Protocol of the Session on November 14, 2007

Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion setzt sich seit nunmehr acht Jahren für Recht und Gerechtigkeit in Brandenburg ein; denn wir wollen, dass sich die Bürger in unserem Land sicher fühlen, dass „Recht haben“ und „Recht bekommen“ keine Gegensätze sind und dass der Mensch nicht zum Spielball unverantwortlicher Sparpolitik in Brandenburg wird.

Wir hoffen, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, dass Sie Ihren eigenen Bericht als Warnung verstehen und den Kampf für das Recht endlich auf Ihre Fahnen schreiben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete von Arnim.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich die Große

Anfrage in den ersten Juli-Tagen zur Hand nahm, dachte ich im allerersten Moment: 93 Fragen - das wird ein richtiges Stück Arbeit. Heute sind diese Fragen auf rund 90 Seiten beantwortet. Davon enthalten ca. 25 Seiten Tabellen und Auflistungen.

Man muss zugeben: Es sind vernünftige, wichtige Fragen. Für mich ist aber auch deutlich geworden, dass darunter eine Reihe von Fragen sind - eine große Zahl sogar -, die wir im Grunde genommen in den verschiedensten Ausschusssitzungen schon behandelt haben.

Herr Sarrach, ich habe am Schluss Ihrer Ausführungen zur Kenntnis genommen, dass Sie die gesamte Anfrage auch als Grundlage für weitere Diskussionen im Ausschuss ansehen. Ich bitte das Folgende nicht falsch zu verstehen, aber ich muss es einmal loswerden: Wenn Sie die Anfrage bzw. die Antworten als Diskussionsgrundlage betrachten wollen, dann hätte ich es lieber gesehen, wenn Sie gesagt hätten: Ich habe einige Fragen, die ich gern demnächst im Ausschuss behandelt wissen würde. Damit hätten Sie es vermieden, eine nicht unbeträchtliche Zahl von Personen für eine relativ lange Zeit zur Beantwortung der Fragen zu binden. Ich meine, es wäre sinnvoll, das Ministerium zu bitten, darüber Auskunft zu geben, was die Beantwortung der Großen Anfrage 31 gekostet hat.

(Sarrach [DIE LINKE]: So können wir beim Fragerecht natürlich auch anfangen!)

Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen. Herr Holzschuher hat die inhaltlichen Aspekte im Wesentlichen abgehandelt. Dazu ist nichts weiter zu sagen.

Ich bin sehr wohl der Ansicht, dass die brandenburgische Justiz auf einem vernünftigen Weg, durchaus leistungsfähig und natürlich auch verbesserungsfähig ist - aber das heißt nicht, dass sie von vornherein schlecht ist.

Bei Fragen, Herr Sarrach, denke ich, ist es wie im richtigen Leben: Die Frage ist auf der einen Seite, die Antwort auf der anderen. Die Beantwortung muss nicht automatisch den Fragesteller zufriedenstellen, und trotzdem ist sie korrekt und sachgerecht erfolgt.

Als ich heute Morgen ins Haus kam, traf ich eine Kollegin, die meinte: Ei, was ist es heute Morgen doch kalt! - Meine Gegenfrage lautete: Wieso kalt? Es ist frisch, aber noch nicht kalt. Damit will ich im Grunde genommen sagen: Es gibt durchaus Möglichkeiten, eine Frage unterschiedlich zu beantworten und der eine ist zufrieden, der andere ist nicht zufrieden.

(Zuruf von der SPD: Was hat denn die Kollegin darauf er- widert? - Heiterkeit)

- Das sage ich gern. Sie hat darauf erwidert, dass ich als Landwirt offensichtlich andere Temperaturen gewohnt bin und durchaus mit kühleren Temperaturen leben kann, welche ihr nicht so angenehm seien, da sie mehr der Sonne zugetan ist.

(Bischoff [SPD]: Der Sonne entgegen!)

