Protocol of the Session on March 3, 2004

Nein, auf Frau Kaiser-Nicht freue ich mich nicht.

(Heiterkeit bei CDU und SPD)

Dann gab es den demokratischen Zentralismus, der in der Praxis nur Zentralismus bedeutete.

(Zurufe von der PDS - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Schauen Sie, was Sie hier heute...

(Anhaltende Zurufe von der PDS - anhaltende Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Werte Kollegen! Wir sollten wieder zu einem einigermaßen kultivierten Umgang miteinander kommen. Das ist hier keine Spaßveranstaltung, sondern es geht um ernste Dinge.

(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Ich wollte eine ernsthafte Fra- ge stellen!)

Liebe Kollegen von der PDS, Sie haben hier vorgetragen, dass es Ihnen um die Eltern, um die sozial Schwachen gehe, deren Kinder nicht mehr in die Schule kämen. Ich möchte einmal persönlich bemerken, dass Ihr Verhalten in dieser Debatte nun

absolut nicht zu dem Thema passt, das Sie selber beantragt haben.

(Beifall der Abgeordneten Hartfelder [CDU] - Zurufe von der PDS)

Ich habe Sie, Frau Kaiser-Nicht, in dieser Debatte nicht angegriffen. Vielleicht sollten wir zu dem zurückkommen, was eigentlich Sitte im Parlament ist, dass wir Argumente austauschen. Sie hatten die Chance, zu dieser Frage zu sprechen.

(Zurufe von der PDS)

Sie gehen zentralistisch vor. Sie wollen die Situation in Brandenburg insgesamt über einen Kamm scheren. Das ist nicht unsere Sache. Wir bekennen uns zur kommunalen Selbstverwaltung. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet eben auch, dass vor Ort anders entschieden wird. Sie wollen den Menschen mit Ihren Bewegungen vor Ort Sand in die Augen streuen, was die tatsächliche finanzielle Situation unserer Kommunen betrifft. Sie wollen schließlich insbesondere davon ablenken, dass die Kommunen, was wir immer gesagt haben, natürlich auch den Mut und die Kraft besitzen müssen, einen eigenen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation zu leisten.

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss Ihres Beitrags!

Auch die Kommunen müssen sich in finanziellen Fragen bewegen. Auch die Kommunen müssen sich, was Überzeugungsarbeit betrifft, den Bürgerinnen und Bürgern stellen. Ich glaube, sie sind da insgesamt auf einem guten Weg.

Zum Abschluss: Dieses Gesetz ist ein Gesetz, das die Koalition mit ihrer Mehrheit auf Vorschlag der gesamten Landesregierung verabschiedet hat. Dieses Gesetz wird Bestand haben, weil wir den Entwurf der PDS ebenfalls ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD - Klein [SPD]: Prima, Herr Kollege!)

Wir sind bei der Landesregierung. Für sie spricht Minister Szymanski.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es gibt einen Zusammenhang zwischen dem Schülerrückgang und der Schülerbeförderung. Aber hier zu behaupten, dass sich die Landesregierung diesem Problem nicht stellt, ist falsch.

Es ist Ihnen bekannt, dass wir ein Konzept der kleinen Grundschule für 45 Grundschüler entwickelt haben. Es ist auch bekannt, dass in der Sekundarstufe I bei Grundzentren, bei denen die Erreichbarkeit ein Problem darstellt, auch mit zweimal 15 Schülerinnen und Schülern 7. Klassen eröffnet werden kön

nen. Sie wissen außerdem, welche Rolle das Land Brandenburg bei dem Bundesprogramm der Ganztagschulentwicklung gespielt hat. Dass wir dieses Programm gerade auch im ländlichen Raum mit entwickeln können, ist eine Reaktion auf diese Situation.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Wiebke [SPD])

Herr Abgeordneter Görke, Sie wollen nicht nur den Standard von vor der Gesetzesveränderung, sondern sogar einen noch höheren Standard haben. Das muss man in diesem Haus darstellen und dazu dann auch eine Begründung finden. Ich will das nur einmal bezüglich der Standardbeschreibung und der Auswirkungen tun.

