Katrin Budde
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass ich eben nicht anwesend war. Ich habe mich heute Morgen noch darüber geärgert, dass die Landesregierung nicht pünktlich anwesend war, und jetzt ist mir das selber passiert. Es tut mir Leid. Das wird nicht wieder passieren.
Der Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Versorgungswerk für die Buchprüferinnen und Buchprüfer und für die Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer ist im Ausschuss mit 10 : 0 : 0 Stimmen beschlossen und dem Landtag zur Annahme empfohlen worden. Sie sehen an dem Abstimmungsergebnis, dass es sich um eine reine Notwendigkeit handelt und eine größere politische Diskussion dazu nicht erforderlich sein wird. Ich bitte also um die Annahme dieses Entwurfs.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Ausschuß lagen der Antrag der PDS-Fraktion
und der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, auf denen der Beschluß des Landtages beruhte, zur Beratung vor. Am 16. November 1999 hat die Landesregierung dem Landtag die Anmeldung zum 29. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Beratung zugeleitet, so daß wir auch diese zur Grundlage der Beratung im Ausschuß gemacht haben.
Die vorläufige Beschlußempfehlung wurde vom Ausschuß für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten im November 1999 an die mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet. Im Januar 2000 lag dem Ausschuß zu seiner zweiten Beratung allerdings nur die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft vor. Die Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben zu diesem Zeitpunkt gefehlt.
Trotzdem entschloß sich der Wirtschaftsausschuß einmütig, die endgültige Beschlußempfehlung abzugeben, auch deshalb, weil wir ansonsten gar keine Beschlußempfehlung mehr hätten abzugeben brauchen, da die Anmeldungen zum 29. Rahmenplan schon im vergangenen Jahr endgültig gelaufen sind und wir nicht noch weiter hinterherhinken wollten.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport hat mich daraufhin angeschrieben und gebeten, daß wir als Wirtschaftsausschuß beim nächstenmal auf die Dringlichkeit hinweisen mögen, damit die anderen Ausschüsse auch mitberaten können. Wir werden das in Zukunft tun, und ich hoffe, daß damit zumindest dieser Punkt ausgeräumt ist.
Neben den inhaltlichen Punkten, wie die Förderung von Forschung und Entwicklung aus der Gemeinschaftsaufgabe, die vorrangige Förderung der Revitalisierung von altindustriellen Flächen, die Eröffnung der Möglichkeit der Förderung des Erwerbs von gebrauchten Wirtschaftsgütern, die Förderung lohnkostenbezogener Zuschüsse und die Beschäftigungswirksamkeit der Förderung insgesamt, war ein Thema, daß die Landesregierung aufgefordert worden ist - dies finden Sie in der Beschlußempfehlung neben den inhaltlichen Aspekten wieder -, künftig frühzeitig dem Ausschuß die Beratungsunterlagen zuzuleiten und dies möglichst auch ohne Aufforderung, so daß der Ausschuß sein Recht auf Beratung ausüben kann.
Ich bitte Sie, die Beschlußempfehlung anzunehmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.