Protocol of the Session on May 28, 2008

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, ich kann auf Ihre Frage nicht direkt antworten; denn sie beruht auf von Ihnen auch in der Vorbemerkung zu Ihrer Frage zitierten falschen Annahmen. Ich möchte, wenn Sie einverstanden sind, dennoch versuchen, das Destillat, also den Sinn der Frage, zu erfassen und am Ende zu antworten.

Der eigentliche Irrtum an der Frage ist, dass es eine gesetzgeberische Motivkopplung an den Preis der jeweiligen Kraftstoffart gab. Das ist nicht richtig, denn der Preis wird auch bei Mineralölen und -produkten nicht vom Staat festgesetzt oder als Bezugspunkt für Steuererhebungen genommen, sondern von der Mineralölwirtschaft festgelegt. Ich vermute - auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um die Preissteigerungen, insbesondere bei Diesel -, dass Sie die Kopplung der Kraftfahrzeugsteuer und der differenzierten Sätze mit den unterschiedlichen Energiesteuersätzen - früher Mineralölsteuersätzen - meinen. Hier ist in der Tat eine Kopplung im Betrag gewesen.

Wir haben, wie Sie wissen, eine Energiesteuer in Cent pro Liter, die seit Jahren konstant ist: bei Diesel von nur 47,04 Cent pro Liter und bei Benzin in der Tat wesentlich mehr, nämlich 65,45 Cent pro Liter. Hier hat sich das Verhältnis zur Höhe der Diesel-Kfz-Steuer gerade nicht verändert, sodass sich eine Verschiebung des Verhältnisses - der zweite Ansatzpunkt zwischen Energieölsteuer - Höhe, Satz und Preis - bzw. der Höhe der Kfz-Steuer nicht ergibt. Ihre Frage geht somit ins Leere.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1744 (Nachträgliche Erhebung von Anschlussbeiträgen von Altanliegern nach § 8 Kommunalabgabengesetz [KAG]), die der Abgeordnete Schulze formulieren wird.

Wir fragen den Innenminister: Am 19. Februar hat das Innenministerium zum ersten Mal nach Bekanntwerden des Oberverwaltungsgerichtsurteils vom 12. Dezember 2007 angekündigt, die unteren Landesbehörden - insbesondere die unteren Kommunalaufsichtsbehörden - bei der Lösung der sogenannten Altanschließerproblematik zu unterstützen. Im Plenum am 9. April und durch die Pressemitteilung des Innenministeriums wurde mitgeteilt, dass durch Rundschreiben des Innenministeriums die Aufgabenträger dazu angehalten werden sollen, die Beitragserhebung bis zur Lösung des Problems vorerst auszusetzen.

Aus diesem Grunde frage ich Sie, Herr Innenminister: Hat das Innenministerium die Kommunen bereits per Rundschreiben dazu angehalten, Beitragsbescheide an Altanlieger derzeit nicht zu verschicken?

Herr Innenminister, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schulze, wir haben, nachdem das OVG-Urteil vorlag, das erwähnte Rundschreiben erarbeitet und mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie mit dem Landeswasserverbandstag abgestimmt. Diese Abstimmung war aus ersichtlichen Gründen erforderlich. Vor dem Hintergrund der morgigen Debatte, die dazu vorgesehen ist, habe ich angewiesen, dieses Rundschreiben erst unmittelbar nach der Debatte zu versenden und damit den kommunalen Aufgabenträgern eine Weisung zu geben.

Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass es mit Hinblick auf die Rechtslage dem Innenministerium nicht möglich ist, die Aufgabenträger anzuweisen, keine Beitragsbescheide zu versenden. Aus diesem Grunde haben wir in dem Rundschreiben die eindringliche Bitte formuliert und ferner die Empfehlung gegeben, großzügig Billigkeitsentscheidungen wie Stundung oder Ratenzahlungen zu treffen. Das Schreiben wird morgen nach der Sitzung, spätestens übermorgen rausgehen.

