Protocol of the Session on January 24, 2001

Ausländerfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft nehmen in unserem Land in erschreckender Weise zu. Sie richten sich zum Teil auch gegen die rechtsstaatliche Verfassung. Um dem zu begegnen, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten der Polizei. der Strafverfolgungsbehörden wie auch des Verfassungsschutzes. ausgeschöpft werden. Aber selbst die Feinde des Rechtsstaates dürfen nur mit den Mitteln des Rechtsstaates, das heißt, auch unter strikter Beachtung der zugelassenen Wege der Datenerhebung und -nutzung, bekämpft werden. Erst wenn diese Mittel nicht ausreichen, wofür ich bisher keine Anhaltspunkte sehe, sollte über mögliche Änderungen nachgedacht werden.

Das Internet wird zu einem immer wichti geren Medium. Es fördert die Zugänglichkeit von Informationen und den internationalen Austausch von Ideen. Ich begrüße deshalb die Initiative der Landesregierung. möglichst bald alle Schulen mit InternetAnschlüssen auszustatten. Ebenso wichtig ist es aber, den Schülern wie auch den Lehrern eine entsprechende Medienkompetenz zu vermitteln. damit die Chancen des weltweiten Netzes genutzt werden können. ohne die Risiken auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu unterschätzen. Es bedarf hier einer nachhaltigen Anstrengung aller beteiligten Stellen. um das Bewusstsein für die Möglichkeiten des Selbstschutzes im Netz zu wecken. Ohne dieses Bewusstsein wird die Nutzung der neuen Medien stets von einem gravierenden Vertrauensverlust bedroht sein.

Akteneinsicht dient der Herstellung von Transparenz in der öffentlichen Verwaltung. Dass die Verwaltung transparenter werden muss, zeigen zwei aktuelle Beispiele.

Der BSE-Skandal führt gegenwärti g, zu verstärkten Forderungen nach mehr Transparenz bei der Nahrungsmittelherstellung. Das betrifft auch die Tätigkeit der Behörden, die die gesundheitlichen Belange des Verbraucherschutzes zu überwachen haben. Bereits vor 20 Jahren konnten britische Journalisten in den USA die Ergebnisse der Kontrollen amerikanischer Behörden in britischen Betrieben einsehen. deren Erzeugnisse in die USA exportiert werden sollten. Da die britischen Behörden keine Akteneinsicht gewähren mussten, waren solche Ergebnisse zuvor nie publik geworden. Das Beispiel zeigt, dass es auch bald international keine Inseln der Intransparenz mehr geben wird. Brandenburg, dessen Produkte über die Landesgrenzen hinweg verkauft werden, ist erfreulicherweise schon seit fast drei Jahren keine solche insel mehr. Möglicherweise stärkt das auch das Vertrauen der Verbraucher in die brandenburgischen Produkte. Transparenz könnte so zum Standortvorteil werden.

Die Zunahme der Korruptionskriminalität hat dazugeführt dass zu Beginn dieses Jahres eine eigene Schwerpunktstaatsanwalt

schaff in Brandenburg dafür gebildet worden ist. Die Stadt Cottbus erwägt dic Berufung eines Antikorruptionsbeauftragten. Größtmögliche Transparenz in der Verwaltung kann den Kampf gegen die Korruption unterstützen. Eine Behörde. die sich darauf einstellt, dass ihre Akten und Dateien jederzeit von interessierten Bürgern eingesehen werden können, ist zwar nicht völlig gegen Korruption gefeit. aber sie erschwert Bestechungsversuche damit zusätzlich.

Als unabhängige Kontrollinstanz hat der Landesbeauftragte Verstöße gegen den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht festzustellen und gegebenenfalls zu beanstanden. Diese Aufgabe wird er auch weiterhin verantwortungsbewusst wahrnehmen. Das kann bedeuten, dass der Landesbeauftragte festgestellte Mängel öffentlich macht.

