Protocol of the Session on September 17, 2008

Haben Sie Lust auf eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Scharfenberg?

(Dr. Scharfenberg [DIE LINKE]: Feigling! - Frau Mäch- tig [DIE LINKE]: Das kann ich mir vorstellen!)

Nach der Situation in den 90er Jahren, wo von den Verantwort

lichen zugegebenermaßen Fehler gemacht worden sind, was die Abwassersituation in Brandenburg betrifft - das kann man auch nicht wegdiskutieren -, und zwar sowohl auf der Landesebene als auch auf der kommunalen Ebene, haben wir jetzt eine Situation, mit der wir sachgerecht umgehen. Sachgerecht heißt, wir werden keinen Schnellschuss machen, wir werden die Verjährung hinausschieben, und wir werden dann, und zwar so schnell wie möglich, an einer Lösung arbeiten, die eine Lösung ist, die die Menschen nicht zu 100 % zufriedenstellen wird, die aber den Belangen der Verbände und der Angeschlossenen gerecht wird. Das wird nicht dazu führen, dass da Leute stehen, die jubeln. Aber die Lösung, die Sie vorschlagen, sie an dem, was entstanden ist, gar nicht zu beteiligen, ist weder rechtlich noch tatsächlich praktikabel.

(Dr. Scharfenberg [DIE LINKE]: Sie haben gar keine Lö- sung!)

Insofern brauchen wir, darum bitte ich, noch ein wenig Zeit. Aber wir brauchen vor allen Dingen eine Versachlichung der Diskussion, die dazu führt, dass man den Menschen nicht irgendeinen Quatsch erzählt, wie Sie es tun, sondern dass man das an der Sache und den Realitäten orientiert ausdiskutiert. Insofern sind dieser Entschließungsantrag und das Gesetzgebungsverfahren notwendig. Wir werden dann in der Folge, ich hoffe, noch Ende dieses Jahres bzw. Anfang des nächsten Jahres, gesetzgeberisch so weit sein, dass wir eine endgültige Lösung für das Land und für diese Problematik haben. - Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich.

(Beifall bei der CDU)

Innenminister Schönbohm spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat am 29. Mai die Landesregierung beauftragt, noch vor der Sommerpause den dritten Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg einzubringen. Wir haben dies getan. In der Plenarsitzung am 9. Juli haben Sie in 1. Lesung über diesen Gesetzentwurf beraten. So haben wir viele Argumente ausgetauscht. Seit dieser Zeit hat sich nichts grundlegend Neues ergeben, außer dass im Zusammenhang mit dem Kommunalwahlkampf die Emotionalisierung zugenommen hat. Deshalb ist es wichtig, dass man die Sachverhalte erinnert, um die es geht. Kollege Scharfenberg, Sie haben an die Anhörungen im Innenausschuss erinnert. Bei den Anhörungen ist doch sehr deutlich geworden, dass es keine einfache und keine schnelle Lösung gibt. Wenn Sie eine einfache Lösung haben, bei der Sie sagen, das ist die, die die Gerechtigkeit schafft, die wir immer wollten - im Sinne sozialer Gerechtigkeit, oder wie immer Sie das nennen -, dann hätten Sie einen Gesetzentwurf machen können; den hat es nicht gegeben.

Die Sache ist: Das wird zwischen den dort Vortragenden ganz unterschiedlich gesehen, je nachdem, welche Interessen sie vertreten. Daran wird deutlich, dass dies eine recht komplizierte Angelegenheit ist.

Darum haben wir uns zu folgendem Weg entschlossen, den wir

hier auch schon mehrfach vorgetragen haben. Wir haben gesagt, wir wollen Ihnen hier eine Regelung darstellen, mit der die Festsetzungsfrist für die Erhebung von Anschlussbeiträgen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung frühestens am 31. Dezember 2011 endet. Damit wird für das weitere Vorgehen der Landesregierung und auch des Landtags der notwendige Zeithorizont geschaffen und zugleich verhindert, dass sich die kommunalen Aufgabenträger gezwungen sehen, noch in diesem Jahr Beitragserhebungen flächendeckend vorzunehmen.

Die notwendigen Schritte zur Lösung dieser Problematik werden wir in Kürze machen können. Dabei gilt nun eine Sache das ist doch unsere Lebenserfahrung -: Wir benötigen eine Bestandsaufnahme der Situation der Abwasserzweckverbände. Die Abwasserzweckverbände sind gebeten worden, die zu machen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind sie nicht gezwungen, das zu machen, sondern sie haben Fördermittel bekommen, und da muss es Nachweise geben.

