Das ist der Grund, warum Schulen geschlossen worden sind. Das ist eine Welle, die sich Anfang der 90er Jahre durch die Kitas und durch die Grundschulen bewegt hat. Darauf haben wir mit entsprechenden Möglichkeiten für kleine Grundschulen reagiert. Die gleiche Welle wird jetzt unsere Gymnasien erfassen.
Warum haben wir etwas gemacht, und zwar zum einen im Bereich des Zugangs zum Gymnasium? - Unter Bildungspolitikern gibt es einen alten Spruch, der da lautet: Jeder freie Gymnasialplatz wird auch belegt, egal, mit wem. - Genau das wollten wir nicht; denn das ist nicht gut für die Schüler, aber auch nicht für das Abitur.
Ich habe das Problem eben anhand der Grafik zu skizzieren versucht. Die Frage ist nun, was man machen kann, um dieses Problem zu lösen. Zur Lösung eines Problems braucht man in der Regel zwei Dinge, nämlich zum einen Ideen und zum anderen Geld. Im Bildungssystem ist das allerdings nicht ganz so einfach. Man kann nicht einfach sagen: Wir haben etwas weniger Schüler, also machen wir im Abiturbereich die Klassen kleiner. - Wir wollen ja ein Abitur in unserem Lande, das bundesweit anerkannt wird; anderenfalls wäre ein solches Abitur wenig wert. Es gibt Vorgaben bezüglich einer entsprechenden Auswahl an Kursen. Bei einer solchen Auswahl an Kursen werden entsprechende Fachlehrer gebraucht. Man kann das also nicht unbegrenzt verkleinern. Man muss beispielsweise auch darüber reden, ob das Kurssystem da noch richtig ist oder ob man zum Teil einen Klassenverband bildet, wie es in Thüringen gemacht wird. Über diese Frage sollten aber die Fachpolitiker unter sich im Ausschuss diskutieren. Im Übrigen wird auch schon in dem Konzept dargestellt, was man da alles machen kann.
Ideen sind also vorhanden. Das Zweite ist das Geld. Hinsichtlich der finanziellen Mittel besteht im Bildungssystem eine Abhängigkeit vom Schulressourcenkonzept. Das hätte uns wahrscheinlich auch Frau Große noch eindeutig erklärt, wenn sie nicht durch den Präsidenten unterbrochen worden wäre.
„Die Festlegungen zum Schulressourcenkonzept von 2002 werden derzeit in Federführung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie unter Beteiligung des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur überprüft mit dem Ziel, sich für die Folgezeit auf Grundlage der bildungs-, beschäftigungs- und finanzpolitischen Notwendigkeiten neu zu verständigen. Die Aussagen zu den Entwicklungsszenarien der gymnasialen Oberstufe müssen dem Ergebnis dieser Verständigung angepasst werden.“
Das Problem ist also seitens der Landesregierung erkannt und wird bearbeitet. Die Problemlösung harrt noch ein wenig der genauen Erkenntnis; denn dies ist abhängig von der Frage, wie sich die drei Ministerien einigen werden.
Wir Sozialdemokraten sagen ganz klar, dass Bildung für uns Priorität hat. Das hat sich in den letzten Jahren auch bei der Haushaltsaufstellung gezeigt. Auch in dem Konzept wird deutlich, dass es das Problem sinkender Schülerzahlen gibt, dass
aber auch ein Wiederaufwuchs stattfindet. Die entsprechende Übergangsregelung hat der Minister angesprochen. Wir sind also gewillt, hier eine Lösung zu finden mit dem Ziel, dass nicht Gymnasien oder Gesamtschulen geschlossen werden, die in einigen Jahren, wenn es wieder einen kleinen Aufschwung gibt, neu eröffnet werden müssten oder eben einfach nicht mehr da wären, obwohl es eine entsprechende Schülerzahl gibt.
Ich meine, das ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion. Sicherlich werden wir uns auch mit den neuen Finanzergebnissen im Ausschuss intensiv beschäftigen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Geywitz. In der Summe mit der von Ihnen in Anspruch genommenen Redezeit stimmt die Redezeit von Frau Große jetzt wieder. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der DVU-Fraktion fort. Bitte, Frau Fechner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast auf den Tag genau vor einem Jahr wurde die Landesregierung hier im Plenum aufgefordert, uns dieses Konzept bis zum 31. Dezember 2006 vorzulegen. Seit Ende Januar 2007, also mit wenigen Wochen Verspätung, liegt nun das Konzept vor. Das vorliegende Konzept steht allerdings noch auf ziemlich wackligen Füßen; denn die genaue Umsetzung des Konzepts ist vom Ergebnis der Verhandlungen über die Fortschreibung des Schulressourcenkonzepts abhängig.