Herr Abgeordneter Schulze, hatten Sie eine Nachfrage? - Bitte.

Ich habe eine Nachfrage, die in eine Bitte mündet. Aber ich werde Sie in eine Frage kleiden: Herr Innenminister, wäre es möglich, sobald das Rundschreiben rausgeht, es auch den Abgeordneten dieses Hauses zur Verfügung zu stellen, da wir sozusagen Multiplikatoren im positiven Sinne sind?

Im Rahmen der kollegialen Zusammenarbeit ist das sehr gut möglich.

Vielen Dank. - Die Abgeordnete Wehlan hat auch eine Frage.

Ihre Antwort, Herr Schönbohm, leitet zu meiner Nachfrage über. Würden Sie mir zustimmen, dass das von Herrn Schulze angemahnte Vorgehen, mittels eines Runderlasses die Versorgungsträger anzuhalten, keine Beitragsbescheide rauszuschicken, nicht das grundsätzliche Problem Rückgriffsrecht auf Altanschlüsse behebt?

Eine zweite Frage: Der Presse war zu entnehmen, dass sozusagen der Ball zwischen Ihrem Haus und dem Haus des Ministers Dr. Woidke hin- und hergerollt wird. Das ist weniger wichtig. Wichtiger war die Information, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, um das gesamte Themenfeld noch einmal zu recherchieren und möglicherweise Schlussfolgerungen zu ziehen. Wie ist der aktuelle Stand der Arbeit der Arbeitsgruppe? Sind die in die Öffentlichkeit gebrachten Diskussionen zum Paket Sachsen-Anhalt oder Verjährungsfrist Dinge, die Sie gegenwärtig auch aus Sicht der Landesregierung für notwendig erachten?

Da Sie das Thema morgen auf die Tagesordnung gesetzt haben, werden Sie verstehen, dass ich aus der notwendigen Achtung vor dem Landtag abwarte, was Sie beschließen.

(Einzelbeifall bei der CDU)

Auf dieser Basis werden wir dann entscheiden. Wir haben innerhalb der Landesregierung - ich behaupte einmal, der Kollege Woidke und ich sind sportliche Typen - die Bälle nicht hinund hergerollt, sondern wir werfen uns die Bälle zu und jeder nimmt seinen Teil davon. Die Arbeitsteilung ist ganz einfach: Der Innenminister ist für das Kommunalabgabengesetz und Herr Woidke ist für das Abwasser zuständig. Da ich bisweilen ein sehr gründlicher Mensch bin, habe ich alle Abwasserrichtlinien von 1999 bis 2007 gelesen - gute Lektüre. Wenn Sie die lesen, werden Sie feststellen, was wir schon alles getan haben.

Jetzt geht es bei der Aufgabenteilung zwischen Herrn Woidke und mir im Grunde genommen um zwei Fragen. Zum Ersten: Wie wird die Verjährungsfrist verlängert? Das ist eine Sache des Innenministers im Rahmen des KAG. Zum Zweiten geht es um die Feststellung, wie die tatsächliche Lage im Lande ist; denn die gefühlte Lage, wie sie zum Teil aus Rauen, einem kleinen Ort bei Fürstenwalde, vermittelt wird, ist nicht die Lage in ganz Brandenburg. Wir wollen den Sachverhalt klären und dann entscheiden, und das wird gerade vorbereitet.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1776 (Bildung von 7. Klassen am Gymnasium Wittstock), die mit der Frage 1745

(Aufteilung der Zuweisungen für die Schülerbeförderung) vermutlich aus aktuellem Anlass getauscht wurde. Der Abgeordnete Domres erhält das Wort. Domres (DIE LINKE):

Sie vermuten richtig, Herr Präsident. Vielen Dank.

