Das ist eine Erklärung; die Landtagsverwaltung sieht es anders. Wir lassen das klären, damit es eindeutig wird. Niemand hat die Absicht, Unkorrektheiten zu begehen. Das wird juristisch geprüft und von der Verwaltung begründet werden.
§ 69 der Geschäftsordnung schreibt klar vor, dass namentliche Abstimmung bis zur Eröffnung der Abstimmung schriftlich beantragt werden kann und dass namentlich abgestimmt wird, wenn eine Fraktion oder ein Fünftel der Mitglieder des Landtages dies beantragt. Damit ist ein Minderheitenrecht formuliert, das nach unserer Auffassung durch die Mehrheitskoalition in diesem Hause nicht in irgendeiner Form beeinträchtigt werden kann.
Die PDS-Fraktion hat gemäß § 69 den Antrag auf namentliche Abstimmung rechtzeitig schriftlich eingereicht. Danach wurden hier ohne Ankündigung im Rahmen eines mündlichen Beitrags Bedenken, die nicht weiter definiert worden sind, vorgetragen, die gegen die namentliche Abstimmung in der von uns beantragten Form sprächen. Da hierüber nicht abgestimmt wurde, besteht zumindest nach dem Selbstverständnis unserer Geschäftsordnung das Recht auf namentliche Abstimmung, die von uns gemäß § 69 rechtzeitig schriftlich beantragt worden ist.
Wir nehmen das als weitere Erklärung zur Kenntnis und werden im Präsidium darüber sachlich zu entscheiden haben. Damit beende ich die Debatte über diesen Punkt.
Ich rufe zunächst den Antrag mit Wahlvorschlägen der Fraktion der SPD, Drucksache 4/23, zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einer Stimmenthaltung angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag mit Wahlvorschlägen der Fraktion der PDS, Drucksache 4/24. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen angenommen worden.
Ich rufe den Antrag mit Wahlvorschlägen der Fraktion der CDU, Drucksache 4/25, zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der DVU, Drucksache 4/26. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit 6 : 4 Stimmen mehrheitlich angenommen worden.
Wer dem Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 4/35 - zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Antrag bei einigen Gegenstimmen und einer Enthaltung entsprochen worden.
Die Wahl erfolgt geheim, getrennt in zwei Wahlgänge. Im ersten Wahlgang werden der Vorsitzende, die beiden weiteren Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission gewählt. Hierzu erhalten Sie zwei Stimmzettel. Sie haben jeweils drei Stimmen. Gewählt sind die drei Kandidaten, auf die die meisten Stimmen entfallen.
Im zweiten Wahlgang wird der stellvertretende Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende der G 10-Kommission gewählt. Sie erhalten einen Stimmzettel und haben eine Stimme. Gewählt ist der Kandidat bzw. die Kandidatin, für den bzw. für die mehr Stimmen abgegeben worden sind.
Machen Sie Ihre Wahl in den entsprechenden Kreisen auf den Stimmzetteln kenntlich. Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen oder auf denen die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt, sind ungültig.
Die Ausgabe der Wahlunterlagen für den jeweiligen Wahlgang erfolgt nach dem Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links von mir an den Regierungsbänken. Dabei bitte ich Sie, nur die am Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel zählen als ungültige Stimmen.
Gibt es weitere Fragen? - Da das nicht der Fall ist, kommen wir nun zum ersten Wahlgang: Wahl des Vorsitzenden, der beiden weiteren Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission.
Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. - Meine Damen und Herren, ich darf fragen, ob alle Abgeordneten den Stimmzettel erhalten haben. Gibt es Abgeordnete im Saal, die noch keinen Stimmzettel haben? Ich will Sie nicht davon abhalten, Ihre Stimme abzugeben. Bitte.
Gibt es Abgeordnete im Plenarsaal, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte um etwas Geduld für die Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren! Ich verlese das Ergebnis zu den Vorschlägen für die Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder der G10-Kommission: