Protocol of the Session on December 12, 2007

Ich frage die Landesregierung: Welche Kenntnis hat sie, dass das den Tatsachen entspricht?

Antwort der Landesregierung

Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Ziegler

Der Landesregierung ist kein Fall bekannt, in dem gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz und Zuflucht im Frauenhaus verwehrt wurde, weil sie den Tagessatz nicht zahlen konnten.

Im Land Brandenburg werden von Gewalt betroffene Frauen unabhängig von ihrer Einkommenssituation im Frauenhaus aufgenommen. Nachdem die Frau - meist nach akuter Gewalterfahrung - psychisch etwas stabilisiert ist, können die Frauenhausmitarbeiterinnen beginnen, weitere Fragen abzuklären. Wenn sich eine Frau entschließt, im Frauenhaus zu wohnen, und sie kein eigenes bedarfsdeckendes Einkommen hat, wird sie von den Frauenhausmitarbeiterinnen unterstützt, Leistungen nach SGB II zu beantragen. Nach einer Bewilligung wird dem Frauenhausträger das Nutzungsentgelt für die Zeit des Frauenhausaufenthaltes in der Regel direkt von der ARGE bzw. dem zugelassenen kommunalen Träger überwiesen.

Frage 1539 Fraktion der SPD Abgeordnete Klara Geywitz - Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften für Deutschland

Seit vielen Jahren diskutiert das deutsche Wissenschaftssystem über die Notwendigkeit und Nützlichkeit einer deutschen Nationalakademie. Befürworter argumentieren vor allem mit der Notwendigkeit einer Gesamtvertretung der deutschen Wissenschaft im europäischen Raum, Skeptiker und Gegner sehen entweder keinen Bedarf oder zentralistische Schädlichkeit angesichts der bestehenden Länderakademien. Mitte November hat Bundesbildungsministerin Annette Schavan überraschend angekündigt, dass die naturwissenschaftlich-medizinisch ausgerichtete Leopoldina in Halle künftig die Nationale Akademie der Wissenschaften für Deutschland werden soll.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Ent

scheidung und ihre mögliche Auswirkung auf die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften?

Antwort der Landesregierung

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Prof. Dr. Wanka

Eine Entscheidung über die Nationale Akademie der Wissenschaften für Deutschland wurde noch nicht getroffen.

Die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich in der November-Sitzung der Bund-Länder-Kommission mit dem Vorschlag von Frau Bundesministerin Schavan, der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina die Aufgaben einer Deutschen Akademie der Wissenschaften zu übertragen, befasst. Dazu wurde vereinbart, dass in der ersten Sitzung der sich neu konstituierenden Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) im Februar 2008 das Thema zunächst umfassend diskutiert wird. Die GWK erwartet, dass bis dahin ein Konzept zur Rolle und Definition einer Deutschen Akademie der Wissenschaften vorgelegt wird.

Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt mögliche Auswirkungen des Vorschlags auf die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) noch nicht beurteilt werden.

Kritikpunkte der Länder an dem Vorschlag waren, dass er einerseits unabgestimmt veröffentlicht wurde und andererseits der geisteswissenschaftliche Bereich nicht unmittelbar durch die Leopoldina abgedeckt wird.

Die Leopoldina ist die älteste ununterbrochen existierende naturwissenschaftlich-medizinische Akademie der Welt mit einer 355-jährigen Tradition und mit mehr als 1250 Mitgliedern in aller Welt. Eine besondere gesellschaftliche Wahrnehmung erfährt das Wirken der Leopoldina durch die sogenannten Adhoc-Kommissionen, die sich mit öffentlich diskutierten Aspekten von Wissenschaft auseinandersetzen. Die Leopoldina hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Veranstaltungen im Ausland mit dort ansässigen Hochschulen konzipiert und durchgeführt.

Die BBAW dient der Förderung der Wissenschaft mit Schwerpunkt in den Naturwissenschaften, aber auch in den Geisteswissenschaften. Ihr Profil wird durch Forschungsarbeiten zur Erschließung des kulturellen Erbes sowie von inter- und transdisziplinär angelegten Projekten von hohem gesellschaftlichen Interesse bestimmt. Besondere Bedeutung kommt der BBAW als Dialogvermittlerin zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit zu.

Im Kontext einer Nationalakademie steht auch, dass die BBAW gemeinsam mit der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina bereits die „Die Junge Akademie“ gegründet hat, eine auch international bislang einzigartige Form der Förderung des herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland.