- Der Sonne entgegen; danke. - Der langen Rede kurzer Sinn: Ich glaube, Herr Sarrach, wir können mit der Antwort der Landesregierung im Bereich der Justiz absolut zufrieden sein. Das

heißt nicht, dass die Justiz nicht verbesserungswürdig wäre. Danke schön.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Für die Landesregierung spricht die Justizministerin, Frau Blechinger.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Politiker muss mit Kritik umgehen können; die Landesregierung kann das auch. Allerdings kann ich die Pauschalkritik, Herr Abgeordneter Sarrach, so nicht stehenlassen.

Wir haben die 93 Fragen zur Situation der Justiz im Land Brandenburg nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dass vielleicht nicht alle Fragen so beantwortet worden sind, wie Sie sich das gewünscht haben, hat etwas damit zu tun, dass die vordringliche Aufgabe der Justiz die Rechtsgewährung für den Bürger ist und nicht das Führen von Statistiken. Wir haben in einigen Bereichen einfach nicht solch ausführliche Statistiken geführt, wie Sie es für die Beantwortung Ihrer Anfrage vorausgesetzt haben. - Wir haben übrigens kein zusätzliches Personal für die Beantwortung der 93 Fragen bekommen.

Dass sich der Gestaltungsraum für das Justizwesen im Land Brandenburg natürlich in hohem Maße an bundesgesetzlichen Vorgaben orientieren muss und damit auch der Freiraum ein wenig eingeschränkt ist, setze ich als bekannt voraus.

Sie haben, wie gesagt, statistisches Material aus einem Zeitraum von fast zehn Jahren abgefragt. Ich will nicht auf alle Dinge eingehen, die Sie hier kritisiert haben. Sie haben Mahngerichte kritisiert. Wir bekommen eine sehr positive Resonanz aus der Wirtschaft, was die Arbeit der Mahngerichte anbelangt.

Sie haben die Bearbeitung von Grundbuchsachen kritisiert. Auch hier bekommen wir eine positive Resonanz - von Ausnahmen an einzelnen Gerichten, die es immer gibt, abgesehen; dazu könnte man auch einiges sagen. Aber im Grundsatz ist es so, dass sich die Bearbeitung wesentlich beschleunigt hat.

Unzufrieden sind wir mit der sehr unterschiedlichen Erledigungsweise, die von unter 100 Sachen im Monat bis über 200 Sachen im Monat pro Rechtspfleger reicht. Wir werden daran arbeiten, hier einheitliche Qualitätsstandards umzusetzen. Das ist aber auch der sehr unterschiedlichen Ausbildung der Rechtspfleger gerade im Grundbuchbereich geschuldet.

Artikel 52 Abs. 4 unserer Landesverfassung gewährt jedermann den Anspruch auf ein faires und zügiges Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. An diesem Grundsatz hat sich die Justiz zu orientieren; diese Vorgabe ändert sich auch nicht in Zeiten knapper Haushaltsmittel. Andererseits kann sich das Justizressort nicht von den bestehenden Haushaltszwängen und den daraus resultierenden Einsparvorgaben innerhalb der Landesregierung ausnehmen.

Vor diesem Hintergrund gewinnen der optimierte Einsatz der vorhandenen Ressourcen sowie die Verbesserung der technischen Ausstattung stark an Bedeutung. Auf diesem Gebiet ha

ben wir in den vergangenen Jahren viel erreicht. Beispielhaft zu nennen ist die bereits 1997 begonnene Einführung von sogenannten Serviceeinheiten, einer Zusammenfassung von Geschäftsstelle und Kanzleitätigkeit in räumlicher Nähe zu den Entscheidern. Dadurch wurden der Aktenlauf stark verkürzt und die gegenseitige Vertretung innerhalb der Serviceeinheit stark vereinfacht.

Auch die zahlreichen gesetzlichen Zuständigkeitskonzentrationen haben die Arbeitsabläufe optimiert, vor allem weil sie eine fachliche Spezialisierung erlauben.

