Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hackenschmidt, die Information, dass fünf Schulen die erforderliche Schülerzahl nicht erreicht haben, ist nicht korrekt. Ich kann Ihnen das Ergebnis mitteilen; ich kenne es seit gestern. Die Mitglieder des Landtags erfahren es aus erster Hand.
- Danke für den Beifall. - Von den 34 genehmigten Standorten erreichte nur eine Schule in öffentlicher Trägerschaft, nämlich das Fürst-Pückler Gymnasium Cottbus, nicht die erforderliche Zahl von 25 Schülerinnen und Schülern. Das Antrags-, das Genehmigungs- und das Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2007/2008 sind abgeschlossen. Das Gesamtergebnis lautet: An 33 Schulen in Brandenburg, davon 28 Gymnasien und eine Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie vier Gymnasien in freier Trägerschaft, werden Leistungs- und Begabungs
klassen eingerichtet. Da das Schulgesetz ausdrücklich die Einrichtung an 35 Schulen zulässt, haben arithmetisch nachvollziehbar im übernächsten Schuljahr zwei weitere Schulen die Chance, eine Leistungs- und Begabungsklasse einzurichten. Das Elsterschlossgymnasium in Elsterwerda kann also bis zum 31. Oktober 2007 für das Schuljahr 2008/2009 einen Antrag stellen.
Grund für die Ablehnung war ein angeblich nicht ausreichendes Konzept. Finden dazu Beratungen mit den Schulen statt? In Gesprächen habe ich erfahren, dass nicht klar ist, worin der Mangel besteht. Das sollte noch geklärt werden.
Das Elsterschlossgymnasium hat zweimal einen Antrag vorgelegt, den zweiten Antrag mit einer überarbeiteten Konzeption, die aber auch nicht den zu stellenden Erwartungen entsprach. Natürlich sind wir bereit - ich spreche jetzt für mein Haus -, eine erneute Beratung vorzunehmen, wenn die Schule den Wunsch dazu äußert. Von diesem Angebot können übrigens auch andere Schulen Gebrauch machen. Wir sind da offen. Jetzt ist ja auch ein bisschen mehr Zeit als beim ersten Verfahren, das darunter litt, dass alles in sehr kurzer Zeit abgewickelt werden musste.
Herr Minister, wir wissen jetzt, dass im nächsten Schuljahr 33 Schulen eine LuBK betreiben können. Wie viele Anträge von Schulen mussten Sie denn ablehnen, die also eine solche Klasse betreiben wollten, aber sie nicht betreiben dürfen, weil sie vom Ministerium die Genehmigung nicht erhalten haben?
Im ersten Verfahren waren es 46 Schulen, von denen wir aufgrund des Konzepts nur 31 zulassen konnten. In der zweiten Runde, die wir durchgeführt haben, kamen drei Schulen dazu. Damit landeten wir bei dem Endergebnis von 34 genehmigungsfähigen Konzepten, wobei eine dieser Schulen die Zahl von 25 Schülern jetzt nicht erreicht hat. Das bedeutet, dass es für zwei Schulen die entsprechende Chance für das übernächste Schuljahr gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Eigentlich könnte ich jetzt die gleiche Rede halten wie zur 1. Lesung. Schließlich liegt uns ein völlig unveränderter Gesetzestext vor. Kein einziger Vorschlag, der in der Anhörung im Bildungsausschuss von den Akteuren gemacht wurde, floss in die vierte Novelle ein, keine einzige Kritik wurde berücksichtigt.
Sie wollen feiern und sich feiern lassen für dieses Gesetz. Ich sehe schon die Schlagzeilen von morgen vor mir: „Auf den Anfang kommt es an“, „Kein Kind wird zurückgelassen“, „Brandenburg wieder kinderfreundlich“ usw.
