Auch im jetzigen Gesetzgebungsverfahren hat meine Fraktion wieder einen Antrag gestellt, der die Umwandlung der in § 103 vorgeschriebenen Muss-Regelung in eine Soll-Regelung vorsieht. Sicherlich würde das einige Anforderungen an die Schulorganisation stellen, aber der Schulstandort wäre nicht gefährdet, die Schüler könnten an die von ihnen gewünschte Schule gehen, es entstünden weniger Fahrtkosten usw. usf.
Eine Schule ist durchaus auch ein Standortfaktor. Potenzielle Zuwanderer werden es sich zweimal überlegen, ob sie in eine Gemeinde ziehen, in der ihre Kinder keine geeignete Schule finden. Lehrer sind nicht nur Kostenfaktoren, sondern auch Steuerzahler, die abwandern könnten, wenn ihr Arbeitsplatz der demografischen Entwicklung zum Opfer fällt. Wir hätten uns gewünscht, dass die Verantwortlichen erkannt hätten, wie wichtig der Erhalt möglichst vieler wohnortnaher Schulstandorte ist. Doch mit der jetzt zu beschließenden Regelung in § 103 werden auch in absehbarer Zeit Schulstandorte wegfallen müssen, es sei denn, Sie stimmen unserem vorliegenden Antrag noch zu. Damit bin ich am Schluss meiner Ausführungen angelangt.
Aus den genannten Gründen wird die DVU-Fraktion der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Ausdruck „Chancen für jedes Kind“ könnte man als ein gutes Stichwort für unser neues Schulgesetz verwenden. Man könnte ihn auch als ein gutes Signal für unsere Schulen und für alle, die etwas mit Schule zu tun haben, verwenden. Wie ich gestern bereits in der Haushaltsdebatte gesagt habe: Sieben Jahre Bildungsoffensive der Großen Koalition finden heute eine weitere Fortsetzung und haben als Konsequenz den Beschluss des neuen Schulgesetzes zur Folge.
Wir können damit die Notwendigkeit für Veränderungen ganz klar darstellen. Wir haben uns im Vorfeld als Koalition schon Gedanken darüber gemacht, wieso wir Veränderungen vornehmen müssen. Es ist viel darüber gesagt worden, welche Ergebnisse uns aus Studien vorliegen. Ich möchte das heute nicht noch einmal alles aufgreifen und zitieren, auch weil es den Bemühungen unserer Schulen nicht gerecht wird, wenn sie ständig nur Kritik von anderen Leuten erhalten.
Wir brauchen uns heute nicht zu verstecken, Frau Große, sondern können mit Stolz auf ein Schulgesetz blicken, mit dem wir mehr Leistung, Qualität, Gerechtigkeit und soziale Fairness erreichen und vor allen Dingen auch mehr Bildung und Erziehung ermöglichen. Das ist ein guter Ansatz für unsere Schulen.
Dazu kommt noch ein anderer Punkt. Wir haben uns zwei Jahre Zeit genommen, um über die Frage zu diskutieren, wie wir es schaffen, mehr Bildung für unsere Kinder in Brandenburg zu erreichen. Die zwei Jahre haben sich wirklich gelohnt. Wir haben leidenschaftlich, manchmal auch streitsüchtig diskutiert, aber wir hatten vor allen Dingen das Ziel vor Augen, gemeinsam etwas für die Kinder zu tun, die in Brandenburg zur Schule gehen dürfen und auch weiterhin gehen werden.
Deswegen sage ich an der Stelle: Herzlichen Dank an alle Bürger, die uns unterstützt, die uns Tipps gegeben haben. Herzlichen Dank an die Experten, die Schulverbände, die Schüler, Eltern und Lehrer, herzlichen Dank an das Ministerium; alle Mitarbeiter haben gut mitgearbeitet. Herzlichen Dank natürlich auch an die Führungsetage, Herr Staatssekretär und Herr Minister. Herzlichen Dank auch an alle Bildungspolitiker hier im Hause, die sich daran beteiligt haben, die trotz Streits wegen anderer Ansichten in der gemeinsamen Sache verbunden waren. Auch herzlichen Dank an Frau Ginkel, unsere Ausschussreferentin.
