Protocol of the Session on January 24, 2001

Damit sind wir beim Kern. Angestrebt wird eine Reform staatlicher oder quasi staatlicher öffentlicher sozialer Sicherungssysteme mit der Präferenz von mehr Eigenvorsorge. Es kann jedoch nicht angehen, dass ganze Bevölkerungsteile aufgrund des mangelnden Datenschutzes von dieser Eigenvorsorge ausgeschlossen bleiben, weil den privaten Versicherern das Risiko zu hoch ist, Das hat zur Folge, dass sie in Zukunft ausschließlich auf die schlanker werdende staatliche Basisversorgung angewiesen sind. So beseitigen wir letztlich die Sozialstaatlichkeit und kommen tatsächlich zu amerikanischen Verhältnissen. Wer das will, möge es unseren Bürgern bitte klar und deutlich sagen.

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede!

Ich bin beim letzten Satz. - Die Fraktion der DVU wird diesen Weg nicht mitgehen. Der Sozialstaat und die soziale Marktwirtschaft waren in den letzten 50 Jahren und sind auch heute die Kernvoraussetzung für den inneren Frieden in unserem Land. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Dr. Kallenbach, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Informationelle Selbstbestimmung, der verantwortungsvolle Umgang mit persönlichen Daten anderer und die Möglichkeit für jedermann. amtliche Unterlagen einzusehen, sind wesentliche Elemente unserer Demokratie. Sie sind es deshalb. weil in keiner anderen Staatsform die Nähe zwischen Regierenden und Regierten so groß, ja so systemimmanent ist. Sie sind es deshalb, weil wir aus unserer eigenen politischen Erfahrung nur zu genau wissen, welchen Schaden schrankenlose Informationsgewinnung und -weiterleitung anrichten kann.

Diese Rechte haben in unserem Land Verfassungsrang und genießen zudem die besondere Aufmerksamkeit des Landes

beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. dessen jährlicher Tätigkeitsbericht nun vorliegt. Wie jedes Jahr ist der Bericht von voluminösem Umfang, reich an Informationen und Detailauskünften. Mit großem Aufwand haben Sie, Herr Dr. Dix. und Ihre Mitarbeiter die Landesverwaltung durchforstet und immer dort kritisch den Zeigefinger erhoben, wo Probleme mit Datenschutzbestimmungen auftraten.

Wir haben uns mit dem Bericht und der Stellungnahme der Landesregierung in zwei Sitzungen des Innenausschusses kritisch und detailliert beschäftigt. Trotz des umfangreichen Berichtes gab es glücklicherweise keine grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken. Dabei wurden einer Vorlage des Landesbeauftragten folgend Punkte diskutiert, bei denen Klärungsbedarf bestand. Einvernehmen wurde im Ausschuss darüber erzielt, die Landesregierung aufzufordern, dass rechtswidrig erhobene Verbindungsdaten in Telekommunikationsanlagen grundsätzlich nicht für Personalentscheidungen verwendet werden dürfen.

Der PDS-Antrag, die Landesregierung aufzufordern. das Trennungsgebot von Polizei und Verfassungsschutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten zu beachten. lehnte die Ausschussmehrheit ab, weil keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass dieses Trennungsgebot dauerhaft und systematisch unterlaufen wird.

Meine Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich zum Ausdruck bringen, was mich heim Lesen des Berichtes sehr gefreut hat. Das Brandenburger Akteneinsichts- und Informationszugang,sgesetz scheint ein Exportartikel zu werden, Womit wir vor zwei Jahren im Sinne von mehr Verwaltungstransparenz Neuland betreten haben. macht Schule. Mit Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein haben nun drei Bundesländer den Grundsatz des allgemeinen Informationszugangs zu Unterlagen der öffentlichen Verwaltung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ich kann die Bürgerinnen und Bürger von Brandenburg nur ermutigen, davon Gebrauch zu machen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Danke sehr. - Das Wort geht an die Landesregierung. Herr Minister Schönbarn. bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht - ich werde die Abkürzung LDA benutzen - für den Bericht und für die Art und Weise, wie wir unterschiedliche Auffassungen hierüber gemeinsam im Innenausschuss erörtern konnten und im Ergebnis doch zu gemeinsamen Auffassungen gekommen sind. Auf einen Ausnahmepunkt werde ich gleich noch einmal eingehen.

Ich möchte als Vorbemerkung sagen, dass die Landesregierung dem Datenschutz und der Arbeit des LDA große Bedeutung beimisst, auch dann, wenn wir nicht einer Meinung sind. Auch dies ist ein Bestandteil unserer Auseinandersetzungen. Ent

scheidend ist aber, dass der Beauftragte im Berichtszeitraum keine groben Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen feststellen konnte. Dieses zeigt deutlich, dass die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung sensibler mit den personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger umgehen.

Aber es sind natürlich weiterhin Fehlerquellen vorhanden und es werden auch weiterhin Fehler eemacht. auf die der LDA zu Recht hingewiesen hat. So rügte er zum Beispiel die unzulässige Speicherung bzw. Nutzung von Telefondaten durch ein Finanzamt, die den Verlust des Arbeitsplatzes der Betroffenen nach sich zog. In den Beratungen des Innenausschusses wurde dieser Vorgang erneut überprüft. Es musste festgestellt werden, dass der LDA diesen Fall zu Recht gerügt hatte, weil die Verwendung der Telefondaten nicht zulässig war.

Thema des Innenausschusses war auch die Abgrenzung zwischen Polizei und Verfassungsschutz. Strittig war die Übergabe personenbezogener Daten vom Verfassungsschutz an die Polizei. Hierzu haben wir der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet, diesen Sachverhalt erörtert und ihn als unstrittig eingeschätzt. Über diese Fragestellung hatten wir uns weder in der PKK noch im Innenausschuss mit dem LDA einigen können, der weiterhin an seiner Auffassung festhielt, dass hier ein Verstoß vorlag. Wir haben daraufhin im Ministerium des Innern eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich noch einmal mit dieser Problematik auseinander setzt. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der LDA wird zu gegebener Zeit beteiligt. Ich sage das, uni deutlich zu machen. dass wir die Hinweise des LDA emst nehmen und versuchen, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.

Meine Damen und Herren, es wird natürlich immer wieder zu Spannungen kommen. Aber entscheidend ist, dass ich als verantwortlicher Innenminister das Gesamtinteresse und Gemeinwohl abzuwägen habe und dann entscheiden muss. Der Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Entscheidungen und dieses Abwägungsprozesses.

Weiterhin hat die Landesregierung dem Landtag zusammen mit der Stellungnahme einen Bericht über die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz vorzulegen, die im Innenministerium angesiedelt ist. Schwerpunkt der Tätigkeit der Aufsichtsbehörde ist die Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen von Bürgern sowie die Kontrolle der privaten Unternehmen hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Die Frage wird im Innenausschuss im Einzelnen erörtert. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich bedanke mich auch. - Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, der die Drucksachennummer 3/2237 trägt, folgt. möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies so beschlossen.

lch schließe den Tagesordnungspunkt 9.

Ich begrüße Jugendliche des Humanistischen Verbandes Potsdam. die sich auf die Jugendweihe vorbereiten und heute unsere Gäste sind. Herzlichen willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Rechnungen des Präsidenten des Landtages, der Landesregierung, des Landesrechnungshofes und des Präsidenten des Verfassungsgerichtes für das Rechnungsjahr 1998

Rechnung des Präsidenten des Landtages (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 3/2259

in Verbindun g damit:

Haushaltsrechnung des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 1998

Unterrichtung durch die Landesregierung

Drucksache 3/360

Jahresbericht 21100 des Landesrechnungshofes Brandenburg

Drucksache 3/1408

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Für Haushaltskontrolle

Drucksache 3/2260

Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 1998 (gemäß fi 101 der Landeshaushaltsordnung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 3/2261

Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 1998 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 3/2262

Es wurde zwar vereinbart, auf eine Debatte zu verzichten, aber die Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltskontrolle möchte den Bericht mündlich erläutern. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur heutigen Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und die Berichte des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Haushaltsrechnung 1998 und zum Jahresbericht 2000 des Landesrechnungshofes vor. Der Jahresbericht 2000 des Landesrechnungshofes befasst sich neben der Haushaltsrechnung für das Jahr 1998 auch mit der haushaltswirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Landes und der Kommunalfinanzen.

Die Staatsverschuldung zu beherrschen ist das Gebot der Stunde, beim Bund, bei den Ländern und bei den Kommunen. In der heutigen Aktuellen Stunde haben wir diese Dinge bereits ausführlich erörtert.