Wie vor einigen Tagen bekannt wurde, werden für das kommende Schuljahr am Gymnasium Wittstock keine 7. Klassen eingerichtet. Für das Schuljahr 2008/09 liegen 42 Anmeldungen vor. Das Staatliche Schulamt und der Schulträger haben beim Ministerium Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zur Bildung von zwei 7. Klassen am Gymnasium Wittstock gestellt, da in den folgenden Schuljahren die Schülerzahlen wieder steigen werden. Zwischenzeitlich haben Schüler, Eltern und Kommunalpolitiker ihren Protest gegen diese Entscheidung durch Unterschriftensammlungen, Demonstrationen und anderen Aktionen zum Ausdruck gebracht, auch heute hier vor dem Landtag.

Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe gibt es, dass das Bildungsministerium keine Ausnahmgenehmigung für die Bildung von 7. Klassen am Wittstocker Gymnasium erteilt, obwohl dies zum einen die Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum sichern und zum anderen den unterschiedlichen Bedingungen im Land, besonders in strukturschwachen Regionen Rechnung tragen würde?

Darauf wird der Bildungsminister antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Domres, Sie fragen: Warum gibt es keine Ausnahmeregelung im diesjährigen Ü7-Verfahren? Die gleiche Frage haben mir am Samstag in Heiligengrabe betroffene Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Eltern gestellt. Die gleiche Frage haben mir gestern ungefähr 200 oder 300 Leute auf dem Marktplatz in Treuenbrietzen gestellt, und sie wurde mir auch heute vor dem Landtag gestellt. Ich habe die gleiche Antwort gegeben, die ich jetzt auch wieder geben werde.

Ich möchte mit einem kleinen Rückblick beginnen. Die Forderung nach Ausnahmeregelungen ist für mich nichts Neues. Seit ich im Amt bin, gab es sie in jedem Jahr. In jedem Jahr habe ich der Verlockung widerstanden, meine Ruhe zu bekommen, indem ich irgendwelche Ausnahmeregelungen genehmige. Ich war in diesem Punkt relativ konsequent. Es gab Leute, die geglaubt haben, dass man das nicht durchhalten könne. Demos sind für mich nichts Neues. Aber ich habe es geschafft, und im Rückblick muss ich sagen: Es war richtig.

Ich mache es nicht deshalb, weil mir die Betroffenen - salopp gesagt - am Hintern vorbeigehen, ich mache es auch nicht deshalb, weil mir der ländliche Raum in Brandenburg, wo sich die Probleme konzentrieren, egal ist, sondern ich mache es - das ist jetzt fast eine Grundsatzerklärung meinerseits bzw. eine persönliche Erklärung -, weil ich vor dreieinhalb Jahren angetreten bin, Politik ehrlich, nachvollziehbar und berechenbar zu betreiben. Das bedeutet: Wenn vor einem Verfahren Regeln aufgestellt werden, die in diesem Fall übrigens von niemandem beanstandet worden sind - es gibt keinen Antrag, die 54er-Re

gelung der Gymnasien zu ändern, auch nicht von der Fraktion DIE LINKE -, dann muss man diese Regeln einhalten und kann sie nicht im Nachhinein für den einen oder anderen verändern. Sonst würde man sich nämlich von Ausnahmegenehmigung zu Ausnahmegenehmigung hangeln, und diese Art von Politik möchte ich nicht betreiben und werde es auch zukünftig nicht tun.