Meine Damen und Herren, das Stichwort „Wir schaffen Chancen für jedes Kind“ zieht sich wie ein roter Faden durch das Schulgesetz. Für jedes Kind sind Chancen erkennbar. Es beginnt bereits bei der Frühförderung. Wir fangen früher als bisher an, in den Kindereinrichtungen dafür Sorge zu tragen, dass mit Sprachförderung und mit Bildungsmöglichkeiten neue Bildungschancen entstehen. Das ist ein wirklich wichtiger Ansatz, der auch wissenschaftlich belegt werden kann. Wir verbessern auch die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen insgesamt. Es gibt dafür sogar mehr Unterrichtszeiten für die einzelnen Einrichtungen. Das ist auch ein Vorteil, ein Plus unserer neuen Entwicklung. Wir schaffen vor allen Dingen auch für jedes Kind individuelle Lernmöglichkeiten mithilfe von Lernstandsanalysen, die zu einer Zeit vorgenommen werden, in der jeder für sich feststellen kann, wo die Stärken und Schwächen liegen und wie man darauf eingehen kann. Das alles sind gute und wichtige Ansätze im neuen Schulgesetz, meine Damen und Herren.
Wir schaffen auch Chancen für jedes Kind durch Dauerhaftigkeit. Es ist heute häufig gesagt worden, wir hätten das Schulgesetz zu oft geändert. Ich verbinde wie auch andere Abgeordnete den Beschluss, der hoffentlich kommen wird, mit der Hoffnung, dass wir ein Schulgesetz mit einer guten und langfristigen Schulstruktur auf den Weg bringen. Ich sage ganz deutlich: Wir werden in Brandenburg mit der sechsjährigen Grundschule, die auch so bleibt, der Oberschule, dem Gymnasium und den Oberstufenzentren eine gute und dauerhafte Schulstruktur haben, die den Kindern alle Möglichkeiten und Chancen bietet.
Gepaart mit diesen Strukturfragen gibt es natürlich auch inhaltliche Grundlagen, die eine entscheidende Rolle spielen, bei denen es auch um mehr Qualität und Leistung geht, zum Beispiel in der Grundschule. Es gibt zukünftig Benotungen ab Klasse 2, also eine leistungsorientierte Angelegenheit auch in der Grundschule. Wir werden mit den Kopfnoten keine Willkür der Lehrkräfte ermöglichen, Frau Große, sondern werden damit erreichen, dass auch die sozialen Faktoren der Persönlichkeitsentwicklung berücksichtigt werden. Ein lernschwacher Schüler kann durch eine gute Persönlichkeit darstellen, wie wichtig er in Zukunft für einen Arbeitgeber sein kann. Sie dürfen nicht nur die Nachteile sehen, Sie müssen auch die guten Effekte einer solchen Veränderung verstehen, meine Damen und Herren. Wir werden als nächstes ein gerechtes Verfahren schaffen, damit Kinder zukünftig nach der Grundschulzeit eine optimale Förderung an weiterführenden Schulen, an der Oberschule oder auch am Gymnasium, bekommen.
Wir haben die Oberschule nicht erst seit heute, sondern hatten sie auch schon vor dem aktuellen Schuljahr. Wir haben es immer gesagt: Die Oberschule ist ein Gewinn für Eltern, Schüler und Lehrer. Sie bleibt auch ein Gewinn. Fast 40 % unserer
Schüler besuchen eine solche Oberschule; sie wird angenommen. Wir werden auch den guten Namen stärken, wie es auch in anderen Ländern bisher erfolgreich geschafft wurde.
Frau Große, ich bitte darum, diese Schulform und auch die Kinder zu stärken. Die Durchlässigkeit ist gesichert. Es gibt für alle Kinder mehr Unterricht ab Klasse 5 und in Klasse 7 und 8, egal, ob sie in Brandenburg das Abitur, den Realschulabschluss oder einen anderen Abschluss erreichen wollen. Es gibt mehr Unterricht und damit mehr Möglichkeiten und auch eine bessere Praxisorientierung für die einzelnen Oberschulen im Land Brandenburg.
Ich komme zum Gymnasium, das die Startbahn für den Weg an eine Hochschule ist. Dabei geht es auch um die Frage der Qualität. Deswegen sagen wir ganz klar: 12 Jahre Abitur ist ein guter Weg, auch für eine kürzere Zeit der Ausbildung insgesamt, um dann im Berufsleben gut starten zu können. Wir können also sagen: Der Ansatz des lebenslangen Lernens beginnt bei uns in Brandenburg schon in der Schule und damit bei der Schulentwicklung.
