Wenn Sie so sachkundig sind, dann sagen Sie doch bitte, inwiefern das, was wir machen, rechtlich falsch ist. Sie wollen eine politische Debatte nach dem Motto führen: Wir sind dagegen, die sind dafür, wir sind die Guten, die sind die Bösen. - Nein, wir sind die Realisten und Sie sind die Träumer. Das ist der Unterschied.
Auf der Seite 5 der Ersatzvornahme Ihres Hauses wird davon gesprochen, dass das Kriterium der Angemessenheit nicht definiert ist und es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt.
Wäre es, wenn es richtig ist, dass das Kriterium „Angemessenheit“ nicht definiert ist und der Kreistag das Kriterium anders definiert, da es ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, nicht sinnvoll, dieses Kriterium, das ja entscheidend ist, zu definieren, wobei der Kreistag sagt, er möchte es sozial geklärt haben?
Ich frage Sie: Sind Sie nicht der Auffassung, dass das von Ihrem Hause geklärt werden müsste und dass der Kreistag es in sozialem Sinne geklärt wissen möchte?
Nein, das muss überhaupt nicht geklärt werden. Wenn Sie rechtskundig sind, dann wissen Sie, dass der Begriff „angemessen“ allgemein verwendet wird.
Jetzt geben wir Ihnen den Spielraum, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung den Begriff „angemessen“ umzusetzen.
Wir sagen: Angemessenheit ist etwas zu Bemessendes. Das ist der Unterschied. Wenn Sie das richtig ausformulieren, dann machen Sie es. Der Weg steht Ihnen doch frei.
Das kennen wir doch. Wir haben das Gesetz mehrheitlich gegen Ihren Widerstand beschlossen. Jetzt versuchen Sie dagegen zu stänkern, um auf diese Art und Weise zu sagen: Wir sind die Guten.
Herr Minister, spielt im Rahmen dieses Problems auf Kreistagsebene auch eine Rolle, eventuell Haftungsansprüche gegenüber den Kreistagsabgeordneten geltend zu machen, wenn diese mit Vorsatz - und das ist ja der Fall - gegen geltendes Recht Beschlüsse fassen? Das wurde mit der freien Meinungsbildung der Kreistagsabgeordneten begründet. Wie ist das damit zu vereinbaren?
satz Haftungsansprüche geltend gemacht werden können bzw. wie lässt sich die Situation mit der freien Meinungsentscheidung der Abgeordneten vereinbaren?
Die Frage kann man, glaube ich, relativ kurz beantworten. Wenn der Kreistag Ostprignitz-Ruppin entscheiden würde, die Todesstrafe einzuführen, wüsste jeder, dass das rechtswidrig ist.
Ich will nur ein paar Eckwerte nennen, damit das klar ist. Sie sagen, es gibt Gesetze, die für den Kreis Ostprignitz-Ruppin gelten und es gibt Gesetze, die nicht gelten. - Die Gesetze gelten für alle, die in Brandenburg leben. Dafür sind sie erlassen worden.
Das ist die Grundlage. Das gilt auch für die Abgeordneten. Der Ermessensspielraum der Abgeordneten des Kreistages bewegt sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens, der vom Grundgesetz, der Verfassung, der Kreisordnung und den verschiedenen Landesgesetzen, die gelten, vorgegeben ist. Das ist umzusetzen. Das ist doch ganz einfach.
Jetzt geht es um die Frage der Haftung. Das Problem einer Haftung sehe ich derzeit nicht, weil ich denke, dass auch in Ostprignitz-Ruppin - wenn Herr Theel dorthin zurückkehrt und erzählt, was wir hier diskutiert haben - ein Nachdenkprozess beginnt und man sagt: Donnerwetter, vielleicht ändern wir etwas...
Nur noch eine Frage. Ist Ihnen - weil Sie sich hier immer mit der PDS auseinander setzen - bekannt, dass die PDS im Kreistag Ostprignitz-Ruppin in der Minderheit ist
Ich darf hinzufügen, dass ein Vergleich eines Neins zur Schülerbeförderung mit der Einführung der Todesstrafe einfach nur geschmacklos ist.