Die Einrichtung des Zentralen Mahngerichts hat nicht nur zu einer Beschleunigung der Verfahren, sondern auch zu einer Entlastung des hiesigen Personals von dieser Aufgabe geführt; insofern ist das ein Erfolg.

Auch der sinnvolle Einsatz von Informationstechnik ist geeignet, die juristische Arbeit zu erleichtern. So stehen dem Personal an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften juristische Datenbanken sowie zunehmend digitale Diktiertechnik zur Verfügung. Der Einsatz von Spracherkennungssystemen wird erprobt, um eine Entlastung der Schreibdienste zu erreichen.

Der flächendeckende Einsatz von Fachverfahren führt dabei nicht nur zu einer Verbesserung am Arbeitsplatz, sondern geht auch mit Vereinfachungen für die Rechtssuchenden einher. So ist im Handelsregisterwesen mit dem Fachverfahren AUREG zum 01.01.2007 die elektronische Verfahrensakte eingeführt worden. Dadurch kann die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten erstmals vollständig elektronisch abgewickelt werden. All diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass das vorhandene Personal möglichst unter optimalen Bedingungen arbeiten kann.

Doch jede Optimierung hat ihre Grenzen. Ich möchte deshalb an dieser Stelle offen die Probleme ansprechen, vor denen die Justiz aufgrund der eingangs erwähnten Einsparvorgaben steht. Nach der Personalbedarfsplanung des Landes sind in den Jahren 2007 bis 2012 insgesamt 674 Stellen in der Justiz abzubauen, also im Durchschnitt über 100 Stellen jedes Jahr. Das ist nicht wenig. Die Altersabgänge allein reichen nicht, um die Einsparungen zu erbringen. Inwieweit ein Einstellungskorridor besteht, hängt damit von der sonstigen Personalfluktuation ab, die aber grundsätzlich nicht zu beeinflussen ist. Ganz abgesehen davon müssen die Abgänge auch in den Bereichen eintreten, in denen Stellen abzubauen sind. Das ist nicht überall der Fall.

Daraus folgt für die Justiz: In einzelnen Gerichtsbarkeiten werden die Stelleneinsparungen nur erwirtschaftet werden können, wenn Personal in andere Gerichtszweige versetzt wird. Dies soll in erster Linie auf freiwilliger Basis geschehen. Jedoch werden sich im nichtrichterlichen Dienst auch Zwangsversetzungen mit all ihren Schwierigkeiten nicht vermeiden lassen. Bei der Richterschaft hingegen sind Zwangsversetzungen aufgrund der rechtlichen Vorgaben ausgeschlossen. Insofern erachte ich die bestehenden Überlegungen für bedenkenswert, Gerichtsbarkeiten zusammenzulegen und dadurch den Richtereinsatz zu flexibilisieren und eine gerechtere Personalverteilung zu ermöglichen. Dies erfordert jedoch Änderungen des Bundesrechts.

Der Stellenabbau hat natürlich auch nachteilige Auswirkungen auf die Altersstruktur. Es fehlen frisch ausgebildete Nach

wuchskräfte. Das ist aber ein Problem, das nicht nur im Justizbereich der Landesverwaltung anzutreffen ist. Vor allem aber ist die hohe Arbeitsbelastung in bestimmten Bereichen zu nennen, so beispielsweise bei den Rechtspflegern der ordentlichen Gerichte und insbesondere bei den Rechtspfleger der Staatsanwaltschaften. Sie ist seit dem Jahr 2002 kontinuierlich gestiegen und betrug im Jahr 2006 168 %. Die Staatsanwälte selbst waren im Jahr 2006 mit 126 % gleichfalls hoch belastet.

Eine Sonderstellung nimmt in diesem Zusammenhang die Sozialgerichtsbarkeit ein. Die Situation dort ist durch seit Jahren steigende Eingänge geprägt. Wir haben niemals behauptet, dass sie nur durch eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Gerichts verursacht ist. Aufgrund der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für die Hartz-IV-Verfahren hat die Belastung seit Anfang 2005 besonders stark zugenommen. So wurde im Jahr 2006 ein Bedarf von 118 Stellen festgestellt. Tatsächlich besetzt waren jedoch nur 87 Stellen. Um diese enorme Mehrbelastung aufzufangen, erfolgten im richterlichen Bereich Neueinstellungen sowie Abordnungen und Versetzungen aus anderen Gerichtsbarkeiten.

Darüber hinaus ist es gelungen, Richterinnen und Richter insbesondere aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zu einem Wechsel in die Sozialgerichtsbarkeit zu motivieren. Der Haushalt 2008/2009 soll weitere neue Stellen für die Sozialgerichtsbarkeit enthalten, die durch Umwandlung von Stellen aus anderen Bereichen bewirkt werden.

Im nichtrichterlichen Bereich der Sozialgerichtsbarkeit ist eine Entlastung ebenfalls durch Abordnung von Personal aus anderen Gerichtsbarkeiten erfolgt. Zudem wurden zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse geschaffen, um der Entstehung später schwer zu bewältigender Rückstände entgegenzuwirken; denn wie schwierig es ist, über viele Jahre angewachsene Bestände mit dem normalen Personalbestand abzuarbeiten, zeigt die Situation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Diesbezüglich können wir uns natürlich nicht mit RheinlandPfalz vergleichen; denn wir hatten - auch im Unterschied zu den anderen neuen Bundesländern - im Berliner Raum eine besonders hohe Anzahl von Rückübertragungsansprüchen mit sehr komplizierten und langwierigen Verfahren, zum Teil mit Erbengemeinschaften, die in Australien und anderswo sitzen. Die dabei sehr langen Verfahrensdauern waren jedoch tatsächlich der Sache geschuldet. Hinsichtlich der Verfahrensdauern belegen wir - das ist richtig - den letzten Platz. Diesen letzten Platz belegen wir - das muss auch berücksichtigt werden - trotz durchschnittlicher Erledigungsleistung. Bei den Erledigungsleistungen liegen wir demnach nicht auf dem letzten Platz. Trotzdem würde ich mir wünschen, dass hier zügiger gearbeitet würde. Insofern finden natürlich auch regelmäßig Gespräche statt. Herr Abgeordneter Sarrach, ich denke, Sie wissen am besten, wie begrenzt diesbezüglich unsere Einflussmöglichkeiten als Justizverwaltung sind.

Des Weiteren möchte ich auf den Bereich des Strafvollzuges in Brandenburg eingehen. Der Strafvollzug ist das Handlungsfeld der Justiz, welches für die innere Sicherheit unseres Landes besondere Bedeutung hat und welches - das ist in anderen Ländern nicht anders - in besonderer Weise öffentliches Interesse auf sich zieht. Der auch hier unvermeidliche Personalabbau muss deshalb mit Augenmaß vorgenommen und besonders sorgfältig geplant werden.

Den in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage wiedergegebenen Statistiken können Sie entnehmen, dass der Personalbestand der Justizvollzugsanstalten unseres Landes sich vom Jahr 1998 bis zum Jahr 2007 nicht nennenswert vermindert hat. Auch die Stellenzahlen in den Haushaltsplänen lassen überwiegend noch keine signifikanten Veränderungen erkennen. Brandenburg liegt demgemäß im Ländervergleich in der Relation der Zahl der Haftplätze zur Zahl der Bediensteten weiterhin im oberen Bereich.

