„Jedes Kind muss individuell gefördert werden, und soziale Bildungsbenachteiligungen sind auszugleichen.“
Wo finde ich das in diesem Gesetz? - Ich hoffe, Sie sind sich der Verantwortung bewusst, dass Sie mit diesem Gesetz für die nächsten Jahre die Chance vertan haben, in Brandenburg ein Schulsystem zu entwickeln, das Nachteile ausgleicht und Schülern aus allen sozialen Schichten wirklich gleiche Chancen auf hohe Bildung einräumt.
Sie schlagen nach wie vor alle Warnsignale in den Wind, die das gegliederte Schulsystem - nichts anderes ist unser ZweiSäulen-Modell - als veraltet, ungerecht und ineffizient bezeichnen. Die EU hat uns das erst wieder auf die Fahnen geschrieben. Sie vergeuden damit wertvolle Zeit zulasten der Kinder und Jugendlichen in diesem Land.
Es gibt mit diesem Gesetz einen Paradigmenwechsel bezüglich der Hinwendung zu vermeintlich - ich sage ausdrücklich „vermeintlich“ - begabten Schülern. Mit diesem zentralen Vorhaben sind Sie, Herr Minister, vor zwei Jahren hier angetreten und haben offensichtlich in der CDU keine und in Ihren Reihen leider viel zu wenig Überzeugungsarbeit leisten können. Ihre Antwort auf meine Kleine Anfrage zu den Leistungs- und Begabungsklassen zeigt, dass Sie das Problem der Koppelung der sozialen Herkunft und der Bildungsbeteiligung einfach ausblenden. Sie wollen nicht wahrhaben, dass sich Brandenburg mit der Einrichtung der Leistungs- und Begabungsklassen nun auch in die Liste der Bundesländer einreiht, bei denen diese Koppelung höchst signifikant ist.
Vielleicht darf ich Ihnen an dieser Stelle einige der eher kritischen Äußerungen noch einmal ins Gedächtnis rufen. Herr Domisch aus Finnland sah darin einen Rückschritt in die 70er und 80er Jahre. Er sagte, es sei kein Zukunftsmodell und würde auch nicht dem Ansatz des lebenslangen Lernens entsprechen. Noch detaillierter, aber ebenso klar und überzeugend formulierte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg seine Position:
„Unser Verband spricht sich gegen diese Regelung aus. Das brandenburgische Schulsystem beruht auf einer sechsjährigen Primarstufe. Für eine Herausnahme eines nicht unerheblichen Teils von Kindern aus der Grundschule nach dem vierten Jahr sprechen keine Gründe. Durch den Weggang der leistungsfähigen oder begabten Schüler in eine Spezialklasse oder auch zu einer besonderen Schule ergibt sich für die verbleibenden Schüler bzw. Klassen ein Mangel. Die begabten Schüler fehlen in der Klasse, sodass sowohl den Lehrern als auch den mittelmäßig oder ausreichend begabten Schülern der Vergleichsmaßstab fehlt.“
Sie setzen sich über solche Meinungen rigoros hinweg. Anstatt die sechsjährige Grundschule zu stärken und sich auf ihr aufbauend für ein längeres gemeinsames Lernen einzusetzen, ge
fährden Sie sie und setzen auf eine noch zeitiger stattfindende Selektion, die gleichzeitig immer eine soziale Selektion ist.
