Stefan Gebhardt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf in der 29. Sitzung am 13. Juli 2012 zur Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
Die Koalitionsfraktionen beabsichtigten mit dem Gesetzentwurf, den per Gesetz im April 2004 errichteten Kultursenat des Landes Sachsen-Anhalt aufzulösen.
Als Mitglieder des Kultursenats wurden Fachleute aus den Bereichen Kultur und Gesellschaft mit der Aufgabe berufen, Impulse zur Diskussion über kulturelle und künstlerische Fragen zu geben und Empfehlungen für die Kulturpolitik des Landes zu unterbreiten.
Die Kultursenatorinnen und Kultursenatoren haben sich seit der Errichtung des Gremiums in unterschiedlicher Zusammensetzung der Aufgabe gestellt und regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Arbeit gegenüber der Landesregierung berichtet. Dafür möchte ich ihnen im Namen des zuständigen Fachausschusses und auch im Namen des Landtages meinen herzlichen Dank aussprechen.
Gleichwohl hat sich der Ausschuss für Bildung und Kultur in der 19. Sitzung am 10. Oktober 2012 dafür ausgesprochen, die Tätigkeit des Kultursenats mit dem beabsichtigten Gesetz zu beenden. Damit ist der Ausschuss bei drei Stimmenthaltungen der Fraktion DIE LINKE der von den Koalitionsfraktionen vertretenen Auffassung gefolgt, dass
 die Einflussnahme des Kultursenats begrenzt ist, da er keine politischen Entscheidungen treffen oder Aufträge an die Landesregierung erteilen kann,
 infolge des Landtagsbeschlusses nunmehr der Kulturkonvent eingerichtet worden ist, der an Empfehlungen zur künftigen Kulturentwicklung und Kulturförderung im Land arbeitet, auf deren Grundlage ein neues Landeskulturkonzept erarbeitet werden soll, und
 auch andere Partner aus dem Kulturbereich sich immer mehr in die Gestaltung der Kulturpolitik des Landes einbringen.
Der Ausschuss ist in der Beratung dem Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mehrheitlich gefolgt, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Kunststiftung des Landes SachsenAnhalt aufzuheben, in dem geregelt ist, dass dem Stiftungsrat der Kunststiftung ein Vertreter des Kultursenats angehört. Das ist völlig logisch: Wenn es den Senat nicht mehr gibt, kann er auch niemanden entsenden.
Durch die Aufnahme dieser Änderung wird nun ausgeschlossen, dass dem Stiftungsrat der Kunst
stiftung weiterhin ein Vertreter des dann nicht mehr existierenden Kultursenats angehört.
Im Namen des Ausschusses bitte ich den Landtag, der vorliegenden Beschlussempfehlung seine Zustimmung zu geben. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.