Meine Damen und Herren der Landesregierung, wenn Sie wirklich daran interessiert wären, Schulstandorte zu erhalten, und zwar nicht nur solche mit gymnasialer Oberstufe, dann wäre es doch das Einfachste, Sie schlössen sich den bereits vor geraumer Zeit eingereichten Forderungen der Brandenburger DVU-Fraktion an. Erinnern möchte ich an die Anträge in den Drucksachen 3/7632 und 3/7471, die unter anderem eine Flexibilisierung des Schulgesetzes vorsahen.
Meine Damen und Herren, viel zu viele Schulen mussten in der Vergangenheit geschlossen werden, weil man sich nicht entschließen konnte, flexibler zu entscheiden. Immer wieder wurde die Landesregierung seitens der Opposition hier im Landtag darauf hingewiesen, wie wichtig der Erhalt der Schulstandorte ist. Doch erst jetzt hat sich die Landesregierung zum Handeln genötigt gesehen. Viel eher hätte hier ein Umdenken stattfinden können und auch müssen. Wollen wir hoffen, dass es noch nicht zu spät ist!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer kennt nicht die Demonstrationen, die Unterschriftenaktionen oder die Proteste
anderer Art in den Wahlkreisen, wenn es darum geht, dass eine Schule geschlossen werden muss? Wer kennt das nicht, dass die Schließung einer Schule ein schmerzhafter Prozess ist? Schule ist insbesondere im ländlichen Raum nun einmal ein kultureller Lebensmittelpunkt. Deswegen, Frau Große, sage ich: Wir haben das nicht absichtlich und schon gar nicht mit Freude gemacht, sondern wir haben es einfach machen müssen aufgrund der Schülerzahlen, die Sie genauso gut kennen wie ich. Wir haben ja schon oft gesagt, dass wir nicht jede Schule vor Ort erhalten können. Deswegen liegt es in unserer Verantwortung, die wir bei den Grundschulen und auch bei den Oberschulen schon wahrgenommen haben, zu sagen, dass wir jetzt für den Bereich der gymnasialen Oberstufe ein klares Zeichen setzen müssen für einen Stopp bei Schulschließungen, die wirklich nicht notwendig und auch nicht zu begründen sind. Darauf möchte ich konkreter eingehen.
Wir haben in den letzten Jahren in vielen Landkreisen, gerade im ländlichen Raum, wie wir alle wissen, Grundschulen mit Ausnahmetatbeständen am Leben erhalten können. Dasselbe haben wir für Oberschulen in Grundzentren machen können, für die wir die Mindestschülerzahl abgesenkt haben. Genau das, also eine Stringenz in der Handhabung des entsprechenden Problems, werden wir im Bereich der gymnasialen Oberstufe beibehalten. Das Ziel dabei ist, dass zwar nicht jede Schule vor Ort erhalten werden kann, dass aber möglichst wohnortnahe Beschulungsmöglichkeiten geschaffen werden und dass vor allem nachvollziehbare Schulwege eine Rolle spielen können. Der Grund dafür ist unser Interesse an unseren Schülerinnen und Schülern, und wir werden das in der Form umsetzen. Das kostet mehr Geld, als es der Fall wäre, wenn wir das nicht täten; aber dieses Geld werden wir, wie meine Vorrednerin Frau Geywitz schon gesagt hat, gern aufwenden.
Der Minister hat gesagt, wenn wir da ansetzen und die Mindestschülerzahl im Bereich der 11. Jahrgangsstufe von 50 auf 40 reduzieren, dann können wir ungefähr ein Drittel der langfristig notwendigen Gymnasien auch auf Dauer erhalten. Anderenfalls gäbe es das Problem, dass die betreffenden Schulen in der Form nicht erhalten werden könnten.
Wir als Große Koalition stimmen der betreffenden Regelung also zu, auch wenn wir dafür kritisiert werden. Es geht darum, das insgesamt umzusetzen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass hier auch die Landkreise und kreisfreien Städte eine Verantwortung zu tragen haben. Auch auf den Kreisbereisungen, die der Minister und Landtagskollegen durchführen, ist festzustellen, dass es Landkreise gibt, die das als klare Zukunftsaufgabe sehen, und dass andere das eher in einer lockeren Form betreiben. Hier also noch einmal der Hinweis darauf, dass die Landkreise und kreisfreien Städte - ich nenne hier also auch noch einmal ausdrücklich die kreisfreien Städte - ihrer Verantwortung vor Ort gerecht werden müssen, die notwendigen Dinge zu planen und umzusetzen.
Mit den genannten Konzepten werden also Oberschulen und andere Schulen vor Ort erhalten werden können.
