Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Energiepreise sind ein Ärgernis. Das ist nicht nur in Brandenburg, sondern auch darüber hinaus festzustellen. Allein die Gaspreise sind von September 2004 bis September 2005 um 12 % gestiegen. Die Steigerung der Benzinpreise liegt darüber, die der Strompreise zwar darunter, ist aber trotzdem in einer Größenordnung, die einen zum Nachdenken bringt.
Das Problem, das damit verbunden ist, besteht darin, dass diese Preissteigerungen für die Menschen in Brandenburg eine Belastung darstellen. Die Kaufkraft sinkt schlichtweg. Aufgrund der sinkenden Kaufkraft wird auch im Einzelhandel spürbar, was am Energiemarkt passiert. Die Leute haben weniger Geld in der Tasche. Somit sind der Einzelhandel und damit die Gesamtwirtschaft davon betroffen.
Ähnlich geht es den Unternehmen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sinkt, weil sie für Energie mehr Geld aufwenden müssen. Wir haben entsprechende Resultate zu verzeichnen, was eben auch mit den Energiepreisen zusammenhängt. Ich denke zum Beispiel an Hamburg, wo deshalb ein Aluminiumwerk zwischenzeitlich nicht mehr weitergeführt werden kann.
Die Politik hat die Aufgabe, zu fragen, was der Grund dafür ist. Es stellt sich die Frage, was wir dagegen tun können. Ich will an dieser Stelle nicht verschweigen, dass bei den Energiepreisen natürlich auch Steuern eine Rolle spielen. Allerdings sind die Steuern für das, was in den letzten Monaten passierte, nicht ursächlich, das sind andere Dinge. Bei Letzterem haben wir weniger Eingriffsmöglichkeiten, auch wenn es für die Menschen sehr ärgerlich ist.
Die SPD-Fraktion hat zur Aufarbeitung der Hintergründe eine Anhörung zu den Energiepreisen durchgeführt, insbesondere was den Gasmarkt angeht, und dort war die ganze Palette der handelnden Personen, der handelnden Gruppierungen vertreten. Was wir dort herausgearbeitet haben, will ich Ihnen nachfolgend darstellen.
Diskutiert wird immer wieder die Kopplung der Gaspreise an die Erdölpreise. Das ist eine Sache, die von vielen nicht verstanden wird. Auch wir haben nachgefragt, weshalb das eigentlich notwendig ist. Die Erdölpreise sind ja etwas, was letztendlich auch an den Tankstellen für jeden spürbar sehr spekulativ abläuft. Die Preise für Erdöl ändern sich in einer Art und Weise, dass man fast nicht mehr versteht, was eigentlich passiert. Es gibt oft keine objektiven Gründe dafür, sondern die Spekulationen am Erdölmarkt sind der Grund für Preisveränderungen. Die Bindung des Erdgaspreises an den Erdölpreis führt natürlich dazu, dass auch Ersterer entsprechenden Schwankungen unterliegt, zwar ein bisschen abgemildert, aber immerhin.
Wir haben nachgefragt, ob die Bindung des Erdgaspreises an den Erdölpreis in irgendeiner Weise zu ersetzen ist, ob es Alternativen dazu gibt. Darin liegt das Problem. Auch in einem anders organisierten Markt würde der Verkaufspreis von Erdgas in irgendeiner Weise immer festzusetzen sein. Das wird derzeit über die Bindung an den Erdölpreis gemacht. Es gibt bisher keine Alternativen. Deshalb unsere Aufforderung in dem heute
Nachmittag abzustimmenden Antrag, nach Alternativen zu suchen und zu überlegen, wie man die Bindung des Erdgaspreises an den Erdölpreis ersetzen kann.
Wir wollen darüber hinaus überlegen, wie man in einem anderen Bereich stärker helfen kann, die Preise für die Endabnehmer vielleicht ein wenig günstiger werden zu lassen. Das Schlüsselwort für diese Aufgabe heißt Wettbewerb. Was uns im Gasmarkt ein Stück weit immer wieder ärgert, ist, dass es sozusagen relative Monopolstrukturen gibt. Wenn man sich zum Beispiel die EMB anschaut, wird man feststellen, dass es kaum jemanden gibt, der im Versorgungsgebiet von anderen Erdgas bekommt. Das hängt mit allen möglichen Dingen zusammen, die aufgebrochen werden müssen.
Es gibt seit Sommer dieses Jahres ein neues Energiewirtschaftsgesetz und die Regulierungsbehörde, die als Bundesnetzagentur bezeichnet wird. Welche Aufgaben hat die Bundesnetzagentur? Um deren Aufgaben zu verstehen, muss man wissen, wie das momentan mit dem Erdgas funktioniert. Mich erinnert diese Situation an die Zeit, als es in Deutschland noch keinen Zollverein gab. Er ist erst im Jahre 1834 gegründet worden. Vorher war es so, dass Waren an den Grenzen jedes Fürstentums mit Zöllen belegt worden sind. Das Ergebnis war, dass Handel über weite Entfernungen faktisch unmöglich war.
Wie ist es nun beim Gas? Hier ist die Situation völlig identisch. Es gibt 750 Gasversorgungsnetze. Bei jedem Übergang von einem Bereich zum anderen entstehen Kosten, die vertraglich geregelt werden müssen. Das soll verändert werden. Zukünftig soll es einen Einspeisepreis und einen Ausspeisepreis geben. Damit soll dann auch der gesamte Netztransfer des Gases bezahlt sein. Dies führt dazu, dass in den jetzt relativ abgeschlossenen Versorgungsgebieten auch andere Gasversorger Gas anbieten können.
Es gibt einen weiteren Punkt: die Gaslieferverträge. Es besteht die Situation, dass die Gaslieferverträge derzeit noch über viele Jahre, zum Teil über 20 Jahre laufen. Das führt dazu, dass die Handlungsmöglichkeiten entsprechender Anbieter, zum Beispiel der Stadtwerke, de facto gegen null gehen. Sie können nicht auf Marktveränderungen reagieren, weil sie an diese Verträge gebunden sind. Das Bundeskartellamt hat dazu eine Initiative ergriffen. Es will erreichen, dass solche Verträge maximal zwei bis vier Jahre laufen. Das ist eine Initiative, die Sinn macht. Deshalb enthält unser Antrag einen Punkt, der genau auf dieses Problem abstellt und unsere Landeskartellbehörde auffordert, das auch im Landesbereich umzusetzen. Nur durch mehr Wettbewerb wird es also möglich sein, dass ein Missbrauch von Preisen, ein überzogener Preis, letztendlich verhindert wird.
Transparenz in der Preisbildung ist das zweite wesentliche Schlüsselwort. Was ärgert die Menschen derzeit so gewaltig? Die Menschen ärgert, dass sie bei den Erhöhungen der Gaspreise nicht nachvollziehen können, was diesbezüglich passiert und weshalb die Preise so hoch sind. Sie fragen, ob sich die Unternehmen stärker bereichern wollen oder ob es objektive Gründe gibt.
Die Anhörung hat gezeigt, dass den Unternehmen Transparenz als Handlungsfeld zu empfehlen ist. Die Unternehmen müssen deutlich machen, warum sie die Preise steigern, damit der Verbraucher erkennt, dass diese Preissteigerung aus der Erhöhung
der Einkaufspreise für die Unternehmen resultiert. Insofern kommt eine Variante ins Spiel, über die inzwischen viel diskutiert wird und die aus Sicht der SPD-Fraktion sehr sinnvoll ist: Sammelklagen. Diese zwingen die Unternehmen dazu, transparenter zu werden. Diese Transparenz kann dazu beitragen, dem Eindruck entgegenzuwirken, dass diese Preisbildung schlichtweg unfair ist. Im Übrigen gibt es auf dem Gasmarkt im Ergebnis bereits Veränderungen. Zum Beispiel haben die e.on Hanse sowie die GASAG inzwischen angekündigt, ihre Preise offen legen zu wollen.
Jutta Lieske, Mitglied unserer Fraktion, hat sich an den Sammelklagen beteiligt. Wir meinen, dass dieser Weg zielführend ist. Wir wollen erreichen, dass auch die Gasversorger in Brandenburg ihre Preisbildung offen legen. Sie sollen verdeutlichen, dass sie nicht mehr verdienen wollen, sondern dass die Preisveränderungen, die derzeit am Gasmarkt zu beobachten sind, durch die Einkaufspreise definiert werden.
