Herr Schönbohm, können Sie sich vorstellen, dass ich, der Abgeordnete Heinz Vietze, am Freitag der vergangenen Woche im Haushalts- und Finanzausschuss im Zusammenhang mit der Wohnungsbauförderung und der Stadtentwicklung darüber gesprochen habe, dass es, bei aller kritischen Betrachtung, etwas hervorzuheben gilt, wenn man die Ausgangsbedingungen von 1990 nimmt...
Ich will nur fragen, ob Sie sich vorstellen können, dass ich in dem Zusammenhang als einer, der damals in Potsdam für den Bezirk Verantwortung getragen hat, gesagt habe, dass es gesellschaftliche Entwicklungen gibt, zum Beispiel beim Städtebau, bei der Stadtgestaltung, der Stadtbildgestaltung, der Infrastruktur, die wir unter den Bedingungen, unter denen ich Verantwortung getragen habe, nie hätten realisieren können, und dass ich demzufolge auch eine Würdigung des Beitrages derer vorgenommen habe, die diese Arbeit in 17 Jahren geleistet haben.
Die Frage war sehr lang, aber ich kann mir vorstellen, dass ich die lange Frage kurz beantworten kann: Ja, es war schlecht, und es ist viel besser geworden. Das war das, was ich sagen wollte. Aber das habe ich von Ihren Kollegen aus Potsdam in der Antwort nicht gehört. Sie haben in der Antwort, die im Mai erarbeitet worden ist, die Zahlen über die Verschuldung der Kommunen genannt. Die Zahlen stammen vom Mai 2008. Jetzt hat der Herr Finanzminister die Zahlen vom 04.09. dieses Jahres genannt. Sie haben sich positiv verändert. Ich habe bis heute, bis eben nicht festgestellt, dass Sie gesagt haben: Gott sei Dank, es ist besser geworden. - Nein, es kann doch gar nicht wahr sein, dass es besser geworden ist. - Das ist Ihre Betrachtungsweise. Bei Ihnen ist das Glas immer halbleer, und bei uns
Nun möchte ich Ihnen ein anderes Beispiel nennen. Sie sagen auf der einen Seite: Wir wollen selbst Verantwortung vor Ort tragen, aber Groß Kreutz muss die Regierung machen. - Wieso muss sich die Regierung um die Gemeinde Groß Kreutz kümmern?
Wir haben einen Landkreis. Wenn Sie die kommunale Selbstverwaltung wollen, dann können Sie diese nicht außer Kraft setzen, wenn es unbequem wird. Oderberg hat große Schwierigkeiten, sich finanziell zusammenzufinden. Wenn man nicht in einer bestimmten Zeit zu einem Ergebnis kommt, sind wir gezwungen, vom Land aus einzugreifen und die Dinge vorzutragen.
Die Gemeinde Groß Kreutz, finde ich, ist kein gutes Beispiel, weil es zeigt, dass die kommunale Selbstverwaltung bisweilen nicht zurechtkommt. Dort muss geholfen werden, und das ist Zuständigkeit der Kreisverwaltung, die in diesem Bereich auch tätig wird.
Wir haben die Gesetze entschlackt und präzisiert, und wir haben durch Entlastungsgesetze den Kommunen die Möglichkeit gegeben, sich selbst Handlungsbereiche zu eröffnen. Auch in der finanziellen Ausstattung ist der kommunale Spielraum erweitert worden. Dies wird auch erläutert. Außerdem haben wir im Finanzausgleichsgesetz eine angemessene Verteilung des Finanzaufkommens im kommunalen Bereich erreicht. Wie Kollege Speer gesagt hat, stellt sich in der nächsten Legislaturperiode die Frage, ob dort aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse nachgesteuert und justiert wird.
