Ich gehe davon aus, dass der Antrag auf die Situation einer Strafgefangenen zurückgeht, die vor der Entbindung stand. Diese Dame ist - entsprechend einer vertraglichen Regelung zwischen Berlin und Brandenburg - mittlerweile in Berlin einsässig. Von daher ist die Lösung des Problems auf dem richtigen Weg. Wir können davon ausgehen, dass das gesamte Entwicklungsprogramm Stück für Stück abgearbeitet wird, wie es im Plan vorgesehen ist. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zuge der Umsetzung des Bauprogramms für den Justizvollzug des Landes Brandenburg ist seinerzeit die Zuständigkeit der aufgegebenen Justizvollzugsanstalt Luckau für die Unterbringung von erwachsenen weiblichen Straf- und Untersuchungsgefangenen auf die neu erbaute Anstalt JVA Luckau-Duben übergegangen. Die Einrichtung einer selbstständigen Frauenanstalt kam nicht in Betracht, weil die Gefangenenzahlen zu gering waren und weiterhin zu gering sind. Der Vorschlag, geschlossenen Vollzug für Frauen in Spremberg zu ermöglichen, ist nicht umsetzbar.
In der JVA Luckau-Duben stehen insgesamt 84 Haftplätze für Frauen zur Verfügung: 63 Haftplätze des geschlossenen Vollzugs in der Hauptanstalt und 21 Haftplätze des offenen Vollzugs in der Außenstelle Spremberg. Von den 63 Haftplätzen des geschlossenen Vollzugs sind 48 für Strafgefangene und 15 für Untersuchungsgefangene vorgesehen. Am Stichtag 15. November 2006 waren in der Untersuchungshaft 8, im geschlossenen Strafvollzug 47 und im offenen Strafvollzug 12 Frauen untergebracht.
Die Planung des geschlossenen Vollzugsbereichs für Frauen hat einige besondere Anforderungen an die Unterbringung weiblicher Gefangener im Justizvollzug berücksichtigt. So sind das Hafthaus und das Freigelände für Frauen durch einen Verwaltungsbau von den Hafthäusern und den Freigeländen für männliche Gefangene optisch und räumlich getrennt. Mit jeweils 16 Haftplätzen für die Strafhaft und 15 Haftplätzen für die Untersuchungshaft ermöglichen es die einzelnen Unterbringungsbereiche, im Hafthaus für Frauen - anders als in den Hafthäusern für die männlichen Gefangenen - grundsätzlich einen wohngruppenartigen Vollzug flächendeckend einzurichten. Gewisse Einschränkungen ergeben sich allerdings bei problematischen Gefangenen, die für ein Leben in derart großen Gruppen nicht geeignet sind.
Organisatorisch ist der Abteilung festes Vollzugspersonal zugeordnet. Die Bediensteten-Haftplatz-Relation ist dabei günstiger als in den Hafthäusern für männliche Gefangene. Dies erlaubt die Entwicklung spezifischer Vollzugsstandards im Hafthaus für Frauen. Die Vollzugsgestaltung für die weiblichen Gefangenen zeichnet sich gegenüber der für die männlichen Gefangenen insbesondere durch großzügigere Aufschlussregelungen in den Unterbringungseinheiten des geschlossenen Vollzuges, ein besseres Angebot an Arbeitsplätzen, berufsqualifizierenden und schulischen Maßnahmen sowie durch einen höheren Anteil an im offenen Vollzug untergebrachten Gefangenen aus. Besondere Behandlungsangebote wie Sozialtherapie und die Unterbringung drogenabhängiger Gefangener werden im Rahmen der seit 1998 mit Berlin praktizierten Vollzugsgemeinschaft für weibliche Gefangene dort vorgehalten.
Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass es in der Praxis oft anders aussieht, als Sie es mit Ihrem Hinweis auf den günstigen Personalschlüssel dargestellt haben, und dass bei Ausfällen von Bediensteten im Männervollzug oftmals Bedienstete aus dem
Immer dann, wenn es zu Ausfällen von Bediensteten kommt, entsteht im Strafvollzug eine schwierige Situation. Die Bediensteten-Haftplatz-Relation wird auf der Grundlage der Stellen bzw. des eingestellten Personals geplant. Wenn es zu mehreren Ausfällen kommt, haben wir im geschlossenen Vollzug sowohl bei Männern als auch bei Frauen schlechtere Bedingungen. Der Behauptung, dass die Bedingungen bei Frauen grundsätzlich schlechter seien als bei Männern, stimme ich aber nicht zu.
Auch die Vollzugsgestaltung für Frauen entspricht - entgegen Ihren Ausführungen - in der JVA Luckau-Duben den besonderen gesetzlichen Anforderungen der §§ 76 bis 80 des Strafvollzugsgesetzes, die sich auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft beziehen. Wird die Schwangerschaft einer Gefangenen bekannt, erfolgt unverzüglich die Vorstellung beim Anstaltsarzt und dem in der Anstalt tätigen Gynäkologen. Diese befinden über die Einleitung der jeweils unmittelbar erforderlichen medizinischen Maßnahmen.
Darüber hinaus wird schwangeren Gefangenen eine regelmäßige psychologische Betreuung angeboten. Der Sozialdienst der Anstalt klärt mit den betroffenen Gefangenen - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt - die Möglichkeiten für eine Unterbringung des Kindes in der Familie der Gefangenen oder in einer Pflegeeinrichtung. Sofern die Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung des Vollzugs in Betracht kommt, erfolgt die Anmeldung in der JVA für Frauen in Berlin-Pankow. Dann wird auch ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung wegen der notwendigen Kostenübernahme für die Unterbringung des neugeborenen Kindes gestellt.
Zur Pflege der sozialen Kontakte zwischen Frauen im geschlossenen Vollzug und ihren in ihrer Familie, in Pflegefamilien oder Heimen untergebrachten Kindern werden den Gefangenen über die Regelbesuchszeit von zwei Stunden pro Monat hinaus großzügige Besuchszeiten pro Woche gewährt.
In keiner anderen Anstalt besteht derzeit eine entsprechend gute Möglichkeit, Frauen getrennt von Männern im geschlossenen Vollzug, den wir schon wegen der Untersuchungshaft und den langen Freiheitsstrafen benötigen, unterzubringen. Dass in Zukunft eine andere Unterbringung geplant ist, wenn die JVA Brandenburg an der Havel saniert ist, haben die Abgeordneten schon erläutert. - Vielen Dank.
Das Wort erhält noch einmal die Fraktion der Linkspartei.PDS. Für sie spricht der Abgeordnete Sarrach.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich auch bei meiner Fraktionskollegin Wöllert für ihre Erläuterungen zu unserem Antrag. Sie ist als Mitglied des Anstaltsbeirates sehr dicht an den Problemen der Frauen in Duben dran.
Das sind die Zuschriften eines Jahres von Frauen aus Duben an mich. Wir wissen also, wovon wir sprechen. Sie können das auch Kleinen Anfragen von mir noch einmal entnehmen. Vielleicht fragen Sie sich auch einmal, weshalb Gefangene Ihnen nicht schreiben. Vielleicht finden Sie aber in Akten des Ministeriums über das eine oder andere Gespräch noch Informationen.