Wir haben Leistungsbegabungsklassen. Das ist vielleicht sogar der Hauptstreitpunkt zwischen den beiden Koalitionsfraktionen gewesen. Aber wir haben eindeutig gesagt: Es besteht die Notwendigkeit dafür. Wir haben auf einer Grundschulzeit von sechs Jahren bestanden, was wir auch richtig finden. Die anderen waren der Meinung, man müsse eine Differenzierung vornehmen können. Aus diesen beiden Ansprüchen, gepaart mit den Expertenmeinungen, haben wir dieses Modell entwickelt. Ich sage ganz deutlich: Es ist für die Kinder gemacht und nicht für die Selbstherrlichkeit der Koalitionsfraktionen. Es ist für die Kinder in Brandenburg entstanden und wird auch in Zukunft ein Erfolg für die Kinder im Land Brandenburg sein.
Ich komme abschließend zu einer sehr wichtigen Schulform, nämlich der Förderschule. Die Förderschule wird im Land Brandenburg viel zu wenig mit Lob bedacht. Sie leistet eine hervorragende Arbeit unter nicht immer einfachen Bedingungen. Die Kollegen leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, indem sie diese Kinder integrieren.
Deswegen ein herzlicher Dank an die Kollegen der Förderschulen und das Signal von uns: Die Förderschulen bleiben im Land Brandenburg mit einer guten Struktur von Klasse 1 bis 10 bestehen. Es bleibt auch auf Dauer so, meine Damen und Herren.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren, im Schulgesetz sind, das habe ich deutlich gesagt, Chancen für jedes Kind enthalten, und zwar unabhängig vom Leistungsvermögen, aber nicht vom Leistungswillen. Deswegen auch der Appell an die Eltern, Lehrer und Schüler: Wer Leistung erbringen will, egal auf welcher Stufe, der ist im Land
Brandenburg mit dem Schulgesetz gut bedient und wird unterstützt. Das Verantwortungsdreieck von Schule, Familie und Politik funktioniert. Ich wünsche allen Kindern im Land Brandenburg mit dem neuen Schulgesetz viel Erfolg und sage all jenen, die uns unterstützt haben, herzlichen Dank. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe es am Mittwoch in meiner Rede zum Haushalt gesagt und wiederhole es an dieser Stelle gern: In Brandenburg hat Bildung Priorität. Das ist ein Kompliment an alle, die in diesem Haus versammelt sind; denn das ist ein parteiübergreifender Konsens. Ich sage das durchaus egoistisch, das macht mir als für diesen Bereich Zuständiger die Arbeit leichter. Es ist schön, dass wir da alle einer Meinung sind; denn erfolgreiche Bildungspolitik - kann man mit Fug und Recht sagen - sichert für unser Land die Zukunftsfähigkeit vor allen Dingen für die nächsten Generationen. Dass wir diese unumstrittene Prioritätensetzung ernst nehmen, zeigt sich aus meiner Sicht auch in unserem neuen Schulgesetz. Wir haben damit ein zentrales bildungspolitisches Reformvorhaben dieser Koalition in dieser Legislaturperiode abgeschlossen, und ich möchte - Herr Senftleben hat das schon sehr ausführlich getan - auch noch einmal sehr herzlich allen Beteiligten danken. Ich danke denen, die mich auf meinen Reisen durchs Land begleitet haben. Ich habe in zahlreichen Veranstaltungen das neue Schulgesetz vorgestellt. Es ist dort diskutiert worden. Viele haben sich in diese Diskussion eingebracht. Ich danke denen, die mich dabei unterstützt haben.