Wie viele andere Kollegen habe auch ich das Konzept aufmerksam gelesen. Man kann aus diesem Konzept Teile herausgreifen als klare Begründung für unsere Bildungsoffensive, als Begründung für unser neues Schulgesetz, aber auch als Be
gründung für eine inhaltliche Bildungsqualität. Ich lasse es nicht zu, Frau Große, dass Sie in Ihren Reden die Oberschule ständig als eine Art Restschule hinstellen. 40 % unserer Kinder besuchen nämlich eine Schule dieser Schulform mit dem Ziel, auch Schulerfolg zu haben. Noch einmal: Ich lasse es nicht zu, dass 40 % unserer Kinder, unserer Eltern und unserer Lehrer von Ihnen ständig mit dem genannten Zungenschlag bedacht werden.
Wir haben ein ganz klares Problem: 25 % der Schüler in Klasse 11 schaffen es nicht bis zur Abiturprüfung. An der Stelle muss inhaltlich mehr getan werden, damit 100 % der Schüler beim Abitur ankommen. Das, meine Damen und Herren, ist auch Inhalt des neuen Schulgesetzes. Wenn Sie genauer lesen, werden Sie es erkennen.
Noch ein anderer Punkt, den wir im Übrigen bereits vor einem halben Jahr besprochen haben, spielt eine Rolle: die unterschiedlichen Leistungen von jungen Frauen und jungen Männern. Ich möchte an der Stelle einmal eine Lanze für die jungen Männer brechen: Es ist nicht nachvollziehbar, dass von den Mädchen knapp die Hälfte von der Grundschule auf das Gymnasium gehen, um das Abitur zu machen, und es von den Jungen nur ein Drittel schafft. Anscheinend brauchen wir in der Grundschule neue Konzepte, damit auch möglichst viele Jungen das Abitur machen können, sodass es eine relative Gleichentwicklung gibt. Wenn es um die Bildungserfolge und -möglichkeiten geht, brauchen wir in Brandenburg keine Frauenförderung, sondern eine Männerförderung. Deswegen ist es, glaube ich, sinnvoll, darüber nachzudenken, wie die Jungen in Klasse fünf und sechs zu einem größeren Bildungserfolg gelangen können. Das zählt zu den Erfolgen, die wir insgesamt benötigen.
Ich bitte darum, dass wir das Konzept bestätigen, es annehmen und dann gemeinsam nach außen hin sagen: Es ist gut, dass im Land Brandenburg mehr Schulen erhalten bleiben als geschlossen werden müssen. - Danke schön.
Vielen Dank. - Damit beenden wir die Aussprache. Sie haben das Konzept der Landesregierung - Drucksache 4/4095 - diskutiert und damit auch zur Kenntnis genommen.
Weiterentwicklung des integrierten Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg (gem. Beschluss des Landtages vom 14.12.2005 - Druck- sache 4/2268-B)
Ich freue mich nicht nur auf die Erläuterungen des Innenministers Schönbohm, sondern begrüße auch den Landesbranddirektor Herrn Merz recht herzlich zu diesem Tagesordnungspunkt. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Brandund Katastrophenschutz ist Aufgabe der Länder und Kommunen. Sie haben einen leistungsfähigen und funktionierenden Brand- und Katastrophenschutz vorzuhalten. Diese Aufgabe wird im Land Brandenburg flächendeckend fast ausschließlich von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren sowie Helfern des Katastrophenschutzes gewährleistet. Der Landtag hat am 14. Dezember 2005 den Beschluss gefasst, dass die Landesregierung ein Konzept zur Weiterentwicklung des integrierten Brand- und Katastrophenschutzes zu erarbeiten hat. Dieses Konzept sieht unter anderem die Bildung von Stützpunktfeuerwehren, die Errichtung von Regionalleitstellen sowie den Ausbau der Landesschule zum Kompetenzzentrum für den Brandund Katastrophenschutz vor. Wir haben diese Arbeit entwickelt, und ich möchte mich an dieser Stelle beim Landesfeuerwehrverband bedanken, der uns dabei mit Sachkompetenz unterstützt hat. Die Zusammenarbeit mit den Landkreisen war ebenfalls sehr gut.
Zu den Stützpunktfeuerwehren: Aufgrund der demografischen Entwicklung im Land wird es einsatztaktisch wichtig sein, besonders im äußeren Entwicklungsraum bzw. in ländlichen Regionen, in ausgewählten Orts- und Stadtteilen leistungsfähige und personalsparende Löschfahrzeuge für einen effektiven Ersteinsatz vorzuhalten. Hierfür haben wir das Konzept der Stützpunktfeuerwehren entwickelt. Ich sage ganz klar: Die Ortsfeuerwehren bleiben erhalten. Die Stützpunktfeuerwehren sind kein Ersatz dafür, sondern eine Ergänzung; denn ohne die Ortsfeuerwehren und das Engagement der Männer und Frauen in den freiwilligen Feuerwehren können wir den Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg nicht gewährleisten.