Auf der Grundlage der Kommunalisierung weiterer Aufgaben können auch die Kommunen zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort in Anspruch nehmen. Dazu haben wir mit dem Standarderprobungsgesetz Möglichkeiten eingeräumt. Mit der Erweiterung des Standarderprobungsgesetzes um zusätzliche Aufgabenbereiche können die Gemeinden auf ihren Antrag hin nunmehr auch andere Aufgaben übernehmen, die ich jetzt nicht im Einzelnen aufzählen werde. Diese Aufgabenübertragung an die Gemeinden wird zur Verbesserung einer orts- und bürgernahen Aufgabenerfüllung führen. Eines ist auch klar: Unser Konnexitätsprinzip macht es nicht immer einfach, Aufgaben qua Amt zu übertragen, zum Teil ist es auf Anforderung leichter. Wenn wir sie übertragen, haben wir immer Diskussionen über Konnexität. Das, glaube ich, ist Ihnen bekannt.
Dass die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung verstärkt wurden, können Sie daran erkennen, dass die Zahl der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zugenommen hat. Vielfältige Regelungen vor Ort gehen darauf auch ein.
Vor der Gebietsreform wurde von vielen ein Rückgang des ehrenamtlichen Engagements und ein Identitätsverlust befürchtet. Wir haben bereits heute Morgen darüber gesprochen. Beides
ist nicht eingetreten. Die Kirche und die Feuerwehr sind im Dorf geblieben. Die Feuerwehr bleibt auch so lange im Ort, wie es genügend Männer und Frauen gibt, die sich dort ehrenamtlich engagieren. Das sind Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden. Unsere Aufgabe ist es, diese Bereiche zu unterstützen. Das tun wir, indem wir auch viel unterwegs sind und Hinweise und Anregungen geben, wie man in diesem Bereich besser tätig werden kann.
Wir wollen auch erreichen, dass ehrenamtliche Tätigkeit nicht nur Verwalten heißt, sondern dass man auch durch Finanzmittel, die vor Ort verfügbar sind, mit Maßnahmen eingreifen kann, die sich auf die Lebensqualität unmittelbar auswirken. Dazu sind die finanziellen Ressourcen unabdingbar, die vor Ort zur Durchsetzung der Maßnahmen eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Fragen wie Sanierung und Neugestaltung von Dorfplätzen, Gemeindehäusern oder gemeindlichen Straßen.
Heute Morgen habe ich zusammen mit Kollegen Dr. Woidke eine Vereinbarung mit dem Landesfeuerwehrverband geschlossen, dass unter Nutzung von EU-Mitteln in Höhe von 2 Millionen Euro ein Programm bis zum Jahr 2013 aufgelegt wird, um in den ländlichen Regionen für die Feuerwehr und für die Jugend gemeinsame Stätten zu schaffen, damit sich die dortige soziokulturelle Struktur weiterentwickelt. Dies ist ein Angebot der Landesregierung an die Kommunen, die dies auch in Anspruch nehmen sollten. Sie müssen es zu etwa 25 % gegenfinanzieren. All dies soll zu einer Stärkung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort führen. Hierzu können, meine ich, die Mitglieder der Gemeindevertretungen einen wichtigen Beitrag leisten. Häufig sind es aber auch die Vertreter der Feuerwehr, die das tun.
Ich meine, dass wir auf dem Weg, den ich heute Morgen kurz skizziert habe, schon ein gutes Stück zurückgelegt haben. Ich komme auf Ihre Ausgangsbemerkung zurück. Seit 1990 machen wir dies und haben seitdem eine große Strecke in all den Bereichen, für die die Kommunen Verantwortung tragen, zurückgelegt. Dass wir nicht alles erreicht haben, ist doch vollkommen klar. Aber ich finde es prima, dass wir uns jetzt schon mit Baden-Württemberg vergleichen. Baden-Württemberg macht das schon sehr viel länger und gehört zu den erfolgreichsten Bundesländern. Darum nehmen wir doch einmal die Messlatte Baden-Württemberg; ich habe gar nichts dagegen. Aber daran müssen wir weiter arbeiten. Dazu müssen wir Menschen überzeugen und Arbeit vor Ort behalten. Dazu gehört auch die Betätigung von Kommunen im wirtschaftlichen Bereich. Darüber, wie viel die Kommunen machen und wie viel vergeben werden soll, gibt es zum Teil unterschiedliche Auffassungen, über die wir gesprochen haben.
