Protocol of the Session on June 16, 2004

Danke sehr. - Damit sind wir bei der heute letzten Frage, der Frage 2128 (Beförderungsboom in der Landesverwaltung kurz vor der Landtagswahl), gestellt vom Abgeordneten Vietze.

Brandenburg befindet sich nach Aussagen der Landesregierung - wir wissen dies auch - in einer äußerst schwierigen Haushaltssituation. Haushaltssperren sind deshalb mittlerweile der Regelfall, nicht mehr die Ausnahme. Dennoch wurden im Zeitraum von Beginn des Jahres 2002 bis Mitte 2003 709 Beamte der Landesregierung in den Laufbahnen des höheren und des gehobenen Dienstes befördert. Nun, kurz vor der Landtagswahl, hat ganz offensichtlich eine neue Runde der „Bestenauslese“ begonnen; der bestehende Beförderungsstopp für Beamte wurde erneut aufgehoben, um in Größenordnungen und mit erheblichen Auswirkungen auf den Landeshaushalt Beamte zu befördern, und dies, obwohl Brandenburg im Vergleich mit anderen Bundesländern in der Regel hohe Einstufungen seiner Beamten hat.

Angesichts dessen frage ich die Landesregierung: Wie viele Beförderungen wurden in den einzelnen Ressorts der Landesregierung im Jahre 2004 jeweils in den Laufbahnen des höheren und des gehobenen Dienstes vorgenommen?

Frau Ministerin Richstein, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vietze, von einem Beförderungsboom zu sprechen ist hier völlig falsch. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zu Recht auf eine Höhergruppierung oder eine Beförderung gewartet und warten noch immer, weil ihnen eine höhere Aufgabe übertragen wurde. In den Ressorts ist daher ein Mindestmaß an Beförderungen vorgenommen worden, zum Teil nach erheblichen Wartezeiten.

Sie haben Recht: Das Land Brandenburg befindet sich in einer schwierigen, angespannten Haushaltssituation. In Zeiten, in denen insbesondere die Personalmittel knapp bemessen sind, werden an die Beschäftigten besonders hohe Anforderungen gestellt. Zurzeit ist es in vielen Ressorts nicht möglich, alle freien Stellen nachzubesetzen, was eine starke Arbeitsbelastung der übrigen Mitarbeiter nach sich zieht. Auch die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten können nicht annähernd ausgeschöpft werden. Die Bewegungsspielräume für Personalmaßnahmen sind also insgesamt stark eingeschränkt, begründen aber andererseits eine hohe Legitimation für Personalför

dermaßnahmen, um wenigstens partiell hohe Belastungen auszugleichen.

Angesichts der kontinuierlich wachsenden Anforderungen an die Mitarbeiterschaft aufgrund von Stellenabbau, tief greifenden strukturellen Veränderungen mit ständig komplexer werdenden Steuerungsprozessen sind Beförderungen legitime und unverzichtbare Elemente eines modernen Personalmanagements - auch zur Aufrechterhaltung von Motivation und Leistungsbereitschaft.

Die Beförderungen in den einzelnen Ressorts im Jahre 2004, die Sie jeweils für den höheren und gehobenen Dienst nachfragen, sehen wie folgt aus:

Im Ressort des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei wurden sechs Beförderungen im gehobenen Dienst ausgesprochen. Das ist ein prozentualer Anteil im Verhältnis zum Gesamtstellenbestand von 3 %.

Im Ministerium des Innern gab es 251 Beförderungen im gehobenen Dienst, davon 220 im Polizeibereich; 41 Beförderungen im höheren Dienst, davon 21 im Polizeibereich; insgesamt 2,7 %.

Im Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten waren es 15 Beförderungen im gehobenen Dienst und sechs im höheren Dienst. Das sind prozentual gesehen 0,4 %.

Im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport waren es 18 Beförderungen im gehobenen Dienst und 19 im höheren Dienst, was 4,1 % bedeutet, wobei hier zu sagen ist, dass für den Lehrerbereich keine auswertbare Erhebung vorliegt und dass nach Funktionsstellen oder nach Ablegung von Prüfungen befördert wurde.

Im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurden im gehobenen Dienst zehn Beförderungen ausgesprochen und im höheren Dienst sechs; das sind prozentual gesehen 1,9 %.

Im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen sind es 22 Beförderungen im gehobenen Dienst und elf im höheren Dienst, sprich 2,1 %.

Im Ministerium für Wirtschaft waren es vier Beförderungen im gehobenen Dienst und sechs im höheren Dienst; das sind 2,4 %.

Im Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung waren es 64 Beförderungen im gehobenen Dienst und 42 im höheren Dienst; das sind 4,5 %.

Im Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr gab es 15 Beförderungen im gehobenen Dienst und zwölf im höheren Dienst; sprich 1,0 %.

Im Ministerium der Finanzen waren es sieben Beförderungen im gehobenen Dienst und 54 Beförderungen im höheren Dienst, was 1,1 % ausmacht.

Herr Vietze, bitte.

Frau Ministerin, ich bedanke mich für die Auskunft. Ich habe aber eine Nachfrage: Bezog sich Ihre Angabe der Prozentzah

len auf die jeweiligen Bereiche höherer und gehobener Dienst oder bezog sie sich auf die insgesamt beschäftigten Beamten in der Landesregierung?

Sie bezog sich auf die insgesamt beschäftigten Beamten.

Danke schön.

Wir sind am Ende der Fragestunde. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Aktuelle Stunde

Thema: Keine Arbeitsmarktreformen zulasten der Arbeitslosen und der Kommunen

Antrag der Fraktion der PDS

Das Wort erhält die antragstellende Fraktion. Frau Dr. Enkelmann, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute reden wir über Geld, nämlich über das Geld, das Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und -empfänger ab Januar in der Tasche haben, wenn sie auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Erlauben Sie deshalb am Beginn einige Fragen.

Herr Homeyer: Wie viel Geld haben Sie zurzeit auf Ihrem Konto?

(Homeyer [CDU]: Wenig!)

Herr Baaske: Wie viel Geld haben Sie in den letzten Jahren gespart?

(Zuruf von Minister Baaske)

Frau Blechinger: Wie viel verdient Ihr Partner, falls Sie mit einem zusammenleben?

(Frau Blechinger: Gar nichts!)

Ihre Erregung, meine Damen und Herren, ist völlig überflüssig; denn Sie und ich müssen diese Fragen nicht beantworten, wohl aber ein Arbeitslosenhilfeempfänger, wenn er denn ab Januar wieder Leistungen beziehen will.

(Beifall bei der PDS)

Die abgeforderten Erklärungen sind Teil eines Gesetzes, das den wohlklingenden Namen trägt: „Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ oder kurz: Hartz IV. Was sich aber hinter diesem harmlosen Titel verbirgt, ist in Wirklichkeit der größte Sozialraub in der Geschichte der Bundesrepublik.

(Beifall bei der PDS)

Auf der Grundlage dieses Gesetzes werden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt, und zwar auf dem Niveau der Sozialhilfe. Im großen Einvernehmen von rot-grüner Bundesregierung, CDU/CSU- und FDP-Opposition wurde damit im Dezember des vergangenen Jahres der Weg für eine beispiellose Demontage sozialer Leistungen geebnet; denn bundesweit werden künftig 4,5 Millionen Menschen mit dem Sozialhilfesatz auskommen müssen. Das ist ein Zuwachs von mehr als 60 %. Jedes zehnte Kind wird von dieser Entwicklung betroffen sein. Armut wird wieder vererbbar. Wie sollen diese jungen Menschen künftig in der Gesellschaft Fuß fassen? Wie sollen sie Vertrauen in die Politik entwickeln? In eine Politik, meine Damen und Herren von der Koalition, die jungen Menschen jegliche Chancen für einen guten Start in die Zukunft raubt.

Haben Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, die Wahlergebnisse der letzten Monate und auch die des vergangenen Wochenendes noch immer nicht zu denken gegeben? Was sagte Ministerpräsident Platzeck erst am Montag? Wir müssen den Menschen den Sinn dieser Reformen erklären. - Herr Ministerpräsident: Was keinen Sinn macht, das kann man nicht erklären!

(Beifall bei der PDS)

Man kann es schönreden, aber dieses Lied wollen die Menschen in diesem Land nicht mehr hören. Mit Krokodilstränen in den Augen fordern Sie nun Nachbesserungen. Nur - die hätten Sie längst im Bundesrat einfordern können und müssen! Da haben Sie geschwiegen. Im Gegenteil: Sie haben diesem Gesetz im Bundesrat Ihre Zustimmung gegeben, und zwar im Gegensatz zu den Regierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Damit tragen Sie Mitverantwortung für harte finanzielle Einschnitte bei Arbeitslosenhilfeempfängern und für Kaufkraftverluste in Millionenhöhe - Herr Baaske, Sie haben die Zahl mit etwa 250 Millionen angegeben -, für hohe Kaufkraftverluste mit Folgen für Handwerk und Gewerbe sowie für erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen der Kommunen. Können Sie sich vorstellen, als Familie - zwei Erwachsene und ein Kind

(Klein [SPD]: Jetzt kommt ja die Lösung, jetzt können Sie uns das erklären!)

- Warten Sie doch die Rede ab, Herr Klein!

(Klein [SPD]: Ja, ja!)

Können Sie sich vorstellen, Herr Klein, als Familie - zwei Erwachsene, ein Kind - mit 100 Euro im Monat auszukommen? Sicherlich nicht.

Wie der RBB in einer Sendung aufgedeckt hat, gibt es inzwischen sogar einige, die das müssen, wenn abzüglich aller Fixkosten gerade einmal 100 Euro im Monat bleiben; und nach dem 01.01.2005 wird das noch weniger. Möglicherweise werden auch künftig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger in einer solchen extremen Notlage enden. Das sind die Tatsachen und davor verschließen Sie die Augen.

(Lachen bei der SPD)

- Ich finde das gar nicht lächerlich, Herr Kollege Klein.