Ein weiterer Punkt sollte nicht unerwähnt bleiben. Es gibt Alternativen zu den konventionellen Energieversorgungsmöglichkeiten. Damit meine ich vor allem Erdwärme, Holz und Biogas. Diese Möglichkeiten können helfen, sich von den spekulativen Preisen, die es insbesondere auf dem Erdölmarkt gibt und die auf den Gasmarkt durchschlagen, abzukoppeln. Dazu wird Udo Folgart noch Ausführungen machen; denn gerade angesichts der vielen grünen Flächen im landwirtschaftlichen Bereich in Brandenburg ist hier, was die Versorgung mit Energie aus dem regenerativen Bereich angeht, sehr viel mehr möglich als in einem Stadtstaat oder anderswo.
Ich fasse zusammen: Die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis muss überprüft werden. Dazu ergeht ein Auftrag an die Landesregierung. Momentan ist aber noch nicht erkennbar, wo dieser Weg enden wird, das heißt, ob es etwas bringt, die Aufhebung der Gaspreisbindung zu erzwingen.
Wichtiger ist: Wir brauchen Wettbewerb auf dem Gasmarkt. Diesen müssen wir tatsächlich erzwingen. Deswegen ist die dafür zuständige Bundesbehörde als sehr wichtig einzuschätzen.
Wir müssen ferner die Energieversorger dazu zwingen, transparenter darzulegen, wie die Preise entstehen und warum sie in der von den Kunden verlangten Höhe notwendig sind. Dazu muss die Kalkulationsgrundlage offen gelegt werden. Ich meine, wir haben gerade mit den Sammelklagen eine gute Möglichkeit, dies zu erreichen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es soeben gehört: e.on Hanse will noch in diesem Monat die Kalkulation ihrer Gaspreise offen legen. Nachdem mehrere Amtsgerichte Energieversorger dazu verurteilt hatten, hat auch das Landgericht Hamburg in einem Musterverfahren e.on Hanse zur Offenlegung ihrer Kalkulation gemahnt. Diese Meldung erreichte uns in der vergangenen Woche. Das ist ein Erfolg vor
allem der Verbraucherschützer, die mit Sammelklagen Transparenz der Gaspreisbildung eingeklagt haben. Auch in Brandenburg hat die Verbraucherzentrale eine Sammelklage gegen überzogene Preiserhöhungen von drei in Brandenburg tätigen Gasversorgern auf den Weg gebracht.
Seit vergangenem Herbst fegt ein Sturm der Empörung über Gaspreiserhöhungen durch Deutschland. Die Bundeskartellbehörde leitete Missbrauchsverfahren gegen einige Anbieter ein; mehrere Landeskartellbehörden zogen nach.
Die Landeskartellbehörde Brandenburg ging einen anderen Weg und verhinderte damit die Einleitung eines Kartellverfahrens. Sie trat mit den 29 Stadtwerken und vier überregionalen Energieunternehmen in so genannte Mediationsverfahren ein, um eine Rücknahme oder Reduzierung der vorgenommenen Preiserhöhungen auszuhandeln. Bei der Gaspreiserhöhung 2004 hatte die Landeskartellbehörde Brandenburg nämlich bei etwa einem Drittel der überprüften Gasversorger überhöhte Preise festgestellt, die schließlich teilweise zurückgenommen werden mussten.
Die Wirtschaftsminister mehrerer Bundesländer forderten nachdrücklich, die Gasversorger zu zwingen, ihre Preisgestaltung nachzuweisen. Klare Worte des Wirtschaftsministers von Brandenburg fehlen bisher. Wenn die Gasversorger von ihrer Monopolstellung profitieren, müssen sie sich auch einer Überprüfung ihrer Preiskalkulation stellen. Sonst entsteht der Verdacht, Gasversorgung in Deutschland sei eine Lizenz zum Gelddrucken.
Wir alle sind angesichts stetig steigender Gaspreise betroffen und beunruhigt: Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Hand und Unternehmen, die energieintensive Leistungen erbringen. Nicht nur die Belastung der privaten Haushalte, sondern auch die der Kommunen steigt an, da Letztere die Heizkosten für Leistungsberechtigte nach SGB II übernehmen. Bei Landesliegenschaften in Brandenburg sind die Kosten für Gas allein bis September des laufenden Jahres um bis zu 15 % gestiegen. Allgemein sind die Preise nach Schätzungen um 20 bis 30 % zu hoch.
