Die Staatsverschuldung zu beherrschen ist das Gebot der Stunde, beim Bund, bei den Ländern und bei den Kommunen. In der heutigen Aktuellen Stunde haben wir diese Dinge bereits ausführlich erörtert.
Der Landesrechnungshof kommt parallel dazu zu Feststellungen. die wir heute früh auch getroffen haben. Ich möchte Ihnen dennoch die Positionen des Landesrechnungshofes darlegen.
Der Schuldenstand des Landes Brandenburg entwickelte sich am Ende des Jahreshaushaltes I999 auf rund 25 Milliarden DM. Daraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner von 9 662 DM. Im Vergleich dazu lag die Pro-Kopf-Verschuldung in den anderen neuen Bundesländern bei rund 7 247 DM und in den alten Ländern bei 7 779 DM. Also absolute Spitze in Brandenburg!
Mit dem Zurückfahren der Neuverschuldung hat das Land erste wichtige Schritte zur Sicherung seiner Finanzen getan. Zu überschwänglicher Euphorie besteht jedoch kein Anlass. So ist ein ebenso strikter wie klarer und verlässlicher Konsolidierungskurs auf allen Ebenen weiter erforderlich, um die zu erwartenden finanziellen Einschnitte durch die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern ab dem Jahr 2005 abzufangen und den politischen Handlungsspielraum wieder herzustellen und zu erweitern. Darüber. meine Damen und Herren, besteht hier im Hause auch vollständige Übereinstimmung.
Neben den strukturellen Maßnahmen sind eine weitere strikte Ausgabcndisziplin auf der einen Seite des Haushalts wie auch eine Verbesserung der Einnahmen auf der anderen Seite des Haushalts unabdingbar. Die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit muss gekennzeichnet sein durch die Einhaltung des geltenden Haushaltsrechts und die Ordnungsmäßigkeit im Haushaltsvollzug. Auch auf diesem Wege sind Gelder bewusst und verantwortlich einzusparen. Das ist noch nicht in allen Fällen erfolgt. Das haben die Prüfungen des Landesrechnungshofes ergeben.
So hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass in der Haushaltsführung der vergangenen Jahre nicht alle Finanzierungsvorgänge lückenlos und inhaltlich nachvollziehbar waren. So genehmigten die Ressorts in den Jahren 1996 bis 1999 ohne die
erforderlichen Einwilligun gen des Ministeriums der Finanzen Mehrausgaben in Höhe von mindestens 55 Millionen DM. Obwohl der Landesrechnungshof diesen Verstoß gegen das Haushaltsrecht wiederholt in seine Jahresberichte aufnahm, traten keine wesentlichen Änderungen ein. Wir als Ausschuss für Haushaltskontrolle werden vermehrt unseren Blick auf diese Situation richten und wir fordern jetzt schon die Landesregierung auf. in dieser Hinsicht zukünftig mehr Disziplin zu üben.
Mit den Haushaltsgesetzen bzw. während der Haushaltsdurchführung verhängte das Ministerium der Finanzen Sperren oder ordnete globale Minderausgaben an. Aus den dem Landesrechnungshof vorgelegten Unterlagen war jedoch nicht zu erkennen, ob und wie die haushaltswirtschaftlichen Sparmaßnahmen tatsächlich erwirtschaftet wurden. Ferner erwiesen sich die Kontrollen der bewirtschaftenden Stellen des Ministeriums der Finanzen im Haushaltsvollzug als unzureichend, was dazu führte, dass festgelegte Einsparungen in Höhe von 15 Millionen DM nicht erbracht wurden.
In seinen Beiträgen zur Haushaltsrechnung weist der Landesrechnungshof nach, dass die Ressorts die haushaltsrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen und zur Rechnungslegung im Besonderen noch nicht mit der gebotenen Sorgfalt beachten. Die Belege als begründende Unterlagen für Zahlungsvorgänge wiesen zum Teil erhebliche Mängel auf. So fehlten Unterschriften oder diese wurden von nicht berechtigten Personen geleistet. Teilweise waren die Belege nicht einmal entwertet worden.