Anstatt die Bedingungen für die Erhöhung der Qualität des Unterrichts in der Grundschule zu verbessern, um mehr Schüler für den Übergang zum Gymnasium zu befähigen, bauen Sie zusätzliche Hürden in Form von zentralen Tests ein, um den Zugang zu beschränken - und das angesichts der völlig unzureichenden Abitur- und Hochschulabsolventenquote, die uns erneut bescheinigt wurde. Anstatt die Rahmenbedingungen für individuelle Förderung zu regeln - kleinere Klassenfrequenzen, Ausbau des Stützsystems usw. -, werden künftig in fast jeder Jahrgangsstufe Tests geschrieben. Anstatt Schüler zu kritischen, mündigen Bürgern zu erziehen, setzen Sie auf Kopfnoten und damit auf Anpassung. Anstatt Gesamtschule als einzige integrierte Schulform zu stärken, verletzen Sie den integrativen Charakter der Gesamtschule, indem Sie die Aufnahme eines verkürzten gymnasialen Bildungsganges dort zulassen. Sie feiern die Schulzeitverkürzung als Erfolg, riskieren dafür aber die Durchlässigkeit des Schulsystems. Lassen Sie an den Oberschulen auch den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu und versperren Sie den Schülern nicht schon in Jahrgangsstufe 6 den Zugang zum Gymnasium! Das wären wichtige Schritte in Richtung Chancengleichheit.
Wenn Sie sich ansehen, wozu die letzte Änderung des Schulgesetzes bezüglich der Elternbeteiligung an den Schülerfahrtkosten geführt hat, werden Sie feststellen, dass es in diesem Land schon längst keine gleichwertigen Lebensverhältnisse mehr gibt. Dies ist nicht nur ein regionales, sondern auch ein soziales Problem.
Der Ministerpräsident - er ist nicht mehr anwesend - hat in seinen fünf Leitprinzipien für die brandenburgische Bildungspolitik Folgendes gesagt:
„Die brandenburgische Schule sichert gleiche Chancen für alle beim Zugang zur Bildung, weil kein einziges Kind zurückgelassen werden darf.“
Der Ministerpräsident behauptete in seiner Rede zur Aktuellen Stunde zum Thema Kinderarmut, dass seine Bildungspolitik auf der Grundüberzeugung basiere, die die Erfolgreichen in Europa erfolgreich gemacht hat. Die Grundüberzeugung in allen Ehren - in diesem Schulgesetz ist sie nicht spürbar. Der Ministerpräsident sollte mit seinem Bildungsminister noch einen zweiten ausführlichen Versuch zu einer längeren Studienreise nach Finnland wagen. Vielleicht können Sie einfach mit uns, wenn wir als Ausschuss dorthin fahren - die Hoffnung, dass wir das tun, gebe ich nicht auf -, mitreisen. Bis zum Zugewinn der Erkenntnisse, die Sie dort sammeln, vergeht aber dann zu viel Zeit. Insofern kann ich Sie nur bitten, heute unseren Anträgen zuzustimmen. Vorbehaltlich dessen werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Große, Sie haben uns gerade wieder eine Schule vorgeführt, an deren Eingangstor man eigentlich schreiben müsste: „Betreten auf eigene Gefahr!“ Auch wenn nicht alle Blütenträume reifen, die die PDS-Fraktion und auch Sie persönlich haben, sollte man den Blick für die Realitäten doch nicht ganz verstellen.
Ich meine, das Gesetz, das uns heute vorliegt und das wir beschließen werden, bringt die Schule in Brandenburg einen enormen Schritt nach vorn. Die Schulgesetznovelle bringt einen Zuwachs an Chancengleichheit, und sie bringt, auch wenn Sie das anders dargestellt haben, einen Schritt zu mehr sozialem Ausgleich für Kinder, die aus benachteiligten Familien kommen. Sie bringt eine Qualitätsverbesserung, und zwar im Rahmen der Leistungsfähigkeit dieses Landes. Wir können uns sehr viel wünschen; aber wir haben die Aufgabe, die Kinder im Land Brandenburg zu fördern, ihnen eine Schulkarriere zu bieten, allerdings immer unter den Rahmenbedingungen, die wir haben. Das, so meine ich, haben wir getan.