Auch der Landtag ist seiner Verantwortung nachgekommen. Es gab zahlreiche Beratungen und Anhörungen. Ich möchte mich ausdrücklich auch beim Ausschuss für die Mitarbeit bedanken. So ist es dazu gekommen, dass wirklich keine Showveranstaltungen stattgefunden haben, wie uns mitunter unterstellt wurde, sondern viele Ideen aufgegriffen und umgesetzt worden sind. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Lassen Sie mich kurz auf einige mir besonders wichtige Schwerpunkte des neuen Gesetzes eingehen, erstens auf den Übergang von der Kita zur Grundschule: Es ist der entscheidende erste Übergang in der Bildungsbiografie. Da werden entscheidende Weichen in Richtung Chancengleichheit gestellt. Ich freue mich deshalb, dass wir es geschafft haben, die Sprachstandsfeststellung und die Sprachförderung jetzt auch per Gesetz als Auftrag der Kindertagesstätten festzuschreiben; denn dadurch haben Kinder wirklich gute Chancen, mit gleichen Voraussetzungen den Schuleinstieg zu bewältigen. Wir haben mit diesem Programm eine Chance, dass die flächendeckende Sprachförderung dazu führt, dass auch Kinder aus benachteiligten Familien und Kinder mit Handicaps sich sehr gut in der Regelschule wiederfinden können, wo sie dann auch integrativ beschult werden können. Die schulgesetzlichen Voraussetzungen dafür sind geschaffen. Wir werden noch im I. Quartal des neuen Jahres eine Novelle des Kita-Gesetzes vorlegen, denn das ist für diesen Bereich notwendig. Dann haben wir, so glaube ich, zwei Gesetze, die sich sehr gut ergänzen.
Zum zweiten Punkt - Begabungsförderung: Ein Wort an Frau Große, die ich - das will ich an dieser Stelle sagen - als kompetente und engagierte Partnerin sehr schätze. Sollte das heute früh so nicht rübergekommen sein, bitte ich das zu entschuldigen. Ich glaube, meine Äußerung war auch missverständlich.
Ich schätze Sie sehr - jetzt kommt das Aber -, aber, Frau Große, fragwürdige und auch falsche Aussagen werden dadurch, dass man sie permanent wiederholt, nicht besser.
Ich möchte etwas zum Thema Leistungs- und Begabungsklassen sagen und zu der Gefahr, die Sie hier wieder beschrieben haben, dass wir damit die sechsjährige Grundschule und auch Grundschulstandorte gefährden. Ich nenne die Zahlen. Ich habe sie schon oft genannt, aber offensichtlich sind sie noch nicht überall angekommen. Aus 760 4. Klassen rekrutieren wir 35 Leistungs- und Begabungsklassen, das heißt 5 % der Schüler, also statistisch gesehen einen Schüler pro Grundschulklasse. Ich glaube nicht, dass damit unsere Grundschule Gefahr läuft, qualitativ in den Keller zu sacken.
Ich halte die Leistungs- und Begabungsförderung für einen wichtigen Beitrag zur Begabungsförderung, aber beileibe nicht für den einzig notwendigen. Diese Einführung ist ein wichtiger Baustein, gehört zu einem Gesamtsystem, das natürlich viel breiter angelegt ist. Es geht um Stützpunkte, die wir im Land zur Begabungsförderung schaffen, auch zur Förderung von Hochbegabten, für die natürlich primär diese Leistungs- und Begabungsklassen nicht gedacht sind, denn dort sollen besondere Begabungen gefördert werden. Dort werden sich auch Hochbegabte wiederfinden, aber wir müssen auch für diese Klientel noch mehr tun.
Selbstverständlich - das ist ganz wichtig - liegen mir alle Kinder mit Lernschwierigkeiten und Teilleistungsstörungen mindestens genauso am Herzen wie die Kinder mit besonderen Begabungen. Damit sind wir beim Thema individuelle Förderung. Ich möchte mit meinen Partnern dafür sorgen, dass wirklich jedes Kind individuell gefördert wird. Das sind die Kinder mit Problemen genauso wie die Überflieger, diejenigen mit besonderen Begabungen. Auch diesbezüglich haben wir eine Verantwortung, der wir mit diesem Gesetz nachkommen werden.