Es bleibt zu hoffen, dass der Vorschlag für eine Deutsche Akademie der Wissenschaften die Vorzüge beider Akademien sowie ihr Synergiepotenzial ausreichend berücksichtigt.

Frage 1540 Fraktion DIE LINKE Abgeordnete Gerrit Große - Bewertung der PISA-Studie

Die neuesten PISA-Ergebnisse haben gezeigt, dass die deutschen Schülerinnen und Schüler im Bereich Naturwissenschaften/Umwelt Platz 13 belegen, während sie im Lesen und in Mathematik nach wie vor im Mittelfeld liegen und die Leistungsverbesserungen gegenüber PISA 2003 nur marginaler Natur sind. Die Ergebnisse wurden unterschiedlich interpretiert und zogen Auseinandersetzungen nach sich, die wenig sachlich und zielführend waren. Einer positiven, ja fast euphorischen Bewertung standen Forderungen nach dem Rücktritt des internationalen PISA-Koordinators Andreas Schleicher gegenüber.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Ergebnisse?

Antwort der Landesregierung

Minister für Bildung, Jugend und Sport Rupprecht

Es ist nicht möglich, eine fundierte Bewertung der Ergebnisse der PISA-Studie 2006 im kurzen Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage vorzunehmen. Außerdem wäre eine gründliche Analyse der beiden jeweils mehr als 400 Seiten umfassenden Ergebnisberichte der OECD und des deutschen PISA-Konsortiums in so kurzer Zeit auch nicht leistbar gewesen.

Die KMK und das Bundesbildungsministerium haben sich auch aus diesem Grund darauf verständigt, anlässlich der Vorstellung der Studie am 4. Dezember dieses Jahres nur eine knappe Einschätzung der Ergebnisse zu präsentieren. Eine zweite, inhaltlich vertiefte Stellungnahme mit zentralen bildungspolitischen Folgerungen, konkreten Handlungsempfehlungen und verabredeten Maßnahmen wird nach gründlicher Auswertung der Befunde voraussichtlich im März 2008 stattfinden.

Die Tatsache, dass die PISA-Studie nun zum dritten Mal durchgeführt wurde, hat bei den Auftraggebern und auch bei der interessierten Öffentlichkeit natürlich den Wunsch nach eindeutigen Antworten verstärkt, insbesondere zur Frage, ob sich die Schülerinnen und Schüler in Deutschland in ihren Kompetenzen verbessert haben. Aufgrund der sehr komplexen Struktur der Studie und der Variation der Inhaltsschwerpunkte in den Jahren 2000, 2003 und 2006 lässt sich diese Frage jedoch nicht einfach beantworten.

Hinzu kommt, dass es von maßgeblicher Bedeutung ist, mit welchen Ländern man die Ergebnisse der deutschen Schülerinnen und Schüler vergleichen will, und ob es dabei vor allem um relative Rangplätze geht oder um eine Bewertung der tatsächlich erreichten PISA-Testpunkte.

Üblicherweise vergleicht die OECD die Position eines Landes mit dem OECD- Durchschnittswert. Daran gemessen erreichte Deutschland in der Lesekompetenz im Jahr 2000 einen unterdurchschnittlichen Wert. Bei den PISA-Tests 2003 und 2006 dagegen lag Deutschland jeweils im Bereich des OECDDurchschnitts und hatte auch einige Testpunkte mehr als in der vorhergehenden Studie erreicht. Dieses Ergebnis kann zu

nächst trotzdem nur als eine Veränderung und noch nicht als eine Verbesserung gewertet werden. Denn die aktuelle Durchschnittsposition für Deutschland resultiert einerseits aus einem leichten Anstieg des Mittelwerts in Deutschland über die drei Testzeitpunkte, andererseits aus dem Rückgang des OECDDurchschnittswerts für die Lesekompetenz.

Im Bereich der mathematischen Kompetenz haben wir es mit einem ähnlichen Effekt zu tun. Nachdem sich Deutschland von 2000 zu 2003 noch signifikant verbessert hat, liegen die Gesamtleistungen 2006 unverändert auf dem Niveau von 2003.

Wirklich erfreulich sind aber die in Deutschland erreichten Leistungen im Bereich der Naturwissenschaften, die den Schwerpunkt der aktuellen PISA-Studie bildeten. Hier liegen die deutschen Schülerinnen und Schüler erstmalig deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Innerhalb Europas erreichen nur die Schülerinnen und Schüler aus den Niederlanden und Finnland noch bessere Ergebnisse.