Natürlich, Frau Große, ist das ein politischer Kompromiss. Ein Schulgesetz, das die SPD-Fraktion allein vertreten würde, sähe sicherlich anders aus. Ein Schulgesetz, das die CDU allein zu vertreten hätte, sähe sicherlich noch anders aus. Es ist also gegeben, dass wir hier Kompromisse schließen müssen. Das kann man schlecht finden; aber ich meine, das, was uns heute vorliegt, ist ein verantwortungsvolles Gesetz den Kindern im Land Brandenburg gegenüber, und es ist ein Gesetz - und das halte ich für noch wichtiger -, das auch machbar ist, das wir im Sinne der Kinder in die Tat umsetzen können.
Kein Kind zurücklassen, jedes Kindes Bildungschance wahren ist unsere Pflicht; denn es ist eine Entscheidung über Lebenschancen. Das ist unsere Maxime, und das spiegelt sich, auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, in dieser Schulgesetznovelle wider.
Schulbiografien beginnen bereits im Vorschulalter. Darüber sind wir uns einig. Gute Kita-Strukturen, die wir im Land haben, wollen wir noch besser nutzen, um alle Kinder, auch die sozial benachteiligten, so zu fördern, dass ihnen, wenn sie in die Schule kommen, Wege offen stehen. Ich nenne in diesem Zusammenhang - das haben Sie auch anerkannt - „Grenzsteine“, die nicht neu sind. Neu sind die gesetzliche Verpflichtung zur Sprachstandsfeststellung bei allen Kindern, auch bei den Kindern, die nicht die Kita besuchen, und die Pflicht zur Sprachförderung, wenn es denn notwendig ist. Auch hierzu haben die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion noch Änderungsvorschläge eingebracht. Auch hierfür - deswegen auch die Machbarkeit - stehen 4 Millionen Euro zur Verfügung, um das entsprechende System dafür aufzubauen.
Auf einen wichtigen Bestandteil sind Sie nicht eingegangen wir halten ihn für sehr wichtig -: Das ist die Festschreibung der Pflicht zur Berufsorientierung an unseren Schulen. Denn wir brauchen junge Leute, die, wenn sie die Schule verlassen, ausbildungsfähig sind und Vorstellungen über das haben, was sie in der Berufswelt erwartet. Berufsorientierung ist nichts Zusätzliches im neuen Schulgesetz, sondern ist Bestandteil der Bildung. Darum kommen wir also nicht herum. Und was ich gut finde: Die Einsicht bei allen Beteiligten - Wirtschaft, Schule, Eltern - ist in dieser Hinsicht sehr gewachsen, und gewach
sen ist die Bereitschaft zum gemeinsamen Handeln. Ich bin stolz darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion erheblichen Anteil daran haben, dass diese Situation im Lande so ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass es in Kürze ein Konzept geben wird, wie Berufsorientierung im Land Brandenburg erfolgt, ein Modell für Brandenburg.
Ganztagsangebote werden festgeschrieben und in hoher Qualität umgesetzt werden. Ich halte das für sehr wichtig. Denn Ganztag heißt, dass der ganze Tag für Bildungs- und Erziehungsarbeit genutzt wird. Die finanziellen Mittel für Investitionen sowie für die sächliche und personelle Ausstattung stehen zur Verfügung. Ich halte es auch für wichtig, dass dies ausfinanziert ist. Ganztagsangebote - das wissen wir alle - sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass man allen Kindern individuell gerecht werden kann, auch sozial benachteiligten Kindern.
Knackpunkte in den Bildungsbiografien sind Entscheidungen darüber, wie die Übergänge gestaltet werden. Sie entscheiden im Wesentlichen darüber, zu welchen Bildungsabschlüssen Kinder gelangen können. Im Gesetz wird die Pflicht zur Zusammenarbeit von Grundschulen mit Kitas geregelt. Es ist geregelt, dass der Schulstart individuell erfolgen kann. Die Nichteinrichtung der 1. und 2. Klassen an den Förderschulen auf der Grundlage des diagnostischen Verfahrens ist also nicht Bestandteil geworden. Wir sind für Integration, aber wenn man integriert, muss das mit den entsprechenden Ressourcen gestaltet werden. Wenn diese nicht gegeben sind - das ist unsere Maxime -, dann lassen wir die Hände davon. Die allgemeine Förderschule im Land Brandenburg wird also auch künftig die Klassen 1 bis 10 umfassen.