Meine Bitte an die Linkspartei: Nachdem Sie die Anfrage gestellt und die Antwort bekommen haben, denken Sie daran, dass die Wirklichkeit weiter ist, als Sie, Herr Dr. Scharfenberg, es dargestellt haben. Wenn Sie im Lande von der Prignitz bis Elbe-Elster oder von der Uckermark bis OSL unterwegs sind, können Sie feststellen, dass Sie für jede Aussage eine Bestätigung finden; das ist richtig. Aber die Mehrzahl der Aussagen bestätigt, dass der Weg, den wir gegangen sind, richtig ist. Daher werden wir diesen Weg weiter gehen. Das verspreche ich Ihnen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Antwort auf die Große Anfrage meiner Fraktion zur kommunalen Selbstverwaltung in Brandenburg haben wir, meine ich, eine gute Grundlage, die kommenden kommunalpolitischen Diskussionen zu führen und entsprechende Initiativen einzubringen.
Erstens, die zentralörtliche Gliederung: Die Antworten zur zentralörtlichen Gliederung sind nicht befriedigend und werfen weitere Fragen auf. Die Antworten machen aber auch deutlich, dass die Diskussionen der vergangenen Monate im Land von Ihnen zum großen Teil ungehört blieben und dass die Landesregierung und die sie tragende Koalition nicht gewillt sind, den eingeschlagenen Weg zu überdenken. Da hilft es auch nicht, wenn die CDU in ihren kommunalpolitischen Leitlinien nun auch von der Metropolenfixierung des Leitbildes der Landesregierung abrückt und sich auf die Kritikpunkte und Politikansätze der Linken zubewegt. Es klingt wie Hohn, wenn man in diesen Leitlinien Sätze liest wie: „Keine Region darf in ihrer Entwicklung zurückgelassen werden.“ Oder: „Es kommt darauf an, dass auch im ländlichen Bereich ein bedarfsgerechtes Angebot an Infrastruktur, Kinderbetreuung, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen, Feuerwehren, Kirchen und Vereinen erhalten bleibt und die Entwicklungspotenziale genutzt werden.“ Richtig, meine Damen und Herren, darauf kommt es an, und genau dies wird durch Ihre gegenwärtige Politik akut bedroht.
Den Wegfall der Nahbereichsstufe bewertet die Landesregierung dahin gehend - ich zitiere -, dass diese Orte „keiner raumordnerischen Steuerung bedürfen“. Wie die künftige Entwicklung praktisch aussehen soll, welche Planungs- und Steuerungsansätze genutzt werden und wie die künftige Finanzausstattung der dann ehemaligen Grundzentren aussehen soll, lässt sie offen. Einen Änderungsbedarf beim kommunalen Finanzausgleich sieht sie im Moment eh nicht. Es ist schon bemerkenswert, wie von Ihnen alle Hinweise, Anregungen und Vorschläge ignoriert werden. Ich erinnere hier nur an den offenen Brief vieler Landräte, Bürgermeister und Kommunalabgeordneter gerade aus Märkisch-Oderland, die auch Ihren Parteien angehören.
Besonders beeindruckend ist die Antwort auf die Frage nach der Beurteilung der Tatsache, dass in allen anderen Bundesländern die dreistufige zentralörtliche Struktur mit einer Nahbereichsstufe aufrechterhalten wird. Die Landesregierung antwortete unter anderem:
„Die Landesplanungen reagieren auf die gegebenen Bedingungen mit einem jeweils darauf zugeschnittenen optimierten Modell der räumlichen Organisation der Daseinsvorsorge (Zentrale-Orte-System). Eine pauschalierende Bewertung der verwendeten Systeme ohne Betrachtung der im Einzelfall vorliegenden Bedingungen
Soweit die Landesregierung. Festzuhalten bleibt also, dass das Flächenland Brandenburg einen Sonderweg geht, eigene Erfahrungen nicht berücksichtigt bzw. Erfahrungen anderer Länder ignoriert und den eingeschlagenen Weg für optimal hält.