Die 54 unterscheidet sich als Zugangszahl bei den Gymnasien deutlich von der notwendigen Zugangszahl zum Beispiel bei Oberschulen. Dort sind es inzwischen sogar zweimal zwölf, die reichen. Das liegt daran, dass man beides nicht 1 : 1 miteinander vergleichen kann. Die 54 Schüler, die an einem Gymnasium als Minimum in die 7. Klasse einrücken, bilden exakt die Gruppe, die vier Jahre später in die gymnasiale Oberstufe wechseln. Es werden nicht mehr, sondern - so die Erfahrung es werden einige weniger sein; denn der eine oder andere ändert beispielsweise seine Planung und wechselt eventuell an ein Oberstufenzentrum, um dort in einem dreijährigen Bildungsgang Abitur zu machen. Das bedeutet am Beispiel Wittstock: Vielleicht haben wir in vier Jahren, wenn wir das jetzt zulassen würden, nicht mehr 42 Schüler, die in die 11. Klasse gehen, sondern nur noch 38 oder 35. Damit ist eine gymnasiale Oberstufe so, wie sie heute von der Kultusministerkonferenz vorgeschrieben ist, nicht zu organisieren. Das wissen alle, die sich mit dem Thema Schule intensiv beschäftigt haben. Deshalb gibt es diese Zahl 54, an der ich festhalte.

Nun ist es so, dass es im Fall Wittstock 42 betroffene Mädchen und Jungen gibt, auf die jetzt große Belastungen zukommen. Ich sehe das und bin relativ nah an den Problemen dran. Ich war lange selber in der Schule tätig und habe auch eine Schule geleitet. Ich kann die Betroffenheit nachvollziehen und auch die Enttäuschung, weil ich heute wieder gesagt habe, dass es keine Ausnahme geben wird.

Diese Kinder müssen längere Schulwege in Kauf nehmen als geplant. Ich bin derzeit dabei - das habe ich auch den Betroffenen gesagt und habe mit Christian Gilde, dem zuständigen Landrat, telefoniert -, den Landkreis zu motivieren, durch eine Optimierung der Schülerbeförderung dafür zu sorgen, dass die Belastungen so gering wie möglich ausfallen. Da gibt es Möglichkeiten. Ich hoffe, dass wir damit diesen Mädchen und Jungen eine Situation schaffen können, die dazu führt, dass sie in ihrer Jugendzeit auch noch ein bisschen mehr als Schule erleben. Das ist die Sorge, die die Eltern mir gegenüber vorgebracht haben. Es gibt Möglichkeiten bis hin zum Individualverkehr, auch Kinder aus kleinen Dörfern, die sehr schwer ihren Schulstandort erreichen können, zu transportieren. Ich räume ein, Herr Domres, ich bin von dem Ergebnis des Ü7Verfahrens, was die Gymnasien angeht, überrascht worden. Ich hätte nicht geglaubt, dass drei von den 73 Gymnasien die Zielzahl von 54 nicht erreichen. Ich hätte geglaubt, sie schaffen es alle. Deshalb war für mich klar, dass sich in diesem Fall Protest regen würde. Ich kann das - wie gesagt - sehr gut nachvollziehen.

Es betrifft drei Standorte: Wittstock, Treuenbrietzen und Bad Freienwalde. Die Ursachen sind sehr unterschiedlich. Zum Teil - das gebe ich zu - liegen sie sicherlich in dem neuen Aufnahmeverfahren an den Gymnasien, zum Teil sind sie aber auch hausgemacht. Ich habe den Demonstranten heute Morgen offen und ehrlich vor den Kameras gesagt: Mir fehlt überall der selbstkritische Ansatz; zumindest in dem, was öffentlich wird.

Nirgendwo habe ich gehört, dass jemand sagt: Wir haben unseren Anteil daran, dass wir offensichtlich schlechter angewählt wurden als andere. - Denn von den 70 Gymnasien, die die Zielzahl erreicht haben, liegen die meisten - typisch Brandenburg im ländlichen Raum. Die haben teilweise keine besseren Rahmenbedingungen als die drei Betroffenen, sie haben es aber geschafft. Ich bitte um Verständnis, dass ich manchmal ein bisschen sauer werde, wenn niemand mit mir darüber reden will, sondern immer nur vom „Minister in Potsdam“, der mit seinen Regeln dafür sorgt, dass eine Schule plattgemacht wird, die Rede ist.