Zur Schulzeitverkürzung bis zum Abitur: Wie inzwischen praktisch in allen Bundesländern entweder schon vorhanden oder im Entstehen, verkürzen wir die Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre. An den Gymnasien und an bis zu zehn Gesamtschulen wird es möglich sein, nach einem Jahr weniger Schule das Abitur abzulegen. Das darf natürlich nicht durch Abstriche an der Qualität passieren. Das bedeutet wiederum Konzentration und verstärkte Anstrengungen für die Schülerinnen und Schüler, die sich auf diesen Weg begeben, und damit die Gefahr, dass Kinder darunter sind, die das nicht schaffen werden. Deshalb ist es mir ganz wichtig, zu sagen, dass wir neben dem Abitur nach zwölf Jahren auch die Möglichkeit, das Abitur nach 13 Jahren Schule abzulegen, bestehen lassen, und zwar an beruflichen Gymnasien, den bisherigen gymnasialen Oberstufen, an den Oberstufenzentren und auch an den Gesamtschulen, wenn sie das denn wollen. Sie haben ja auch die Möglichkeit, das Abitur nach zwölf Jahren abzulegen.
erwähnt - gibt es noch eine andere wichtige Studienzugangsvoraussetzung, die in unserem Land unterrepräsentiert ist, das ist die Fachhochschulreife. Wir sollten dafür sorgen, dass sich mehr Jugendliche auf den Weg machen und die Befähigung zum Studium erwerben.
Zur Zusammenarbeit mit Berlin: Ich denke, die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur ist ein sehr guter Ansatzpunkt. Wir hinken den Berlinern ein wenig hinterher, sie sind nämlich schon so weit. Wir werden das schaffen, indem wir mit den Jahrgangsstufen 7 und 8 gemeinsam in dieses neue verkürzte Verfahren gehen. Damit holen wir die Berliner dann sozusagen wieder ein. Das ist für mich ein wichtiger Beitrag zur Harmonisierung in einer Bildungsregion, denn es muss möglich sein, ohne Probleme aus Berlin ins Umland zu wechseln oder umgekehrt.
Ich habe mich mit meinem neuen Kollegen Prof. Jürgen Zöllner verabredet, wir werden uns in Kürze treffen und all die guten Ansatzpunkte, die es in der Zusammenarbeit bereits gibt, zur Sprache bringen. Ich bin sicher, dass ich auch mit ihm gut zusammenarbeiten werde. Wir besitzen ja auch gute Voraussetzungen: Wir haben die Landesinstitute und die sozialpädagogischen Fortbildungseinrichtungen fusioniert. Wir haben ein gemeinsames Qualitätsinstitut, ISQ. All das sind günstige Voraussetzungen für gemeinsame Erfolge.
Herr Minister, bitte einen Moment. - Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, etwas für Ruhe zu sorgen, damit der Minister die letzten Minuten seiner Rede vortragen kann. - Danke schön.
Ich will noch einen Punkt aufgreifen, nämlich die Ganztagsschule. Ich halte den Ausbau ganztägiger Angebote an unseren Schulen für einen richtigen und wichtigen Weg, dass Schulen nicht mehr nur primär und allein als Lern-, sondern auch als Lebensorte wahrgenommen werden. Das stärkt die Identifikation von Schülerinnen und Schülern mit ihrer Schule und den Zusammenhalt. Auch das Kollegium profitiert davon.
Wir haben es geschafft - das ist ein Ergebnis dieser Anhörungen -, die Einbeziehung der außerschulischen Kooperationspartner und die Stellung der Schulträger zu verbessern, und zwar ganz in meinem Sinne. So findet es sich im Gesetz wieder. Ganztagsangebote werden zügig ausgebaut, wir nähern uns der letzten Phase des IzpB-Programms. Ich sage noch einmal: Sie brauchen keine Angst zu haben, denn wir werden das uns zugewiesene Geld in vollem Umfang und vor allen Dingen auch zweckentsprechend verwenden. Dann haben wir mehr Zeit für Angebote, mit denen wir Kinder über die Regelschule hinaus individuell fördern können. Ein wichtiger Punkt dabei ist allerdings auch - das will ich nicht vergessen - die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die mir persönlich sehr am Herzen liegt.
Ich will es bei diesen Beispielen bewenden lassen und komme zum Schluss. Ich will Sie ermuntern, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil ich glaube, dass wir damit gemeinsam ei
nen großen Schritt auf dem Weg zu einer besseren Bildungslandschaft - ich beziehe Berlin durchaus mit ein, weil ich uns als gemeinsame Region sehe - gehen. Ich will auch sagen, dass die Vorbereitung des Gesetzentwurfs, den wir heute verabschieden wollen, eine Menge Arbeit gekostet hat. Deshalb noch einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, die sehr fleißig gearbeitet haben.