Sich bei der Bewertung nur auf diese allgemeinen Befunde zu stützen wäre der Komplexität der Studie nicht angemessen. PISA 2006 liefert eine Fülle weiterer Erkenntnisse, die in den nächsten Monaten im Detail auszuwerten sind. Hinzu kommt, dass im Herbst 2008 die für uns alle spannenden Ergebnisse des PISA-Ländervergleichs vorgelegt werden. Erst danach wird erkennbar sein, ob bestimmte negative bzw. positive Ergebnisse für alle Bundesländer gleichermaßen zutreffen oder ob es auch bedeutsame Unterschiede in den Entwicklungsverläufen einzelner Länder gibt.

Frage 1542 Fraktion der SPD Abgeordneter Werner-Siegwart Schippel - Ausübung polizeilicher Befugnisse durch Zollbeamte

Im März 2007 hat der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz (IMK) über die Frage nach einer Eilkompetenz zur Gefahrenabwehr für die Beamten der Mobilen Kontrollgruppen der Zollverwaltung beraten. Anlass dafür war ein mit einem Unfall verbundener Einsatz eines Zollbeamten außerhalb des Grenzgebiets. Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1703 wurde im Ergebnis dessen der Bund gebeten, die diesbezügliche Rechtslage zu prüfen.

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern wurde bei der IMK am 07.12.2007 die erläuterte Problematik behandelt und gegebenenfalls abschließend beraten?

Antwort der Landesregierung

Minister des Innern Schönbohm

Auf der 210. Sitzung des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde der Beschluss gefasst, den Bund zu bitten, die Rechtslage zu präventiv-polizeilichen Eilmaßnahmen der Beamten der Mobilen Kontrollgruppen der Zollverwaltung zu prüfen.

Die Thematik der Ausübung polizeilicher Befugnisse durch Zollbeamte wurde im Rahmen der (IMK) am 7. Dezember 2007 nicht erörtert.

Frage 1543 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Christian Görke - Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II

Die Bundesregierung hat im Oktober die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft neu festgesetzt. Während sich der Bund - bezogen auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg - im Jahr 2007 mit 31,2 % beteiligt, wird die Bundesbeteiligung im Jahr 2008 auf 28,6 % abgesenkt. Dadurch entstehen durchgängige Mehrbelastungen für die Kreise in Brandenburg. Wegen dieser Mehrbelastungen hat die Landesregierung in der Sitzung des Bundesrates am 9. November den Gesetzentwurf abgelehnt und einem Antrag zugestimmt, der eine Korrektur der Kostenverteilung zugunsten der Kommunen verlangt. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

In der Bundesratssitzung am 30. November stand das Thema erneut auf der Tagesordnung. Nunmehr hat die Landesregierung wieder die gegenteilige Position eingenommen und ist den Vorstellungen der Bundesregierung gefolgt.

Meine Frage lautet: Wie begründet die Landesregierung ihr widersprüchliches Agieren in der Frage der Kosten der Unterkunft?

Antwort der Landesregierung

Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Ziegler

Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Neufestlegung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II für eine Änderung der Formel zur Anpassung der Bundesbeteiligung ausgesprochen, die - im Interesse der Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte - die tatsächliche Kostenbelastung der kommunalen Grundsicherungsträger berücksichtigt. Hierzu ist eine entsprechende Stellungnahme des Bundesrates am 09.11.2007 beschlossen worden.

Eine Ablehnung des Gesetzentwurfs im Bundesratsplenum am 30.11.2007 durch die Länder ist dennoch unterblieben, da der Bund ausdrückliche Kompromissbereitschaft im Kontext mit dem ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) signalisiert hat. Damit soll - für die kommunalen Haushalte nicht weniger von Bedeutung - die Beteiligung des Bundes an den von den Kommunen aufzubringenden Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neu geregelt werden.

Diese Verfahrensweise verspricht für die Kommunen eine wesentlich verbesserte Verhandlungsposition bei der Festlegung der Bundesbeteiligung im SGB XII, die - im Gegensatz zu separaten Verhandlungen - ein insgesamt deutlich besseres Ergebnis für die kommunalen Haushalte erwarten lässt. Der Bund erklärte im Bundesratsplenum seine Bereitschaft, den jetzigen Gesetzentwurf zur Änderung des SGB XII nachzubessern.

Frage 1544 Fraktion der SPD Abgeordneter Klaus Bochow - Mängel beim neuen Reisepass

Presseberichten zufolge sind bereits kurz nach der Einführung des neuen Reisepasses in einigen Bundesländern erhebliche Sicherheitsprobleme aufgetreten, wozu unter anderem die unsichere Übermittlung der Daten an die Bundesdruckerei zählen soll.