Bernhard Bönisch

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich berichte hier für den Ausschuss. Den Antrag, den der Präsident benannt hat, hat der Landtag in der 64. Sitzung am 27. März 2014 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte die Landesregierung mit diesem Antrag auf, den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für optionspflichtige Jugendliche in der Übergangszeit bis zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu verhindern, eine Möglichkeit zur Wiedereinbürgerung zu schaffen und sich der Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, BadenWürttemberg und Schleswig-Holstein anzuschließen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 47. Sitzung am 10. April 2014 und in der 51. Sitzung am 2. Oktober 2014 mit diesem Antrag. Zu Beginn der zweiten Ausschussberatung legten die Koalitionsfraktionen einen Beschlussvorschlag vor, der auf die aktuelle, inzwischen veränderte Rechtslage abstellt. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE sprachen sich gegen den vorgelegten Beschlussvorschlag aus.
Die Bundesregierung hat inzwischen den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zur Optionspflicht im
Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen und der Bundesrat hat dem zugestimmt. Sie können das in der Beschlussempfehlung, die heute zur Entscheidung ansteht, nachlesen.
Mit dem Änderungsgesetz sollen in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländi
scher Eltern in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Wir reden hierbei von einer Gesetzesänderung, die gegenüber der geltenden Rechtslage zu einer vereinfachten Verfahrensweise und zu Erleichterungen für die Betroffenen führen wird. Die überwiegende Anzahl der bisher Optionspflichtigen wird mindestens eine der alternativen Voraussetzungen, die im Gesetz genannt sind, erfüllen.
Die Integrationsbeauftragte des Landes äußerte dem Innenausschuss gegenüber, dass die beabsichtigte Regelung für sehr viele junge Menschen von großer Bedeutung ist und dass mit dieser Regelung schätzungsweise 90 bis 95 % aller Optionspflichtigen erreicht werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport beschloss im Ergebnis seiner Beratung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD die Ihnen in der Drs. 6/3479 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich Sie um Zustimmung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.