wenn Sie hier schon die Initiative ergreifen, sollte das zumindest handwerklich sauber und unzweideutig sein. Diesen Anforderungen wird Ihr Antrag einmal mehr nicht gerecht. Um es drastisch zu sagen: Dieser Antrag ist stümperhaft ausgearbeitet worden.
Im Einzelnen: Was soll mit den Absätzen 2 bis 4 passieren? Das kann ich Ihrem Antrag nicht entnehmen. Gesetzt den Fall, die Absätze 2 bis 4 sollen erhalten bleiben, dann sehe ich allerdings Änderungsbedarf bezüglich des Absatzes 2. Denn darin steht:
„Die Landkreise und kreisfreien Städte legen die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an eine Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht, durch Satzung fest.“
Das heißt, die Gemeinden wären theoretisch in der Lage, die von Ihnen vorgeschlagene Änderung des Absatzes 1 praktisch per Satzung wieder einzusammeln.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bis zum Abitur? Dem Begriff „allgemeine Schulpflicht“ entspräche das natürlich
nicht. Letzteres, also bis zum Abitur, hält unsere DVU-Fraktion in diesem Zusammenhang aber schon aus Gründen der Begabtenförderung für notwendig. Außerdem: Der Schulbesuch muss zumindest mit einem Abschluss versehen sein, sonst landet man ja im bildungspolitischen Nichts oder im Maßnahmezirkus des Arbeitsamtes.
Dieser Antrag ist mit Sicherheit gut gemeint, aber er ist sehr überarbeitungsbedürftig. Dem Antrag selber werden wir nicht zustimmen können, aber Sie haben eine Ausschussüberweisung beantragt und dieser werden wir zustimmen können. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Es ist richtig, dass im Bildungssystem in Brandenburg manches verbesserungsbedürftig ist.
Aber wenn die PDS auf die Kinderzahlen und auf die Schulschließungen abstellt, dann ist sie natürlich auch in der Pflicht, im Plenum und im Land die Frage zu beantworten: Wie soll denn unser Bildungswesen auf die zurückgehenden Schülerzahlen reagieren?
Sollen wir als Land Brandenburg vor dem Hintergrund drastisch zurückgehender Schülerzahlen die bisherige Schulstruktur tatsächlich aufrechterhalten? Ist das tatsächlich machbar und wird das in den Ländern, in denen die PDS Verantwortung trägt bzw. getragen hat, so gemacht?
Von daher möchte ich die PDS warnen, anhand solcher Themen, bei denen es auch um die Betroffenheit unserer Kinder und Jugendlichen geht, bei denen es auch um die Betroffenheit von Eltern geht,
Ich möchte an die Begründung zum Entwurf des ersten Entlastungsgesetzes erinnern. Dort heißt es: Es sollen Gestaltungsspielräume geschaffen werden im Anspruch, bei den Eigenanteilen, bei den Höchstbeiträgen, in der Frage der nächst erreichbaren Schule und es soll differenziert werden zwischen verschiedenen sozialen Kriterien.
Meine Damen und Herren von der PDS, ich kann dem Kollegen Schippel in dieser Frage wirklich nur zustimmen.
Kommunale Selbstverantwortung bedeutet eben zu entscheiden und kommunale Selbstverwaltung bedeutet, in 14 Landkreisen, in vier kreisfreien Städten festzustellen, dass da auch Unterschiede deutlich werden. Diese Unterschiede sind vor Vorliegen des ersten Entlastungsgesetzes deutlich geworden, diese Unterschiede werden immer deutlich, wenn es um Satzungen für Volkshochschulen und für die Inanspruchnahme anderer kommunaler Einrichtungen geht. Von daher haben wir nichts getan, was nicht mit der Verfassung vereinbar wäre, sondern wir haben der kommunalen Selbstverwaltung tatsächlich eine Aufgabe gestellt, die in den Landkreisen, in den Kreistagen und in den Stadtverordnetenversammlungen zu erfüllen ist.
Unsere Gesetzesvorlage steht ausdrücklich im Einklang mit der Landesverfassung und die PDS ist mit Klagen vor dem Landesverfassungsgericht schon mehrfach auf die Nase gefallen.
- Ja, wir werden sehen, welche Klagen nur rein wahlkampfmäßig motiviert sind. - Ich glaube, wir sind in einem sehr sicheren Bereich, was die Verfassungsgemäßheit des Entlastungsgesetzes betrifft.
Lassen Sie uns doch mal einen Ausflug in das nahe Berlin machen! Wir hatten das Thema heute schon in der Diskussion zur Hochschulpolitik. - Dort tragen Sie, Ihre Genossinnen und Genossen, Verantwortung. Wie steht es denn mit den Entscheidungen des Berliner Senats zu den Kita-Gebühren? Wie steht es denn seit gestern mit den Entscheidungen des Berliner Senats unter einem PDS-Senator zu den Studiengebühren, die Sie „Studienkonten“ nennen,
Wie steht es denn in Berlin mit der Frage des Abbaus der inneren Sicherheit, die gerade die Menschen am meisten trifft, für deren Interessen Sie sich immer wieder, wie Sie zumindest sagen, einzusetzen versuchen?
Herr Petke, können Sie mir zustimmen, dass die Ausgangssituation für die zugespitzte Finanzlage in der Hauptstadt Berlin in hohem Maße mit der Partei zu tun hat, die über 16 Jahre in Berlin regiert hat und der Sie angehören?
Herr Kollege Vietze, ich kann Ihnen darin zustimmen, dass wir uns 14 Jahre nach der Wende hier in Brandenburg, in Ostdeutschland, in Deutschland insgesamt immer noch mit zahlreichen Problemen herumschlagen müssen - diese Probleme belasten die Menschen -, die eindeutig mit der Partei zusammenhängen, die 40 Jahre dieses Land regiert hat.
Wenn wir schon dabei sind, den Blick in die Geschichte zu wagen, scheint mir, dass sich die PDS in zwei Punkten nicht verändert hat. Da gab es den Spruch „Die Partei hat immer Recht“. So treten Sie hier auf, ob in der Aktuellen Stunde oder in dieser Debatte.