Kollegin Wöllert wies bereits auf den § 140 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes hin, nach dem Frauen grundsätzlich getrennt von Männern unterzubringen sind. Sie wies auch darauf hin, dass man in Brandenburg die Ausnahme von diesem Paragraphen unzulässigerweise zur Regel gemacht hat. Die wichtigste Begründung für unseren Antrag finden Sie daher im Strafvollzugsgesetz selbst. Bekanntlich gelten Gesetze aus sich heraus. Unser Antrag bezweckt damit nicht weniger als die Einhaltung eines gültigen Bundesgesetzes, das eine noch immer korrekte Befolgung verlangt. Darüber hinaus gab und gibt es Gründe, dass dieses Gesetz so ausgestaltet ist.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Es ging bei der Schaffung dieses Paragraphen nicht darum, Frauen grundsätzlich angenehmere oder leichtere Haftbedingungen zu verschaffen, die in Strafanstalten für Männer nicht zu finden seien. Der Grund für den § 140 Abs. 2 ist ein anderer und der liegt auf der Hand. Es ist der Gedanke der Spezialisierung. Es ist der richtige und wichtige Gedanke, dass Frauen spezifische Lebenssituationen, spezifische Ursachen ihrer Strafbarkeit, spezifische Gefährdungslagen und spezifische Resozialisierungschancen mit in das Gefängnis bringen, von denen nicht ohne Weiteres angenommen werden darf, dass diese mit denen männlicher Gefangener übereinstimmen. Weibliche Gefangene bedeuten also einen anderen Umgang, eine andere Arbeit für die Bediensteten des Vollzuges. Spezialisierung bedeutet bekanntlich, für ein spezifisches Aufgabenfeld gezielt ausgebildet zu sein oder aber durch lange Tätigkeit die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse auf diesem Feld durch Übung erworben zu haben. Was ganz selbstverständlich für Bäcker, Lehrer oder Lkw-Fahrer gilt, trifft auch für Bedienstete einer Strafvollzugsanstalt zu. In all diesen Fällen gilt: Spezialisierung erhöht die Qualität und den Erfolg der Arbeit.
Darüber hinaus gibt es grundsätzlich, vorliegend gibt es sie nicht, eine Spezialisierung des Standortes. Anderenfalls bedurften wir in Brandenburg auch nicht der Differenzierung bei der Vollzugszuständigkeit unserer Vollzugsanstalten nach Untersuchungshaft, nach Jugendarrest, nach Kurzstrafe, nach Langstrafe, nach Männern und nach Frauen. Diese Differenzierung hat sich nicht meine Fraktion ausgedacht, sondern Sie finden sie in der Vollzugszuständigkeit unserer Anstalten. Niemand mag in einer Skihütte eine Theateraufführung erleben oder auf dem S-Bahnsteig ein Sofa kaufen. Ebenso ungeeignet ist ein Hochsicherheitsgefängnis mit seinem Klima und seinen Bedrückungen für Menschen, die selbst nicht für Leib und Leben anderer gefährlich sind. Dennoch werden in Brandenburg auch solche Menschen, solange sie nur Frauen sind, genau in das Hochsicherheitsgefängnis Luckau-Duben verbracht.
Fahren Sie einmal nach Duben, gehen Sie dort über einen der Höfe und schauen Sie auf die Innenseiten der riesigen weißen Betonmauern! Sie können sich mit solch einer Fahrt im Moment sogar noch verdient machen, denn noch nicht einmal der Rechtsausschuss war in dieser Wahlperiode in diesem Gefängnis. Dann fragen Sie sich, ob es Ihnen gerechtfertigt erscheint, die Betrügerin, die Diebin in dieser Haftanstalt unterzubringen,
die man für gewalttätige männliche Schwerverbrecher mit langen Haftstrafen oder schweren Persönlichkeitsstörungen konzipiert und gebaut hat und bei der, einzigartig in Deutschland, in allen Vollzugsplänen formularmäßig bereits die Prüfung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgenommen wird, auch bei der Betrügerin oder der Diebin. Aber das ist ein anderes Thema.
In der Internetpräsenz des Ministeriums können Sie nachlesen, dass es sich bei Luckau-Duben um eine moderne Haftanstalt handelt. Das trifft zu. Doch ändert Modernität nichts an der Ziel- und Zweckbestimmung eines Gebäudes. Es ist diese Zielund Zweckbestimmung, die für die dort inhaftierten Frauen ungeeignet und schädlich ist. Das wissen Sie auch selbst; denn die Unterbringung in dieser Haftanstalt ist eine Notlösung gewesen, weil Sie Spremberg nicht als Frauenvollzug entwickeln wollten und in Brandenburg wohl bis 2014 oder - wie wir hörten - 2015 die beabsichtigte Unterbringung nicht erfolgen wird.