Zum Zweiten haben wir gesagt: Wenn diese Daten vorliegen, können wir anhand des Ergebnisses der Bestandsaufnahme eine Bewertung vornehmen und Empfehlungen geben. Die Empfehlungen bewegen sich doch im Bereich der bereits gesammelten Erfahrungen. Da wird immer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder etwas dazwischen genannt.

Dann erfahre ich in letzter Zeit gerade bei den Diskussionen vielleicht hervorgerufen durch Ihre Informationen; das weiß ich nicht -: Wir, die wir unseren Anschluss mit unserer Hände Arbeit vor 1990 selbst gelegt haben, müssen jetzt noch einmal zahlen. - Es tut mir weh, wenn ich das höre. Wir alle wissen, dass dies nicht der Fall ist.

Das ist mehrfach gesagt worden. Am 3. Oktober 1990 sind die Abwasserzweckverbände sozusagen von allen Schulden freigestellt worden, es gibt keine nachwirkenden Schulden aus dieser Zeit, keine Verbindlichkeiten. Es geht also ausschließlich um die Kosten, die nach 1990 zur Modernisierung der Abwasserorganisation entstanden sind. Dass die modernisiert werden musste, das ist wohl klar. Ich nehme an, dass Sie das nicht bestreiten.

Nun gilt aber auch weiter: Wenn wir dies modernisiert haben wir haben es heute Morgen schon erörtert -, hat sich ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung so oder so entschieden. Die Probleme im Land sind sehr unterschiedlich. Deshalb wollen wir die Sachverhalte klären und dann entscheiden.

Wenn gesagt wird, wir wollen es auf die lange Bank schieben, dann sage ich: Darum geht es nicht. Es geht darum, dass wir eine Entscheidung treffen, und ich glaube, alle hier im Saal wären zufrieden - einige vielleicht nicht -, wenn wir in der Abwasserproblematik die Diskussion endlich beenden könnten. Es gibt noch andere Themen im Land. Das ist doch unsere Aufgabe.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen uns nicht drücken, wir wollen nur solche Vorschläge machen, auf deren Basis die Bürger sagen: Ja, das sehen wir ein. - Dann wird es auch Lösungen geben, mit denen manche nicht einverstanden sind. Natürlich wird das so sein. Das wissen wir doch. Sie können keine Lösung für alle finden; denn

das wäre eine Lösung, die vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand hat, weil dann der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Von daher gesehen möchte ich Sie bitten, es so aufzunehmen, wie es hier vorgetragen wurde und gemeint ist.

Wir haben eine weitere Regelung, nach der den kommunalen Satzungsgebern die Möglichkeit eröffnet wird, satzungsmäßig die Zulässigkeit von Steuervorauszahlungen festzulegen. Sie wissen, das war der Wunsch der verschiedenen Verbände, der auch in den Anhörungen geäußert wurde. Darauf gehen wir ein.

Ich möchte Sie bitten, diesem Gesetzentwurf mit den Maßgaben des Innenausschusses zuzustimmen, weil wir damit die Voraussetzungen dafür schaffen, sachgerecht entscheiden zu können. Für diese Entscheidung, glaube ich, sollten wir gemeinsam wirken. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Schippel [SPD])

Meine Damen und Herren, da die Koalitionsfraktionen eine 3. Lesung beantragt haben, hat die Fraktion DIE LINKE den Antrag auf namentliche Abstimmung zurückgezogen, und wir haben heute nur über die Beschlussempfehlung abzustimmen. Damit ist das Gesetz noch nicht verabschiedet, sondern es wird morgen nach der Mittagspause zur 3. Lesung aufgerufen.

Wer der Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/6422 Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ohne Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung mit knapper Mehrheit angenommen worden.

Das Thema werden wir dann morgen noch einmal aufrufen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/6559

1. Lesung

Es wurde vereinbart, hierüber keine Debatte zu führen.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss. Darüber hinaus beantragt die Fraktion DIE LINKE die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer diesen Überweisungsanträgen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? - Bei einer Gegenstimme und ohne Stimmenthaltungen...

(Schulze [SPD]: Es geht um die Überweisung!)

- Noch einmal zum Mitschreiben, Herr Schulze?

(Schulze [SPD]: Ja, bitte!)

- Das Präsidium empfiehlt die Überweisung an den Hauptausschuss, die Fraktion DIE LINKE die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Diesen beiden Überweisungen ist eben mehrheitlich zugestimmt worden, sodass der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zwar nicht federführend, aber mitberatend ist.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Juristenausbildungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/6625

1. Lesung

Es wurde wiederum vereinbart, keine Debatte zu führen.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6625 an den Rechtausschuss. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? - Das ist diesmal beides nicht der Fall.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Justiz- Schriftgutaufbewahrungsgesetz - BbgJSchrAufbG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/6636