Protocol of the Session on April 13, 2005

(Claus [DVU]: Herr Petke, das ist gerade nicht so!)

Wenn dann die Damen und Herren möglicherweise in Einzelfällen auch so hohe Stimmergebnisse bekommen, dann ist das so glaube ich - schon in Ordnung, weil die Menschen gerade bei den Kommunalwahlen durch das Panaschieren und Kumulieren und die Größe der Wahlzettel einfach gezwungen sind, sich damit zu beschäftigen.

Wir sehen als Koalitionsfraktionen an dieser Stelle keinen Änderungsbedarf, keinen Novellierungsbedarf, weil wir - wie ich glaube - in Brandenburg im Ganzen ein sehr fortschrittliches, ein bewährtes Kommunalwahlrecht haben. Deshalb werden wir Ihrem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Petke. - Für die PDS-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Scharfenberg. - Die PDS-Fraktion signalisiert Verzicht auf das Rederecht. Die Landesregierung hat das ebenfalls getan. Damit erhält das Wort noch einmal der Abgeordnete Claus.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der eben gehörten Rede von Herrn Kollegen Petke habe ich den Eindruck, dass bei ihm entweder das Problembewusstsein oder der Wille fehlt, demokratische Defizite zu beheben. Im ersten Fall müsste ich die Frage stellen, ob dieser Redner der richtige Mann seiner Fraktion für rechtspolitische Themen ist.

(Beifall bei der DVU)

Gravierender ist allerdings, dass man sich im letzten Fall fragen müsste, welches Verfassungsverständnis Herr Kollege Petke hat. Weil ich aber zu den Menschen gehöre, die an das Gute im Menschen glauben, gehe ich vom ersten Fall aus.

Ich darf Ihnen einmal ein Beispiel nennen, damit Sie, Herr Petke, sehen, dass unser Gesetzentwurf nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern sehr wohl Substanz enthält. Man denke nur an die Klage von Wählern vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Gemeindevertretungen Werder (Havel) oder Stahnsdorf wegen der Kandidatur der jeweiligen Bürgermeister für die Stadtverordnetenversammlung. Exakt die herrschende unzureichende Gesetzeslage ist der Grund für das Scheitern des Prozesses.

An diesem Beispiel will ich Ihnen nur deutlich machen, wo die Problematik bzw. der Missstand liegt und worin das konkrete Missbrauchspotenzial besteht. Das dürfen wir als Gesetzgeber nicht ignorieren, sondern müssen unsere demokratische Pflicht und Schuldigkeit als Parlament erfüllen. Schließlich geht es darum, in Zeiten allgemeiner Politikverdrossenheit, in Zeiten, in denen Landkreise und Gemeinden mit großen Haushaltsproblemen zu kämpfen haben und nur unter großen Schwierigkeiten ihre kommunalen Aufgaben erfüllen können, nicht auch noch das Vertrauen der Bürger in die Grundsätze demokratischer Wahlen zu verprellen.

Demokratie, meine Damen und Herren, ist ein Gut, um das täglich neu gerungen werden muss, das täglich neu zu erkämpfen ist. Wenn wir das Vertrauen der Brandenburger in die Seriosität von Kommunalwahlen aufs Spiel setzen, bewegen wir uns auf sehr dünnem Eis.

(Beifall bei der DVU)

Die unserem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Missstände sind kein gedankliches Kind unserer Fraktion - auch wenn manche denken, es könnte aus der Münchner Parteizentrale kommen -, nein, diese Missstände sind uns - verbunden mit der dringlichen Aufgabe, auf gesetzlichem Wege schleunigst Abhilfe zu schaffen - von Brandenburger Bürgerinnen und Bürgern zugetragen worden. Die Demokratie in unserem Land ist noch sehr jung - das wissen alle Kolleginnen und Kollegen

und Fehler beim Wahlverhalten sind das Letzte, was wir uns leisten können. Deswegen bitte ich nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste.

Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/933 an den Ausschuss für Inneres. Wer diesem Ansinnen folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit ohne Enthaltungen abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag ohne Enthaltungen abgelehnt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 10 beendet und ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/934

1. Lesung

Das Wort erhält der Finanzminister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Überprüfung von Trennungsgeldzahlungen im letzten Jahr wurde die Diskussion über die rechtlichen Grundlagen im Land entfacht. Wir haben im Land derzeit eine Trennungsgeldregelung, die im Wesentlichen auf Bundesgesetz beruht und dem Bundesdurchschnitt entspricht. Die Zielstellung der Überlegungen zur Überarbeitung dieser Regelung war, aus dem Mainstream auszubrechen und das, was aus haushaltswirtschaftlicher Sicht als vertretbar angesehen wird, umzusetzen.

Dazu liegt Ihnen ein Änderungsgesetz für das Beamtengesetz und nachrichtlich der Entwurf einer Verordnung vor. Diese Verordnung habe ich inzwischen gezeichnet; sie wird am 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten.

Durch das Gesetz ändert sich die Grenze des Wirkungsbereiches, nämlich die Entfernung, die praktisch der Auslöser für die Zahlung entsprechender Gelder ist. Dies entspricht nach Vorstellung der Landesregierung der veränderten gesellschaftlichen Realität: Die Mobilität der Bevölkerung ist gewachsen. Insofern ist die Änderung - von bisher 30 auf 50 km - vertretbar. Die Landesregierung hält das Gesetz und auch die Verordnung in Bezug auf die Anforderung an die Beweglichkeit von Landesbeamten für vertretbar - wir wissen, dass es angesichts der Versetzung von Lausitzer Lehrern noch viele Änderungen geben wird

- und aus haushaltswirtschaftlichen Gründen für vernünftig. Daher bittet die Landesregierung, in deren Namen ich spreche, um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Finanzminister. - Wir setzen mit dem Redebeitrag der PDS-Fraktion fort. Der Abgeordnete Vietze hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Speer hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass sich der Handlungsbedarf für das Gesetz und die zum 1. Mai in Kraft zu setzende Verordnung aus der Situation, die im Zusammenhang mit den Trennungsgeldprüfungssachverhalten entstanden ist, ergibt. Es ist ja vielfach angekündigt worden, dass es auf die Tagesordnung des Parlaments kommt.

