Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/545 abstimmen. Er bezieht sich auf die §§ 2, 7 und 15. Die PDS-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt, sodass ich die Schriftführer bitte, die Namenslisten zur Hand zu nehmen.
Wenn Sie nicht aufgerufen sind, bitte ich Sie um Ruhe. Wenn Sie aufgerufen sind, bitte ich um ein klar vernehmliches Votum, damit wir nicht irre gehen. Ich bitte mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Ich gebe das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten 19 Abgeordnete, dagegen 51, fiinf Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Bevor wir zur nächsten Abstimmung kommen, heiße ich die Humboldt-Gymnasiasten aus Potsdam herzlich willkommen.
Ich lasse über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/546 abstimmen, der sich auf § 8 bezieht. Auch hier hat die PDS-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt. Ich vermute, damit wird der Übungseffekt außerordentlich hoch werden. Da wir das schon einmal durch haben, brauche ich mich nicht zu wiederholen. Trotzdem bitte ich um Ruhe und um ein vernehmliches Votum. Die Schriftführer bitte ich um den Namensaufruf und Sie um Ihre Abstimmung.
Ich gebe das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten 24 Abgeordnete, dagegen 52. Da sich niemand der Stimme enthielt, ist das eine mehrheitliche Ablehnung.
Wir kommen zur nächsten Abstimmung. Es geht um den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/547, der sich auf § 15 bezieht. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/548 abstimmen. Er bezieht sich auf § 26. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/471 einschließlich Ergänzungsblatt, wie sie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen gegeben hat. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.
Die Fraktion der PDS beantragt zur Vorbereitung der 3. Lesung eine Überweisung dieses GFG an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wenn ich von dieser Beschlussempfehlung spreche, meine ich das natürlich einschließlich des Ergänzungsblatts. Wer dieser Überweisung zustimmt, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist diese Überweisung beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der PDS in der Drucksache 3/550. Wer ihm folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.
Zehnter Bericht der Ministerin der Finanzen über den Stand des Sondervermögens und seiner Verwertung gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (Berichtszeitraum: I. Halb- jahr 1999)
Da vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, ist dieser Bericht zur Kenntnis genommen. Schönen Dank.
Die Aussprache wird mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion eröffnet. Frau Abgeordnete Wolff, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gleichstellung der Menschen aus den ostdeutschen Bundesländern mit denen der westdeutschen ist Anliegen der PDS, seit die deutsche Wiedervereinigung ernsthaft und mit Aussicht auf ihr Zustandekommen diskutiert wurde. Ein zentraler Punkt war und ist uns dabei insbesondere die Anerkennung von Lebensleistungen, Berufs- und Ausbildun esabschlüssen, Arbeitsjahren, Löhnen und Gehältern. Aus diesem Grunde hat meine Fraktion in diesem Landtag unter anderem die Frage der Gleichstellung ostdeutscher Lehrkräfte mit ihren westdeutschen Kolleginnen und Kollegen bereits mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt.
Wir haben uns nicht davon entmutigen lassen, dass die Mehrheit in diesem Haus unserem Anliegen bisher noch nie direkt gefolgt ist. Denn wenigstens eines haben wir mir unseren Initiativen erreicht: Die Verantwortlichen in diesem Land mussten in einer zentralen Frage der Überwindung der Teilung, Deutschlands zumindest Farbe bekennen. zeigen, was ihre Reden wert sind. So wird es Ihnen heute auch gehen.
Vor einem Vierteljahr haben die Kultusminister der Länder endlich - nach Jahren des Streits darüber - beschlossen, Lehrkräfte aus den ostdeutschen Ländern mit einem Berufsabschluss nach dem Recht der DDR bei einem Wechsel in ein westdeutsches Bundesland vergütungs- und besoldungsrechtlich so zu behandeln, wie die dort in vergleichbaren Tätigkeiten arbeitenden Lehrkräfte, dies - wohlgemerkt - ohne Vorbedingung und ohne eine zusätzliche Qualifikation. Das ist einer der größten Durchbrüche in Sachen Gleichstellung ostdeutscher Lehrkräfte seit dem Greifswalder KMK-Beschluss über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse nach dem Recht der DDR mit denen der alten Bundesländer bei Anerkennung der Nichtvergleichbarkeit der Ausbildungsgänge.
Noch vor reichlich zwei Jahren wurde dies ganz anders gehandhabt, als eine Lehrerin aus einem ostdeutschen Bundesland vom Bundessozialgericht bescheinigt bekam, keinen Anspruch auf vorbedingungslose Gleichbehandlung mit ihren westdeutschen Kolleginnen und Kollegen zu haben. Mit dem genannten Be
schluss der Kultusministerkonferenz ist aber auch wieder die Frage der Gleichbehandlung der hier unterrichtenden Lehrkräfte mit ihren in vergleichbarer Tätigkeit arbeitenden Kolleginnen und Kollegen aus den westdeutschen Bundesländern auf die Tagesordnung gekommen.