In einem Aspekt ist Luckau-Duben übrigens keineswegs modern. Die ÖPNV-Anbindungen zu einem Gefängnis auf der grünen Wiese sind natürlich denkbar schlecht. Wenn Sie also meinen Vorschlag annehmen und selbst einmal einen Besuch unternehmen, dann planen Sie bitte eine Fahrt mit dem Auto über die Autobahn ein. Überlegen Sie bitte einmal, was die schwierige Erreichbarkeit des Gefängnisses wohl für die dort inhaftierten Frauen bedeutet, wenn es um Besuchsmöglichkeiten ihrer Kinder und Familien geht. - In diesem Sinne bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in Drucksache 4/3700. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Ablauf des 31. Dezember 2006 enden die Investitionsschutzfristen nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz. Viele Menschen im Land werden sich daher zum Katerfrühstück am Neujahrstag mit der Tatsache konfrontiert sehen, dass sie nun nicht mehr berechtigte Garageneigentümer und Grundstücksnutzer sind, sondern nur noch Bittsteller vor dem Willen des Grundstückseigentümers.
schon im Juni einen Gesetzentwurf eingebracht, bei dessen Annahme das Schuldrechtsanpassungsgesetz so weit geändert worden wäre, dass nach dem Zusammenfall von Gebäudeeigentum und Grundstückseigentum den Eigentümern der Gebäude wenigstens eine Entschädigung nach dem Zeitwert zu zahlen gewesen wäre. Der Antrag wurde am 10. November im Deutschen Bundestag endgültig beraten und sorgte dort wohl für einige Verwirrung unter den Abgeordneten der SPD/CDUKoalition. Der Abgeordnete der SPD-Fraktion, Herr Hacker, nahm an, dass mit Ablauf der Investitionsschutzfristen zum 31.12.2006 schon gar kein sonderliches Problem mehr bestehe. Die Menschen, so Hacker, litten vielmehr an diffusen Ängsten, mit denen dann Die Linke spiele. Außerdem stellte er sich vor, die PDS habe sich für den Antrag vermutlich nur deshalb stark gemacht, weil sie damit von der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft in den 50er Jahren ablenken wolle. Dumm ist nur, dass dieser ziemlich lächerliche Vorwurf eines Ablenkungsmanövers den Betroffenen überhaupt nichts nützt. Die Abgeordnete der CDU-Fraktion, Frau Voßhoff, fand heraus, dass es zwar heute für die Nutzer eine echte Unbill sei, auf ihre Eigentumsinvestition verzichten zu müssen, an all dem sei aber die Diktatur der DDR schuld und nicht die Wiedervereinigung. Dumm ist nur, dass sich die Betroffenen kaum mit Eingaben an den Staatsratsvorsitzenden wenden können, um Abhilfe zu erhalten, weil ihnen die Bundesrepublik nicht helfen mag.
Der Antrag der Fraktion Die Linke scheiterte erwartungsgemäß in der namentlichen Abstimmung. Das ist schade; denn eine Annahme hätte uns die heutige Befassung auf der Landesebene im Guten erspart.
Ich zitierte Ihnen diese Debatte deshalb in Auszügen, um uns einen ähnlichen argumentativen Unsinn in diesem Parlament zu ersparen. Ursache der eingangs geschilderten Problemlage ist ausnahmsweise nicht die Diktatur in der DDR, sondern Ursache sind zwei unterschiedliche zivile Rechtsordnungen, die bei der Wiedervereinigung in einen Ausgleich gebracht werden mussten, weil es nach der einen Rechtsordnung ein vom Grundstück getrenntes Gebäudeeigentum gab und nach der anderen der Grundstückseigentümer immer auch Eigentümer von Gebäuden auf diesem Grundstück ist.
