigkeit wird nach meiner Einschätzung künftig eine weiter wachsende Bedeutung zukommen. Daher empfehle ich Ihnen und ich bitte Sie, den Bericht der Aufsichtsbehörde so zur Kenntnis zu nehmen, wie es vom Innenausschuss vorgeschlagen worden ist.

Lassen Sie mich folgende Bemerkung machen, da hier mehrfach das Zusammenlegen der Datenschutzbehörden angesprochen wurde. Ich bin nicht dagegen, weil ich sage, ich will die Arbeit unbedingt aufrüsten. Nein. Ich bin dagegen, weil ich sage, zum jetzigen Zeitpunkt halte ich das für falsch im Zusammenhang mit dem EuGH. Ich schlage allen vor, die sich dazu äußern, etwas mehr Nachdenklichkeit an den Tag zu legen.

In den beiden Bundesländern, die die größten Schwierigkeiten und Skandale hatten, ist das zusammengelegt, was Sie gerade fordern. Wenn das alles, was hier gesagt wurde, richtig wäre, hätte es den Telekom-Skandal in Bonn nicht geben dürfen. In Nordrhein-Westfalen sind beide Bereiche zusammengelegt worden, in Niedersachsen, wo es Schwierigkeiten gab, ebenso. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Schwierigkeiten im Callcenter-Bereich. Ich empfehle nur etwas mehr Nachdenklichkeit.

(Zurufe der Abgeordneten Bochow und Schulze [SPD])

- Ja, von daher gesehen, war ich überrascht, dass Frau Hartge als Landesdatenschutzbeauftragte dem Landtag Aufgaben stellt. - Vielen Dank.

Herzlichen Dank. - Wir kommen damit zur Abstimmung.

Es liegt Ihnen erstens ein Änderungsantrag in der Drucksache 4/6932 vor, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE; Ergänzung des Beschlusstextes, Herr Dr. Scharfenberg verwies darauf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist mehrheitlich gegen diesen Änderungsantrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/6891. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt. Sie ist damit angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Novellierte Kommunalverfassung in der Praxis

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/6904

Ich eröffne die Aussprache. Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg erhält das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der gesamte Prozess zur Erarbeitung der neuen Kommunalverfassung war durch eine äußerst kontroverse Diskussion gekennzeichnet. Auch nach der Beschlussfassung im Landtag gab es noch vor Inkrafttreten massive Kritik an wesentlichen Punkten. Ich verweise insbesondere auf die Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung, die von den kommunalen Spitzenverbänden strikt abgelehnt werden.

Es gibt Kommunen, die vor dem Inkrafttreten schnell noch zu den bisher geltenden Konditionen Entscheidungen zu ihren Unternehmen und Beteiligungen herbeiführten, um den neuen verschlechterten Rahmenbedingungen zu entgehen. Hier besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf, um kommunale Unternehmen zu sichern.

(Zuruf des Abgeordneten Schippel [SPD])

- Herr Schippel, dann haben Sie es nicht richtig gelesen. Mit dem vorliegenden Antrag weisen wir jedoch auf eine andere Problematik hin. Wie sich jetzt, in den ersten Wochen der Umsetzung der neuen Kommunalverfassung, zeigt, entstehen Wirkungen, die so nicht bedacht oder vielleicht auch nicht beabsichtigt waren. An den Eckpunkten des MI und am ersten Entwurf der Kommunalverfassung ist von der Fraktion DIE LINKE, aber auch von anderen kritisiert worden, dass die Hauptverwaltungsbeamten noch mehr in ihrer Organkompetenz gestärkt werden sollen. Das führte dazu, dass einige dieser Regelungen, so zum Beispiel die ins Auge gefasste Übertragung des Vorsitzes in der Vertretung an den Hauptverwaltungsbeamten, nicht in das Gesetz eingeflossen und einige Veränderungen am ersten Entwurf vorgenommen worden sind.