Ihre Freude hat keine zwei Monate an gedauert. Ihre Geduld ist jetzt zu Ende, aber wir möchten gern bis zum 31.08. abwarten, bis uns die Landeregierung - ich hin relativ sicher, dass sie die Frist auch einhalten wird - einen Gesetzentwurf vorlegt. Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Richstein. - Ich gebe das Wort an die Landesregierung. Herr Minister Schönhohm, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kaiser-Nicht. Sie werden mir langsam unheimlich. Jetzt bieten Sie uns bereits Hilfe
bei unserer Arbeit an. Gestern haben Sie die. Auflösung des Landtages verlangt; heute bieten Sie Hilfe an. Was machen Sie morgen? - Sie sind so flexibel wie ein Vexierbild.
Zur Sache selbst wurde bereits das Wichtigste gesagt. Ich möchte nur noch einige Punkte herausarbeiten.
In Auswertun g des Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum Stichtag 31. Dezember 2000 ist die Landesregierung mit dem Landtagsbeschluss vom 18. April beauftragt worden, dem Land
tag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Akteneinsichts- und lnformationszu gangsgesetzes bis zum 31. August 2002 vorzulegen. Den Auftrag haben wir bekommen und führen ihn aus.
Der Gesetzentwurf wird vorbereitet. Die Abstimmung zwischen den Ministerien hat begonnen und das Gesetz wird dem Landtag zugeleitet, sodass es in der Sitzung am 4. und 5. September beraten werden kann.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht sowie die kommunalen Spitzenverbände sind ebenfalls um Stellungnahmen gebeten worden. Der Auftrag des Landtages wird damit fristgerecht umgesetzt.
Der Gesetzentwurf der PDS greift diesem vor - was Ihr gutes Recht ist. Ich möchte aber Folgendes zu bedenken geben: In Ihrem Gesetzentwurf werden die vom Landtag beschlossenen Änderungsvorschläge aufgegriffen, nämlich die Einführung einer Bearbeitungsfrist für die aktenführenden Behörden und die. Hinweispflicht auf die Möglichkeiten der Anrufung des Landesbeauftragten im Falle eines Ablehnungsbescheides.
Hinsichtlich der einzuführenden Bearbeitungsfrist steht der PDS-Entwurf nicht im Kontext mit den Verfahrensregelungen des geltenden Gesetzes, die bereits jetzt in Sonderfällen Fristen vorgeben bzw. bis zur Bescheidung eines Antrages insgesamt längere Fristen als einen Monat bedingen werden.
So sind im Rahmen der Ermessensausübung gemäß § 6 Abs. 3 des Akteneinsichtsgesetzes Betroffene zum Schutz ihrer überwiegend privaten Interessen anzuhören. Zudem hängt in bestimmten Fällen die Akteneinsicht von der Zustimmung Dritter ab, für die nach dem bisherigen Willen des Gesetzgebers gemäß § 6 Abs. 5 eine Verweigerungsfiktion von zwei Monaten gilt. Es kann daher letztlich nur darum gehen, die aktenführende Behörde selbst auf die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit zu
Die hier genannten Fälle liegen außerhalb der Einflusssphäre der bearbeitenden Stellen, nämlich bei persönlich Betroffenen oder hei den nicht unter den Geltun gsbereich des AEG fallenden Behörden anderer Bundesländer bzw. bei privatwirtschaftlich handelnden Unternehmen,
Nicht unerwähnt bleiben soll der Fall, dass der Antragsteller zunächst ein überwiegendes Offenbarungsinteresse gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 innerhalb von zwei Wochen geltend machen muss. Genau diese Fälle einer objektiv nicht durch das Handeln der aktenführenden Behörde zu beeinflussenden Verzögerung werden in dem Gesetzentwurf der Landesregierung berücksichtigt.
Es erscheint nicht zweckmäßig, die für die genannten Fälle bereits festgelegten Fristen zu verkürzen oder die Betroffenen und Dritten durch Einbindung in die einmonatige Bearbeitungsfrist unter Druck ZU setzen.
Der Landtag sollte daher sorgfältig abwägen und über Änderungen nicht überstürzt entscheiden. Ich empfehle Ihnen. den Gesetzentwurf der Landesregierung abzuwarten. - Herzlichen Dank.
Ich danke Ihnen. I.Ierr Minister Schönbohm. - Meine Damen und Herren. wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung.
Ich rufe den Antrag der Fraktion der PDS auf Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 3/4443 an den Ausschuss für Inneres zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag folgen möchte. den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen'? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/4443 - zur Abstimmung auf, Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gehen möchte. den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der PDS. - Ein Geschäftsordnungsantrag. Bitte schön, Herr Abgeordneter Vietze.
Herr Präsident. ich bitte uni Verständnis. Nach dem ausgegebenen Zeitplan wäre jetzt Mittagspause. Frau Gerrit Große ist in einer Besuchergruppe: sie wird geholt. Ich bitte einfach um Verständnis. Diese Verfahrensweise ermöglicht es uns. die Kollegin zu holen.
Herr Abgeordneter Vietze. nach dem aus gegebenen Zeitplan wäre jetzt noch keine Mittagspause. lm Übrigen lege ich fest, wann Mittagspause ist.
- Sehr schön. Wir rufen Frau Große, wenn sie endlich erscheint, zu ihrem Redebeitrag auf. - Dann erteile ich jetzt der Fraktion der SPD das Wort. Frau Abgeordnete Siebke, bitte.