Es ist nun einmal eine Tatsache, dass sehr viele Menschen im Osten, durchaus nicht nur die Wählerinnen und Wähler der Linkspartei.PDS, mit der Art und Weise und den Wertungen, mit denen dieser Ausgleich vorgenommen wurde, sehr unzufrieden sind. Das gilt für das Prinzip Rückgabe vor Entschädigung ebenso wie für das relevante Prinzip der Abschaffung des von Grundstücken getrennten Gebäudeeigentums.
Dass die Vertreter der Koalition im Deutschen Bundestag in der angesprochenen Debatte zu einem für die Ostdeutschen außerordentlich wesentlichen Thema so außerordentlich viel Plattheiten zu verkünden hatten, wundert mich nicht. Von den Sozialdemokraten im Landtag Brandenburg erwarte ich aber etwas sehr viel Besseres. Schließlich ist alles, was wir hier beraten und entscheiden, Ostpolitik. Sie wissen, dass die Menschen im Land Sie auch daran messen, ob Sie für die ostdeutschen Besonderheiten Brandenburgs das richtige Feingefühl und Augenmaß beweisen. Sie wissen auch, dass die Menschen im Land es kaum honorieren werden, wenn Sie sie für ihre aktuellen Probleme, die schnelle Lösungen erfordern, auf das Geschichtsbuch parteiischer Historiker verweisen.
Es gibt schnelle Lösungen. Es existiert zumindest eine Teillösung, mit der Sie das geltende Bundesrecht weder verfälschen noch umgehen. Sie haben, wie in unserem Antrag ausgeführt, die Möglichkeit, zumindest für landeseigene Grundstücke Regelungen und für kommunale Grundstücke Empfehlungen zu finden, nach denen der Investitionsschutz verlängert wird und für zwischenzeitliche Kündigung konkrete Maßstäbe und Entschädigungspflichten gefunden werden - eine Rechtspraxis, die im Übrigen einige Kommunen von sich aus schon aufgegriffen haben.
Auch die Koalitionspartner in Berlin machen Ihnen vor, dass dieser Kompromiss möglich ist. Im Koalitionsvertrag heißt es:
„Das Land Berlin wird Kündigungen von privaten Garagennutzern und -nutzerinnen auf landeseigenen Flächen unterlassen, wenn nicht wichtige Interessen des Landes Berlin dem entgegenstehen.“
Um einem Ihrer Einwände zum Abschluss vorzugreifen: Es ist Augenwischerei, anzunehmen, insbesondere die Kommunen würden in jedem Fall und automatisch von sich aus nach Wegen und Möglichkeiten für eine Weiternutzung sorgen. Einige glücklich verlaufene Einzelfälle ersetzen nicht verlässliche Rahmenbedingungen für die Zeit nach Ablauf des Investitionsschutzes. Genau die brauchen wir aber für den nächsten Neujahrstag. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den nächsten Neujahrstag erwarte ich etwas gelassener als Herr Sarrach, weil ich auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die Sie ja sicherlich auch zugrunde gelegt haben, abhebe. - Sie haben noch fünf Minuten Redezeit und werden sicherlich darauf eingehen.
Die Praxis ist allerdings so, dass meine Garage natürlich auch in der DDR-Zeit eine besondere Rolle gespielt hat. Sie hatte nicht nur einen materiellen, sondern auch einen gewissen ideellen Wert, denn was in dieser Garage stand, war ein Vermögensgegenstand. Ein Auto war damals ein Vermögen. Das ist heute zum Glück ein bisschen anders. Ich gehe schon davon aus, dass die Garage nicht mehr unbedingt eine soziale Funktion hat.
Ich wollte eigentlich darauf verzichten, aber Herr Sarrach, Sie haben mich dazu gezwungen, doch noch das entsprechende Zitat zu bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat genau zu diesem Punkt - ich glaube, es war am 14.07.1999 - gesagt: