Matthias Lieschke

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Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Der Antrag der AfD-Fraktion wurde in der 54. Sitzung des Landtages am 31. August 2018 eingebracht und in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zur Mitberatung überwiesen.
Die AfD-Fraktion begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass die Schwerpunktsetzung in den ohnehin fragwürdigen Klimaschutzzielen in der Folge zu einer rasant ansteigenden Deindustrialisierung Deutschlands, zum Verlust Hunderttausender Arbeitsplätze und damit einhergehenden massiven Wohlstandsverlusten führe. Dabei sei die starke Fokussierung auf batteriebetriebene Elektroautos vor dem Hintergrund der umwelt- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen.
Gegenwärtig würden zur Herstellung von Elektromotoren und Batteriezellen erhebliche Mengen an seltenen Erden benötigt. Deren Förderung sei nicht nur äußerst energieintensiv, sondern produziere auch giftige und zum Teil radioaktive Nebenprodukte. Unberücksichtigt blieben die erheb
lichen CO2-Emissionen, die bei der Rohstoffförderung anfielen.
Hinzu komme, dass der Großteil der bisher in Deutschland privat genutzten Elektroautos laut DLR, also dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, zur Kategorie Kleinwagen gehöre und nur als Zweitwagen diene, was die Ökobilanz zusätzlich konterkariere, zumal die CO2-Bilanz eines batteriebetriebenen Elektroautos beim aktuellen Strommix in Deutschland schlechter sei als bei einem Dieselmotor. Um 40 Millionen reine Elektroautos CO2-neutral betreiben zu können, müssten nach Berechnungen der „FAZ“ zusätzlich 35 000 Windkraft- oder 27 Millionen Solaranlagen gebaut werden. Zum Vergleich: Aktuell sind in Deutschland rund 29 000 Windkraftanlagen in Betrieb.
Die AfD-Fraktion spricht sich dafür aus, am Diesel- und Gasantrieb als Übergangstechnologie festzuhalten und darüber hinaus die Förderung der Wasserstofftechnologie zu intensivieren. Der Wasserstoffantrieb sei längst ausgereift und hinsichtlich Reichweite und Betankungszeiten mit dem Verbrennungsmotor vergleichbar. Wasserstoff könne entweder wie Autogas direkt im Motor verfeuert oder für die Energiegewinnung über eine Brennstoffzelle genutzt werden.
Das fehlende Tankstellennetz ist ein maßgeblicher Grund, weshalb wasserstoffbetriebene
Fahrzeuge trotz ausgereifter Technik nach wie vor kaum vorhanden sind, obwohl die Errichtung eines umfassenden Tankstellennetzes wesentlich einfacher und kostengünstiger zu realisieren ist, als dies bei Ladestationen für reine Elektroautos der Fall ist. Hier sollte die Politik verstärkt ansetzen, um dem Wasserstoffantrieb zum Durchbruch zu verhelfen.
In der 29. Sitzung am 6. Juni 2019 erfolgte die erste Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Die Koalitionsfraktionen stellten einen Änderungsantrag vor. Darin bekräftigten sie, sich zur technologieoffenen Entwicklung im Bereich der Mobilität zu bekennen. Der Änderungsantrag wurde nach umfassender Diskussion mit 5 : 0 : 5 Stimmen angenommen. Die vorläufige Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrages wurde ebenfalls mit 5 : 0 : 5 Stimmen beschlossen.
Der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 15. August 2019 eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Es wird empfohlen, den Antrag in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
In der 31. Sitzung am 12. September 2019 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung den Antrag abschließend beraten. Ihnen liegt in der Drs. 7/4920 eine entsprechende
Beschlussempfehlung mit einer neuen Überschrift vor, die mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossen wurde.
Ich bitte um Zustimmung im Hohen Hause. - Vielen Dank.
Werter Präsident! Werte Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 6. Sitzung des Landtages am 3. Juni 2016 beraten und in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.
Die Fraktion DIE LINKE erläuterte, mit dem Antrag setze sich die Fraktion dafür ein, die Richtlinie für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, zu ändern. Es gehe darum zu verhindern, dass mit Ablauf der Fördermittelbindung Unternehmensteile bzw. Unternehmen geschlossen würden und Arbeitsplätze verloren gingen. Es müsse mehr in die Bereiche Innovation und Forschung investiert werden und soziale Aspekte müssten bei der Förderung stärker beachtet werden, wie zum Beispiel der Ausschluss von Leiharbeit und Werkverträgen. Das Thema Tarifbindung und eine Lohnuntergrenze seien ebenso sehr wichtig.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat in vier Sitzungen am 18. August 2016, am 4. November 2016, am 12. Janu
ar 2017 und am 16. Februar 2017 den Antrag ausführlich beraten. Die Landesregierung berichtete ausführlich zur Überarbeitung der GRWRichtlinie, legte in der Sitzung am 12. Januar 2017 die überarbeitete neue Richtlinie vor und erläuterte diese ausführlich.
Die Landesregierung hat die GRW-Förderung künftig insgesamt verbreitert und sichergestellt, dass mehr Projekte an dem Förderprogramm partizipieren können und mehr Fördermittel ausgereicht werden. Dazu wird die Basisförderung erhöht und ein Bonussystem geschaffen, das für bestimmte Struktureffekte einen Förderbonus vorsieht, um leichter den Höchstfördersatz von 35 % der Investitionssumme zu erreichen. Zugleich wird die Mindestinvestitionssumme von 30 000 € abgesenkt, sodass mehr Unternehmen Fördermittel beantragen können.
Das Bonussystem ist dem Ministerium nach dem Koordinierungsrahmen vorgegeben. Es wurde daran aber eine Änderung vorgenommen. Nach Nr. 2.2.3 Buchstaben a bis c der GRW-Richtlinie sollen drei Struktureffekte privilegiert werden. Die Erfüllung eines dieser drei Struktureffekte führt zu einem Förderzuschlag von fünf Prozentpunkten und damit zur Höchstförderung von 35 %.
Hinzu kommen weitere Struktureffekte, die unter Nr. 2.2.3 Buchstaben d ff. aufgeführt sind, die mit einem Förderbonus von 2,5 Prozentpunkten versehen sind. Diese weiteren Struktureffekte sind teilweise modifiziert oder neu gefasst worden.
In der 7. Sitzung am 16. Februar 2017 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung den Antrag endgültig beraten. Der Ausschuss stellte fest, dass der Antrag als erledigt angesehen werden könne, da die GRW-Richtlinie von der Landesregierung im Sinne des Antrages überarbeitet wurde und diese neue Richtlinie in Kürze in kraft treten wird.
Ihnen liegt in der Drs. 7/1034 eine entsprechende Beschlussempfehlung vor, die mit 8 : 0 : 3 Stimmen beschlossen wurde. Ich bitte um Zustimmung des Hohen Hauses. - Vielen Dank.