Eines möchte ich ganz deutlich sagen: Die einmalige Nichteinrichtung einer 7. Jahrgangsstufe bedeutet definitiv nicht das Aus für die Schule. Dass es Sorgen gibt, kann ich nachvollziehen. Ich habe den Betroffenen aus Wittstock heute Folgendes gesagt: Ich werde, wenn ihr es wünscht, mithelfen, dass wir gemeinsam die Ärmel hochkrempeln und es schaffen, im nächsten Jahr wieder die erforderliche Zahl zusammenzubekommen. - Denn - das ist erfreulich - überall steigt die Zahl der Sechstklässler wieder; auch in Wittstock. Im nächsten Jahr sind die Voraussetzungen besser. Es kann gelingen, dann wieder 7. Klassen einzurichten.

Es gibt zum Beispiel südlich von Potsdam, in Beelitz, ein Gymnasium, das zweimal hintereinander keine 7. Klassen eingerichtet hatte, dann trotzdem noch einmal in das Ü7-Verfahren geschickt wurde, was eigentlich nicht üblich ist, und die erforderliche Zahl erreicht hat. Auch in diesem Jahr haben sie es geschafft; die Schule hat das tiefe Tal also überwunden. Das sollte die Betroffenen optimistisch stimmen. Ich habe mich angeboten, ich will gern helfen. Ich will zum Beispiel beim „Tag der offenen Tür“ in das Gymnasium gehen, und ich würde auch gern die Grundschule vor Ort besuchen und kundtun, dass eine 7. Jahrgangsstufe nicht deshalb nicht eingerichtet wurde, weil das Gymnasium etwa eine schlechte Schule ist, sondern weil es ein schwieriges Jahr mit einer sehr geringen Anzahl an zu verteilenden Grundschülern war. Im nächsten Jahr sieht alles schon wesentlich erfreulicher aus. Also lasst uns nicht im Tal der Tränen versinken, sondern gemeinsam die Ärmel hochkrempeln. Wir packen es im nächsten Jahr! - Das ist meine Botschaft. - Danke.

Herzlichen Dank. Ich hoffe, dass Sie auch nicht sauer werden, wenn jetzt vier Nachfragen gestellt werden; die erste vom Fragesteller.

Herr Minister, gerade Letzteres würde aus meiner Sicht eine Ausnahmeregelung rechtfertigen; denn die Zahlen für die nächsten Jahre sind klar.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Die erste Frage: Herr Minister, würden Sie mir Recht geben, dass DIE LINKE schon immer Ausnahmeregelungen, auch bei der 54er-Regelung, gefordert hat, um der Situation im ländlichen Raum gerecht zu werden? Wie bewerten Sie die Sondersituation nach dem jetzigen Ü7-Verfahren, bezüglich dessen es zusätzlich Unsicherheiten bei Eltern, Schülerinnen und Schülern gegeben hat?

Die zweite Frage: Sie haben die Probleme angesprochen, die auftreten, wenn eine Jahrgangsstufe wegfällt. Verstehen Sie die Eltern und die Schüler, dass es diesbezüglich Unsicherheiten gibt? Sie haben in diesem Zusammenhang auch von Problemen bei der Schulorganisation gesprochen.

Die dritte Frage: Verhindert die Nichteinrichtung von zwei 7. Klassen am Gymnasium Wittstock nicht auch die Zusammenarbeit zwischen den Gymnasien in Pritzwalk und in Wittstock? Wir fordern immer eine interkommunale Zusammenarbeit. Das Staatliche Schulamt hat zugesagt, Projekte in der Zusammenarbeit zweier Gymnasien zu unterstützen. Wenn nun ein Gymnasium schwächer ist als das andere, führt das sicherlich nicht dazu, dass die Zusammenarbeit gefördert wird.