Das automatisierte Verfahren zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ist ein vielseitig nutzbares Mittel zur Bearbeitung von Finanzierungsvorgängen. Die richtige Anwendung hilft Mängel und Lücken in der Haushaltsführung zu schließen. Leider fehlen den Bediensteten der Landesverwaltung oftmals die notwendigen Kenntnisse im Haushaltsrecht und bei der Anwendung des automatisierten Verfahrens.
Ohne auf die näheren Einzelheiten einzugehen, möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es die Steuern der Bürger sind, mit denen die Staatsausgaben finanziert werden, und dass die im Jahresbericht genannten Beispiele umso ärgerlicher sind, als in vielen Bereichen der Verwaltung und des öffentlichen Handelns der finanzielle Rahmen immer enger wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu einem weiteren Schwerpunkt kommen. Er beschäftigt sich mit der Frage nach den Zielen und den Erfolgen staatlicher Förderprogramme. Der Landesrechnungshof hat bereits in den Vorjahren damit begonnen, Förderprogramme einer Gesannbetrachtung zu unterziehen, insbesondere im Hinblick auf das Erreichen der Förderziele und ihre Wirkungen. Der Haushaltskontrollausschuss hat nun in einem speziellen Fall die Landesregierung beauftragt, entsprechend über die Erfolgswirksamkeit Bericht zu erstatten. In diesem Fall handelt es sich um das Wirtschaftsministerium. Herr Minister, Sie können davon ausgehen. dass wir diese Angelegenheit weiter im Auge behalten werden.
Der Landesrechnungshof weist anhand von Einzelbeispielen darauf hin, dass Subventionen zum einen nicht immer notwendig waren und zum anderen ihren Zweck verfehlten. Der Ausschuss hat sich intensiv auch mit dieser Problematik befasst und ist während seiner Beratungen immer wieder auf den Kern des
Problems zurückgekommen. nämlich die Vielzahl und die Effektivität der Förderprogramme der Landesregierung kritisch zu hinterfragen.
Lassen Sie mich bitte etwas zur Verwaltungsreform sagen! Seit längerer Zeit findet in der brandenburgischen Verwaltung. zentral begleitet durch den Ausschuss für Verwaltungsoptimierung, eine Untersuchung statt. die dem Ziel dient, schlanke und effiziente Verwaltungsstrukturen zu schaffen und einen aufgabenkritischen Stellenabbau zu vollziehen.
Auch der Landesrechnungshof hatte bereits in den letzten Jahren kontinuierlich die Aufbauorganisation und den Personalhaushalt der Landesverwaltung unter die Lupe genommen und dabei mit seinen Erkenntnissen und Vorschlägen dem Landtag und der Landesregierung Straffungspotenziale aufgezeigt. Hier liegt es nahe. zu gegebener Zeit in einer Zwischenbilanz den Reformprozess zu analysieren und die weiteren Schritte auf das Wesentliche und auch Machbare zu konzentrieren, um zu vermeiden, dass die Modernisierung der Verwaltung stecken bleibt.
Zum Schluss möchte ich noch Folgendes in eigener Sache anmerken: Zu Beginn des Entlastungsverfahrens hatte der Ausschuss für Haushaltskontrolle einen Zeitplan verabschiedet, der allen Beteiligten die Möglichkeit bot, sich zu den entsprechenden Beratungsterminen vorzubereiten. Da dieser Zeitplan von Teilen der Landesregierung nicht beachtet wurde, sah sich der Ausschuss für Haushaltskontrolle gezwungen, von seinen ursprünglichen Zeitvorstellungen abzurücken. Damit kann das Verfahren zur Entlastung der Landesregierung erst heute im Plenum zu Ende geführt werden. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle fordert daher die Landesregierung auf, künftig dafür Sorge zu tragen, dass die Ressorts bei den Beratungen im Ausschuss regelmäßig durch ihre Minister oder Staatssekretäre, die verhindert sind, vertreten werden, damit der Ausschuss seine Arbeit effizient durchführen kann und bei seiner Arbeit nicht behindert wird.
Zu guter Letzt möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für ihre geleistete Arbeit recht herzlich danken.
(Vereinzelt Beifall bei der SPD} Die Mitglieder des Ausschusses waren sich über die Beschlüsse, die wir gefasst haben, parteiübergreifend einig. Der gesamte Aus- schuss fordert die Landesregierung auf, die festgestellten Sach- verhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und dafür gesetzte Termine zu beachten und dem nachzukommen. Ich bitte um Zustimmung zu den vorliegenden Beschlussemp- fehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
ehe 3/2259 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge seine Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Beschlussempfehlung so beschlossen.
Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/2260. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Beschlussempfehlung so beschlossen.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/2261. Wer dieser folgt. möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so beschlossen.
Wir kommen schließlich zur Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/2262. Wer dieser folgt. möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Beschlussempfehlung so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, ist der ursprüngliche Antrag meiner Fraktion im zuständigen Fachausschuss behandelt und mit erheblichen Veränderungen angenommen worden. Meine Fraktion hat wegen der deutlichen Abschwächung des Anliegens der Beschlussempfehlung nicht zugestimmt, sondern sich der Stimme enthalten.
Wesentliche Punkte unseres Antrages stellen wir in Form eines Änderungsantrages zur Beschlussempfehlung heute erneut zur Abstimmung. Konkret sind das erstens der Erhalt eines flächendeckenden Netzes des Kursangebotes. weil wir meinen: Im Grundsatz sollte für jede und jeden Betroffenen die Chance bestehen, einen solchen Kurs wahrzunehmen. Mit der jetzigen Ausdünnung sehen wir dies gefährdet. Es geht ja nicht mehr um einen Modellversuch, mit dem man punktuell erste Erfahrungen sammeln will, sondern uni ein Angebot, das seit geraumer Zeit besteht und sich im Wesentlichen auch bewährt hat.
mem die gewährte Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 DM erhalten bleibt. Es geht hier um nicht mehr als darum, die Motivation für eine Teilnahme am Kurssystem zu erhalten. Wenn die Mehraufwendungen für Fahrt- und andere Kosten nicht wenigstens ausgeglichen werden. dürfte die Motivation zwangsläufig zurückgehen. Die jetzige Richtlinie geht von einem Beitrag zu den Kosten aus. Es wird also von vornherein unterstellt, dass die Teilnehmer zumindest einen Teil der Aufwendungen selbst übernehmen müssen.
Ich glaube. in der gesamten Debatte hat niemand, auch nicht aus den Reihen der Landesregierung oder der Koalition. bestritten, jedenfalls nicht öffentlich. dass die Finanzkürzungen beim Kurssystem Einschnitte für Kursteilnehmer und Träger bedeuten. Die Rahmenbedingungen verschlechtern sich. Die Zahl der Förderfülle wird zurückgehen, die Standorte werden reduziert, Teilnehmer und Träger müssen mit weniger Geld auskommen.
Das Argument der Koalition war letztlich: Die Kürzungen fallen weniger drastisch aus als in anderen Bereichen, Standorte würden dort wegfallen, wo die Arbeitsmarktsituation nicht ganz so negativ ist, nämlich im berlinnahen Raum, und der Beitrag zu den Fahrtkosten würde differenziert, sodass Kursteilnehmer mit längeren Wegen etwas besser gestellt werden als am Kursstandort Wohnende. - Reduziert wird aber überall.
Meine Damen und Herren. es ist kein besonders überzeugendes Argument - schon gar nicht gegenüber Langzeitarbeitslosen -, wenn man lediglich vorbringen kann: Bei euch sparen wir weniger als bei anderen. Deswegen haben wir auf unserem Vorschlag beharrt, zunächst das Programm zu evaluieren und im Ergebnis darüber zu entscheiden, wie man die Förderung umstellen könnte, weil sie möglicherweise nicht die erhoffte Wirkung erreicht. und nicht deshalb, weil wieder einmal eine Sparvorgabe umgesetzt werden muss.
Nach dem Text der Beschlussempfehlung wird jetzt - das ist sozusagen das positive Ergebnis - die Landesregierung aufgefordert, im 11. Quartal dieses Jahres über qualitätssichernde Maßnahmen im Hinblick auf arbeitsrnarkt- und sozialpolitische Effekte zu berichten. /eh kann nur hoffen, dass die Landesregierung dann auch bereit ist, die Diskussion ergebnisoffen zu führen. Der jetzige Weg, erst einmal ein Drittel der Mittel zu streichen und dann zu sehen. was man damit noch finanzieren könnte, ist aus unserer Sicht der falsche. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Birkholz, die wichtigste Botschaft ist trotz des Beitrags zur Haushaltskonsolidierung die, dass das Kurssystem hier in Brandenburg bleibt. Sie haben ja die Information - wir haben uns schon des Öfteren ausgetauscht -, dass in Mecklenburg-Vorpommern der PDSArbeitsminister das Kurssystem ganz gestrichen hat. Er wird
dafür seine Gründe haben, aber wir haben eben für die notwendigen Kürzungen auch unsere Gründe. Ich will das gar nicht kritisieren.
Sie haben es erwähnt. ich will es noch einmal sagen: Trotz des Beitrags. den wir zur Haushaltskonsolidierung in einer Höhe von einem Drittel der Mittel leisten können. beträgt die Absenkung der Teilnehmerzahl nur 16 % - also von 6 500 auf 5 400. Die Orte liegen schwerpunktmäßig in der Randregion. dort, wo wirklich Not am Mann ist.
Wir haben heute früh darüber gesprochen, dass es notwendig ist. die Finanzen im Land zu konsolidieren. Ihre Fraktion hat ja im Prinzip zugestimmt. Wir sehen leider keine Möglichkeit, diesen Bereich auszusparen. Ich denke, es ist gelungen, ihn so weit einzubeziehen, dass es verträglich ist.
Dazu kommt noch. dass im neuen Landesprogramm Qualifizierung und Arbeit neue Programmpunkte aufgenommen worden sind, die genau die Problemgruppen betreffen, die von Langzeitarbeitslosigkeit besonders betroffen sind. Das heißt. wir haben an anderer Stelle neue Förderprogramme, die der Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit dienen, denn das Kurssystem selbst hat ja nicht dazu geführt, dass in Brandenburg die Langzeitarbeitslosigkeit hinreichend eingedämmt werden konnte, so wichtig es auch ist und weiterhin bleibt.
Ich habe mich am vori gen Wochenende in Brandenburg an der Havel bei dem dortigen Träger "Tertia" erkundigt. Sie haben mir im Grunde genommen bestätigt, dass es geht. Sie haben nur einige Anmerkungen gemacht, unter anderem die, dass man die Splittung der Aufwandsentschädigung, die jetzt gezahlt wird, nicht zwischen 40 und 70 DM vornehmen müsse, sondern zwischen 0 und 100 DM. Die Besonderheit einer Stadt kann zum Beispiel die Erreichbarkeit zu Fuß sein. Da frage ich natürlich, wo dabei Aufwand entsteht. Es gibt andere Teilnehmer. die aus dem Umland kommen und für die 70 DM nicht reichen, Aber im Durchschnitt - so wurde gesagt - decken die zur Verfügung gestellten Mittel die vorhandenen Aufwandskosten. Eine Monatskarte kostet 55 DM.
Sie wissen ja auch, dass im Landesrechnungshofbericht eine Kritik enthalten war, weswegen von unserer Seite eine Handlungspflicht bestand.
Wichtig ist sicher, dass diese Berichterstattung. die wir im Landtag für das gesamte Landesprogramm beschlossen haben, auch wirklich stattfindet. und zwar in der von Ihnen geforderten Weise. Es ist sicherlich an uns, darauf zu achten, dass die Berichterstattung so geschieht, dass wir bei der Optimierung der verschiedenen Teile des Landesprogramms, unter anderem bei dem gerade zu behandelnden, mit entscheiden können.