Die ehemalige Finanzministerin, Frau Ziegler, hatte im Januar 2004 ein ähnliches Dokument zur Verfügung gestellt. Nach intensiver Recherche habe ich festgestellt, dass sich die Änderungen im Vergleich mit dem im Januar 2004 vorliegenden Gesetzestext darin erschöpfen, die Entfernung von 40 auf 50 km zu erhöhen. Ihre Vorgängerin hat eine solide Arbeit geleistet. Die Frage ist, warum wir ein Jahr warten mussten, ehe wir diesen Gesetzentwurf hier behandeln können.

(Beifall der Abgeordneten Frau Dr. Enkelmann und Prof. Dr. Bisky [PDS])

Diese Frage werden Sie im Ausschuss sicherlich ebenso klären können wie die, ob die vorgesehenen Regelungen für die Diskussion im Zusammenhang mit der Trennungsgeldentschädigung tatsächlich zielführend sind. Die jetzige Regelung sieht sicherlich unter dem Gesichtspunkt „Mobilität“ - vor, dass Berechtigte weiterhin einen Antrag auf Zahlung von Trennungsgeld stellen können. Der Bereich der Anspruchsberechtigung wurde erweitert. Unsere Regierung ist sehr reformfreudig: Lehrer, Justizvollzugsbeamte und Polizisten sind im Zusammenhang mit ständig neuen reformerischen Überlegungen hinsichtlich ihrer Strukturen aufgefordert, längere Wege auf sich zu nehmen. Wir sollten über die Frage nachdenken, warum wir in Deutschland und im Land Brandenburg nicht auf die Idee kommen, die Beamten genauso zu behandeln wie alle anderen, die, wenn an sie die notwendigen Mobilitätsanforderungen gestellt werden, beim Finanzamt 30 Cent pro Kilometer geltend machen können. Herr Schippel, damit wären viele Diskussionen überflüssig.

(Schippel [SPD]: Ihr müsst euch entscheiden, was ihr wollt!)

- Ich bedanke mich für den Hinweis. - Die Einsparungen kommen dem noch zu verabschiedenden Haushalt zugute. Wenn man alle Trennungsgeldzahlungen betreffenden Positionen zusammenfasst, beträgt der Mittelabfluss im Jahr 2004 1 660 383 Euro. Der Plan für das Jahr 2005 sieht 2 102 900 Euro vor und im Jahr 2006 beläuft sich die Trennungsgeldentschädigung voraussichtlich auf 2 221 000 Euro. Das heißt, während Sie mit uns übers Sparen reden, veranschlagen Sie in der bisherigen Planung einen höheren Ansatz für Trennungs

geldzahlungen. Drückt sich darin der große Sparwille aus?

Ist mit dem Gesetz und der Verordnung wirklich die Basis dafür geschaffen, künftig den unberechtigten Bezug von Trennungsgeld auszuschließen?

Zum Schulz-Gutachten: Wenn es sich um jenes handelt, das wir von Herrn Speer vor gut einem Jahr erhalten haben, brauche ich keine Akteneinsicht mehr. Wir fordern Einsicht in die Anlagen.

Im Gutachten listet Herr Schulz die rechtlichen Grundlagen für die Zahlung von Trennungsgeld auf. Dabei handelt es sich um 41 gesetzliche Regelungen, Vorschriften, Vereinbarungen, Anordnungen, die der jeweilige Sachbearbeiter stets im Kopf haben muss, wenn er prüft, ob die Antragsstellung legitim und gerechtfertigt ist.

Um den Missbrauch dieser Regelung auszuschließen, sind alle gefordert. Vielleicht sollten wir die Regierung in ihrem strategischen Denken unterstützen und sie auffordern, eine Verordnungs-und-gesetzliche-Regelungs-Entrümpelungskommission einzusetzen.

Die Kollegen der CDU sind immer besonders stark, wenn es um Entbürokratisierung geht. Vielleicht sollten wir am Ende ein Gesetz und eine Verordnung für das Trennungsgeld verabschieden, weil dann jeder weiß, wann er berechtigt ist, Trennungsgeld zu empfangen, in welcher Höhe er es empfangen kann, wie hoch die Leistung ist und wie die Kontrolle erfolgt. Wenn es uns auch noch gelingen würde, das auf fünf, sechs Seiten zu bringen, damit es jeder versteht, hätten wir eine viel bessere Basis für die Kontrolle

(Zuruf des Abgeordneten Schippel [SPD])

und hätten genau die Aufgabe erfüllt, für die wir hier sind, nämlich überschaubare, nachvollziehbare Gesetze und Empfehlungen zu verabschieden.

Herr Vietze, sind Sie bereit, sich vom Mikrofon zu trennen? Sie haben Ihre Redezeit um eine halbe Minute überzogen.

(Heiterkeit bei der SPD)

Herr Präsident, ich bin bereit, mich vom Mikrofon zu trennen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Herzlichen Dank für dieses Entgegenkommen. - Wir setzen die Beratung mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Bischoff für die SPD-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass sich Kollege Vietze jetzt getrennt hat, sonst hätte er vielleicht noch einen Antrag auf Trennungsgeld gestellt. - Die Neurege