(Schulze [SPD]: Herr Domres, die Fraktion DIE LINKE hat dazu in den letzten 16 Jahren keinen einzigen Antrag gebracht! - Widerspruch bei der Fraktion DIE LINKE)

Der Minister ist zu antworten aufgefordert, nicht Sie!

Lieber Herr Schulze, ich möchte selbst antworten. Bitte um Vergebung.

Zum Thema Ausnahmen und Umgang mit den Bitten vor Ort. Die Wittstocker sagten heute zu mir, dass mir, als ich vor einem halben Jahr vor Ort war, vonseiten des Fördervereins Sorgen vorgetragen worden seien, dass der Übergang in die 7. Klassen bzw. die Verteilung der Siebtklässler in Zukunft im ländlichen Raum immer schwieriger werde. Ich habe gesagt, dass ich das mit Sicherheit zur Kenntnis genommen und diese Sorgen auch geteilt hätte, weil ich die problematische Situation kenne. Das betrifft nicht nur den Raum Wittstock. Das allein reicht für mich jedoch nicht, um im politischen Raum ein Verfahren einzuleiten, um eine bis dato feststehende Zugangsbedingung zu ändern. Ich habe den Leuten gesagt: Das diesjährige Verfahren mit seinem Ergebnis wird eventuell dazu führen, dass wir in eine politische Diskussion darüber eintreten, der ich mich natürlich stellen werde, ob wir diese Regel beim nächsten Verfahren so beibehalten. Sie wissen, wir mussten bei den Oberschulen Regeln ändern, um Standorte zu halten. Ich bin bereit, darüber zu reden, ob die 54er-Regelung weiter bestehen bleibt. Gleichwohl habe ich etwas Entwarnung gegeben, weil die Schülerzahlen wieder steigen. Ich glaube, selbst mit den 54 könnten wir es schaffen, im nächsten Jahr die 73 Gymnasien am Netz zu halten; allerdings drei von ihnen mit dieser Lücke.

Zum Ü7-Verfahren; Sie meinen die neue Zugangsregelung, die natürlich - das gebe ich zu - zu Verunsicherung bei Eltern und Schülern geführt hat. Darüber ist heiß diskutiert worden. Das Ergebnis zeigt, dass es nicht so schlimm kam, wie zuvor befürchtet wurde. Das ist etwas, was für alle 73 Standorte gilt und nicht nur für Wittstock. Insofern scheinen andere damit sehr gut zurande gekommen zu sein.

Dass in diesem Jahr die 7. Jahrgangsstufe wegfällt und die damit verbundenen Unsicherheiten natürlich kein gutes Zeichen für die sind, die ihre Kinder im nächsten Jahr aufs Gymnasium schicken wollen, gebe ich gern zu. Da könnte der Verdacht aufkommen: Na, so doll ist die Schule wahrscheinlich nicht, wenn

sie in diesem Jahr keine 7. Klasse einrichten kann. - Dass dieser Eindruck entsteht, will ich verhindern helfen. Die Nichteinrichtung ist nicht erfolgt, weil die Schule schlecht ist, sondern weil die Zugangszahlen in diesem Jahr schlecht waren.

Eine Kooperation zwischen Wittstock und Pritzwalk scheitert nicht daran, dass in einem der beiden Gymnasien ein Jahrgang fehlt. Das erleichtert die Arbeit nicht, die Schulorganisation auch nicht; das ist ganz klar. Trotzdem bleibe ich dabei: Ausnahmen, das heißt nachträgliche Änderungen von Regeln, führen dazu, dass die Leute im nächsten Jahr, wenn wieder irgendwo eine Schule vor der Situation steht, sagen werden: Macht doch nichts. Wir schicken ein paar Leute mit Plakaten nach Potsdam. Dann kippt der Minister um, und dann haben wir unsere Ausnahmeregelung. Denn wenn er sie in diesem Jahr einmal, zweimal, dreimal genehmigt hat, dann tut er es zukünftig immer. - Das möchte ich nicht. Punkt.