Protocol of the Session on May 18, 2006

Zu meiner zweiten Frage: Sie haben gesagt, es werde weiterhin eine große Diskussion geben. Wann wird der Entwurf des Leitbildes das Parlament erreichen, damit wir die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion auch hier im Parlament führen können?

Das waren dreieinhalb Fragen. - Wir haben diese Entwicklung in den letzten Monaten sehr regelmäßig im Fachausschuss dargestellt. Das werden wir fortsetzen. Es ist bekannt, dass wir Anfang Juni in die PlanKo gehen und dann das Kabinett damit befassen werden. Wir wollen dieses Leitbild bis zum Sommer verabschieden. Natürlich ist das Leitbild weiter zu entwickeln, weil es ein dynamischer Prozess ist.

Was das Motto anbelangt, so geht es hier um die Zukunftsregion Berlin-Brandenburg. Alle sind dazu aufgerufen, Vorschläge für einen Slogan zu unterbreiten. Es geht um die Zukunft und die Wettbewerbsfähigkeit der Region Berlin-Brandenburg. Ich sage ganz deutlich, dass es sich am besten in einem gemeinsamen Land entwickeln wird. Das sind die entscheidenden Fragen.

Die Erarbeitung der einzelnen Punkte läuft bereits, Frau Abgeordnete Tack. Wir werden sie dem Ausschuss natürlich sehr zeitnah zur Verfügung stellen.

Der Vollständigkeit halber möchte ich sagen, dass weitere Punkte damit zusammenhängen. Natürlich wird der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms auf der Leitbilddiskussion aufbauen und als Nächstes zu diskutieren sein. Um Entwicklungsschranken für die Region zu verringern, wollen wir in diesem Programm Grundsätze und keine Zielstellungen festlegen. Das soll dann in dem integrierten Landesentwicklungsplan erfolgen, der auch gemeinsam mit Berlin zu erarbeiten ist.

Ich möchte noch an ein aktuelles Thema erinnern. Es ist bekannt, dass wir gemeinsam mit Berlin mit den Gemeinden des Schönefelder Flughafenumfeldes gesprochen haben, um mit Berlin die Strategieplanung nach vorn zu bringen. Hier wird die Umsetzung dieses Leitbildes gelebt, um positive wirtschaftliche Impulse zu erlangen. - Danke.

Schade, dass uns die Besuchergruppe jetzt verlässt. Wir behandeln gleich die nächste Frage. Bleiben Sie ruhig hier. Das Thema Führerschein mit 17 wird Sie sicherlich auch interessieren. Die Abgeordnete Lieske stellt die Frage 719 (Führerschein mit 17).

Seit dem 1. Februar 2006 besteht die Möglichkeit, den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu erhalten.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erfahrungen liegen beim Umgang mit diesem Instrument sowohl vonseiten der Behörden als auch vonseiten der Antragsteller vor?

Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lieske, wenn jetzt eine Pause gemacht würde, könnte ich Fragen dazu gleich beantworten. Aber Kahren gehört ja zu Cottbus, und ich kann auf dazu auftretende Fragen direkt eingehen.

Nun zu den Erfahrungen: Wir alle wissen, dass jeder Unfall ein Unfall zu viel ist und dass wir große Anstrengungen unternommen haben, um als Bundesland gemeinsam mit Berlin in diesen Modellversuch einzutreten. Es sind jetzt zwölf Bundesländer, die das begleitete Fahren mit 17 eingeführt haben.

Es sind erst drei Monate ins Land gegangen, das muss ich deutlich sagen. Wir haben die Frequentierung zum 30. April abgefragt. Sie sieht positiv aus. Bereits 196 junge Leute haben durch diese Regelung eine Prüfungsbescheinigung bekommen, nachdem sie eine Fahrprüfung abgelegt haben.

In den Landkreisen und kreisfreien Städten liegen über 4 000 weitere Anträge vor. Die Anzahl von Mädchen und Jungen ist dabei identisch, das freut mich. Wir werden im August eine Amtsleiterberatung durchführen, weil wir feststellen, dass es doch unterschiedliche Verfahrensweisen gibt, insbesondere bezüglich der Begleiter. Wir wollen einfach einmal darüber reden und dies fachlich auswerten.

Ich habe die Hoffnung, dass wir das Ergebnis, das wir erzielen wollen, die Unfallzahlen gerade bei den Fahranfängern deutlich zu senken, auch erreichen werden. Wir wissen, dass hier das Unfallrisiko sehr, sehr hoch ist und dass wir mit diesem Instrument die Fahrpraxis junger Leute verbessern. Ich glaube, das ist eine gute Sache. Es gibt einen Spitzenreiter, der sieben Begleiter einschreiben ließ. Er wird also eine hohe Fahrtüchtigkeit erlangen, weil er das entsprechende Quantum erreichen kann, wenn er sieben Menschen hat, die ihn beim Fahren begleiten können.

Es gibt einen weiteren sehr interessanten, pädagogisch positiven Entwicklungstrend: Man redet in der Familie über Verkehrssicherheit, gerade auch unter folgendem Aspekt: Liebe Eltern, liebe Großeltern, liebe Bekannte und Verwandte, habt bitte nicht zu viele Punkte in Flensburg, sonst könnt ihr nicht meine Begleiter werden! - Auch das ist positiv, das will ich hier durchaus sagen. - Danke.

(Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Die Fragestellerin hat noch eine Nachfrage.

Herr Minister, Sie haben erwähnt, dass Sie im August dieses Jahres eine Beratung mit den entsprechenden Behörden durchführen werden. Halten Sie aus Sicht der Landesregierung die unterschiedliche Quantität der Anträge, auch die unterschiedliche bürokratische Herangehensweise in den Behörden für dafür verantwortlich, dass die Fallzahlen in den einzelnen Bereichen einmal höher und einmal niedriger sind?

Wenn ich das bejahen würde, würde sofort gefragt werden: Wo? - Nach den Erkenntnissen von drei Monaten käme eine Antwort auf diese Frage zu früh. Ich würde gern ein halbes Jahr abwarten, um dann sagen zu können, woran es wirklich liegt, dass es bestimmte Differenzen gibt. Dann können wir darüber reden. Aber es steht fest, dass es ein Unterschied ist, ob man eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten mitbringt oder ob die Erziehungsberechtigten selbst in der Zulassungsstelle anwesend sein müssen.

Herzlichen Dank noch einmal an die Landesverkehrswacht, an das Verkehrssicherheitsforum und besonders an die Fahrschulen, die hier sehr konstruktiv mitarbeiten.

Der Abgeordnete Krause stellt eine weitere Nachfrage.

Vor dem Hintergrund, dass es der vorsorgende Sozialstaat nicht schafft, überall im Land ein gleichmäßiges Angebot des ÖPNV zu gewährleisten, würde mich interessieren, ob die Landesregierung Erkenntnisse über eine unterschiedliche Wahrnehmung dieses Angebots durch Jugendliche aus der Stadt und vom Land hat.

Was ich vorhin gesagt habe, müsste ich hier auch wieder sagen: Wir haben erst seit drei Monaten Erkenntnisse. Ich würde gern sechs Monate abwarten, kann aber bereits sagen, dass es bei den kreisfreien Städten etwas weniger Nachfrage gibt als in Flächenlandkreisen. Das ist auch völlig normal, weil hier die Notwendigkeit der Nutzung eines Fahrzeugs stärker gegeben ist. Ich glaube, das wird sich auch bestätigen. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit verlassen wir Tagesordnungspunkt 2, und ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 04.05.2006 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung (Luftfahrtstaatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/2878

1. Lesung

Die Debatte zu diesem spannenden Thema wird durch Minister Szymanski eröffnet. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung jetzt vorliegt. Entsprechend dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz haben sich die Verwaltungen entsprechend verständigt, dass es eine gemeinsame obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg als Abteilung des LBV zum 01.08.2006 geben soll. Damit wurde eine Behördenneugründung vermieden. Wir können auch sagen, dass damit eine Doppelstruktur abgeschafft wird und die Dienstleistungen für alle, die mit dem Thema Luftfahrt zu tun haben, dann aus einer Hand kommen können, und dies am Standort Schönefeld. Auch das halte ich für eine richtige Entscheidung, um diesen Standort noch einmal deutlich mit dem Luftfahrtpotenzial darzustellen.

Das Ziel ist in dem Gesetzentwurf wie folgt benannt: gemeinsame Wahrnehmung aller Vollzugsaufgaben, Verwaltungsaufwand optimieren, effektivere Aufgabenwahrnehmung, einheitliche Rechtsanwendung erleichtern, Serviceleistungen aus einer Hand. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit der obersten Luftfahrtbehörde intensiviert und auf den Artikel 9 des Staatsvertrages verwiesen, gemeinsame Positionen gegenüber Bund und EU abzustimmen. Die Abstimmungsprozesse werden damit beschleunigt, und bei Vollzugsaufgaben wird eine einheitliche Verwaltungspraxis für die Region erreicht.

Wesentliche Aufgaben der gemeinsamen Behörde Luftaufsicht/Luftsicherheit sind die Zuverlässigkeitsprüfung des Personals, die Aufsicht über Luftfahrtunternehmen und Flugplätze mit Ausnahme der internationalen Verkehrsflughäfen

und besondere Erlaubnisse zum Beispiel für Luftfahrtveranstaltungen sowie Außenstart- und Landeerlaubnisse. Serviceverbesserungen für die rund 3 000 Piloten in Berlin und Brandenburg sowie die Klärung von Fragen in Verbindung mit Fluglizenzen durch einen Ansprechpartner sind ganz alltägliche, wichtige Neuheiten. Insgesamt 29 Beschäftigte werden in dieser neuen Abteilung des LBV arbeiten.