Die flexible Eingangsphase ist unserer Meinung nach die kindgerechteste Form des Eintritts ins Schulleben. Deshalb finden wir es gut, dass die flexible Eingangsphase jetzt im Schulgesetz festgeschrieben ist. Wir werden uns intensiv dafür einsetzen, dass sie flächendeckend im Land Brandenburg eingeführt wird; denn das ist die Voraussetzung für Integration. Dann ist Integration eine machbare Größe. In diesem Zusammenhang können wir Integration fortschreiben.
Der Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I darüber hat Frau Große ausführlich geredet - ist auch ein Punkt, der im Land Brandenburg umstritten ist. Frau Große, Sie sind hier noch einmal auf die Anhörungen eingegangen. Natürlich gab es Kritik am Schulgesetz, aber natürlich gab es diese in sehr unterschiedliche Richtungen. Nicht alle Kritik, die kam, ging in die Richtung, die Sie und zum Teil auch wir vertreten. Das ist gegeneinander abzuwägen.
Sie sagen, damit sei eine Einschränkung bei der Wahl der Bildungswege gegeben, und eine längere gemeinsame Schulzeit als sechs Jahre sei die bessere Variante. Sie alle wissen, dass das auch in unseren Augen nicht ganz unsympathisch ist, aber die SPD-Fraktion will ein machbares Gesetz haben, das allen Schülern die optimale Schulbildung ermöglicht. Wir wissen, dass diese länger als sechs Jahre währende gemeinsame Schulzeit zurzeit nicht umsetzbar ist. Deshalb müssen wir Wege finden, Schüler trotzdem entsprechend ihren Möglichkeiten zu fördern.
Wir führen mit diesem Gesetz das Abitur nach zwölf Jahren ein. Damit geben wir unseren Schülern Chancengleichheit ge
genüber anderen Bundesländern. Ich bezeichne es als Erfolg, dass wir in Brandenburg das Abitur nach zwölf Jahren auf der Grundlage der sechsjährigen Grundschule einführen. Das war nicht einfach, aber wir haben es geschafft, und das sollte man an dieser Stelle anerkennen.
Das zwölfjährige Abitur - da beißt die Maus keinen Faden ab, wer sich damit beschäftigt, weiß das - stellt sehr hohe Anforderungen an die Schüler, die in diesen zwölf Jahren das Abitur erlangen wollen. Es ist nicht vergleichbar mit dem, was wir in der DDR hatten, wie es immer gesagt wird. Es ist vorgeschrieben, dass wir 265 Stunden im Jahr bis zum Abitur unterrichten müssen. Das heißt, die Schüler sind sehr stark belastet. Da dies so ist, ist es natürlich auch unsere Pflicht, Schüler vor Schulversagen zu bewahren. Es ist unsere Pflicht, alle Bildungswege offen zu halten, und das werden wir im Auge behalten.
Lassen Sie mich auf ein weiteres Thema eingehen: die Leistungs- und Begabungsklassen. Natürlich wäre die Förderung im gemeinsamen Unterricht der Königsweg in diesem Sinne, aber wir haben dazu nicht die entsprechenden Ressourcen. Trotzdem sind wir verpflichtet, nicht nur die schwachen Schüler zu fördern, sondern wir müssen auch die besonders leistungsstarken und begabten Schüler fördern.
Frau Große, ich erinnere noch einmal daran: Als es um die Schüler ging, die allgemeinen Förderbedarf haben, waren Sie sehr schnell dafür, die Förderschulen im Land weiter bestehen zu lassen, weil Sie gesehen haben, dass das nicht funktioniert. Auch das ist Ausgrenzung, wenn man so will. Wenn Sie das an dieser Stelle gefordert haben, dann müssen Sie auch überdenken, ob Sie die Verdammung der Leistungs- und Begabungsklassen hier weiterhin aufrechterhalten können.
