dann wüssten Sie auch, dass bei einer Ostbahn ein sehr schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis gegeben wäre, und zwar aus dem einfachen Grunde, dass auf der polnischen Seite keine Planungen vorliegen, sodass die Förderung eines solchen Projekts schlichtweg schizophren wäre. Insofern darf ich also schon an Ihrer Sachkompetenz zweifeln.
- Bei dieser Frage der Ostbahn und Ihrer Forderung auf Prüfung eines solchen Projekts zweifle ich durchaus an Ihrer Sachkompetenz.
Ich meine, mit der Prioritätensetzung, die hierzu von uns und vom Bund erfolgt ist, liegen wir richtig. „Instandhaltung vor oder parallel mit dem Neubau“ ist die richtige Strategie für die nächsten Jahre. Das Land Brandenburg hat eine klare Strategie in Bezug auf den Ausbau der Infrastruktur, und zwar in allen Bereichen: Wasser, Straße und Eisenbahn. Ich glaube, dass wir mit der Verabschiedung wirklich eine gute Grundlage für das nächste Jahrzehnt haben, um Brandenburg nach vorn zu bringen
und mit dem Ausbau der Infrastruktur einen Beitrag dazu zu leisten, dass Arbeitsplätze in Brandenburg erhalten bleiben und vor allen Dingen neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. - Vielen herzlichen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Dellmann. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Rednerliste zum Tagesordnungspunkt „Aktuelle Stunde“. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2.
Ehe ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, möchte ich wieder Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der Realschule Groß Glienicke. Herzlich willkommen!
2. Lesung des Gesetzes über den Verdienstorden des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Ordensge- setz - BbgOrdG)
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann.
Ich rufe zur Abstimmung die Beschlussempfehlung - Drucksache 3/5926 - auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt und das Gesetz über den Verdienstorden des Landes Brandenburg ist in 2. Lesung verabschiedet.
2. Lesung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. März 2003 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Messund Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechtes
Auch hierzu haben die Fraktionen vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann.
Ich rufe zur Abstimmung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen auf, die Ihnen in der Drucksache 3/5927 vorliegt. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit haben Sie der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt und das Gesetz zu dem Abkommen vom 13. März 2003 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechtes ist in 2. Lesung verabschiedet.
2. Lesung des Gesetzes zur Sicherung des Landeshaushaltes und zur Modernisierung der Landesverwaltung (Haushaltssicherungsgesetz 2003 - HSichG 2003)
Einsetzung eines Sonderausschusses des Landtages zur parlamentarischen Begleitung der Reform der Landesverwaltung (Verwaltungsreformausschuss)
Des Weiteren liegen ein Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU - Drucksache 3/6020 - und ein Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/6038 vor.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und gebe zuerst der Fraktion der PDS, Herrn Abgeordneten Vietze, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Brandenburgs Finanzlage ist katastrophal. Mit Haushaltssperren zieht Finanzministerin Dagmar Ziegler regelmäßig die Notbremse. Zuletzt hatte sie nach der Mai-Steuerschätzung eine generelle Ausgabensperre verhängt. Die Schätzung für das Land Brandenburg sieht weitere Einnahmeverluste von über 150 Millionen Euro vor. Allein für dieses Jahr wurde die Neuverschuldung von geplanten 307 Millionen Euro auf 1,2 Milliarden Euro erhöht. Der Landesetat schrammt damit knapp an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit entlang. Ursprünglich war vorgesehen, bereits im Jahr 2002 keine neuen Kredite mehr aufzunehmen. Nun verschieben wir dieses Ziel. Der eine sagt: 2005, der andere 2007; ein kluger Mensch wie der Ministerpräsident legt sich gar nicht mehr fest.
Damit ist die Situation in diesem Lande dramatisch, aber auch zutreffend beschrieben und wir alle haben Veranlassung, darüber zu reden, wie wir unter diesen Bedingungen die Handlungsfähigkeit des Landes sichern, wie wir die Sicherheit des Landeshaushaltes gewährleisten können und welchen Beitrag die Modernisierung der Landesverwaltung dazu leisten kann.
Mit der Vorlage des Gesetzes müssen die Schritte erörtert werden, die bisher auch immer angekündigt wurden, die aber, was das Ergebnis betrifft - auch Sie kommen selbstkritisch zu dieser Feststellung -, noch keineswegs in ausreichendem Maße und entsprechend der ursprünglichen eigenen Zielstellung getan worden sind.