Ich verstehe meine Aufgabe darüber hinaus auch in der Weise. dass ich der Verwaltung im Rahmen des Möglichen konstruktive Empfehlungen zu geben habe, wie sie ihre legitimen Ziele in gesetzeskonformer Weise erreichen kann. Die Verwaltung ist gut beraten. diesen Empfehlungen zu folgen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner Beifall)

Ich danke Ihnen. Herr Dr. Dix, und erteile jetzt das Wort der Fraktion der PDS. Bitte. Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag befasst sich im Januar 2001 mit dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 1999. Der Bericht ist am 8. März 2000 ausgereicht worden. Die Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Bericht haben wir am 20. Juli 2000 erhalten. An dieser Zeitfolge wird ein Problem deutlich: es ist im Innenausschuss wiederholt thematisiert worden: Es geht um eine möglichst zeitnahe Behandlung des Datenschutzberichtes, uni möglichst schnell auf die zahlreichen Probleme reagieren zu können, die auf dem sensiblen Gebiet des Datenschutzes aufgezeigt werden.

Mir ist bekannt, dass in der Vergangenheit schon längere Zeiträume zwischen der Vorlage des Tätigkeitsberichtes und seiner Behandlung im Landtag lagen: aber ich meine, dass es hier noch Reserven gibt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Bericht im Folgejahr behandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist eine zügige Arbeit der Landesregierung. aber natürlich auch des Ausschusses für Inneres. Dazu kann nicht zuletzt eine synoptische Darstellung des Tätigkeitsberichtes und der dazu abgegebenen Stellungnahme der Landesregierung beitragen.

Es ist erfreulich, dass diese Empfehlung, die in der Vergangenheit schon wiederholt geäußert worden ist, im Innenausschuss mehrheitsfähig war und sicher auch die Zustimmung des Landtages findet. Das gilt auch für die Aufforderung an die Landesregierung, Vorkehrungen zu treffen. die sicherstellen, dass rechtswidrig erhobene Verbindungsdaten in Telekommunikationsanlagen grundsätzlich nicht für Personalentscheidungen

1758 1.andtag Brand2nbiirg - 'A aldperuxic - Plenarprotokoll. 3729 - 24. Januar 2001

verwendet werden dürfen. Ausgangspunkt dafür war ein konkreter Fall in einem Finanzamt.

Vieles im Umgang mit dem Datenschutzbeauftragten ist schon Routine. Aber gerade auf diesem Feld ist es notwendig, einen offenen und kritischen Blick für Entwicklungen zu haben, die sich mit den neuen Telekommunikationstechniken in geradezu atemberaubendem Tempo vollziehen.

Die PDS-Fraktion hält es für dringend geboten, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht den Rücken zu stärken. dass er seinen Aufgaben, unter anderem seiner Kontrollfunktion, weiter so konsequent und qualifiziert nachkommt, wie das bisher der Fall war, auch wenn es im Einzelfall wehtut. Damit wird letztlich ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im täglichen Leben den hohen Stellenwert hat, der ihm in der Landesverfassung eingeräumt wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht. - Ich erteile das Wort der Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Frank Werner.

Herr Präsident! Verehrte Kolle ginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst dem Datenschutzbeauftragten, Herrn Dr. Dix, für die sicherlich mit viel Fleiß und Engagement erstellte und sehr umfangreiche Arbeit danken. Ich bitte Sie, Herr Dix. diesen Dank auch Ihren Mitarbeitern zu übermitteln.

Einen solch umfangreichen Bericht in fünf Minuten abzuhandeln ist sicherlich schwierig. Deshalb lassen Sie mich nur auf einige wenige Aspekte eingehen. Ich glaube, es lässt sich positiv feststellen, dass die Zusammenarbeit des Landesbeauftragten mit der Landesregierung im Berichtszeitraum besser geworden ist. Zwar gibt es hier und dort einige kleine Abstimmungsprobleme oder Mängel - darauf komme ich noch zu sprechen -, aber insgesamt ist festzustellen - und ich beziehe mich wiederum nur auf den Berichtszeitraum -. dass die einstigen großen Probleme inzwischen abgestellt sind.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht stellt an vielen Stellen seines Berichtes fest, dass das Internet neben einer Vielzahl von Möglichkeiten und Vorteilen auch eine große Herausforderung für den Datenschutz darstellt; denn die fortschreitende Ausweitung und Akzeptanz dieses Mediums hängt auch wesentlich von der Sicherheit und Verlässlichkeit des Datentransfers ab. Wir werden deshalb mit Interesse das Vorhaben der Bundesregierung, zur Unterstützung des Datenschutzes bezüglich des Mediums Internet in den kommenden fünf Jahren die Investitionen zu erhöhen, verfolgen.

