Protocol of the Session on February 23, 2006

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich, dass wir in diesem Hause nicht nur zur Vogelgrippe, sondern weitgehend auch zu diesem Thema eine einheitliche Meinung haben.

Herr Schulze, wenn Sie es noch nicht gemerkt haben sollten: Unser Entschließungsantrag ist an die Landesregierung gerichtet. Deshalb geht er auch an die richtige Adresse.

Die Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von Biodiesel sind in der Fachwelt sehr umstritten und haben den Protest insbesondere der Landwirte hervorgebracht. Es geht hier nicht um Peanuts, sondern um ein Steueraufkommen in Höhe von 130 Millionen Euro in diesem Jahr und von 370 Millionen Euro im nächsten Jahr.

Die Möglichkeit, Diesel vom Acker zu gewinnen, ist natürlich verlockend, stellt eine Alternative zum Anbauspektrum der Agrarbetriebe dar und ist eine echte Einkommenshilfe, aber nur so lange, wie Biodiesel steuerfrei bleibt bzw. nicht durch überzogene Steuerpläne nachteilig beeinflusst wird.

Biodiesel ist gegenwärtig der einzige markteingeführte Biokraftstoff in Deutschland, der aber nur einen Anteil von 3,7 % am gesamten Kraftstoffaufkommen hat. Deshalb ist es nur eine kleine Alternative, um hier in Zukunft fossile Energieträger abzulösen.

Der Einsatz von Biodiesel ist außerdem nicht unproblematisch. Biodiesel macht vor allem in reiner Form erhebliche Veränderungen an den Motoren und damit auch Investitionen erforderlich. Er ist aggressiver als fossiler Kraftstoff, die Ölwechselzeiten sind kürzer, die Energieausbeute ist um 8 % geringer als bei fossilen Kraftstoffen. Bis jetzt wird immer noch 95 % des gesamten Kraftstoffbedarfs in Deutschland trotz all der damit verbundenen Probleme aus Erdöl gedeckt.

Das sind Fakten, die nicht von der Hand zu weisen sind, die aber bei den gegenwärtigen Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung nur eine untergeordnete Rolle spielen. Aus Sicht der Landwirte und der Unternehmen, die ihre Maschinen umgestellt haben, ist dies nicht hinnehmbar. Es ist zu beachten, dass jedes Prozent Steuer den Kostenvorteil des Biodiesels bzw. anderer Biokraftstoffe und damit seine Anwendung verringert. Mit der Besteuerung in der jetzt vorgesehen Höhe würde der Einsatz von heimischen Biokraftstoffen wirtschaftlich uninteressant werden. Das kann auch bei der Industrie zu einem Abwenden von der Anwendung heimischer Rohstoffe führen, da auf dem Weltmarkt andere energiehaltige Pflanzenöle wie Palm- oder Sojaöl erhältlich sind. Das hat natürlich Konsequenzen für die deutschen Bauern und die Preise. Es ist überhaupt nicht hinnehmbar, dass die reinen Pflanzenöle besteuert werden sollen. Das ist in der Praxis überhaupt nicht zu kontrollieren. Die Bezeichnung Energiewirt, die uns Landwirten jetzt mehr oder weniger angedichtet wird, müsste dann in die Bezeichnung Steuerwirt umprofiliert werden.

Die Anbaufläche für Raps liegt in Brandenburg bei 110 000 ha - in Deutschland insgesamt sind es 1 345 000 ha - mit einem durchschnittlichen Ertrag von 37,8 Dezitonnen. Pro Hektar können ca. 1 600 l Biodiesel hergestellt werden. Der Raps ist damit eine der wenigen rentablen Kulturen, die es in der Pflan

zenproduktion der brandenburgischen Landwirtschaft überhaupt noch gibt. Es ist auch zu beachten, dass die Anbaufläche für diese Frucht sehr begrenzt ist und nicht mehr sehr gesteigert werden kann. Wichtig, zu wissen, ist des Weiteren, dass mit jedem Liter Biodiesel 2,2 kg Klimagas CO2 gegenüber fossilen Treibstoffen eingespart werden. Das ist ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Entsprechend der Brandenburger Produktion von rund 470 000 t ist das allein eine Einsparung von dem genannten Klimagas von 1 Million t.

In Brandenburg sind in den letzten Jahren im Vergleich aller Bundesländer die größten Kapazitäten von Biodiesel errichtet worden. Interessant ist schon einmal die Frage: Was passiert, wenn das produzierte Rapsöl von den Unternehmen nicht mehr abgekauft wird bzw. besteuert wird? Dann haben wir ein richtiges Problem. Das kann und darf nicht passieren!

