und Sie sollten sich nicht vor den Karren binden lassen, wenn Träger zu Ihnen kommen und sagen: Wir haben ein Problem mit den Kostensatzverhandlungen. - Kostensatzverhandlung heißt: Da sitzen Leistungserbringer und Kostenträger. Sie setzen sich an einen Tisch und dann werden die Kosten miteinander verhandelt. Ich denke nicht, dass das unbedingt eine Sache ist, die in das hohe Haus hier gehört. Sie gehört vielmehr an den Verhandlungstisch und dort soll das geklärt werden. - Ich danke.
Ich danke Herrn Minister Baaske. - Ich beende die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und stelle fest, dass Sie die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 68, die Ihnen in der Drucksache 3/7565 vorliegt, zur Kenntnis genommen haben.
Ehe ich diesen Tagesordnungspunkt schließe, möchte ich dem Trend des Präsidenten folgen und wieder eine ehemalige Abgeordnete begrüßen, nämlich Frau Dettmann.
Ich habe den Eindruck, unsere ehemaligen Kollegen kommen heute wegen des Tagesordnungspunktes 23, Bulettenparty. Aber da sollen Sie uns trotzdem willkommen sein.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der DVU und gebe Herrn Abgeordneten Schuldt das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tun wir endlich etwas für weitere Hilfsbedürftige in unserem Land! Auf Länderebene manifestiert sich derzeit in zahlreichen Initiativen die Etablierung von Opferhilfeeinrichtungen, die - in unterschiedlichem Ausmaß - von den jeweiligen Länderjustizverwaltungen finanziell oder personell unterstützt werden. Vorbildlich hierbei ist das Land Niedersachsen, das einen besonderen Weg zur Ausweitung des Opferschutzes beschritten hat.
Ausschlaggebend für die Entscheidung meiner Fraktion, mit diesem Antrag eine Opferhilfe unter dem Dach einer Stiftung zu beantragen, war die Überlegung, dass den Opfern schwerer Straftaten nicht nur professionelle psychosoziale Beratung und Betreuung angeboten werden muss, sondern auch finanzielle Unterstützung. Dafür erscheint die Gründung einer Stiftung bürgerlichen Rechts ideal. Eine Stiftung kann ebenso wie ein Verein als gemeinnützige Einrichtung Spenden und Geldauflagen empfangen, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften nach § 153 a der Strafprozessordnung bzw. § 56 b des Strafgesetzbuches ausgesprochen werden, und kann damit sozusagen die Zuwendungen an Opfer oder Opferhilfeeinrichtungen selbst finanzieren. Eine Stiftung kann aber auch - im Gegensatz zu einem Verein - durch eine Behörde verwaltet werden. Damit ist sie in ihrem Bestand und damit in ihrer Geschäftsführung unabhängig von privatem Einsatz einzelner engagierter Ehrenamtlicher.
Die Stiftung ist - das sind der Vorschlag und das Anliegen meiner Fraktion - als Dachstiftung zu organisieren. Unter ihrem Dach können in allen Landkreisen Opferhilfefonds eingerichtet werden. Aus diesen regionalen Fonds können dann Hilfeleistungen für die Kriminalitätsopfer finanziert werden.
Die Vorbildwirkung des Landes Niedersachsen - zumindest in diesem rechtspolitischen Bereich - habe ich nicht umsonst erwähnt. In jedem der elf Landgerichtsbezirke Niedersachsens ist ein solches Opferbüro eingerichtet worden. In fünf Bezirken haben sich im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Bemühungen die Kommunen bereit erklärt, die Räumlichkeiten für Opferhilfebüros mietfrei zur Verfügung zu stellen. In den übrigen Landgerichtsbezirken sind die Opferhilfebüros in Räumlichkeiten der Justiz untergebracht. Ich meine, meine Damen und Herren, das ist ein erstklassiges Beispiel, wie sich eine Rechtsgesellschaft für die Menschen einsetzt und sich nicht nur vorwiegend, wie das in Brandenburg noch der Fall ist, lediglich mit Täter-und-Verurteilte-Fokussieren befasst.
Ich denke, damit liegen wir als DVU-Fraktion auch genau auf der Linie der Europäischen Kommission. Da darf ich insbesondere auf Herrn Exjustizminister Schelter zum Grünbuch der EU-Kommission „Entschädigung für Opfer von Straftaten“ vom 15. Oktober 2001 rekurrieren, der anmahnte, dass die EU auf Gemeinschaftsebene zu einer Verbesserung der staatlichen Entschädigung für Opfer von Straftaten drängt.
„In einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts brauchen wir auch gemeinsame Mindestnormen und Mindeststandards in den Mitgliedsstaaten bei der
Entschädigung für Opfer von Straftaten. Wir müssen für alle in der EU wohnenden Personen ein leicht zugängliches Basisniveau schaffen, gleichgültig, an welchem Ort in der EU sie Opfer einer Straftat geworden sind. Deshalb unterstützt Brandenburg zusätzlich zu den bisherigen Anstrengungen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe uneingeschränkt auch die Bemühung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, die Entschädigung für Opfer von Straftaten europaweit zu verbessern.“
Was aber ist seitdem in Brandenburg passiert? - Ehrlich gesagt, nichts. Wir brauchen also lediglich auf das Grünbuch der Europäischen Kommission sowie auf den EU-Rahmenbeschluss vom 15.03.2001 zurückzugreifen, welcher gerade Impulse für die europäischen Regionen geben soll, auf dem Gebiet der Opferhilfe verstärkt tätig zu werden, und zwar, wie hiermit von uns beantragt, durch eine verbesserte Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen. Das niedersächsische Modell und dessen vorbildliche Umsetzung mögen für Brandenburg - gleichermaßen ein Flächenland - als Vorbild dienen.
Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, unserem Antrag im Sinne der Gerechtigkeit gegenüber den Opfern von Straftaten Ihre Stimme nicht zu verweigern. - Ich bedanke mich erst einmal.
Ich danke dem Abgeordneten Schuldt. - Ich gebe das Wort für die Koalitionsfraktionen SPD und CDU dem Abgeordneten Homeyer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Etwas für Opfer von Straftaten zu tun ist ein richtiges und auch ein wichtiges Anliegen. Ich glaube, dass die Landesregierung, insbesondere unsere Justizministerin, in den letzten Jahren bewiesen hat, dass sie diesem Anliegen, etwas für Opfer von Straftaten zu tun, gerecht geworden ist.
Vieles hat sich im Bundesland Brandenburg diesbezüglich verbessert: die Frage der Aufklärung, die Frage des sensiblen Umgangs mit Opfern von Verbrechen. Dies alles ist geschehen. Ich bin auch der Meinung, dass es nicht immer nur eine Frage von Geld ist, vor allem von Steuergeldern, die wir dafür einsetzen, all diesen Dingen gerecht zu werden.
Herr Schuldt, wenn Sie sagen, dass es eine Initiative aus dem Land Niedersachsen gibt, möchte ich Ihnen entgegenhalten: In jedem Bundesland gibt es gute Initiativen. Wenn wir diese alle in Brandenburg etablieren würden, wäre das Bundesland Brandenburg noch mehr verschuldet, als es das bisher schon ist. Es kann auch kein Weg sein, sich überall nur das auszusuchen, von dem man meint, dass es das Richtige und das Gute ist.
Herr Schuldt, wenn Sie dieses Anliegen wirklich ernsthaft verfolgen wollen, möchte ich Ihnen Folgendes dazu sagen: Sie bringen heute einen Antrag ein, wohl wissend, dass dieser An
trag überhaupt nicht mehr abgearbeitet werden kann und der Diskontinuität verfallen wird. Sie fordern in diesem Antrag: Zum 31. Juli soll ein Gesetz durch die Landesregierung eingebracht und dann zum 1. September verabschiedet werden. Das Erstaunliche an Ihrer Initiative ist, Herr Schuldt, dass Sie Ihren Antrag mit Datum vom 07.06. einbringen mit dem Ziel, dass zum 31. Juli eine Stiftung ins Leben gerufen wird, wobei das Gesetz am 1. September verabschiedet werden soll. Sie selbst aber bringen einen Gesetzentwurf ein mit Datum vom 03.06., in dem Sie genau dies fordern. Herr Schuldt, wer soll das noch verstehen?
Das Einzige, was man eigentlich noch feststellen kann, ist, dass Sie dem wichtigen Anliegen der Hilfe für Opfer von Verbrechen mit solchen Anträgen und Initiativen überhaupt keinen Gefallen tun. Im Gegenteil: Es ist ein populistischer Antrag, es ist eine populistische Gesetzesinitiative, die Sie morgen einbringen wollen.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, weil es wirklich ein ernsthaftes, ein wichtiges Anliegen ist, sowohl Ihren Antrag als auch Ihre Gesetzesinitiative von morgen zurückzuziehen und es diesem Parlament zu ersparen, in der letzten Sitzung der 3. Wahlperiode über so etwas weiter debattieren zu müssen.