Ein Ziel ist die Kostenoptimierung. Sicherlich wird es im Ausschuss auch Fragen dazu geben, wie sich die Mehrkosten darstellen, die durch IT, Büroausstattung usw., auch durch Mieten entstehen. Diese Fragen beantworten wir sehr gern. Ich bitte um Unterstützung dieses Gesetzentwurfs. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion der Linkspartei.PDS fort. Es spricht die Abgeordnete Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das gemeinsame Luftfahrtamt Berlin-Brandenburg soll ab August dieses Jahres besseren Service für die Pilotinnen und Piloten bringen. Das erklärte die Landesregierung am 26. April, nachdem sie den Kabinettsbeschluss gefasst hatte, dieses Amt einzurichten. Dazu ist ein Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg nötig.

Wir alle wissen, dass wir beim Staatsvertrag kein wirkliches Mitspracherecht haben. Wir können also nur Ja oder Nein sagen. Ich vermute, dass die Behörde schon längst eingerichtet wird, weil ja der Staatsvertrag bereits Anfang Mai von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Deshalb ist es - wie immer bei Staatsverträgen - nicht besonders ermutigend, noch große Debatten darüber zu führen.

Dennoch möchte ich das, was uns an dem Gesetzentwurf sehr interessiert hat, einmal in Fragen kleiden. Vorher möchte ich sagen, dass wir sehr daran interessiert sind, die Kooperation mit Berlin zu verstärken und gemeinsame Einrichtungen mit Berlin zu fördern. Das will ich unterstreichen. Das wollen wir gemeinsam. Dass der Aufwand, der in diesem Gesetzentwurf unterstellt ist, diese gemeinsame Behörde mit ihren Kompetenzeinschränkungen rechtfertigt, stelle ich infrage; das gibt der Gesetzentwurf auch her.

Formuliertes Ziel ist die gemeinsame Aufgabenerledigung im Rahmen der Zusammenarbeit mit Berlin. Wesentliche Aufgaben sind die Luftaufsicht, die Zuständigkeit für die Luftsicherheit sowie die Aufsicht über die Luftfahrtunternehmen und die Flugplätze. Ausnahme sind dabei die internationalen Verkehrsflughäfen. Das ist schon eine wesentliche Einschränkung. Es geht um die Flugplätze, die wir gemeinsam in der Region haben. Warum dann, so frage ich Sie, ein Umzug für 20 000 Euro nach Schönefeld? Die Kollegen der Luftaufsicht bleiben mit ihrer Behörde, die die Aufgaben dort zu leisten hat, ohnehin am Flughafen Tegel

(Dr. Klocksin [SPD]: Solange Tegel existiert!)

- Na klar. - Im Gesetzentwurf steht: ca. 30 Beschäftigte. Wenn es um Geld geht, würde ich mir schon wünschen, genau zu wissen, welche Stellen ich habe und welche Arbeitsplätze besetzt werden müssen. Im Gesetzentwurf stehen 30, Herr Minister hat gerade 29 gesagt. Diese Zahl wäre schon noch zu untersetzen.

Konkret sieht es folgendermaßen aus: Die neue Behörde, das gemeinsame Luftfahrtamt, wird eine Abteilung im Brandenburger Landesamt für Bauen und Verkehr. Sowohl das Brandenburger Ministerium wie auch die Senatsverwaltung behalten jeweils die Fachaufsicht. Das schließt ein, dass beide Landesrechnungshöfe prüfen dürfen. Die Dienstaufsicht erhält das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung.

Es erfolgt - das hat der Minister gerade gesagt - die Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben durch die Behörde, aber - jetzt zitiere ich -:

„eine institutionalisierte gemeinsame Wahrnehmung ministerieller Aufgaben lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der derzeitigen unterschiedlichen luftverkehrlichen Grundsatzpositionen nicht zweckmäßig umsetzen.“

Das ist eine entscheidende Frage. Worin diese Positionen bestehen, würde ich gern erfahren. Wozu dann, fragen wir zwingend diese Behörde, der große Aufwand bezüglich dieser angeführten Fragen?

Nun komme ich zur Finanzierung, die schon einige Fragen aufwirft. Es geht unserer Meinung nach um viel Geld. Gemeinsame Finanzierung heißt in Absprache mit Berlin brüderlich teilen: Der eine bezahlt 80 %, der andere 20 %. Das heißt, die Brandenburger bezahlen 80 % der Finanzierung der neuen Behörde und die Berliner 20 %.

(Minister Szymanski: Wir haben 40 % angesetzt!)

In dem Gesetzentwurf sind Anschubkosten enthalten - das kann man alles wunderbar nachlesen -, zum Beispiel für den Umzug, für Büroausstattungen, für Telefonanlagen und anderes.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Klocksin [SPD])