zehntens über den Antrag in der Drucksache 4/5465 - eingebracht von der DVU-Fraktion - Kapitel 03 710 Titel 535 10;
elftens über den Antrag in der Drucksache 4/5466 - eingebracht von der DVU-Fraktion - Kapitel 03 710 Titel 633 20;
zwölftens über den Antrag in der Drucksache 4/5467 - eingebracht von der DVU-Fraktion - Kapitel 03 710 Titel 685 12;
dreizehntens über den Antrag in der Drucksache 4/5468 - eingebracht von der DVU-Fraktion - Kapitel 03 710 Titel 685 13;
vierzehntens über den Antrag in der Drucksache 4/5469 - eingebracht von der DVU-Fraktion - Kapitel 03 710 Titel 685 14;
fünfzehntens über den Antrag in der Drucksache 4/5470 - eingebracht von der DVU-Fraktion - Kapitel 03 750 Titel 462 10;
sechzehntens über den Antrag in der Drucksache 4/5471 - eingebracht von der DVU-Fraktion - Kapitel 03 750 Titel 972 10;
siebzehntens über den Antrag in der Drucksache 4/5472 - eingebracht von der DVU-Fraktion - Kapitel 03 810 Titel 526 20;
achtzehntens über den Antrag in der Drucksache 4/5473 - eingebracht von der DVU-Fraktion - Kapitel 03 810 Titel 536 10;
neunzehntens über den Antrag in der die Drucksache 4/5474 eingebracht von der DVU-Fraktion - Kapitel 03 810 Titel 671 10.
Es wird nach dem gleichen Prozedere abgestimmt, wie wir das bei den anderen Einzelplänen bereits getan haben.
Konnte jemand sein Abstimmungsverhalten nicht signalisieren? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung.
Zu der Drucksache 4/5470 gab es 5 Abgeordnete, die mit Ja stimmten, und 57 Abgeordnete, die mit Nein votierten.
Wir kommen jetzt zu weiteren Abstimmungen. Es liegt Ihnen der Änderungsantrag in der Drucksache 4/5579 vor, der von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde. Er betrifft das Kapitel 03 101 Titel 422 10. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Mit großer Mehrheit ist gegen diesen Änderungsantrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag in der Drucksache 4/5580, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE. Er betrifft Kapitel 03 102 Titel 421 10. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es wurde mehrheit
Wir stimmen über den Änderungsantrag in der Drucksache 4/5581 ab, der von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde. Er betrifft Kapitel 03 150 Titel 536 61. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Es wurde mehrheitlich gegen diesen Änderungsantrag gestimmt. Er ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Beschlussempfehlung zum Einzelplan 03, die Ihnen in der Drucksache 4/5403 vorliegt. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es ist mehrheitlich für diese Beschlussempfehlung gestimmt worden. Sie ist somit angenommen.
Wir legen den Einzelplan 03 zur Seite, schließen aber keinen Tagesordnungspunkt, sondern befinden uns weiterhin im Tagesordnungspunkt 2.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Dritte Gewalt oder fünftes Rad am Wagen? Dies ist nicht nur ein hübsches Wortspiel; nein, die beiden Begriffe beschreiben die Situation der Justiz in Brandenburg recht zutreffend. Die dritte Gewalt wird so genannt, weil sie neben der gesetzgebenden Gewalt und der Exekutive als von diesen unabhängige und prinzipiell gleichberechtigte Kraft die beiden anderen kontrollieren soll. Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt ist die tragende Säule des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Nomiert wird sie in Artikel 97 des Grundgesetzes und in Artikel 108 unserer Landesverfassung.
Das Grundgesetz ist dabei das Produkt historischer Erfahrungen mit der Bedeutsamkeit der richterlichen Unabhängigkeit. Es setzt der Werkzeugfunktion der Justiz in einem Unrechtsstaat das aus der Freiheitsbewegung des deutschen Vormärzes resultierende Credo der Paulskirchenverfassung von 1848 entgegen. Als dritte Gewalt wird die Rechtsprechung, also die Judikative, von der brandenburgischen Verfassung und dem Brandenburgischen Richtergesetz anerkannt.
In der Realität muss man jedoch in der Tat eine Behandlung als fünftes Rad am Wagen, also als etwas eigentlich Überflüssiges im Land, konstatieren. Das ist nicht nur in Brandenburg so, sondern auch in anderen Bundesländern, meine Damen und Herren. Doch hier in Brandenburg ist es besonders gravierend.
auf die Judikative Brandenburgs, überleiten, wie sie sich im vorliegenden Haushaltsentwurf des Jusitzministeriums leidvoll niederschlägt.