Entschließen sich die Mitarbeiter auf Angebot ihrer Arbeitgeber hin zur Kapitalbeteiligung an den sie beschäftigenden mittelständischen Unternehmen, so hat die bisherige Inhaberseite unter anderem folgende Vorteile: Die Eigenkapitalbasis wird verbreitert, insbesondere dann, wenn Lohnbestandteile nicht an die Mitarbeiter ausgezahlt werden, sondern als Unternehmenskapital verbleiben. Dies führt zu einer besseren Liquidität des Unternehmens. Die Produktivität der Unternehmen erhöht sich infolge höherer Motivation der Mitarbeiter.
Für die bisher ausschließlichen Mitarbeiter ergeben sich folgende Vorteile: Durch das Mitarbeiterkapital erzielt der Zeichnende Einkünfte aus Kapitalvermögen, also erwirbt der Arbeitnehmer eine zusätzliche Einnahmequelle. Eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung eignet sich zum Beispiel bestens als Baustein der Altersvorsorge, etwa als Teil einer Betriebsrente. Da bekommen die Mitarbeiter dann noch ein bisschen Rente. Wenn Sie Ihre Politik weiter so machen, bekommen die Menschen überhaupt keine Rente mehr. Angesichts der drohenden Reduktion der gesetzlichen Altersvorsorge zur Grundrente erscheint dies sehr wichtig. Die Partizipation des Mitarbeiters erhält bei Kapitalbeteiligung eine ganz neue Qualität. Die Teilhaberschaft und daraus ableitbare erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit. In Wechselwirkung zur Verbesserung der Eigenkapital- und Liquiditätssituation des Unternehmens leistet der Mitarbeiter durch Zeichnung eines Anteils einen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung.
Spieltheoretisch lässt sich die Wahl der Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung als typische Win-win-Situation charakterisieren, bei der sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite deutliche Vorteile für sich verzeichnen kann.
Auch auf Gewerkschaftsseite findet die Forderung nach Mitarbeiterkapitalbeteiligung inzwischen Zustimmung, Herr Otto. So unterstützen die DGB-Gewerkschaften Bergbau, Chemie,
Energie und ver.di ausdrücklich die Forderung von Bundespräsident Köhler nach Beteiligung der Mitarbeiter an betrieblichem Produktivvermögen.
Deutlich positiv fielen auch die Reaktionen der Wirtschaft aus. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Reinhard Göhner sagte, Bundespräsident Köhler weise den richtigen Weg.
Auch die Ministerpräsidenten von Thüringen und Sachsen, Althaus und Böhmer, sowie CDU-Generalsekretär Pofalla sprachen sich nach dem Interview des Bundespräsidenten ebenso wie zahlreiche Bundestagsabgeordnete der Union, der SPD und der FDP ausdrücklich für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen aus.
Wir als DVU-Fraktion befinden uns daher mit dem vorliegenden Antrag nicht nur in bester Gesellschaft, sondern im wahrsten Sinne des Wortes auf der Höhe der Zeit. Kommen Sie mit auf diese Höhe
Meine Damen und Herren, die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrages in der Drucksache 4/2378 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie an den Wirtschaftsausschuss. Wer diesem Überweisungsantrag Folge leistet, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.
Ich stelle den Antrag in Drucksache 4/2378 zur Abstimmung in der Sache. Wer ihn befürwortet, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.
- Ja, ja, so einfach kann man sich das machen. - Der Große Senat des BGH für Strafsachen hat im Jahre 2005 an den Gesetz
In dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 gingen die Regierungsparteien des Bundestags auf Tauchstation. Das ist unverständlich; da sind wir mit dem Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer einer Meinung. Durch das Grundsatzurteil des 4. Strafsenats wurden ganz konkret die Mindestbedingungen für die Zulässigkeit einer Urteilsabsprache aufgestellt. Diese lauten wie folgt:
Das Gericht darf nicht vorschnell auf eine Absprache ausweichen, ohne zuvor die Anklage tatsächlich anhand der Akten und rechtlich überprüft zu haben. Ein Geständnis ist auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Dazu muss es wenigstens so konkret sein, dass geklärt werden kann, ob es derart im Einklang mit der Anklage steht, dass sich keine weitere Sachaufklärung aufdrängt. Des Weiteren dürfen Absprache und zu erwartende Sanktion nicht so weit voneinander abweichen, dass dies schlichtweg mit einer angemessenen Strafminderung nicht mehr erklärbar ist.
Es geht um die Fairness im Verfahren. Deshalb sollten wir den Appell des Bundesgerichtshofs an den Gesetzgeber ernst nehmen.
Wir als DVU-Fraktion sind der Ansicht, dass nur durch die Einführung des Konsequenzenprinzips, wie es die Bundesrechtsanwaltskammer darlegt, verhindert werden kann, dass es in Deutschland langfristig zu einer zunehmenden Vernachlässigung im Verfahrensrecht kommt. Die Gefahren sind ein zweischneidiges Schwert. Einerseits besteht die Gefahr der Negierung von Beschuldigtenrechten unter dem Aspekt der Sanktionsschere. Konkret heißt das, dass es auch schon in der Vergangenheit genug Fälle gab, in denen sich eine fehlende Bereitschaft der Verteidigung, auf Abspracheangebote der Anklage einzugehen, negativ auf die Strafmilderung ausgewirkt hat. Der mitunter komplizierte Abwägungsprozess für das Gericht lässt schließlich genügend Kreativität zu. Die andere Gefahr besteht darin, dass zunehmend überlastete Gerichte vorschnell zu Zugeständnissen gegenüber Angeklagten neigen, mit denen dann allerdings die Rechtsgemeinschaft, namentlich das öffentliche Strafverfolgungsinteresse, nicht mehr leben kann.