Wie wir wissen, können die Gasversorger als Monopole ihre Preise einseitig festsetzen. Sie dürfen zwar erhöhte Kosten an die Kunden weitergeben, nicht aber Gewinne willkürlich maximieren. Es kommt der Verdacht auf, dass hier Preistreiberei betrieben wird. Die Gasversorger können sich nämlich nicht - Herr Müller, insoweit widerspreche ich Ihnen - auf die vermeintliche Kopplung der Gaspreise an die Rohölpreise sowie auf die herrschenden Weltmarktbedingungen zurückziehen, wie sie es jüngst bei der bereits erwähnten Anhörung durch die SPD-Fraktion erneut versucht haben.
So sind in allen anderen EU-Ländern - außer Portugal - die Gaspreise wesentlich niedriger als in Deutschland. Große Preisunterschiede zwischen den Gaserzeugern zeigen, wie viel Spielraum bei der Gestaltung der Preise besteht. Allein innerhalb der verschiedenen Versorgungsgebiete in Brandenburg gibt es Unterschiede von bis zu 30 %. Für die Preiskopplung existiert keine gesetzliche Grundlage. Sie ist jeweils frei vereinbart. Die Beliebigkeit der Preisanpassung wirkt sich negativ aus. Bei steigenden Ölpreisen erfolgt die Gaspreiserhöhung zügig, während bei Ölpreisrückgängen der Gaspreis nur sehr langsam gesenkt wird.
Das Bundeskartellamt geht derzeit außerdem gegen langfristige Lieferverträge von Gasimporteuren mit Stadtwerken vor. Die zum Teil mehrere Jahrzehnte geltenden Vereinbarungen verhindern nach Einschätzung der Kartellwächter Wettbewerb in Deutschland und damit sinkende Preise. Die Bundeskartellbehörde will die Unternehmen notfalls zur Auflösung der Verträge zwingen. Eine gütliche Einigung war am Widerstand von e.on/Ruhrgas gescheitert.
Verbraucherschützer bauen des Weiteren auf die künftig bestehende Möglichkeit der Überprüfung der Netzgebühren, die entsprechend einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes von Mitte Oktober zulässig ist. In dem Prozess ging es zwar um Stromdurchleitungen; Experten gehen aber davon aus, dass das Gericht bei Gasdurchleitungen zu ähnlichen Beurteilungen kommen wird.
Zum besseren Verständnis: Bei den in Brandenburg tätigen Gasversorgern handelt es sich ausschließlich um Gasdurchleitungsunternehmen.
Ich teile mir die Redezeit mit Herrn Christoffers; er hat dann weniger zur Verfügung. - Wir bitten Sie, aus den genannten Gründen unserem Antrag zu folgen. Er zielt auf mehr Transparenz in der Preisgestaltung bei Gas und Strom, Entkopplung des Gaspreises vom Ölpreis, die Öffnung von Langfristverträgen zwischen Gasimporteuren und Verteilern sowie auf ausgewogene, preisgünstige Angebote zur Durchleitung von Strom und Gas durch die bestehenden Netze. - Ich bedanke mich.
Danke sehr. - Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Es spricht der Abgeordnete Dombrowski.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Monaten sind wir als Verbraucher mit enorm gestiegenen Energiepreisen konfrontiert worden. Egal, ob mit der Stromrechnung oder mit der Abrechnung des Gasverbrauchs. Oftmals hat allein das Vorbeifahren an einer Tankstelle einen Schock ausgelöst; aber ewig kann man an der Tankstelle nicht vorbeifahren. Zugegeben, die Möglichkeiten für die Verbraucher und die energieintensiven Unternehmen, gegen die Preisentwicklung anzugehen, sind sehr eingeschränkt.
Tatsache ist aber, dass nicht alle Preissteigerungen auf Naturkatastrophen der letzten Monate oder des letzten Jahres zurückzuführen sind. Auch der Hinweis auf die Energienachfrage in ehemaligen Schwellenländern wie China, Indien und Brasilien ist keine ausreichende Antwort. Wer ist also schuld an den steigenden Energiekosten? Gibt es einen Schuldigen und was kann Brandenburg dagegen tun? Kann die Politik überhaupt etwas tun?
Die Hauptziele einer weitsichtigen und nachhaltigen Energiepolitik, also Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Preisgünstigkeit, müssen gleichwertig und ausgewogen verfolgt werden. Als Politiker sind wir gefordert, erstens für Transparenz bei der Preisbildung zu sorgen, zweitens einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, drittens einen ideologiefreien Energiemix zuzulassen und viertens dafür zu sorgen, dass Energie sparsam eingesetzt wird und mehr Forschungsmittel bereitgestellt werden, um alternative Energien zu entwickeln.
