Wenn es keine weiteren Bemerkungen zum Entwurf der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg gibt, lasse ich über den Antrag in Drucksache 4/1 abstimmen. Wer der vorläufigen Geschäftsordnung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die vorläufige Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Ihnen mit Drucksache 4/2 vorgelegten Antrag „Beauftragung des Hauptausschusses zur Erarbeitung der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg“. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Damit ist auch dieser Antrag einvernehmlich angenommen.
tion der SPD am 28. September 2004 konstituiert hat. Als Fraktionsvorsitzender wurde der Abgeordnete Günter Baaske, als Parlamentarischer Geschäftsführer der Abgeordnete Christoph Schulze gewählt.
Die Fraktion der CDU hat sich am 12. Oktober 2004 konstituiert. Als Fraktionsvorsitzender wurde der Abgeordnete Thomas Lunacek, als stellvertretende Fraktionsvorsitzende wurden die Abgeordneten Barbara Richstein und Wilfried Schrey gewählt. Als Parlamentarische Geschäftsführererin wurde die Abgeordnete Saskia Funck gewählt.
Die Konstituierung der Fraktion der PDS ist am 12. Oktober 2004 erfolgt. Als Fraktionsvorsitzende wurde die Abgeordnete Dr. Dagmar Enkelmann, als stellvertretende Fraktionsvorsitzende wurden die Abgeordneten Kerstin Kaiser-Nicht und Heinz Vietze gewählt. Als Parlamentarischer Geschäftsführer wurde der Abgeordnete Heinz Vietze gewählt. Als Mitglieder des Fraktionsvorstandes wurden die Abgeordneten Gerrit Große, Stefan Sarrach und Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg gewählt.
Die Fraktion der DVU hat sich am 22. September 2004 konstituiert. Als Fraktionsvorsitzende wurde die Abgeordnete Liane Hesselbarth, als stellvertretende Fraktionsvorsitzende wurden die Abgeordneten Norbert Schulze und Michael Claus gewählt. Als Parlamentarischer Geschäftsführer wurde der Abgeordnete Sigmar-Peter Schuldt gewählt.
Ich komme zur Abstimmung. Wer der Tagesordnung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen und wir verfahren wie vorgeschlagen.
Gemäß Artikel 69 der Landesverfassung in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung wählt der Landtag in der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte den Präsidenten.
§ 71 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung sieht eine offene Abstimmung bei Wahlen vor, es sei denn, ein Abgeordneter widerspräche. Mir ist signalisiert worden, dass eine geheime Abstimmung gewünscht wird. Daher findet die Wahl geheim statt.
der Fraktion der SPD vor, den Abgeordneten Gunter Fritsch zum Präsidenten des Landtages Brandenburg zu wählen. Gibt es weitere Wahlvorschläge? - Das ist nicht der Fall.
Ich bitte die Damen und Herren, die als vorläufige Schriftführer benannt wurden, die ihnen zugewiesenen Plätze einzunehmen, damit die Wahl des Präsidenten des Landtages Brandenburg vorgenommen werden kann.
Während sie ihre Plätze einnehmen, möchte ich noch Hinweise zum Wahlverfahren geben: Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links von mir auf den noch leeren Regierungsbänken. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Ich bitte Sie, die auf dem Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel zählen als ungültige Stimmen.
Meine Damen und Herren! Ich darf fragen, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben. - Das ist offensichtlich der Fall.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die kurze Unterbrechung hängt damit zusammen, dass ich auch als Alterspräsident eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt habe. Diese hat zu einem plausiblen Ergebnis geführt: An der Wahl haben sich 87 Abgeordnete beteiligt. Es wurden 87 gültige Stimmen abgegeben, darunter 11 Neinstimmen. Drei Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Herr Fritsch hat 73 Stimmen bekommen. Herzlichen Glückwunsch!
(Lebhafter allgemeiner Beifall - Die Fraktionsvorsitzen- den und zahlreiche Abgeordnete gratulieren Präsident Fritsch.)
Ich muss noch fragen, ob die Wahl angenommen wird. Herr Abgeordneter Fritsch, nehmen Sie die Wahl an?
Dann danke ich Ihnen und beglückwünsche Sie im Namen des hohen Hauses. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Meine Damen und Herren, ich übergebe die Geschäftsleitung nun dem Präsidenten des Brandenburger Landtages.
Meine Damen und Herren! Entschuldigen Sie die kleine Pause. Sie war nötig wegen der vielen Hände, die ich drücken musste.
Ich bin ständig gefragt worden, ob ich denn sehr aufgeregt sei. Alle, die mich kennen, wissen, dass ich niemanden gern enttäusche: Jetzt nicht mehr.
Ich hoffe, wir werden eine gute Zusammenarbeit pflegen. Zahlreiche Aufgaben liegen vor uns, wir haben viel zu tun. Der Alterspräsident hat in seinen einleitenden Worten schon dargelegt, worauf es ankommt. Ein Regierungsprogramm unter der Überschrift „Erneuerung aus eigener Kraft“ könnte womöglich missverstanden werden; denn es gab schon einmal einen, der sich an seinen Haaren aus dem Sumpf ziehen wollte. So ist das nicht gemeint. Mit der eigenen Kraft ist die Kraft aller Brandenburger gemeint; denn 88 Abgeordnete eines Landtages können aus eigener Kraft die Welt nicht retten, wenn es ihnen nicht gelingt, die Einwohner dieses Landes zu motivieren, ihre Kräfte zu wecken, ihre Potenziale voll auszuschöpfen und einzubringen. Lassen Sie uns daran in den nächsten fünf Jahren arbeiten.
Ich werde bemüht sein, von hier aus meinen Teil dazu beizutragen, eine faire Zusammenarbeit in diesem hohen Hause zu organisieren, die Rechte der Abgeordneten auch gegenüber der Landesregierung zu vertreten, für möglichst viel Klarheit und Transparenz in den Abläufen und Vorgängen zu sorgen, sodass jeder dann, wenn Entscheidungen anstehen, diese sachkundig und gut informiert treffen kann.
Gemäß Artikel 69 der Landesverfassung und in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung wählt der Landtag in der konstituierenden Sitzung nicht nur seinen Präsidenten, sondern auch seinen Vizepräsidenten. Hierzu wurde ebenfall signalisiert, dass eine geheime Wahl gewünscht wird. Es liegt Ihnen mit der Drucksache 4/4 der Antrag mit dem Wahlvorschlag der Fraktion der PDS vor, den Abgeordneten Prof. Dr. Lothar Bisky zum Vizepräsidenten des Landtages Brandenburg zu wählen. Gibt es darüber hinaus weitere Wahlvorschläge? - Das ist nicht der Fall.
Die Hinweise zum Wahlverfahren ähneln den vorhin gegebenen. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links von mir auf den noch leeren Regierungsbänken. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten, worauf Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Ich bitte Sie auch hier wieder, nur die an den Pulten ausgegebenen Kopierstifte zu benutzen. Anderweitig gekennzeichnete Zettel zählen als ungültige Stimmen. - So viel zum Verfahren.
Auch das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl und ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Hatte einer der Abgeordneten keine Gelegenheit, seine Stimme abzugeben? - Dies ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Wahl des Vizepräsidenten bekannt: Von den 88 Abgeordneten des Landtages Brandenburg haben sich 87 an der Wahl beteiligt. Es waren 87 gültige Stimmen - ein gutes Zeichen; es gab keine ungültige Stimme. Es gab 18 Neinstimmen, 10 Stimmenthaltungen und 59 Jastimmen für Herrn Prof. Dr. Bisky.