Ebenso begrüßen wir den Entschluss der 57. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom März 1999 zur Bestimmung der Transparenz von Soft- und Hardware. Dennoch sollte diese Transparenz nicht dahin gehend forciert werden. dass zum Beispiel Industriespionage erleichtert wird.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube. wir sollten dieses Thema nicht nur den Berichten des Datenschutzbeauftragten überlassen, sondern auch bei der Abfassung von einschlägigen Gesetzen dafür Sorge tragen, dass uns sozusagen die Technik nicht davonläuft.

Zum Thema Akteneinsichtsrecht und dessen Wahrnehmung kann ich nur feststellen, dass die Befürchtungen, die wir bereits anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes geäußert haben, auch eintrafen. Aus Ihrem Bericht, Herr Dr. Dix, geht hervor, dass den Bürgerinnen und Bürgern immer noch nicht bewusst ist, welchen Nutzen dieses Gesetz für sie hat. Auch scheitern viele daran, dass Anträge auf Akteneinsicht hinreichend bestimmt sein müssen. Wie Sie jedoch selbst ausführen, wissen die meisten Bürger gar nicht, welche Akten in den Behörden überhaupt geführt werden. Hierdurch ist ein hoher Verwaltungsaufwand geradezu vorprogrammiert. Auch ist das ganze Verfahren sehr schwerfällig und eröffnet daher nicht die Möglichkeit, schnelle Recherchen durchzuführen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigten auch, dass das Interesse der einzelnen Bürger an der Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, ziemlich gering ist. Anders jedoch ist dies bei Geschäftsunternehmen und nicht zuletzt bei der einen oder anderen Sekte festzustellen

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten. wie es meine Kollegin Frau Richstein schon vor einiger Zeit anregte, uns hier im Parlament noch einmal intensiv mit dem Akteneinsichtsrechtsgesetz beschäftigen. Das Ziel kann hierbei jedoch nicht sein, dem Anliegen des Datenschutzbeauftragten nachzukommen und den Behörden des Landes, die durch dieses Gesetz schon einen erheblichen Mehraufwand haben. auch noch das Erstellen von Statistiken aufzuerlegen. Ganz im Gegenteil, wir müssen dahin gehend wirken, dass die Behörden entlastet werden.

Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um den Berichtszeitraum 1999. Der zeitliche Abstand zum Berichtszeitraum ist schon erwähnt worden. Deswegen lassen Sie mich zum Abschluss noch auf zwei aktuelle Fälle eingehen. Ich muss an dieser Stelle das anfängliche Lob für die gute Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht ein klein wenig relativieren. Es geht um zwei Fälle, die vor kurzer Zeit in der Öffentlichkeit und im Innenausschuss diskutiert wurden.

Die Kritik des Landesbeauftragten, die auch in eine förmliche Beanstandung mündete, im Zusammenhang mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten von Asylbewerbern in einer Pressekonferenz des Ministers des Innern, hat uns vor Augen geführt, dass der Landesbeauftragte leider gern vorschnell mit seinen Bewertungen an die Presse geht. Die Aufarbeitung des Falles im Innenausschuss hat deutlich gemacht, dass der Minister des Innern sehr wohl befugt war, die Presse in dieser Weise über ausländerrechtliche Einzelfälle zu unterrichten. Der Landesbeauftragte mag hier formal korrekt gehandelt haben. Das will ich ihm überhaupt nicht absprechen, da er in seiner Amtsausübung unabhängig ist. Allerdings hätten wir uns hier einen faireren Umgang mit der obersten Landesbehörde und mit dem Minister gewünscht. Wir hätten uns gewünscht, dass der Landesbeauftragte hierbei zunächst das Innenministerium zu einer

Stellungnahme aufgefordert hätte, um die Sache zu klären, ehe er damit an die Presse geht.