Sie wollen sich feiern lassen dafür, dass Sie die Ausweitung des Rechtsanspruchs regeln, den Sie vorher selbst abgeschafft bzw. mit dem kommunalen Entlastungsgesetz im Jahre 2003 noch einmal eingeschränkt haben. 150 000 Unterschriften und die Proteste des Aktionsbündnisses für unsere Kinder haben Sie damals nicht davon abgehalten, dies zu tun.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden Sie den null- bis dreijährigen Kindern erwerbsloser Eltern eben kein Recht auf Bildung gewähren. Auch mit diesem Gesetz bleibt der Rechtsanspruch ein konditionierter Rechtsanspruch. Auch mit diesem Gesetz lösen Sie das Problem für Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 an den Grundschulen nicht. Auch mit diesem Gesetz belasten Sie die Kommunen und Eltern finanziell erheblich. Auch mit diesem Gesetz bleiben Sie hinter den bundespolitisch aufgemachten Forderungen Ihrer eigenen Parteien weit zurück.
Sicher, Sie bekamen bei der Anhörung auch eine wohlwollende Zustimmung für einzelne Schritte zu hören. Auch die Opposition bescheinigt Ihnen durchaus, dass das Gesetz in die richtige Richtung geht. Mit der Verankerung der Grundsätze elementarer Bildung ist ein verbindlicher Rahmen für die Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit in Brandenburger Kitas geschaffen worden, aber eben nur ein Rahmen. Wer wirklich Qualität will, muss die Standards klar definieren, die Rahmenbedingungen für eine gute Qualität sicherstellen und die notwendigen Begleit- und Unterstützungssysteme bereitstellen.
Gemeindebund überein, aber in dieser Angelegenheit teile ich die in der vergangenen Woche gemachten Vorwürfe.
Völlig kontraproduktiv und zudem in höchstem Maße unpädagogisch ist in dem Zusammenhang auch die neue Regelung, dass Kindertagesstätten, die den Bildungsauftrag bzw. die Voraussetzungen dieses Gesetzes nicht erfüllen, finanzielle Sanktionen zu erwarten haben. Lernen kann man nur freiwillig. Das gilt auch für Kindertagesstätten. Wo das nicht funktioniert, bedarf es der Unterstützung, der professionellen Beratung, also eher der Bezuschussung.
Die schwierige Geburt des Systems der Sprachförderung hat unstrittig auch bei der Linkspartei zunächst zu einem Durchatmen geführt. Schließlich haben auch wir lange darum gerungen. Unsere Berliner Nachbarn haben nun, nach zwei Jahren Erprobung der Sprachförderung, festgestellt, dass es völlig ineffizient ist, mit der Förderung erst im Jahr vor der Schule zu beginnen, und haben den Förderzeitraum um ein Jahr verlängert. Müssen wir nun auch erst diese Erfahrung machen? Glauben Sie ernsthaft, dass sprachliche Defizite in einer Förderzeit von ca. drei Monaten behoben werden können? Das Land lässt sich die Sprachförderung immerhin 2,5 Millionen Euro kosten. Würde die gleiche Summe noch einmal eingesetzt, hätten wir mit Sicherheit weniger Zurückstellungen bei der Einschulung, weniger Leistungsversagen gleich zu Beginn der Schullaufbahn und sicherlich auch später. Das ist doch auch eine volkswirtschaftliche Größe.
Bei der Anhörung und im Übrigen auch bei den gut besuchten Kampagneveranstaltungen der SPD zur Schnittstelle Kita/Schule wurde mit Nachdruck auf die Notwendigkeit der Veränderung des Personalschlüssels hingewiesen. Die ganzheitliche individuelle Förderung eines jeden Kindes einschließlich der dazu erforderlichen Dokumentation, das Führen dieser Prozesse durch die Leiterinnen und Leiter und eben auch die bessere Kooperation mit der Schule - Lehrerinnen und Lehrer bekommen dafür eine Lehrerwochenstunde zur Verfügung gestellt, Kita-Erzieherinnen und -Erzieher bekommen gar nichts - brauchen auch bessere personelle Ressourcen. Dazu haben wir, wie auch zu den eben schon genannten Problemen, unsere Änderungsanträge vorbereitet. Vonseiten der SPD-Fraktion wurde im Bildungsausschuss signalisiert, dass sie unsere Forderungen für berechtigt, aber nicht für finanzierbar hält.