Ich danke dem Abgeordneten Homeyer. - Das Wort erhält die PDS-Fraktion. - Die PDS verzichtet, die Landesregierung verzichtet auch, sodass ich noch einmal Herrn Abgeordneten Schuldt das Wort geben kann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem ich mir nun den Kommentar von meinem Vorredner angehört habe, frage ich mich, ob die Koalitionsfraktionen in Bezug auf die mitunter bedauernswerten Schicksale von Kriminalitätsopfern nicht mit einer Ignoranz reagieren, bei der ich wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln kann, Herr Homeyer.
Noch bei der Zweiten Landeskonferenz des Landespräventionsrates „Sicherheitsoffensive Brandenburg“ zum Thema „Opferschutz und Opferhilfe“ indes schrieben Sie, Herr Innenminister Schönbohm, im Vorwort:
„Opferschutz und Opferhilfe müssen in unserer Gesellschaft eine noch stärkere Verankerung erfahren. Die Hinwendung zum Opfer, das in einem Spannungsverhältnis zum Täter steht, muss aus der bisherigen Schieflage in eine gesamtgesellschaftliche Balance gebracht werden.“
„Die deutliche Positionierung der Polizei im Sinne der stärkeren Berücksichtigung des Opferschutzes im täg
lichen Handeln, das Engagement der Justiz, insbesondere auch von Frau Ministerin Richstein, zur Verbesserung der Situation der Opfer von Straftaten, aber auch die Anstrengungen der freien Träger der Opferhilfe in Brandenburg, die sich darum bemühen, psychische und physische Schäden der Opfer von Straftaten zu mindern und sie bei der Durchsetzung materieller und finanzieller Ansprüche zu unterstützen, zeigt, dass die Bedeutung des Opferschutzes immer stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt.
Wir können Opferschutz und Opferhilfe noch stärker Gewalt verleihen, wenn wir eine Verbesserung des Zusammenwirkens der staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen erreichen. Dies ist aber auch wesentlich davon abhängig, dass der Staat auch in Zeiten knapper Kassen sicherstellt, dass die Arbeitsfähigkeit dieser Verbände so wenig wie möglich leidet.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei allen Akteuren bedanken, die Opferschutz und Opferhilfe zu ihrem Anliegen machen. Gleichzeitig möchte ich dazu aufrufen, in diesem Engagement nicht nachzulassen. Zudem möchte ich weitere Partner zur Zusammenarbeit ermuntern.“
Ich finde es unerträglich, wie hier großspurige rechtspolitische Reden geschwungen werden. Aber wenn es darum geht, wirklich zu handeln, dann stellt man sich stur und macht gar nichts. Ich finde es schäbig, wie Sie mit diesem wichtigen gesellschaftlichen Thema, das vor allem auch dem Rechtsfrieden dient, umgehen und uns quasi die Tür vor der Nase zumachen.
Dabei wollen wir als DVU-Fraktion ja nicht das Rad neu erfinden, sondern nur eine Lösung finden, die diesem Ziel, das Sie, Herr Minister Schönbohm, laut Ihren Aussagen in das Zentrum Ihrer Regierungstätigkeit rücken wollten, dienen, und das auch noch mit relativ wenig Geld.
Ich glaube eher, meine Damen und Herren von SPD und CDU, Sie wollen zulasten der Opfer schwerer Straftaten im Land Brandenburg nur deswegen nichts tun, weil wir zugleich beantragt haben, der Stiftung durch eine befristetete geringe Absenkung Ihrer Diäten eine Anschubfinanzierung zur Bereitstellung des dafür notwendigen Stiftungsvermögens zu geben.
Ein EU-Rahmenbeschluss vom 15.03.2001 fordert die Mitgliedsstaaten auf, den Opferinteressen tatsächlich und angemessen Rechnung zu tragen. Deshalb, meine Damen und Herren, überlegen Sie sich Ihre Tat jetzt noch einmal ganz genau, Ihre Verantwortung, die Sie jetzt tragen, nämlich ob Sie unserem Antrag zustimmen oder ob Sie wieder sagen: Nein, Opferhilfe geht uns nichts an. Überlegen Sie sich das bitte ganz genau! - Ich bedanke mich.