Jedoch will ich nicht verhehlen, dass die einschneidenden Personalreduzierungen im Justizvollzug noch vor uns liegen. Haben wir derzeit noch einen Personalbestand von etwa 1 300 Bediensteten, sieht die Entwicklung bis zum Jahr 2012 bereits eine Reduzierung auf 1 100 Bedienstete vor. Dieser Personalabbau ist - hinsichtlich der Gesamtzahl - durchaus zu leisten, wenn wir uns vor Augen führen, dass sich die Gefangenenzahl und damit die Zahl der benötigten Haftplätze gegenüber früheren Jahren erheblich vermindert haben. Im Jahr 2012 werden wir nach der derzeitigen Prognose im Land Brandenburg im Ländervergleich in der Haftplatz-Bediensteten-Relation immer noch im Bundesdurchschnitt liegen. Allerdings werden wir angesichts der geringeren Personalstärke jede einzelne Anstalt genau auf die ihr obliegenden Aufgaben hin analysieren müssen, um das vorhandene Personal passgenau auf die Anstalten verteilen zu können. Mit dieser Arbeit hat mein Haus bereits begonnen.

Was uns wirklich Sorgen bereiten muss, ist der Umstand, dass das Personal unserer Anstalten bis dahin einen Altersdurchschnitt erreicht haben wird, der in Anbetracht der hoch anspruchsvollen Aufgabe, die der Justizvollzug stellt, schwer erträglich ist. Aufgrund dessen werde ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Ausbildung junger Bediensteter des allgemeinen Vollzugsdienstes spätestens im Jahr 2010 wiederaufgenommen wird. Diesen Einstellungskorridor benötigen wir unbedingt.

Die Arbeit der Bediensteten in unseren Anstalten wird dadurch erleichtert, dass diese sich - mit Ausnahme der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel - in einem baulichen Zustand befinden, der modernstem Standard entspricht. Sie wurden entweder in den 90er Jahren saniert oder ab dem Jahr 2001 komplett neu in Betrieb genommen. Ich hätte mir gewünscht, dass auch die Opposition die erheblichen Mittel, die das Land Brandenburg für die Modernisierung dieser Anstalten aufgewendet hat, in gewisser Weise würdigt.

Mit Nachdruck weise ich die Unterstellung des Abgeordneten Sarrach zurück, die Gefangenen würden bei uns nur verwahrt werden. Wenn dies so wäre, könnten wir die 130 Euro, die uns der Jugendstrafvollzug pro Tag kostet, wesentlich sinnvoller einsetzen; denn eine Verwahrung könnte man mit wesentlich geringeren Mitteln gestalten. Uns geht es jedoch um die Resozialisierung. Aufgrund dessen ist es nach meiner Überzeugung gut angelegtes Geld.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Holzschuher [SPD])

Gegenüber dem Justizbereich war die IT-Ausstattung der Vollzugsanstalten vernachlässigt worden. Ich habe Wert darauf gelegt, dass hier die Bemühungen verstärkt wurden. Inzwischen sind auch die Vollzugsanstalten mit moderner Technik ausge

stattet und in einem Informationsverbund zusammengefasst. Dadurch wird es möglich sein, viele Arbeitsabläufe in den Anstalten effektiver zu gestalten.

Einen breiten Raum der Großen Anfrage nehmen die Sozialen Dienste der Justiz ein, wobei zu Recht auch die freien Träger der Straffälligenhilfe einbezogen werden, die in Brandenburg insbesondere in dem Projekt „Haftvermeidung durch soziale Integration“ zusammengeschlossen sind. In der Tat werden in der ambulanten sozialen Strafrechtspflege enorm wichtige Beiträge zur Resozialisierung straffällig gewordener Menschen geleistet. Bewusst hat sich das Justizressort schon sehr früh dafür entschieden, unter dem Dach der Sozialen Dienste der Justiz sowohl die klassischen Bereiche der Bewährungshilfe - wie der Gerichtshilfe - als auch den Täter-Opfer-Ausgleich zusammenzufassen. Diesen Weg gehen zunehmend auch andere Länder. Die Struktur hat sich bewährt, und es ist nicht beabsichtigt, daran etwas zu ändern. Mit diesem europaweit als vorbildlich angesehenen Projekt des HSI konnten unter anderem erhebliche Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in dieses wichtige Arbeitsfeld gelenkt werden.