„Wir brauchen“, sagt der Abgeordnete Lunacek, ein „Umdenken“. - Das möchte ich ausdrücklich unterstützen. - „Wir brauchen einen Mentalitätswechsel“ - auch das will ich unterstützen -, „weg von der Staatsgläubigkeit hin zu mehr Verantwortung der Bürger.“ So ist zumindest sein Interview überschrieben und ich finde, es ist es wert, darüber nachzudenken, welche Ansprüche sich damit verbinden. Denn ich glaube, niemandem ist gedient, wenn die dafür in der Gesellschaft notwendigen Erörterungen nicht geführt werden.
Aber, Herr Lunacek, was verbindet sich mit dem Begriff „Staatsgläubigkeit“? Ist Staatsgläubigkeit das Interesse, sind das die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Leis
tungen des Staates, für den Sie sich mit der Verfassung einen Rahmen gegeben haben? Sind die Rechte und Pflichten dieses Staates nicht auch für diejenigen festgeschrieben, die mit konkreten Aufgaben betraut sind, die also in den Staatsverwaltungen und -organen tätig sind, welche an die Staatsziele gebunden sind, denen sich der Staat und damit die Landesverwaltung verpflichtet fühlen muss und nicht nur für die Bürger? Die Staatsziele sind in diesem Land Verfassungsgut. Ist es staatsgläubig, wenn Bürgerinnen und Bürger glauben, dass das, was in der Verfassung und in den Gesetzen dieses Staates fixiert ist, Leistungen sind, auf die sie Anspruch haben? Denn wer finanziert das? Der Staat? Über wessen Geld verfügt der Staat? Ist das Geld, über das der Staat verfügt, nicht unser Geld, das Geld der Bürgerinnen und Bürger, das über Steuern gezahlt wird, mit der Lohnsteuer, mit der Gewerbesteuer, mit der Mehrwertsteuer, mit der Branntweinsteuer, der Tabaksteuer und der Ökosteuer? Ist nicht alles das - die Bündelung der Einnahmen des Staates, was der Bürger dem Staat an Leistungen zur Verfügung stellt - schon ein Anteil von persönlicher Wahrnehmung von Verantwortung des Bürgers,
Wenn das so ist, weil diese Leistungen eben nicht vom Himmel fallen, sondern vom Bürger bezahlt werden, glaube ich, ist bei dem eingeforderten Mentalitätswechsel in Rechnung zu stellen, dass es nicht einfach darum gehen kann, dem Bürger jetzt zu sagen: Obwohl wir weiterhin von dir die Steuern für diese und jene Bereiche - es wird ja auch über Steuererhöhungen, zum Beispiel bei der Mehrwertsteuer, nachgedacht - erheben, wollen wir dir, liebe Bürgerin, lieber Bürger, zugleich mitteilen, dass du mehr private Vorsorge treffen musst; du musst damit leben, dass die Kita-Gebühren wachsen, dass die Gebühren für den Nahverkehr steigen und, und, und. - Darüber muss man reden: In welchem Verhältnis steht die Leistung des Bürgers an seinen Staat durch die Steuern, die er entrichtet, zu den Leistungen des Staates, die dieser für den Bürger erbringt?
Nun muss ich sagen, ich habe meine Sorgen damit, dass wir im Parlament nur noch über die Ausgabenseite reden wollen. Ich finde ganz einfach, das ist unfair. Auch die Koalitionsparteien haben durchaus die Pflicht, darüber nachzudenken, welche Verantwortung wir denn als Land in dieser großen Bundesrepublik haben, damit die Aufgaben, deren Lösung die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Staat erwarten, auch finanziert werden. Wer darf denn dazu alles seinen Beitrag leisten? Da reden wir nun schon wieder darüber, dass wir eine Steuerreform durchführen, die mit Entlastungen verbunden ist; mit der Senkung des Spitzensteuersatzes und, und, und. Dabei wissen wir in den Ländern jetzt schon nicht, wie wir die Aufgaben, die wir gesetzlich beschlossen und zu leisten haben, finanzieren sollen, unterstützen aber möglicherweise sofort die vorgezogenen Steuerreformpläne, die nichts anderes als eine Entlastung zum Ziel haben.