Matthias Graner

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der oben genannte Antrag wurde in der 88. Sitzung des Landtages am 23. April 2015 in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Bildung und
Kultur zu Mitberatung überwiesen. Anliegen der Antragsteller war es, den am Rande der diesjährigen CeBIT zwischen dem Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch Finanzstaatssekretär Richter, und der Microsoft Deutschland GmbH unterzeichneten Letter of Intent, der für den Bildungsbereich eine strategische Partnerschaft mit Microsoft vorsieht, zu kündigen.
Die Fraktion DIE LINKE erachtete es als notwendig, in Anbetracht der zu erwartenden Auswirkungen auf den Bildungsbereich vor Abschluss einer solchen Vereinbarung alle relevanten Träger im Land zu konsultieren, insbesondere das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung SachsenAnhalt, den Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie den Landtagsausschuss für Bildung und Kultur.
In der 86. Sitzung am 17. Juni 2015 hat sich der Ausschuss für Finanzen erstmalig mit dem Antrag befasst. Er hat nach ausführlicher Beratung eine geänderte Fassung des Antrages als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Bildung und Kultur erarbeitet. Dieser wiederum hat in seiner 56. Sitzung am 23. April 2015 erstmals zu dem Antrag beraten und die Landesregierung aufgefordert, den mit Microsoft abgeschlossenen Letter of Intent den dazu beratenden Ausschüssen zur Verfügung zu stellen. Dieser wurde mit Schreiben vom 19. Juni 2015 vom Ministerium der Finanzen zur Verfügung gestellt.
In der 60. Sitzung am 2. September 2015 hat der mitberatende Ausschuss zu dem Antrag und der dazu vorliegenden vorläufigen Beschlussempfehlung beraten. Dieser Beratung lag ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD vor, der mehrheitlich beschlossen wurde. Der mitberatende Ausschuss empfahl dem federführenden Finanzausschuss mit 8 : 5 : 0 Stimmen, die Landesregierung zu bitten, auf der Grundlage der vorgestellten Konzeption unter den dort genannten Prämissen die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung bzw. Umsetzung vorzunehmen. Vor dem Abschluss des Vertrages sollte über die Vertragsinhalte im Bildungsausschuss Einvernehmen hergestellt werden.
In der 92. Sitzung am 2. Oktober 2015 hat der Ausschuss für Finanzen abschließend über den Antrag beraten und die Ihnen heute in der Drs. 6/4460 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Er empfiehlt, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Zuerst wurde die Überschrift geändert. Sie soll nun lauten: „Ausgestaltung der Bildungspartnerschaft mit Microsoft“, da der Letter of Intent nur sechs Monate galt und dieser Zeitpunkt bereits abgelaufen ist.
Die von dem mitberatenden Ausschuss vorgelegte Beschlussempfehlung wurde erläuternd erweitert und als Anlage die Konzeption „Lernen, Lehren, Managen 2.0“ und die daraus abgeleiteten Prämissen angefügt. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, ist die vorliegende Beschlussempfehlung so umfangreich.
Die vom Bildungsausschuss geforderte Herstellung des Einvernehmens über die Vertragsinhalte ist um den Finanzausschuss erweitert worden. Mit 7 : 3 : 1 Stimmen wurde diese Fassung gebilligt. Der Ausschuss bittet Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der genannte Antrag wurde in der 5. Sitzung des Plenums am 10. Juni 2011 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres sowie für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
Ziel des Antrages war es, mit Blick auf die anstehende Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes Kriterien und Einzelprobleme zu erörtern, um eine aufgabengerechte Finanzausstattung und damit die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern. Dazu sollte die Landesregierung in den eingangs genannten Ausschüssen berichten.
In der 2. Sitzung am 22. Juni 2011 hat der Ausschuss für Finanzen über den Antrag beraten und eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Inneres sowie für Landesentwicklung und Verkehr angefertigt. Von dem ursprünglichen Antrag ist lediglich der Punkt 3, der eine Berichterstattung in den Ausschüssen für Finanzen und für Inneres vorsieht, übrig geblieben.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verständigte sich in der 2. Sitzung am 24. Juni 2011 darauf, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf die Tagesordnung für die Sitzung am 23. September 2011 zu setzen.
Der Innenausschuss hat sich in der 4. Sitzung am 24. August 2011 mit dem Antrag und der dazu vorliegenden vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und ist der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Finanzausschusses gefolgt.
Da dem Finanzausschuss in der 4. Sitzung am 31. August 2011 die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres vorlag, nahm er den Antrag der Fraktion DIE LINKE zusätzlich unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ auf und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den Landtag.
Damit verzichtete der Finanzausschuss in diesem Fall auf die Stellungnahme des Ausschusses für
Landesentwicklung und Verkehr und beschloss mit 10 : 0 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, dem Antrag in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Ich könnte jetzt noch Ausführungen zu den geschäftsordnungsrechtlichen Bestimmungen machen, verzichte aber hierauf.
Ich habe zwischenzeitlich das Gespräch mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr sowie mit den Sprechern der Fraktionen gesucht. Diese haben keine Einwände gegen eine Beschlussfassung im Plenum vorgebracht. Es wurde allerdings die Bitte ausgesprochen, für die Berichterstattung der Landesregierung neben den Ausschüssen für Finanzen und für Inneres auch den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr vorzusehen.
Mit dieser Änderung wäre die Nichtbeteiligung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr im Verlauf der Ausschussberatungen meines Erachtens geheilt. Daher ersuche ich das Hohe Haus, dieser Änderung zuzustimmen.
Dies vorausgeschickt, bitte ich Sie nunmehr, in die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/349 auch eine Berichterstattung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr aufzunehmen und der so geänderten Fassung zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.