(Beifall bei der CDU)

Nach dem eben geschilderten Fall. der noch in frischer Erinnerung war, äußerte sich der Landesbeauftragte zum so genannten MEGA-Erlass. Wie Sie alle wissen, ist die mobile Einsatzeinheit gegen Gewalt und Ausländerfeindlichkeit ein wichtiges Instrument unserer Polizei zur Bekämpfung rechtsradikaler Taten. Es ist geradezu kontraproduktiv, wenn sich der Landesbeauftragte - nach meiner Kenntnis ohne vorherige Rückfrage beim Polizeipräsidenten in Cottbus oder beim Ministerium des Innern - kritisch zum MEGA-Erlass äußert.

Der Erlass sieht eine weitere Verbesserung kooperativer und präventiver Polizeiarbeit vor - ein Ziel. für das wohl die Mehrheit in diesem Hohen Hause einsteht. Selbstverständlich kann sich die Polizei - ich sage das ganz ausdrücklich - nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen. für deren Einhaltung natürlich der Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist. Hier hätte es aber sicherlich auch andere Möglichkeiten gegeben. nämlich die, sich zunächst mit dem Ministerium des Innern zu beraten und erst dann an die Öffentlichkeit zu gehen.

Ich meine aber. dass wir weiterhin im gegenseitigen Vertrauen und gemeinsamen Umgang diese Dinge so aufarbeiten können. dass sie nicht zu Auseinandersetzungen führen, wie es hier im Innenausschuss der Fall war. Wenn wir das gemeinsam beherzigen, sehr verehrter Herr Dr. Dix, dann wird sich die weitere Zusammenarbeit wieder positiv entwickeln. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Abgeordneten Werner. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der DVU, an den Abgeordneten Firneburg. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung, namentlich im kommunikativen Bereich, wachsen auch im nicht öffentlichen Bereich die Begehrlichkeiten am vermehrten Sammeln und am Austausch personenbezogener Daten in Unternehmen unterschiedlichster Art.

In vielen Fällen kommt es hierbei zur Kollision mit Rechtspositionen der betroffenen Bürger, welche deswegen int besonderen Maße schutzbedürftig sind. Dem soll der Datenschutz generell Rechnung tragen - im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich. Deswegen wird die Fraktion der Deutschen Volksunion alle Maßnahmen unterstützen, welche der Verbesserung des Datenschutzes im Interesse unserer Bürger dienen.

Die Bürger erwarten von uns als Parlament, dass wir für sie nachvollziehbare Regelungen gegen die anonyme Weitergabe von Daten schaffen, das heißt, dass wir Licht in das Dickicht dieses heute alltäglichen "Bi g Brother" bringen. Konkret heißt

das, dass wir Datenmissbrauch verhindern und die Aufnahme. die Speicherung, die Weitergabe sowie die Aufbewahrun g, so transparent wie möglich gestalten müssen. Hierbei ist sicherlich noch einiges verbesserungsbedürftig, wovon die Ausführungen auf den Seiten 11 ff. des vorgelegten Achten Berichtes zeugen.

lch will mich in meinen weiteren Ausführungen auf den nicht öffentlichen Bereich beschränken. Der öffentliche Bereich, auf den sich insbesondere die Ausführungen auf den Seiten 3 ff. der Stellungnahme der Landesregierung beziehen, war bereits im Zusammenhang mit den Änderungen zum Polizeigesetz - Stichwort Videoüberwachung oder "Big Brother" in Brandenburg eingehend in der parlamentarischen Diskussion. Selbstverständlich ist im öffentlichen Bereich eine undifferenzierte. breit angelegte und unkontrollierte Datenaufnahme, -speicherung oder -weitergabe nicht hinzunehmen.

