Protocol of the Session on April 13, 2005

lung des Trennungsgeldes, allerdings nicht hier im Landtag, sondern für die Bediensteten des Landes Brandenburg - ist aus unserer Sicht notwendig und angemessen. Im Prozess der Verwaltungsmodernisierung werden zurzeit Dutzende Behörden umgewandelt, verlagert und einige vollständig aufgelöst.

Ich erinnere daran, dass es bislang bei keinem einzigen der über 60 000 Landesbediensteten in den Jahren seit der Wende zu einer betriebsbedingten Kündigung gekommen ist. Auch in den nächsten Jahren soll nach dem laufenden Solidarpakt mit den Gewerkschaften kein einziger Beschäftigter betriebsbedingt gekündigt werden. Im Gegenzug wird es allerdings zu Arbeitszeitverkürzung und erhöhter Mobilität, also Versetzung/Umsetzung, kommen.

Die Gesetzesvorlage der Landesregierung zur Neuregelung des Trennungsgeldes verfolgt in konsequenter Weise die Ziele der Verwaltungsmodernisierung und auch der Haushaltssicherung. Sparen kann nicht nur ein Schlagwort sein, sondern es muss auch konkret und praktisch umgesetzt und gewährleistet werden. Die derzeitigen Trennungsgeldregelungen - der Finanzminister hat es bereits angedeutet -, die auch beim Bund angewendet werden, sollen deutlich verschärft werden - manche sagen „angezogen“ - und wir als SPD-Fraktion begrüßen das.

Erstens: 50 km Arbeitsweg sind zumutbar.

Zweitens: Die Kosten werden - wie für andere Arbeitnehmer auch - in Höhe der Kilometerpauschale angerechnet.

Drittens: Die Zahlung des Trennungsgeldes wird nur noch für höchstens drei Monate erfolgen. Darüber hinaus wird es für Trennungsgeldzahlungen keine einzige Ausnahme mehr geben.

Das Land Brandenburg, lieber Herr Kollege Schulze, hat im Jahr 2004 - übrigens waren die Zahlen, glaube ich, nicht völlig korrekt - 2,6 Millionen Euro Trennungsgeld an seine Beschäftigten gezahlt. Dieser Betrag, sehr verehrter Herr Kollege Vietze, wird sich in Zukunft reduzieren.

Das Land Brandenburg reiht sich damit in eine Neufassung der Trennungsgeldverordnungen ein, die mit den bundesweit striktesten Regelungen in Verbindung stehen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern übrigens liegt in etwa bei dem Maß, das mit dieser Überarbeitung hier angepeilt wird. Ich glaube, diese vergleichbar hohe Messlatte - man kann sie auch „niedrig“ nennen, je nachdem, wie man es betrachtet - ist angemessen. Der Bevölkerungsrückgang zwingt uns im Grunde genommen, die Landesverwaltung anzupassen und infolgedessen die Beschäftigten durch Umzüge und Umsetzungen an die entsprechenden Dienstorte zu delegieren.

Ich denke allerdings, derartige Probleme sind nicht allein in Brandenburg vorhanden, sondern spezifisch für die neuen Bundesländer. Landesbedienstete - ich sage das ganz bewusst und offen und ehrlich - haben allerdings keinen Arbeitsvertrag mit ihrem Arbeitsort oder ihrer Dienststelle, sondern mit dem Land Brandenburg. Deshalb ist die geforderte Mobilität auch mit Blick auf die Regelungen, die heutzutage in der übrigen Arbeitswelt anzutreffen sind, durchaus vernünftig und zu begrüßen. Eine Beibehaltung der bisherigen Trennungsgeldregelung wäre deshalb meiner Auffassung nach auch gegenüber den übrigen Arbeitnehmern, die nebenbei gesagt die Steuern zahlen für all das, was wir hier tun, nicht zu rechtfertigen. Auch aus diesem Grund muss, abschließend gesagt, das Tren

nungsgeld der Realität im Land angepasst werden. Ein „Weiter so!“ kann sich das Land nicht leisten und wird es sich in Zukunft auch nicht leisten können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Schönen Dank, Herr Bischoff. - Die Position der DVU-Fraktion wird die Abgeordnete Hesselbarth vortragen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, fängt die Landesregierung endlich an, mit dem Trennungsgeldskandal aufzuräumen - nach mehr als eineinhalb Jahren. Bereits im Januar 2004 waren mehrere hochrangige Justizbeamte namentlich genannt worden, die zu Unrecht Trennungsgeld kassiert haben sollen. Insgesamt sollen 580 Landesbeamte für Wohnung und Reisen zu viel Geld kassiert haben - Richter, Staatsanwälte, sogar ein Staatssekretär.

Bis Ende 2004 hatten Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, Aufklärung versprochen und mussten passen. Auch die bis Ende März gesetzte Frist konnten Sie nicht einhalten. Laut Angaben des Chefs der Staatskanzlei sind bisher 408 Fälle abgeschlossen. Von 124 Mitarbeitern wurden rund 42 000 Euro zurückgefordert. Allerdings sind noch 169 Fälle im Justizministerium und drei Fälle im Forschungsministerium ungeklärt.

Sie, Herr Vietze und meine Damen und Herren von links außen, versuchten, sich als Saubermänner aufzuspielen und zogen dann Ihre vorher groß angekündigte Forderung nach einem Untersuchungsausschuss sang- und klanglos zurück. Haben Sie Angst vor Ihrer eigenen Courage? Der politische Schaden draußen im Land ist enorm, denn angesichts grassierender Massenarbeitslosigkeit, sinkender Löhne und Gehälter bei Normalverdienern und Sozialabbau, wohin man schaut - Stichwort „Hartz IV“ -, ist den Bürgerinnen und Bürgern draußen im Land, von denen Sie, meine Damen und Herren verlangen, dass sie den Gürtel enger schnallen und Wasser trinken sollen, während Sie sich Champagner einschenken, wahrlich nicht vermittelbar, dass sich Spitzenbeamte bis hin zu Staatssekretären neben ihren Spitzengehältern auch noch Trennungsgelder genehmigten, obwohl sie überhaupt keinen Anspruch darauf hatten.

(Beifall bei der DVU)

Um der Kritik zumindest teilweise das Wasser abzugraben, liegt nun dieser Gesetzentwurf vor, mit dem der Trennungsgeldanspruch beschränkt werden soll. Damit wollen Sie den Bürgerinnen und Bürgern draußen im Land Sand in die Augen streuen. Sicherlich sind der vorliegende Gesetzentwurf sowie die zugehörige Verordnung angesichts der knappen Kassen notwendig und mit Blick auf den pendelnden Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, der deutlich weniger Zuschüsse bekommt, auch gerecht. Nur hat die jetzige Gesetzeslage nicht zur Trennungsgeldaffäre geführt, sondern dafür war die Maßlosigkeit einiger Leihbeamter verantwortlich, die - wendebedingt - fast ausschließlich aus dem Westen kamen. Begünstigt wurde die Misere durch das Verwaltungschaos zu Zeiten der Regierung Stolpe, in denen eben nicht immer und mit aller Entschlossenheit geprüft wurde, ob die Beihilfen berechtigt waren oder nicht.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist das eine, die Aufklärung der Affäre und die Einleitung der Rückzahlungsforderungen sind das andere. Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, werden nicht umhinkönnen, diesen politischen Schlussstrich im Interesse eines Restes an Glaubwürdigkeit draußen im Lande zu ziehen. Die Zeit ist überreif.

Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmt unsere DVU-Fraktion selbstverständlich im Sinne der Gerechtigkeit und der Haushaltskonsolidierung zu. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Am Schluss der Rednerliste bestreitet der Abgeordnete Petke den Beitrag für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den inhaltlichen Regelungen des Gesetzentwurfs habe ich nichts hinzuzufügen. Der Finanzminister hat hierzu all die Ausführungen gemacht, die man machen muss - bis auf eine: Wir stimmen dem Gesetzentwurf heute nicht zu, sondern wir stimmen der Überweisung in den zuständigen Ausschuss zu, was auch gut ist.

Aber es muss nach den Beiträgen, insbesondere dem Beitrag aus der PDS-Fraktion, schon etwas zur Frage Trennungsgeld gesagt werden. Herr Kollege Vietze, Sie lehnen den Personalabbau, den die Landesregierung aufgrund demographischer Entwicklungen und aufgrund der finanziellen Entwicklung im Landeshaushalt beschlossen hat, ab.

(Vietze [PDS]: Nein, nein! - Frau Osten [PDS]: Weil Sie uns nie zuhören, Herr Petke! Das ist das Problem!)

- Herr Kollege Vietze, Frau Kollegin Osten, Sie sind nicht wie wir im Innenausschuss des Landtages dabei, wenn sich der Ausschussvorsitzende weit über seine Zuständigkeit als Ausschussvorsitzender hinaus ins Zeug zu legen und uns weiszumachen versucht, dass der Personalabbau zum Beispiel im Bereich des Innenministeriums

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [PDS])

von der PDS rundweg abgelehnt wird.

(Zurufe von der PDS)

Ich glaube, ich kann hier schon diese Aussage treffen. Aber ich freue mich, dass der Realitätssinn bei der PDS in Brandenburg inzwischen offensichtlich so weit gediehen ist, dass sie erkennt, dass die Beschäftigtenzahl in Brandenburg nicht so hoch bleiben kann, wie sie jetzt ist.

Aber wenn wir in den nächsten Jahren den Beschäftigten und dem öffentlichen Dienst ingesamt etwas zumuten werden - Personalabbau ist für den Körper des öffentlichen Dienstes zu

nächst eine Zumutung - und nicht nur abbauen, sondern auch Leistungen reduzieren - Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere Sonderzuwendungen sind angesprochen worden -, wenn es um die Frage der Reduzierung der Gehälter über die Verkürzung der Arbeitszeit geht, müssen wir eine zweite Frage stellen, nämlich: Wie können wir, wie können die Mitglieder der Regierung, die den einzelnen Häusern vorstehen, wie können wir als Landtag etwas für die Motivation der Bediensteten tun, auf deren Arbeit wir angewiesen sind, auf deren gute Arbeit die Menschen in unserem Land angewiesen sind?

Ich glaube, es ist nicht gut, wenn wir in diesem Haus über Angestellte oder über Beamte reden, als ob es sich nur um Menschen handele, die die Hand aufhalten, oder wenn die Presse und besonders Einzelne schreiben, das seien die „Schmarotzer der Nation“.

(Der Abgeordnete Vietze [PDS] geht zum Mikrofon.)

- Ich lasse keine Zwischenfrage zu.

(Lachen und Beifall bei der PDS)

Am Ende kann sich der Parlamentarische Geschäftsführer der PDS-Fraktion wieder nicht vom Mikro trennen! Das geht alles von meiner Redezeit ab.

(Zuruf von der PDS: Sie müssen die Geschäftsordnung lesen!)

- Herr Präsident, habe ich eine Chance, mit Ihrer Hilfe hier durchzudringen?

Sie haben doch ein kräftiges Organ, Herr Petke.

Es ist in jedem Personalkörper, gerade in solchen mit einer Größenordnung von 60 000, selbstverständlich, dass Bedienstete, die aus dienstlichen Gründen den Dienstort wechseln müssen und die mit dem Wechsel des Wohnorts aus familiären und privaten Gründen nicht so schnell hinterherkommen - in Brandenburg geht es nicht um Entfernungen wie in Hamburg oder Berlin, sondern Brandenburg ist das fünftgrößte Flächenland und es kann um mehrere Hundert Kilometer gehen -, Hilfe und Unterstützung erhalten. Wir müssen den Bediensteten mehr zumuten darauf hat der Kollege Bischoff zu Recht hingewiesen -, denn die demographische Entwicklung wird dazu führen, dass man längere Strecken fahren muss. Dies wird aufgrund von Behördenschließungen nötig werden. Amtsgerichte oder Polizeiwachen stehen in Rede. Da geht es nicht um die eben beschriebenen oberen und obersten Besoldungsgruppen, da geht es um den mittleren und den gehobenen Dienst im Angestellten- und Beamtenbereich. Hier bedarf es einer Hilfestellung, wenn wir unsere Bediensteten nicht überfordern wollen.

Ich glaube, wir tun gut daran, den Menschen keinen Sand in die Augen zu streuen, weder beim Trennungsgeld, beim Personalabbau noch bei der Finanzsituation des Landes. Hier soll das entsprechende und notwendige Maß angelegt werden. Des

wegen stimmt die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf bzw. zunächst einmal seiner Überweisung in den zuständigen Ausschuss zu. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Petke. - Der Abgeordnete Vietze nimmt die Möglichkeit einer Kurzintervention wahr.

(Petke [CDU]: Er kann sich nicht vom Mikro trennen! - Bischoff [SPD]: Sie bekommen die Zahlen, Herr Vietze!)

Meine Damen und Herren! Eine kurze Richtigstellung: Herr Petke, da Sie sich immer so intensiv damit beschäftigen, was die PDS an konkreten Vorschlägen unterbreitet, möchte ich Sie zumindest darauf aufmerksam machen, dass im Zusammenhang mit der Trennungsgeldentschädigungsregelung am Ausgangspunkt keineswegs die Entscheidung stand, unbedingt eine Regelung zum Beispiel zur Heraufsetzung der Entfernung von 30 auf 50 km zu fordern. Am Anfang stand - so ist es übrigens nach wie vor - die Forderung, Möglichkeiten zu finden, wie wir sicherstellen, dass bei der Fülle der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften der Missbrauch der Inanspruchnahme von Trennungsgeld eingeschränkt wird.

Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass im Zusammenhang mit der Feststellung von Missbrauch und auch mit dem, wo wir zum Beispiel Akteneinsicht verlangen, weder der Justizvollzugsbeamte, der in einer Einrichtung tätig ist, noch die Polizistin oder der Polizist, noch die Lehrerin oder der Lehrer jemals Gegenstand unserer Akteneinsichtnahme und des Regelungsbedarfs waren.

Sie machen sich jetzt zum Fürsprecher der Beschäftigten, weil Sie etwas deckeln wollen, Herr Petke, nämlich die Tatsache, dass wir über Sachverhalte aufklären wollen, die jene Kollegen betreffen, die gegenüber dieser Regierung ihren uneingeschränkten Umzugswillen bekundet und in der Zwischenzeit, ohne sich intensiver um eine Wohnung zu kümmern, das Trennungsgeld in Anspruch genommen haben, was zu den Vorhaltungen führte. Ich darf an den Bericht von Herrn Schwarz und das Interview mit ihm am 16. Oktober erinnern. Darin hieß es, noch heute würden sich zwischen dem Wohnort in Westdeutschland und ihrem Arbeitsort in Brandenburg viele Kollegen, die das Trennungsgeld in Anspruch nehmen, bewegen, die nie uneingeschränkt umzugswillig waren.

Wenn wir das geklärt haben, können wir über das, was Sie uns hier unterstellen, reden. Bis dahin haben wir, aber vor allem Sie, noch eine Menge zu tun. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Nach meinem Empfinden war das ein Redebeitrag für die kommenden Ausschussberatungen. Um das Verfahren nicht zu verkomplizieren, frage ich den Abgeordneten Petke, ob er es