Uwe Loos
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2807 mit dem Titel „Maßnahmen gegen Doping und Manipulation im Sport“ hat der Landtag in der 62. Sitzung am 28. Februar 2014 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen beteiligt.
Doping und Manipulation im Sport sind immer wieder Gegenstand von Skandalen. Weit entfernt von Respekt und sportlicher Fairness, stellen sie die ethischen und moralischen Werte des Sports infrage, gefährden die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, täuschen die Konkurrenten im Wettkampf und schädigen die Veranstalter.
Die den Antrag stellende Fraktion verfolgt das Ziel, die Landesregierung zu bitten, sich auf Bundesebene für ein Anti-Doping-Gesetz einzusetzen, um wirkungsvolle Regelungen im Kampf gegen Doping und Manipulation im Sport zu schaffen und die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu schützen. Darüber hinaus soll sich der Landtag für eine auskömmliche Finanzierung der Nationalen Anti-Doping-Agentur, kurz: Nada, aussprechen und sich dafür einsetzen, ab dem Haushaltsjahr 2015 Landesmittel für die Finanzierung der Nada zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport nahm das Thema in der 47. Sitzung am 10. April 2014 erstmals auf die Tagesordnung und beschloss, eine Anhörung durchzuführen. Zu der Anhörung, die in der 48. Sitzung im Mai 2014 in öffentlicher Sitzung stattfand, wurden Landesregierungen ande
rer Bundesländer sowie Experten, die sich seit Längerem diesem Thema widmen, eingeladen.
Im Anschluss an diese Anhörung fand in der 57. Sitzung am 15. Januar 2015 eine Beratung zu dem in Rede stehenden Antrag statt. Das Ministerium für Inneres und Sport teilte mit, dass der Bundesregierung ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Dopings im Sport vorliegt und die Landesregierung diesen mit der Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis bekam. Darüber hinaus informierte das Ministerium, dass die zur Finanzierung der Nada in den Haushaltsplan für die Jahre 2015/2016 eingestellten Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel ausgereicht werden.
Nach kurzer Aussprache kam der Ausschuss überein, den Antrag der Fraktion DIE LINKE erneut auf die Tagesordnung zu setzen, sobald ihm die gemeinsame Stellungnahme der Ressorts zu dem auf Bundesebene vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport zur Kenntnis gegeben worden ist. Diese erreichte den Ausschuss mit Schreiben vom 20. Februar 2015 und wurde als Vorlage 9 verteilt.
Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 60. Sitzung am 9. April 2015 erneut mit diesem Antrag und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse.
Zur Beratung legte die Fraktion DIE LINKE einen Beschlussvorschlag vor, der als Vorlage 10 verteilt wurde. Danach soll die Landesregierung unter anderem gebeten werden, sich auf Bundesebene aktiv in die Diskussion zum Anti-Doping-Gesetz einzubringen, um wirkungsvolle Regelungen im Kampf gegen Doping im Sport zu schaffen und die Integrität des sportlichen Wettbewerbs sowie die Persönlichkeitsrechte der Sportlerinnen und Sportler zu schützen.
Des Weiteren heißt es unter Nr. 3 des Beschlussvorschlages -Zitat -:
„Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung im Doppelhaushalt 2015/2016 Mittel für die Finanzierung der Nada eingestellt hat. Der Landtag wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass Landesmittel für die Finanzierung der Nada zur Verfügung gestellt werden.“
Ferner wurde unter Nr. 4 die regelmäßige Berichterstattung der Landesregierung in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung vorgeschlagen. Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE wurde einstimmig beschlossen. Die mitberatenden Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen wurden gebeten, sich dieser vorläufigen Beschlussempfehlung, die als Vorlage 11 verteilt wurde, anzuschließen.
Beide Ausschüsse, der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 und der Ausschuss für Finanzen in der 85. Sitzung am 20. Mai 2015, schlossen sich der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig an.
In der darauffolgenden Zeit gab der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt dem federführenden Ausschuss für Inneres und Sport mit Schreiben vom 10. Juni 2015 die Stellungnahme der Datenschutzbehörden von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 63. Sitzung am 18. Juni 2015 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2807. Zu dieser Beratung lagen ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen und einer der Fraktion DIE LINKE vor. Außerdem lagen dem Ausschuss zahlreiche Stellungnahmen, die im Rahmen der eingangs erwähnten öffentlichen Anhörung eingingen, zur Berücksichtigung bei der Beratung des Antrages vor.
Die soeben erwähnten Beschlussvorschläge standen zur Abstimmung. Der Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE fand nicht die erforderliche Mehrheit und wurde bei 5 : 7 : 1 Stimmen abgelehnt. Der Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen wurde mit 8 : 0 : 5 Stimmen beschlossen und liegt Ihnen heute als Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4186 vor. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.