Sie wissen, dass es gegenüber der geltenden Rechtslage vor dem August 2003 möglich war, für Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungs- und Arbeitsvergütung erhalten haben, einen Eigenanteil von bis zu 45 Euro pro Monat festzulegen und die Eltern an den Kosten für privat nutzbare Zeitkarten zu beteiligen. Wenn Sie dies jetzt als Standard abschaffen wollen, dann greift die Konnexität. Das wissen Sie. Es würde dann bei 9 000 Anspruchsberechtigten um einen Einnahmeverlust von 5 Millionen Euro gehen. Auch das müssen Sie hier darstellen und erläutern. Das ist aber nicht getan worden. Deswegen muss ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen.

Es kommt eine zweite Summe hinzu; denn Landkreise und kreisfreie Städte haben eine neue Satzung festgelegt. Wenn Sie dies jetzt ändern, dann bedeutet das einen weiteren Einnahmeverlust. Dass es unterschiedliche Regelungen geben wird - die es auch vor der Änderung gegeben hat -, ist völlig klar.

Wenn Sie die Frage der Geschwister hier ansprechen, dann wissen Sie auch, dass in fast allen Satzungen darauf Bezug genommen wird und dass darin eine Sozialstaffelung vorgesehen ist bzw. eine solche Staffelung von den alten Satzungen her fortbesteht. Ich muss das noch einmal sehr deutlich sagen.

Wir alle haben in unseren politischen Äußerungen gefordert, dass es mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen geben muss. Gerade bei schwierigen Haushaltslagen ist es umso mehr erforderlich, die kommunale Selbstverwaltung zu ermöglichen und zu verbessern. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal daran, dass es ein Vorschlag der kommunalen Ebene gewesen ist, hier etwas zu ändern.

Lassen Sie mich auf einen weiteren Punkt hinweisen. Ländervergleiche sind bereits angeführt worden; ich möchte sie nicht wiederholen. Eigenanteile der Eltern werden also in anderen Bundesländern seit Jahren erhoben.

Lassen Sie mich noch etwas zu den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sagen. Auch das ist mir sehr wichtig. Die Beförderungs- und Erstattungspflicht war per Gesetz auf die nächst erreichbare öffentliche Schule beschränkt, an der nach der Entscheidung des zuständigen staatlichen Schulamtes - Herr Görke, das will ich hier noch einmal sagen, Sie haben vorhin eine andere Formulierung gebraucht - eine angemessene Förderung möglich war. Haben sich Eltern trotzdem für eine andere Schule entschieden, mussten sie auch in der Vergangenheit die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen. Die bisher bekannten Satzungen enthalten vergleichbare Regelungen. Es besteht somit kein Anlass

zu der Vermutung, dass erforderliche sonderpädagogische Förderung aus Kostengründen nicht gewährt wird.

Übrigens hat sich durch die seit dem 1. Januar geltende Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte auch für Ersatzschulen gerade für viele Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Situation verbessert. Ich denke hierbei insbesondere an die Schülerinnen und Schüler der Oberlin-Schule, aber auch anderer Schulen in freier Trägerschaft.

Ich möchte zusammenfassend sagen, dass ich aufgrund der Argumente, die hier vorgetragen worden sind, den vorliegenden Antrag nicht unterstützen kann. Es gibt eine soziale Staffelung in den Satzungen, die bestehen bzw. noch existieren. Die Diskussion vor Ort wird unterschiedlich sein, aber es wird zu den entsprechenden Regelungen kommen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Bevor wir abstimmen, begrüßen Sie bitte mit mir Einstein-Gymnasiastinnen und -Gymnasiasten aus Angermünde. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Die Fraktion der PDS beantragt die Überweisung ihres Änderungsantrages zum Gesetz, Drucksache 3/7049, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport - federführend - sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der mitberatend agieren soll. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung mehrheitlich nicht zugestimmt worden. Für diesen Fall hat die PDS-Fraktion für das Votum in der Sache die namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Aufruf der Abgeordneten zu beginnen. Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, bitte ich um ein deutliches Votum.

(Namentliche Abstimmung)

Hatte jemand der jetzt anwesenden Abgeordneten keine Gelegenheit zu votieren?

(Die Abgeordneten Bartsch und Homeyer [CDU] geben ihr Votum ab.)

Dann schließe ich den Namensaufruf und bitte um einen Moment Geduld für die Auszählung.

Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten 18 Abgeordnete, dagegen 52. Es gab vier Stimmenthaltungen. Das ergibt mehrheitliche Ablehnung.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 6354)

Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung abgelehnt und erledigt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2004 (Nachtragshaushaltsgesetz 2004)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7053

in Verbindung damit:

1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2004

Gesetzentwurf der Landesregierung