Markus Kurze

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen des Landtages! Der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend
und Sport hat mich beauftragt, heute über den Beratungsverlauf zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Bericht zu erstatten. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/399.
Zunächst einige organisatorische Eckpunkte des Verfahrens. Die erste Lesung im Landtag fand am 13. Dezember 2002 statt. Der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport befasste sich in seiner 7. Sitzung am 19. Dezember 2002 erstmalig mit diesem Thema. Vordergründig ging es in der ersten Beratung darum, die Fragen der Ausschussmitglieder zum Gesetzentwurf an die Landesregierung zu beantworten und darüber zu diskutieren. Des Weiteren ging es darum, sich über eine Anhörung zu verständigen, zu der für den 9. Januar 2003 eingeladen wurde.
Der Ausschuss befasste sich mit dem Gesetzentwurf zum zweiten Mal am 9. Januar 2003. Die Anhörung wurde unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse für Inneres, für Bildung und Wissenschaft sowie für Finanzen durchgeführt. Zu dieser Anhörung hatten wir 28 Vertreter von Verbänden, Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Träger, der Einrichtungen und Vertreter der Volksinitiative „Für die Zukunft unserer Kinder“ eingeladen.
Die dritte Beratung im federführenden Ausschuss fand in der 9. Sitzung am 13. Januar 2003 statt. Dabei erarbeitete der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport eine vorläufige Beschlussempfehlung, die den drei mitberatenden Ausschüssen zugeleitet wurde. Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss gemeinsame Anträge der Fraktionen der CDU und der FDP sowie Änderungsanträge der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS. Außerdem wurden vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mündlich Hinweise und Vorschläge zu handwerklichen Problemen bezüglich des Gesetzestextes zu den jeweiligen Stellen gegeben.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport war für die 10. Sitzung am 24. Januar 2003 vorgesehen. Zu Beginn der Sitzung lag eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die sämtliche Hinweise, die in der 9. Sitzung mündlich vorgetragen wurden, in schriftlicher Form enthielt. Des Weiteren lagen die Beschlussempfehlungen der drei mitberatenden Ausschüsse vor.
Im Verlauf der Sitzung wurden Änderungsanträge der Fraktion der SPD sowie gemeinsame Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP vorgelegt. Nach mehreren Auszeiten wurde die Sitzung bis zum Montag, dem 27. Februar 2003, unterbrochen, ohne dass mit der inhaltlichen Beratung begonnen werden konnte. Die Sitzung wurde also von Freitag bis Montag vertagt.
Am 27. Januar 2003 wurde die Beratung fortgesetzt. Unter Berücksichtigung der am 24. Januar vorgelegten Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP sowie der Fraktion der SPD sowie der Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurde dann die Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeitet. Der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen mit neun Jastimmen bei drei Neinstimmen und einer Enthaltung, diese anzunehmen.
Zu den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse. Der Finanzausschuss teilte mit, die vorläufige Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zur Kenntnis genommen zu haben.
Der Innenausschuss empfahl, in § 3 Abs. 3 und in § 6 die ursprünglich im Gesetzentwurf gewählte Formulierung beizubehalten. In der Beratung im Gleichstellungsausschuss wurde die Empfehlung aufgrund von Verständigungsproblemen wegen der Vielzahl der vorliegenden Materialien zunächst nicht aufgegriffen. Wer an den Sitzungen teilgenommen hat, der weiß, dass wir uns durch einen Wust von Änderungsanträgen hindurchgearbeitet haben. Dabei kam es zu dieser kleinen Panne.
Mit dem in der Drs. 4/546 vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und SPD vom 5. Februar 2003 soll nun die Empfehlung des Ausschusses für Inneres vom 16. Januar 2003 in die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport in der Drs. 4/498 vom 29. Januar 2003 aufgenommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die nach Vorlage der Beschlussempfehlung erzielten Beratungsergebnisse des Gleichstellungsausschusses davon nicht tangiert werden.
Die vom Ausschuss für Bildung und Wissenschaft empfohlenen Änderungen hat der federführende Ausschuss aufgegriffen und in die Beschlussempfehlung eingearbeitet.
Die Beschlussempfehlung muss aber an noch einer Stelle berichtigt werden. Dazu liegt ein Berichtigungsblatt vor. Die Berichtigung bezieht sich konkret auf § 5 Abs. 2. Im rechten Teil der Seite 9 wurden die Worte „und emotionaler“ gestrichen. Des Weiteren wird eine neuer Satz 5 angefügt. Er lautet:
„Tageseinrichtungen fördern die emotionale und musische Entwicklung der Kinder.“
Eine zweite Korrektur der Beschlussempfehlung wurde vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst angeregt. Dabei handelt es sich um eine sprachliche Änderung in § 23 - Verordnungsermächtigungen. Im Absatz 3 soll an den Einführungssatz das Wort „über“ angefügt werden, sodass es heißt:
„Das Ministerium für Gesundheit und Soziales wird ermächtigt, Verordnungen zu erlassen über“
Gleichzeitig ist in Absatz 3 bei den Nrn. 1 bis 3 jeweils am Anfang das Wort „über“ zu streichen.
Damit sind wir am Ende der Berichterstattung angekommen. Ich möchte zum Schluss allen Ausschussmitgliedern und der Ausschussvorsitzenden für die intensive und arbeitsreiche Beratung über dieses wichtige Gesetz danken. Selbstverständlich richte ich meinen Dank auch an die Mitarbeiter; denn anhand der Berichtigungen wird, so glaube ich, deutlich, dass es am Ende nicht so leicht war, den Faden nicht zu verlieren. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Der Ausschuss hat mich beauftragt, heute den Bericht zur Beratung über den Antrag betreffend die Entwicklung der Qualität der Bildung von Kindern bis zum Schuleintritt abzugeben.
Die PDS-Fraktion hat in Drs. 4/52 einen Antrag an den Landtag eingereicht und die Fraktionen der CDU und der FDP haben dazu in Drs. 4/100 einen Änderungsantrag eingebracht. Die erste Beratung fand in der 6. Sitzung des Landtages am 19. Juli 2002 statt. Von dort wurden der Antrag und der Änderungsantrag in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport zur federführenden Beratung sowie in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen.
Bei der ersten Beratung in der 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 30. September 2002 wurden beide Anträge abgelehnt. Es kam jeweils zu einem Ergebnis von sechs Jastimmen zu sechs Neinstimmen bei keiner Enthaltung. Der Ausschuss ist daraufhin in eine kurze Auszeit getreten. Wir konnten uns dann mit allen
Fraktionen im Ausschuss auf eine gemeinsame Beschlussempfehlung verständigen, die einstimmig angenommen wurde. Diese Beschlussempfehlung wurde dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft vorgelegt, welcher mitberatend war. Der Ausschuss nahm die vorläufige Beschlussempfehlung einstimmig an.
In der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport am 29. November 2002 gab es dann keine weiteren Änderungen an der vorläufigen Beschlussempfehlung. So liegt Ihnen heute die Beschlussempfehlung an den Landtag vor. Ich möchte diese noch einmal verlesen:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Bildung von Kindern bis zum Schuleintritt im Land Sachsen-Anhalt zu erarbeiten und aus der gebildeten Arbeitsgruppe des Ministeriums für Gesundheit und Soziales sowie des Kultusministeriums den zuständigen Ausschüssen zu berichten.“
Da eine breite Übereinstimmung in den Ausschüssen festzustellen war, bitte ich die Abgeordneten, diese Beschlussempfehlung zu unterstützen. - Danke.