Protocol of the Session on December 12, 2007

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Sachverhalt besonders hinsichtlich ihrer eigenen Aktivitäten zur wirtschaftlichen Erschließung der Region?

Antwort der Landesregierung

Minister für Infrastruktur und Raumordnung Dellmann

Durch die Mitarbeiter der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) Havelland-Fläming wurde ein Änderungsvorschlag für den Teilplan „Windnutzung“ entwickelt, der unter anderem die Fläche des ehemaligen Flugplatzes Sperenberg als neues Eignungsgebiet Windnutzung vorsieht. Von dem zuständigen Beschlussgremium der RPG Havelland-Fläming sind diese Änderungen aber bislang nicht beschlossen worden, sodass von diesem Vorschlag derzeit keinerlei rechtliche oder faktische Wirkungen ausgehen. Ob und wann die RPG Havelland-Fläming diese Änderungsvorschläge überhaupt in ein offizielles Verfahren einbringt, ist nicht absehbar.

Dann wird die Möglichkeit bestehen, vonseiten der berührten Gemeinden, des Planungsverbandes oder gegebenenfalls auch vonseiten des Landes auf anderweitige Vorhaben oder Projekte auf diesen Flächen hinzuweisen. Bis dahin besteht außerdem für die Gemeinden die Möglichkeit, eigene Planungen voranzutreiben.

Frage 1556 Fraktion DIE LINKE Abgeordnete Anita Tack - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 (VDE 17) - Wasserstraßenausbau

Der Senat von Berlin hat aktuell erhebliche Bedenken gegen

die Weiterführung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit 17 geäußert.

Ich frage die Landesregierung: Welche Aktivitäten hat sie bisher unternommen bzw. welche plant sie, um die nicht notwendige und damit Steuergelder verschwendende Weiterführung des VDE 17 zu verhindern?

Antwort der Landesregierung

Minister für Infrastruktur und Raumordnung Dellmann

Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 17) wurde in den vergangenen Jahren in verschiedenen Gremien des Landtages bereits mehrfach erörtert. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Vorhabensträger hat dieses Verkehrsprojekt wiederholt hinsichtlich des Nutzen-Kosten-Verhältnisses geprüft. Die Planungen wurden unter effektiver Nutzung der vorhandenen Ressourcen optimiert, besonders bezüglich der Aufwendungen und der Eingriffe in den Naturhaushalt und Landschaftsraum.

Der Verkehrsträger Binnenschifffahrt wird für die Bewältigung der Güterverkehrsnachfrage dringend gebraucht, zukünftig mehr denn je, da die Kapazitätsauslastung der Eisenbahn trotz umfangreicher Ausbaumaßnahmen absehbar ist.

Der Straßengüterverkehr bereitet bereits heute enorme Probleme bezüglich der Umweltbelastungen als auch in der Verkehrsabwicklung sowohl im Fernverkehr auf den Bundesautobahnen als auch im Nahverkehrsbereich in den Kommunen.

Die Binnenschifffahrt ist ein historisch gewachsener Wirtschaftszweig mit Arbeitsplätzen und einer erheblichen Wertschöpfung. Wenn die Binnenschifffahrt als umweltfreundlicher Verkehrsträger bei der Realisierung der Güterverkehrsnachfrage effektiv und damit auf dem Transportmarkt konkurrenzfähig mitwirken soll, müssen - wie bei den anderen Verkehrsträgern leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturangebote geschaffen werden. Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 soll einen wesentlichen Teil dazu beitragen.

Der Nutzen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit 17 kommt im Wesentlichen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg zugute. Insofern unterstützt die brandenburgische Landesregierung dieses Projekt des Bundes.

Frage 1557 Fraktion DIE LINKE Abgeordnete Kerstin Bednarsky - Auszahlung von ESF-Mitteln

Aus der gemeinsamen Richtlinie zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - finanziert aus ESF-Mitteln - geht für den Bereich der Jugendhilfe hervor, dass Personalkosten in Höhe des Arbeitgeberanteils an den Beiträgen zur Sozialversicherung auf Antrag bei der LASA finanziert werden können.

Dieser Arbeitgeberanteil muss in einem Zwei-Monats-Rhythmus beantragt werden. Vereine teilen mit, dass sie nach Bewilligung, aber vor Beginn ihrer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, diese Mittel beantragt hatten und diese bisher noch nicht gezahlt wurden. Die nächste Beantragung für den Restzeitraum des Jahres 2007 muss aber schon bis zum 05.12.2007 erfolgen.

Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass die ESF-Mittel nicht zeitnah ausgezahlt werden, obwohl die Vereine die Terminsetzung beachtet hatten.

Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um die Auszahlung der Mittel zeitnah regelmäßig zu garantieren?

Antwort der Landesregierung

Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Ziegler

Die Auszahlung der Mittel zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) erfolgt durch die LASA Brandenburg GmbH grundsätzlich zeitnah. Da Beschwerdeführer namentlich nicht benannt sind, ist es leider nicht möglich, die von Ihnen angesprochenen Einzelfälle aufzuklären und den Vereinen gegebenenfalls zu helfen. Ich möchte dennoch einige Ausführungen zum Auszahlungsverfahren machen.

Ziel der ABM-Kofinanzierung des Landes ist es, durch ergänzende Förderung zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen und damit zur Entlastung der Arbeitsmarktsituation im Land Brandenburg beizutragen. Voraussetzung für eine Förderung nach der genannten Richtlinie ist die Bewilligung eines ABM-Zuschusses durch die Arbeitsagentur oder einen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der eingereichten vollständigen Antragsunterlagen. Die erste Mittelauszahlung kann frühestens zum Zeitpunkt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides erfolgen. Soweit kein Rechtsmittelverzicht vom Zuwendungsempfänger erklärt wird, wird ein Zuwendungsbescheid einen Monat nach Bekanntgabe rechtskräftig. Die Mittel können regelmäßig nur ausgezahlt werden, wenn sie bei der LASA Brandenburg GmbH per Mittelanforderung abgerufen werden. Die Fördermittel werden im Zwei-Monats-Zyklus ausgezahlt, da die ausgezahlten Fördergelder innerhalb von zwei Monaten nach Landeshaushaltsordnung zuwendungsgerecht ausgegeben sein müssen. Ansonsten fallen beim Zuwendungsempfänger Zinsen an.

Die letzte Mittelauszahlung eines Haushaltsjahres ist an die Fristen der Landeshauptkasse gebunden. Um eine angemessene Bearbeitungszeit für die letzte Mittelanforderung zu gewährleisten, werden die Zuwendungsempfänger in ihren Bescheiden dahin gehend informiert, dass der letzte Mittelabruf für die Kassenmittel 2007 bis zum 05.12.2007 einzureichen ist. Die LASA Brandenburg GmbH ist bemüht, eingehende Mittelanforderungen zeitnah zu bearbeiten. Allerdings ist eine ordnungsgemäße Auflagenerfüllung die Grundlage für eine Mittelauszahlung. Eine Recherche hat ergeben, dass in den letzten Wochen sehr viele Mittelanforderungen bedient wurden. Alle bis zum heutigen Tag eingereichten Anforderungen sind bereits an die zuständigen Mitarbeiterinnen übergeben und befinden sich in Bearbeitung.

Frage 1558 Fraktion DIE LINKE Abgeordnete Kerstin Bednarsky - Chancengleichheit zwischen den Schulen

Bei der am 16.11.2007 durchgeführten Konferenz zur beruflichen Ausbildung äußerte Ministerpräsident Matthias Platzeck, dass es zukünftig mehr Unternehmen geben müsste, die

mit Schulen Kooperationsverträge abschließen und umgekehrt, um den Schülerinnen und Schülern die Berufspraxis näherzubringen. Anzunehmen ist, dass es sich auch um ein intensives Sponsoring handeln kann.

Ich frage die Landesregierung: Durch welche Maßnahmen will sie die Chancengleichheit zwischen den Schulen mit Kooperationsverträgen/Sponsoring und ohne so etwas garantieren?

Antwort der Landesregierung

Minister für Bildung, Jugend und Sport Rupprecht

Die Fachtagung vom 16. November 2007 zum „Übergang Schule - Beruf“ befasste sich mit der Schnittstelle des Übergangs von der Sekundarstufe I in die berufliche Bildung. Die Erfordernisse und Möglichkeiten der Berufsorientierung standen daher im Mittelpunkt der Tagung. Die im Eröffnungsvortrag des Ministerpräsidenten angesprochene Forderung zur Kooperation bezog sich auf die Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft im Rahmen einer systematischen Berufsorientierung und nicht auf Fragen von „Sponsoring“. Die Aufforderung richtete sich dabei sowohl an die Schulen als auch an die Unternehmen, mit dem Ziel, die Berufsorientierung weiterzuentwickeln, indem verstärkt konkrete Kooperationsvereinbarungen getroffen werden.