Im nicht öffentlichen Bereich haben wir es bei der weiteren Entwicklung im Wesentlichen mit sozusagen überlappenden Problemfeldern zu tun: dem rasanten technischen Fortschritt und der zunehmenden Internationalisierung. Der Gesetzgeber hinkt dem hinterher. Es bestehen vielfältige und weiter zunehmende Gefahren der Umgehung des nationalen Rechts.

Für uns als Fraktion der Deutschen Volksunion ist das von der Verfassung garantierte Persönlichkeitsrecht, dem auch der Datenschutz zuzuordnen ist, unverzichtbarer Bestandteil der Werteordnung in Deutschland. Hieraus erschließt sich zugleich - ich will mich namentlich auf die Ausfiihrungen auf Seite 14 des Achten Berichts beziehen -. dass wir im Datenschutz keine Regelungen hinnehmen werden, welche wesentlich hinter unserem nationalen Recht zurückbleiben und dieses dadurch aushöhlen. Der Datenschutz hat in mannigfacher Weise Einfluss auf die soziale Sicherheit in unseren) Land. Es verbietet sich, mit sozial relevanten Daten von Personen beliebig zu verfahren. insbesondere sie beliebig auszutauschen oder damit beliebig Handel zu betreiben. Damit wird zugleich klar, dass der Datenschutz im Zusammenhang mit dem Sozialstaatsprinzip gesehen werden muss.

Das werde ich mit meinen folgenden Ausführungen zu belegen versuchen. Wir als Fraktion der Deutschen Volksunion - ich denke. wir befinden uns damit in Übereinstimmung mit dem überwiegenden Teil unserer Bürger - wollen im Bereich des Datenschutzes keine Amerikanisierung oder Anglisiening des Rechts. In diesem Rechtskreis kommt insbesondere der Sozialstaatlichkeit eine geringere Bedeutung zu als in unserem Rechtssystem. Das wird bei dem existierenden Austausch von versicherungsrelevanten Daten in den betreffenden Staaten besonders deutlich. Ich verweise dazu auf die jüngste Diskussion über die Aufnahme, die Speicherung, die Weiterleitung und die Verwendung von genetischen Daten bei Versicherungen in England.

Solche Praktiken dürfen in unserem Land vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Sozialstaatlichkeit, namentlich angesichts der aktuellen Bestrebungen einer Reform sozialer Sicheningssysteme, nicht einreißen. Insofern wird dem Datenschutz eine flankierende Bedeutung zuzumessen sein. Hierauf ist in Zukunft. insbesondere bei den Kontrollen. besonderes Gewicht zu legen.

Auf den Seiten 5 ff. des Achten Berichtes der Landesregierung wird diese Problematik zumindest angerissen. Dort wird die

1760 1.anchau Brandenburg - 3. Wahlperiode - Plenarprotokoll 3.29 - 24. Januar 200 I

Stellungnahme einer Versicherung erwähnt, in der von Prämienberechnungen und von auf die persönliche Situation zugeschnittenen Angeboten die Rede ist.

Ich will Ihnen das Extrem deutlich vor Augen führen. Diese Vorgehensweise ist dazu geeignet. Prämienberechnungen und persönlich zugeschnittene Angebote ganz zu unterlassen, sofern sich aufgrund beschaffter persönlicher Daten im Sinne des gläsernen Verbrauchers ein Risikofall für den Versicherer ergibt.

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende?

Damit sind wir beim Kern. Angestrebt wird eine Reform staatlicher oder quasi staatlicher öffentlicher sozialer Sicherungssysteme mit der Präferenz von mehr Eigenvorsorge. Es kann jedoch nicht angehen, dass ganze Bevölkerungsteile aufgrund des mangelnden Datenschutzes von dieser Eigenvorsorge ausgeschlossen bleiben, weil den privaten Versicherern das Risiko zu hoch ist, Das hat zur Folge, dass sie in Zukunft ausschließlich auf die schlanker werdende staatliche Basisversorgung angewiesen sind. So beseitigen wir letztlich die Sozialstaatlichkeit und kommen tatsächlich zu amerikanischen Verhältnissen. Wer das will, möge es unseren Bürgern bitte klar und deutlich sagen.