Beide Gefahren sind nicht hinnehmbar. Deshalb bedarf es der konkreten Regelungen, wie sie in der vorliegenden vorgeschlagenen Revision der Strafprozessordnung zum Ausdruck kommen.
Das Land Brandenburg hat hiermit die Chance, über den Bundesrat den entscheidenden Impuls zu geben. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Koalitionsfraktionen fort. Es spricht der Abgeordnete Schulze von der SPDFraktion.
ausgeführt habe: Wieder einmal eine Bundesratsinitiative. Es lässt sich aber feststellen, dass der Rechtsfrieden in Deutschland nicht gestört ist, jedenfalls so lange nicht, wie er von Leuten wie Horst Mahler und anderen derartigen Menschen nicht gestört wird.
Zu dem vorliegenden Antrag kann man leider nicht einmal feststellen, dass es sich um eine Fleißarbeit handelt, weil er schlicht und einfach von einem Papier der Bundesrechtsanwaltskammer abgeschrieben ist, die einen entsprechenden Gesetzesvorstoß unternommen hat. In dem Antrag hätte zumindest darauf hingewiesen werden können, dass es sich dabei um ein Plagiat handelt.
Inhaltlich ist gegen den Antrag nichts einzuwenden, weil er, wie gesagt, eine exakte Kopie des Gesetzesvorstoßes der Bundesrechtsanwaltskammer ist. Dieser stammt vom September 2005 und hat den Titel: „Vorschlag einer gesetzlichen Regelung der Urteilsabsprache im Strafverfahren“.
Sie haben sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, einen eigenen Antrag zu schreiben. Das ist peinlich.
Auf die Dinge, die Sie hier ausgeführt haben, braucht man nicht näher einzugehen, abgesehen vielleicht von dem Hinweis, dass die geforderte gesetzliche Regelung bereits Rechtspraxis ist, die im Übrigen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Die Regelungskompetenz liegt, wie gesagt, beim Bundesgesetzgeber, wie auch in den Artikeln 71, 72 und 73 des Grundgesetzes nachgelesen werden kann.
Im Übrigen steht gerade eine große Verfassungsrechtsreform an. Mehr als 40 Paragraphen, Artikel und Regelungen sollen bis Mitte des Jahres im Rahmen einer großen Grundgesetznovelle geändert werden. Schon aus diesem Grunde verbietet es sich, an dieser Stelle initiativ zu werden. Wir sollten schlicht und einfach abwarten, welche Regelungen sich in diesem Bereich der konkurrierenden oder alleinigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes verändern werden.
In der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es eine ausreichende Zahl von Anwälten, die auch Sitz und Stimme im Deutschen Bundestag und dort im Rechtsausschuss haben und die das dort voranbringen werden. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, ist dort auch bereits angedacht, Anhörungen durchzuführen.
Wir sollten die Dinge dort lassen, wo sie sind. Im Übrigen sollten wir, wie ich schon sagte, die Dinge regeln, die wir in Brandenburg regeln können, um den Rechtsfrieden zu verbessern bzw. herzustellen, indem wir die Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte so ausstatten und finanzieren, wie es notwendig ist. Das sollte unsere Aufgabe bzw. Interessenlage sein. Im Übrigen sollten wir den Bundestag seine Aufgaben erledigen lassen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal bringt es die DVU-Fraktion auf den Punkt und legt den Finger in die klaffende Wunde des Rechtsstaates. Allein mir fehlt der Glaube.
Der Gegenstand des aktuellen Antrags der DVU-Fraktion ist die Einführung einer strafprozessualen Regelung des inzwischen auch in der Bundesrepublik schon lange praeter legem praktizierten und erprobten so genannten Deals im Strafprozess. In anderen Rechtsordnungen ist dies bereits fest etabliert und teils schriftlich verankert. Haben wir es nun also hier mit dem großen justizpolitischen Wurf der DVU-Fraktion zu tun? Ist das die Großtat der Saubermänner von rechts außen, die den Rechtsstaat vor dem Untergang retten wird? Wohl weniger.
Hier führt aufs Neue der Wolf im Schafspelz eine flinke Kopistenfeder. Der Kollege Schulze von der SPD hat völlig Recht: Mehr als ein Plagiat haben Sie hier nicht abgeliefert, wobei Sie sich zwischen Kreide fressen und mit Kreide schreiben augenscheinlich für das Erstere entschieden haben.
Aber gemach: Inhaltlich liegt die Sachfrage wenn nicht in uneingeschränkt guten, so doch in weitaus besseren Händen; denn es war dies schon Bestandteil eines Diskussionsentwurfs der alten Bundesregierung aus dem Jahre 2004. Die vormalige Bundesjustizministerin hatte im Gefolge der Entscheidung des Großen Senats bereits im Frühjahr 2005 einen entsprechenden Entwurf angekündigt. Da die vormalige auch die neue Bundesjustizministerin ist, ist die Kontinuität über alle sonstigen Brüche hinweg gewahrt und kommt ein Antrag der DVU-Fraktion wieder einmal anscheinend uninformiert, aber dafür zu spät. Insofern der kostenlose Tipp an die Fraktion der DVU: Nutzen Sie gelegentlich die Informationsquellen des zuständigen Gesetzgebers - diesen Hinweis hat Ihnen ja der Kollege Schulze von der SPD-Fraktion auch schon gegeben -, dann klappt es vielleicht auch mit den Anträgen. - Wir lehnen den Antrag ab.
Da die Landesregierung Redeverzicht signalisiert hat, erhält der Abgeordnete Schuldt noch einmal das Wort.