Erstens: Ich hätte gern Frau Große vor mir gehört, uni Gelegenheit zu haben, vielleicht ein paar Bemerkungen zu dem zu machen, was sie hier vorgetragen hätte. Das ist mir nun leider nicht gegeben.
Zweitens möchte ich bemerken, dass es natürlich nicht möglich sein wird, innerhalb von fünf Minuten den Inhalt einer Großen Anfrage sachgerecht und umfänglich darzulegen. Sie wissen, dass wir sonst dafür 15 Minuten zur Verfügung haben. Das ist auch angemessen, denn eine Große Anfrage hat doch Gewicht und gibt auf viele Fragen Antwort. auf die man gerne eingehen möchte. Ich werde es also gar nicht erst versuchen. umfassend auf die Antworten auf die Große Anfrage einzugehen, sondern ich werde mir zwei Dinge herausgreifen, zu denen ich gern etwas sagen möchte.
Lassen Sie mich eine weitere Vorbemerkung machen: Mit dein Wortlaut der Großen Anfrage „Probleme der Arbeitsbelastung von Lehrkräften in Brandenburg" versucht die Fraktion der PDS, der Zuweisung der Lehrkräfte des Landes Brandenburg in eine, wie die Kollegen der PDS-Fraktion es ausdrücken„,Opferund Täterrolle- vorzubeugen. Als Be gründun g für ihren Verdacht führen sie die aktuelle Diskussion um PISA an.
Meine Damen und Herren. an dieser Stelle möchte ich der Begründung dieser Anfrage vehement widersprechen. Wer die Diskussion unter den politisch Verantwortlichen des Landes, wer die Diskussion im Bildungsausschuss genau und intensiv verfol gt hat, der kommt nicht umhin festzustellen, dass die Diskussion gerade im Hinblick auf die Lehrkräfte unseres Landes von einer sehr großen Ernsthaftigkeit und Sachlichkeit geprägt war. Davon zeugt nicht zuletzt die Anhörung zur Arbeitszeitbelastung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Ich warne in diesem Zusammenhang vor der Terminologie „Opfer und Täter-, die als populistisches Mittel wirkungsvoll, aber der Thematik nicht angemessen ist.
Richtig und wichtig ist es aber, die Thematik der Lehrerarheitszeitbelastung auch im Kontext der PISA-Studie zu diskutieren, die, wie richtig festgestellt wurde, auch einen nicht geringen Einfluss auf die Qualität von Schule und Bildung hat. Dass die Motivation unserer 27 000 Lehrerinnen und Lehrer unter anderem von guten Rahmenbedingungen in der Schule abhängig ist, wissen wir nicht erst seit der Veröffentlichung der PISA-Studie, obwohl sie uns diese Problematik in ihrer ganzen Breite noch einmal vor Augen geführt hat.
Das Brandenburger Teilzeitmodell war hei seiner Einführungdas sage ich auch heute noch - der einzig gangbare Weg, uni eine große Anzahl unserer Pädagogen im Schuldienst zu behalten und sie so vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Allerdings haben wir die physischen Belastungen, die für Lehrkräfte gerade im Primarbereich aus geringem Beschäftigungsumfang entstehen, nicht voraussehen können. Vor allem aber brachte das Teilzeitmodell eine Vielzahl von unterschiedlichen Einstufungen mit sich. Diese führten zu einem zum Teil sehr offenen Konkurrenzkampf unserer Lehrer. der einzelnen Schulformen und der Stufen innerhalb einer Schule, was natürlich der pädagogischen Situation an unseren Schulen nicht dienlich war.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen: Die Situation ist so - das wurde in der Anhörung deutlich -, dass
sich zum einen Lehrer, die in Vollzeit unterrichten, aufgrund der hohen Stundenzahl, die sie zum Beispiel an Gymnasien und überhaupt in der Sekundarstufe 1 unterrichten müssen, zum Teil zu Recht sehr belastet fühlen, dass sich aber auf der anderen Seite die Lehrer, die in Teilzeit arbeiten, also wenige Stunden haben, genauso belastet fühlen - einfach aus der Situation heraus, dass sie nicht voll arbeiten können, obwohl sie es wollen.
Ich denke - das ist mein letzter Satz -, in diesem Zusammenhang müssen wir dafür Sorge tragen. dass das Personalentwicklungskonzept. das hier schon öfter zur Debatte stand, nun wirklich kommt und dass wir es schaffen, Lehrer mit ordentlichen Stunden zu versorgen, sodass sie wieder motiviert werden, in der Schule das zu leisten. was sie leisten wollen und auch leisten können, und wir, wenn es später noch einmal Vergleichsstudien gibt. nicht wieder Lehr geld zu zahlen haben. - Danke.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Siebke, - Ich gehe das Wort an die Fraktion der PDS. Frau Abgeordnete Große.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Ankündigung von verschiedenen MBJS-Vermetem, dass wir mit der Anfrage nicht die Antworten bekämen. die wir erwarteten, ließ uns schon Schlimmes befürchten. Aber wir können dein MBJS bestätigen. dass es alle unsere Erwartungen übertroffen hat. Immerhin ist es gelungen, 57 Fragen auf nur 15 Seiten zu beantworten. Nun liegt manchmal in der Kürze die Würze. aber in diesem Fall zeugt das einfach von kolossaler Oberflächlichkeit. Die absolute Spitze sind sechs Sätze für neun Fragen. Das ist schon ein Kunststück.
Der Einfachheit halber wurden dann auch noch eine Verwaltungsvorschrift und eine Verordnung als Anlagen beigefügt. Dazu müssen wir schon sagen: Dieser Art Nachhilfeunterricht hätten wir nicht bedurft.