Zur Transparenz bei der Preisbildung: Energiepreise und insbesondere die Gaspreise sind für die Verbraucher undurchschaubar. Einen Einblick in die Preiskalkulation ließen die Gasversorger bisher nicht zu. Was e.on und andere angeht, von denen hier gesprochen wurde, wollen wir einmal sehen, was sie uns vorlegen. Die Verbraucherzentrale in Brandenburg hat sich dankenswerterweise dieser Probleme angenommen und den Bürgern eine Möglichkeit aufgezeigt, sich gegen die Erhöhungen der Preise im Widerspruchsverfahren zu wehren.
Im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz hat die Landeskartellbehörde am 6. April dieses Jahres über die Situation in Brandenburg berichtet. „Berichtet“ ist dabei jedoch so zu verstehen, dass die Landeskartellbehörde aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage war, auch nur einen einzigen Gasversorger in Brandenburg beim Namen zu nennen, bei dem der Verdacht bestand, dass die angekündigten Preiserhöhungen unter Umständen einer Prüfung nicht standhalten könnten. Bei 26 von über 30 Gasversorgern in Brandenburg bestand für die Kartellbehörde Gesprächsbedarf. Als Abgeordnete, die sich den Klagen der Bürger vor Ort stellen müssen, haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die gegenwärtige Rechtslage der Landeskartellbehörde keinen Zugang zu den Kalkulationsgrundlagen der Gasversorger lässt. Die Energieversorger sind nur verpflichtet, die Plausibilität der jeweils aktuellen Preiserhöhung zu begründen. Viele Abwasserzweckverbände in Brandenburg würden vielleicht dem Himmel danken, wenn sie zukünftig ihre Kalkulationen für Beiträge und Gebühren unter Verschluss halten dürften. Im Energiesektor ist dies in Deutschland Normalität.
Zum fairen Wettbewerb: Da wir wissen, dass aufgrund globaler Entwicklungen der Energieverbrauch und somit auch die Preise weiter steigen, müssen wir auch als Land Brandenburg einen entschlossenen Beitrag leisten, dass insbesondere im Gasversorgungsbereich erstmalig ein fairer Wettbewerb ermöglicht wird.
Nach dem Beispiel der Deregulierung der Deutschen Post im Brief- und Telefonverkehr und der Deregulierung des Stromhandels ist aus Brandenburger Sicht größter Druck dahin gehend auszuüben, dass die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt sehr schnell die 25 Jahre alten Knebelverträge der Großgaseinkäufer und Importeure beenden und dass sichergestellt wird, dass die Gasleitungsnetze auch anderen Gasanbietern zu fairen Preisen zur Verfügung gestellt werden.
Um es noch einmal klar zu sagen: Die Stadtwerke in Brandenburg, die Gas in die Haushalte bringen, sind die Letzten in der Kette, und den Letzten beißen bekanntlich die Hunde.
Lassen Sie mich noch wenige Worte zum Thema Gaspreisbindung an den Ölpreis sagen. Die Gaspreisbindung hat in Deutsch
land eine hundertjährige Geschichte, die mit der Bindung des Preises von Kokereigas an den Kohlepreis begann. Mit dem Siegeszug des Heizöls zu Beginn der 60er Jahre wurde der Gaspreis an das billige Heizöl gekoppelt, da das Gas mit der Kohlepreisbindung nicht gegen das billige Heizöl konkurrieren konnte. Sicherheitserwägungen aus der Zeit des Kalten Krieges haben zusätzliche Bedeutung für diese Entscheidung gehabt. Heute sind wir erfreulicherweise nur von Freunden „umzingelt“. Die Gaspreisbindung an den Ölpreis ist heute in mehrfacher Hinsicht überdenkenswert und nach meiner Auffassung überholt. In England gibt es zum Beispiel keine Bindung des Gaspreises an den Ölpreis, dennoch sind beide Preise etwa gleich hoch. Das ist auch der Beweis dafür, dass die Aufhebung der Preisbindung nicht unbedingt zur Senkung des Gaspreises führen muss. Aber wir haben auch den Grundsatz: Wir regulieren nur das, was zu regulieren ist. Offensichtlich gibt es keine Regulierungsnotwendigkeit. Von daher, lieber Kollege Müller: Wenn, wie Sie vorhin gesagt haben, die Preisbindung ohne Alternative ist, dann brauchen wir die Landesregierung nicht zu beauftragen, nach Alternativen zu suchen.