Zweitens, zur interkommunalen Zusammenarbeit: Auch hier sind die Antworten zum Teil sehr unkonkret, und man kann aufgrund der pauschalen Antworten den Eindruck gewinnen, dass die Landesregierung dieses Thema nicht sehr ernst nimmt und keinen vollständigen Überblick hat. Konkrete Beispiele fehlen. Ebenso wird nur sehr oberflächlich die Förderung bzw. die Unterstützung interkommunaler Zusammenarbeit beschrieben. Das kann daran liegen, dass die Landesregierung auf diesem Gebiet einen gewissen Nachholbedarf hat. Hierzu rege ich an, ebenfalls einmal zu schauen, was andere Länder machen, und die Förderung bzw. Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit zu überdenken.
Drittens, die regionalen Planungsgemeinschaften: Diese werden derzeit von der Landesregierung nicht infrage gestellt, und das will schon was heißen. Die Landesregierung teilt mit, dass sie aufgrund gesetzlicher Grundlagen arbeiten, dass die Entwicklung kommunaler Strukturen nicht zum Kompetenzbereich der Planungsgemeinschaften gehört und dass sie zukünftig in den Bereichen weiterarbeiten sollen wie bisher. Das Highlight dieser Antwort ist aber, dass es gegenwärtig keine Überlegung gibt, die unteren staatlichen Verwaltungsebenen zu bündeln und mit der Struktur der Planungsgemeinschaften zu verbinden.
Man spürte beim Lesen dieser Antwort förmlich die Lust der Landesregierung, die Fragen gründlich und umfänglich zu beantworten. Ansonsten sind die Antworten eher ein halbherziges Bekenntnis zu den Planungsgemeinschaften.
Viertens, zu den Kommunalfinanzen im Finanzausgleichsgesetz: Spannend zu lesen sind die Antworten zum Bereich Kommunalfinanzen. Auf die Frage, worin die Landesregierung die Ursachen für die sehr unterschiedliche finanzielle Situation der Kommunen im Land sieht und wie sie dieser entgegenwirkt, vermisse ich jeden selbstkritischen Ansatz. Hier nenne ich nur den ständigen Streit mit den Kommunen um die Frage der Kostenerstattung. Aktuelles Beispiel ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum AG des SGB XII. Hier geht es um 32 Millionen Euro allein für die Jahre 2005/2006.
Dass die Landesregierung derzeit kein Erfordernis für eine Novellierung des FAG sieht, ist sehr bedauerlich. Diese Sichtweise wird von der Linken ausdrücklich nicht geteilt. Darüber haben wir in der Aktuellen Stunde bereits diskutiert. Nüchtern fällt die Bilanz der kommunalen Entlastungsgesetze aus. Nun haben wir es schwarz auf weiß, Herr Innenminister. Ich erinnere daran: Ziel dieses Gesetzes sollte es sein, die Kürzungen in Höhe von 140 Millionen Euro aus dem GFG 2003 zu kompensieren und den Kommunen Entlastungsmöglichkeiten zu bieten. Dieses Ziel ist deutlich verfehlt worden.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss noch einige Worte zur Konnexität. Auf die Frage, inwiefern das Konnexitätsprinzip einer umfangreichen Funktionalreform entgegensteht, antwortete die Landesregierung, dass das strikte Konne
xitätsprinzip einer positiven Empfehlung für Aufgabenübertragungen entgegensteht. Dies ist also auch ein Argument von Ihnen, warum es keine Fortführung der Funktionalreform gibt. Hier kann ich nur die Forderung der Linken wiederholen, sich mit den kommunalen Spitzenverbänden an einen Tisch zu setzen und endlich eine Vereinbarung zur Anwendung der Konnexität zu erarbeiten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, nach dieser engagierten und zutiefst kommunal verwurzelten Debatte haben Sie die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 39 zur Kenntnis genommen.
Konzept zur Verbesserung des Breitbandinternetzugangs für die ländlichen Regionen Brandenburgs (gemäß Beschluss des Landtages vom 04.07.2007 - Drucksache 4/4775-B)
Die Debatte wird mit dem Beitrag der Landesregierung eröffnet. Es spricht Minister Junghanns. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Das Konzept zur Verbesserung des Breitbandinternetzugangs für die ländlichen Regionen Brandenburgs, verabschiedet vom Kabinett, liegt Ihnen vor. Ich freue mich, dass wir Gelegenheit haben, uns heute darüber auszutauschen.