Wir können uns vorstellen, dass ein Teil der zusätzlichen Steuereinnahmen hierzu verwendet wird. Wir gehen auch davon aus, dass Sie, Herr Minister Rupprecht, als Vorsitzender der Jugendministerkonferenz erfolgreich um entsprechende Mittel aus dem Bundeshaushalt für die neuen Bundesländer kämpfen werden. Vielleicht sollte man sich solche „Frauenrückholprogramme“ mit Rufbussen und rollenden Bibliotheken, wie sie Minister Tiefensee vorhat, ersparen und besser da investieren, wo ein ganz ursächliches Interesse von Frauen besteht,
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Veränderung des Kita-Gesetzes, wie sie uns vorliegt und worüber wir heute abstimmen werden, bedeutet eine eindeutige Qualitätsverbesserung gegenüber dem, was wir im Land Brandenburg bisher haben.
Das möchte ich hier noch einmal eindeutig sagen. Das wurde uns auch von allen, die wir angehört haben - das ist auch die Resonanz von denen, die diese Arbeit vor Ort machen -, eindeutig so gesagt.
Was wird durch das vorliegende Gesetz im Einzelnen anders geregelt? Erstens weiten wir den Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren mit dem Gesetz aus. Zweitens finden die Grundsätze elementarer Bildung in allen Kitas des Landes Anwendung. Das wird also jetzt gesetzlich geregelt. Drittens wird im Gesetz festgeschrieben, wie die Sprachstandsmessung und die entsprechende Förderung jetzt in den Kitas erfolgen wird.
22 000 Kinder unter drei Jahren werden derzeit in Brandenburger Kitas betreut. Nach der bestehenden Regelung dürfen das nur Kinder sein, deren Eltern berufstätig sind, also eine Arbeit haben. Wenn die Eltern arbeitslos werden, verlieren die Kinder also den Rechtsanspruch auf eine Kita-Betreuung. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das unzumutbar ist, und zwar für die Kinder und natürlich auch für die Eltern. Dem tragen wir mit dem Gesetz Rechnung, indem ein Bestandsschutz für die Kinder geschaffen wird, die in den Kitas sind. Diese Kinder unter drei Jahren verbleiben also weiterhin in den Kitas, auch wenn ihre Eltern arbeitslos werden. Die geschätzten Mehrkosten von 1,5 Millionen Euro trägt das Land.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einen Hinweis geben. Das Bildungsministerium hat signalisiert, dass das, was ich vorstehend dargestellt habe, bereits gilt, obwohl das neue Kita-Gesetz noch nicht in Kraft ist, und die Träger bzw. die Leistungsverpflichteten wissen das auch. Es gibt also keinen Grund mehr, Kinder aus den Kitas gleichsam hinauszuwerfen; denn die Mittel stehen bereit.
Was die Quantität betrifft, ist Brandenburg schon seit geraumer Zeit Vorreiter in Deutschland. Aus dem Qualitätsbericht wissen wir aber, dass wir nicht in allen Regionen auch Qualität garantieren können. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass die Grundsätze elementarer Bildung jetzt gesetzlich geregelt wer
Die Sprachstandsmessung wird ein Jahr vor der Einschulung stattfinden, und es wird dann auch entsprechende Förderung angeboten werden. Wenn wir die Zahlen hören - ich greife noch einmal auf die Tatsache zurück, dass 18 % unserer Kinder bei der Einschulung Defizite bei der Sprachbeherrschung haben -, wissen wir, dass das so nicht bleiben kann. Deshalb auch die neue Regelung in dem Gesetz.
Wichtig ist auch die Absicht, dass die Erzieherinnen die entsprechende Fortbildung erhalten, die vom Land gefördert werden wird. Damit wird die Qualität der Kitas in Brandenburg besser werden, nicht von heute auf morgen, aber in absehbarer Zeit.