Die Chancengleichheit ist dadurch garantiert, dass die Berufsorientierung integraler Bestandteil der Arbeit in allen Schulen der Sekundarstufe I ist. Mit den einzelnen Maßnahmen einschließlich dem verpflichtenden Betriebspraktikum wird dieser Anspruch bereits umgesetzt. Darüber hinaus stehen die regionalen Unterstützungssysteme, insbesondere die Arbeitskreise für Schule und Wirtschaft, im Rahmen des „Netzwerkes Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg“ allen Schulen gleichermaßen zur Verfügung.

Ziel der Landesregierung ist es, das Wissen über die Wirtschaft und die berufliche Praxis zu verbessern und zukunftsfähige Berufs- und Studienorientierungen zu vermitteln. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen sich in der Berufswelt von morgen zurechtfinden. Deshalb sollen insbesondere die Praxislernangebote in Oberschulen und die Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen ausgebaut und weiterentwickelt werden.

Frage 1559 Fraktion DIE LINKE Abgeordnete Kornelia Wehlan - Erweiterung des Mittelzentrums Schönefeld um die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Der Kreistag Teltow-Fläming wird am 10. Dezember beschließen, dass im Rahmen der anstehenden Neugliederung die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow als Mittelzentrum mit Teilfunktion zum ausgewiesenen Mittelzentrum Schönefeld hinzugezogen wird.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Sachverhalt besonders hinsichtlich der Eröffnung neuer Chancen und Möglichkeiten für die betroffene Gemeinde - in Anbetracht all der Nachteile und Einschränkungen, die aus dem Flughafen resultieren?

Antwort der Landesregierung

Minister für Infrastruktur und Raumordnung Dellmann

Die neue zentralörtliche Gliederung wird im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) festgelegt. Dieser Plan sieht südlich von Berlin die Mittelzentren vor, die die Aufgabe haben, die Daseinsvorsorge im Raum sicherzustellen. Neben Ludwigsfelde und Zossen ist Schönefeld zusammen mit Wildau als Mittelzentrum in Funktionsteilung aufgenommen.

Vorschläge für davon abweichende Einordnungen von Gemeinden ins zentralörtliche System müssen ins laufende Beteiligungsverfahren zum LEP B-B eingebracht werden. Im Rahmen dieses Planverfahrens werden die eingehenden Vorschläge bewertet. Entsprechende Stellungnahmen können noch bis 15. Januar abgegeben werden. Der Bewertung im förmlichen Verfahren kann nicht vorgegriffen werden.

Frage 1560 Fraktion DIE LINKE Abgeordnete Kornelia Wehlan - Verkauf bundeseigener Seen im Land Brandenburg

Die Landesregierung vertrat bisher die Auffassung, dass sie auf die Verkaufspraxis des Bundes bei der Veräußerung von Gewässern keine Einflussmöglichkeiten hat - so in Beantwortung der Kleinen Anfrage 2039 nachzulesen. Bei Seen handelt es sich dabei immerhin um eine Fläche von fast 2 500 ha. Betroffen sind nicht nur Betriebe der Fischereiwirtschaft, sondern auch die Sicherung der Qualität der Gewässer überhaupt. So unternimmt das Land in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie große Anstrengungen, einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen. Ministerpräsident Matthias Platzeck hatte zum Beispiel gegenüber den Vertretern der Initiative „Pro Mellensee“ Hilfe bei deren Aktivitäten zur Verbesserung des Mellensees zugesagt. Dass der Mellensee nun privatisiert werden soll, führt vor Ort zu Verunsicherung.

Ich frage die Landesregierung: Wie wird sie bei Verkäufen von Gewässern die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg an einem guten ökologischen Zustand der Gewässer und an einer fischereilichen Nutzung durch ortsansässige Betriebe unabhängig von privaten Erwerbsinteressen Dritter gegenüber dem Bund vertreten?

Antwort der Landesregierung

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Woidke

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gewässerflächen durch den Bund, die sich im Eigentum von bundeseigenen Verwaltungsträgern befinden, möchte ich darauf hinweisen, dass das Land Brandenburg, wie auch die anderen Bundesländer, auf Angebote des Bundes zur Flächenübereignung keinen Anspruch hat. Anderweitige Flächenverwertungen durch den Bund können von der Landesregierung grundsätzlich nicht verhindert werden.

Eine andere Sachlage kann sich in Fällen ergeben, in denen eine Zuordnung von ehemaligem Vermögen der Deutschen Demokratischen Republik, also von Flächen im ehemaligen Volkseigentum, vorzunehmen ist. Als Verwaltungsvermögen zu qua

lifizierende Grundstücksflächen können unter den Voraussetzungen des Artikels 21 Einigungsvertrag auch dem Land oder anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung zustehen, was in Einzelfällen durchaus auch bei Gewässern der Fall sein kann. Als Beispiel hierfür seien Seenspeicher genannt.