Wir hätten ein Spezialschulsystem befürwortet, aber das Gesetz ist ein Kompromiss, und wir werden sehen, wie sich die Struktur im Land entwickeln wird.
Ich fasse zusammen: Das Gesetz, das uns vorliegt, ist ein gutes Gesetz für Brandenburg. Es ist umsetzbar und erfolgversprechend. Insgesamt - das hat die Diskussion im Vorfeld gezeigt ist ein breiter Konsens zu diesem Gesetz erreicht worden. Ich gehe davon aus, dass wir es nicht gleich wieder ändern werden. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach langem Hin und Her kann nun das Gesetz der Regierungsfraktionen verabschiedet werden. Zwar wird offiziell vom Gesetzentwurf der Landesregierung gesprochen, aber die Entstehungsgeschichte dieses Entwurfs lässt daran gewisse Zweifel aufkommen; denn bereits im Vorfeld einigten sich die Regierungsfraktionen dar
auf, was das Gesetz enthalten soll. Damit mutierte das Ministerium zur Schreibstube der Regierungsfraktionen.
Es liegt uns mittlerweile die 16. Änderung des Schulgesetzes vor. Doch wird mit dem vorliegenden Entwurf die langersehnte Ruhe in die Bildungslandschaft kommen, oder wird es bereits in absehbarer Zeit wieder Veränderungen geben müssen? Sicherlich, Herr Minister Rupprecht nervte in der Vergangenheit nicht wie sein Vorgänger Reiche mit einer Fülle von Ideen. Ein wenig mehr Kontinuität trauen wir ihm durchaus zu. Trotzdem weist das neue Schulgesetz gravierende Mängel auf, die eine erneute Überarbeitung in absehbarer Zeit notwendig machen werden.
So sind wir zum Beispiel der Meinung, dass das Thema Hochbegabtenförderung nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden hat. Die Leistungs- und Begabungsklassen stellen für die DVU-Fraktion keine wirkliche Begabtenförderung dar. Wenn man bedenkt, dass ca. 2 % der Schüler hochbegabt sind, dann ist das eine beachtliche Menge. Wir haben ca. 313 000 Schüler im Land Brandenburg. 2 % davon sind 6 260 Schüler. Das heißt mindestens 6 260 Schüler werden nicht entsprechend ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert und gefordert.
Meine Damen und Herren, mir stehen im Gegensatz zu den anderen Fraktionen nur 5 Minuten Redezeit zur Verfügung. In diesen 5 Minuten alle Mängel des neuen Schulgesetzes zu benennen ist schier unmöglich, deshalb werde ich mich auf die wesentlichen Kritikpunkte beschränken.
Wir von der DVU-Fraktion hätten uns gefreut, wenn unser Änderungsantrag bezüglich § 112, der die Schülerbeförderung zum Inhalt hat, eine Mehrheit im Ausschuss gefunden hätte. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Schulbesuch kostenlos sein sollte. Schülerbeförderungskosten sind für uns indirektes Schulgeld.
Ein weiterer Kritikpunkt, den ich anbringen möchte und der von vielen Anzuhörenden genannt worden ist, betrifft § 103. Dieser legt fest:
„Schulen müssen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Zahl von Parallelklassen... haben. Sie müssen mindestens zweizügig organisiert sein.“
Aufgrund dieses Paragrafen mussten in der Vergangenheit viele weiterführende Schulen geschlossen werden. Zu dieser Problematik hat die DVU-Fraktion in der Vergangenheit verschiedene Anträge, die damals auch mit Stimmen der linken PDSGenossen abgelehnt wurden, eingebracht. Aber schön, dass die linken Genossen auch hier ihre Meinung geändert haben und auf den Zug aufgesprungen sind, den die DVU-Fraktion schon vor langer Zeit in Gang gesetzt hat.