Die Stützpunktfeuerwehren sind neben der Absicherung des örtlichen Zuständigkeitsbereichs planmäßig auch für den überörtlichen Einsatz vorgesehen. Sie verfügen über die örtlichen Einsatzmittel zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Wir haben vorgesehen, jährlich 5 Millionen Euro aus dem auch von Ihnen verabschiedeten Finanzausgleichsgesetz für diese Aufgabe bereitzustellen. Wir denken weiter daran, dass die Träger des Brandschutzes bei der Gegenfinanzierung ebenfalls 5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das bedeutet, wir können der Stützpunktfeuerwehr in jedem Jahr helfen, sich technisch weiter auszustatten. Wir haben eine Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgenommen und dieses Konzept weiterentwickelt. Auf der Grundlage der Gefahrenund Risikoanalyse der Träger des Brandschutzes habe ich, dem fachlichen Votum folgend, zugestimmt, dass 104 Stützpunktfeuerwehren im Land Brandenburg in den Kreisen und kreisfreien Städten gebildet werden. Einzelheiten werden jetzt mit den Kreisen und kreisfreien Städten besprochen. Wir glauben,
dass wir mit diesem Konzept in der Lage sind, den Brandschutz im Lande auf Dauer sicherzustellen. Ich füge hinzu: Eine Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen, ist, dass es gelingen muss, genügend Jugendliche davon zu überzeugen, dass es sich lohnt, in der Jugendfeuerwehr mitzumachen; denn davon leben die freiwilligen Feuerwehren. Dieser Aufgabe fühle ich mich besonders verpflichtet, und ich bitte Sie, mich darin zu unterstützen; denn das ist in unser aller Sinne.
Der zweite Punkt, den wir uns vorgenommen haben, sind die Regionalleitstellen. Die Bildung von Regionalleitstellen nach § 10 Abs. 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes dient dem Ziel der weiteren Verbesserung der Qualität der Einsatzentscheidung, der Optimierung der Wirtschaftlichkeit und der Konzentration des Informationsaufkommens bei Katastrophen und Großschadensereignissen. Mit einer Verordnung nach dem Brandenburger Katastrophenschutzgesetz über die Bildung von Regionalleitstellen wird für das Land Brandenburg eine einheitliche und nach außen erkennbare Struktur entstehen, welche den territorialen Versorgungsbereich für den Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Rettungsdienst in sachgerechter Weise regelt.
Wir hatten im Jahr 2004 17 Regionalleitstellen. Sie können sich vorstellen, dass es ein langwieriger und schwieriger Prozess war, und wir haben uns jetzt gemeinsam darauf verständigt, statt 17 nur noch fünf Regionalleitstellen vorzusehen. Wir haben die Möglichkeit, moderne Technik zu nutzen. Wir nutzten die Erfahrung, die wir beim Einrichten der beiden Polizeileitstellen gesammelt haben, wo ähnliche Technik benutzt wird. Und wir schaffen beim Übergang und der Nutzung des Digitalfunks die Voraussetzung, dies kostensparender zu tun als in der alten Struktur. Darüber hinaus werden Personalmittel, Unterhalts- und Betriebskosten eingespart. Am Beispiel der Regionalleitstelle Frankfurt (Oder), die aus drei Landkreisen und der Stadt Frankfurt (Oder) hervorgegangen ist, kann man das im Einzelnen studieren.
Die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz ist ein nächster Schwerpunkt, mit dem ich mich schon seit ich Minister bin beschäftige, weil es darum geht, die Grundlage für eine gute Ausbildung der Kameraden der Feuerwehr zu schaffen. Diese Schule dient nach § 5 unseres Brand- und Katastrophenschutzgesetzes dem öffentlichen Zweck, dem kommunalen Brandschutz sowie den Trägern des Katastrophenschutzes ausgebildetes Personal zur Verfügung zu stellen. Sie arbeitet sozusagen als Dienstleister für die Landkreise, Städte und Gemeinden, um damit einen wirksamen Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Diese Aufgabenzuweisung hebt das Konzept zur Weiterentwicklung des integrierten Brand- und Katastrophenschutzes hervor und beschreibt die Weiterentwicklung der LSTE zum Kompetenzzentrum der integrierten Gefahrenabwehr. Diese Schule wird weiterhin eine Schlüsselaufgabe für die Ausbildung unseres Nachwuchses und die Weiterbildung der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.