Die Grundlage für die gegenwärtigen Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums ist der Bericht der Bundesregierung zur Steuerbegünstigung. Meine Vorredner sind darauf schon eingegangen. Wenn eine Besteuerung auf dieser Basis durchgeführt wird, muss auf alle Fälle der aktuelle Stand berücksichtigt werden. Das bedeutet auch, dass eine jährliche Neuberechnung stattfinden muss. Aufgrund der Differenz, die sich jährlich entsprechend der Marktsituation verändert, kann auch die Steuer nicht konstant hoch bleiben.

Dazu gäbe es noch vieles auszuführen. Wir müssen uns jetzt, im Vorfeld der Gesetzgebung, einbringen; denn wir als Abgeordnete wissen aus Erfahrung: Wenn ein Entwurf so weit ausformuliert ist, dass er die Parlamentsreife erreicht hat, dann ist jedes Handeln zu spät. Deshalb ist Eile geboten. Aus diesem Grunde bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU, SPD und der Linkspartei.PDS)

Zum Abschluss steuert der Finanzminister noch die Meinung der Landesregierung bei.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Förderung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe zur Energieerzeugung verfolgt die Landesregierung drei wesentliche Ziele.

Das erste Ziel, dessen Bedeutung von Jahr zu Jahr zunimmt, ist die Energiesicherheit, die Bereitstellung von Energie.

Das zweite wichtige Ziel bei dieser Energieerzeugungsform kann mit dem Stichwort Arbeitsplätze/Beschäftigungspotenzial speziell für den ländlichen Raum in Brandenburg beschrieben werden.

Das Dritte sind die ökologischen Zielsetzungen, die damit verbunden sind, insbesondere die Verbesserung der CO2-Bilanz.

Dabei ist die Landesregierung - das kann man hier auch einmal deutlich sagen - erfolgreich. Wir haben die Zahlen der vergangenen Jahre gehört. Was hier im Land erreicht worden ist, ist im Wesentlichen auf die Politik dieses Hauses und der Landesregierung zurückzuführen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Die Subventionierung dieser landwirtschaftlich erzeugten Rohstoffe zur Markteinführung und zur Stabilisierung des Marktes ist nach Auffassung der Landesregierung sinnvoll und notwendig. Das kann durch Steuerermäßigungen, aber zum Beispiel auch durch die Beimischungspflicht erfolgen. Mein Zwischenruf vorhin bezog sich darauf, dass das kein Schutzinstrument für internationale Konzerne ist, sondern dass man mit ähnlichen Strukturen arbeiten könnte wie bei der Abnahmepflicht für durch Windenergie erzeugten Strom. Das wäre aus meiner Sicht sinnvoll. Die Energieunternehmen sind ja per Gesetz verpflichtet, diesen Strom abzunehmen. Das sind Formen staatlicher Regulierung, die aus meiner Sicht zur Erlangung der oben genannten Ziele aber vertretbar bzw. sinnvoll sind.

In Bezug auf die Frage, wie viel Steuerermäßigung sinnvoll ist, muss man daran erinnern, dass es in den vergangenen Jahren doch erhebliche Änderungen gegeben hat. Der internationale Energiepreis zieht nach wie vor an. Speziell im letzten Jahr war das der Fall. Wir haben das hier beklagt. Logischerweise ist der Preisvorteil, der gewährt worden ist, von Jahr zu Jahr größer geworden und insofern ist eine Überkompensation erfolgt.

Deshalb - so habe ich die Anträge verstanden - ist auch eine Regulierung machbar. Wir reden hier lediglich noch über den Zeitraum und die Höhe. Die Landesregierung wird sich natürlich dafür einsetzen, dass ein gewisser Vorteil des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe gewahrt bleibt, da dadurch ein Beitrag zur autarken Energieerzeugung, zur Beschäftigung und zur Erreichung der ökologischen Zielsetzung geleistet wird. Das wird unsere Haltung in den Auseinandersetzungen sein.

Wir werden diesbezüglich auf den Bund zugehen, auch um für die Erzeuger im Land Brandenburg die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten. Das wird von der Landesregierung in dem Verfahren gegenüber dem Bund im Bundesrat umzusetzen sein. Das ist dann auch im Sinne dieser hier verabschiedeten Anträge. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Finanzminister. - Wir kommen zur Abstimmung über die vorliegenden Anträge.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2525 - Erklärung des Landtages zur Besteuerung von Biodiesel - abstimmen. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 4/2552. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben wir mit einem einstimmigen Abstimmungsergebnis die Tagesordnung für heute abgearbeitet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und damit die heutige Plenarsitzung. Auf Wiedersehen!

Ende der Sitzung: 14.47 Uhr