Ob es einen direkten Zusammenhang zwischen dem KMK-Beschluss und den jüngsten öffentlichen Äußerungen des Ministerpräsidenten zum Anspruch der Ostdeutschen auf gleiche Arbeits- und Lebensbedingungen sowie auf gleiche Löhne und Gehälter gibt, sei dahingestellt. Tatsache ist, dass diese Forderung eigentlich seit Jahren zutreffend ist und endlich auch politischer initiativen bedarf, die über die öffentlichkeitswirksame Einforderung hinausgehen.
Dies ist ein Anliegen unserer erneuten parlamentarischen Initiative - einmal zur Frage der Änderung von Landesrecht und darüber hinaus zum Anschieben von politischem Handeln zur Änderung von Bundesrecht, um endlich eine Gleichstellung brandenburgischer Lehrkräfte mit einem Abschluss nach dem Recht der DDR mit ihren westdeutschen Kolleginnen und Kolle gien zu erreichen.
Denn die politische Praxis der letzten zehn Jahre war eine andere. Diese politische Praxis hat inzwischen zu einer ernsthaften Gefährdung des Betriebsfriedens an zahlreichen Schulen geführt, hat in zahlreichen Köpfen eine fortdauernde Teilung des Landes verfestigt und ein erfolgreiches Zusammenwachsen von Ost und West verhindert. Da sind beispielsweise neu ausgebildete Lehrkräfte an eine Schule gekommen und wurden %dieselbe Tätigkeit höher eingruppiert und vergütet als ihre Kolleginnen und Kollegen derselben Einrichtung mit zwar längerer Berufserfahrung, aber einem DDR-Abschluss. Mir sind Fälle bekannt geworden, wo davon Absolventen des Vorbereitungsdienstes und ihre ehemaligen Mentoren direkt betroffen gewesen sind. Oder: Da sind Lehrkräfte aus den westdeutschen Bundesländern oder aus EU-Ländern an Schulen gekommen, um vor allem in so genannten Man gelfächern zu unterrichten, und wurden für dieselbe Tätigkeit höher eingruppiert und vergütet als ihre Kolleginnen und Kollegen derselben Einrichtung mit einem DDR-Abschluss - wohlgemerkt: unabhängig davon, ob die betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit DDR-Abschluss sich inzwischen weiterqualifiziert hatten oder nicht.
Dies geschah all die Jahre auf der Grundlage des so genannten Sachzwangs, keine Besserstellung von Lehrkräften mit einer einphasigen Ausbildung gegenüber Lehrkräften mit einer zweiphasigen Ausbildung zulassen zu dürfen und unter Berufung auf eine Interpretation des Einigungsvertrages, die eine Umsetzung, des Greifswalder KMK-Beschlusses auf Ewiekeit ausgeschlossen hätte. Dieser so genannte Sachzwang war aber im Endeffekt hausgemacht und damit politisch motiviert. Das wurde spätestens 1995 mit der Verabschiedung der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, das die Lehrkräftebesoldune regelte, deutlich. Keine einzige der seinerzeit von Gewerkschaften und Fachverbänden vorgetragenen Forderungen nach Beseitigung von Ungleichbehandlung und Diskriminierung wurde umgesetzt. Nicht einmal ein Hinweis des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, der deutlich machte, dass die neuen gesetzlichen Regelungen die brandenbur gischen Lehrkräfte im Falle einer Fusion der Länder Brandenburg und Berlin nicht vor einer Benachteiligungssituation sichern würde, fand Beachtung.
Aber dieser so genannte Sachzwang kam ja offensichtlich angesichts finanzieller Rahmenbedingungen, auf die die Landesregierung ständig nur mit Ausgabenkürzungen reagierte, nicht ungelegen. Daher meine These von seiner politischen Motiviertheit. Ich könnte weitere Vermutungen über politische Motive zur Ungleichbehandlung und Diskriminierung anstellen, so die Absicht der Delegitimierung von DDR-Lehrerausbildung, der beabsichtigten Entwertung von DDR-Biografien, der Abstrafung von unterstellter besonderer Systemnähe für DDRLehrkräfte. Für alle diese Vermutungen gäbe es Belege. Aber dies würde heute hier nicht weiterführen.
Die PDS ist der Auffassung, dass der von mir genannte Beschluss der Kultusministerkonferenz schleunigst dazu benutzt werden sollte, bestehendes und diskriminierendes Landesrecht zu ändern.