Karl-Martin Kuntze

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin, Sie haben es gerade gesagt. Tatsächlich war die erste Beratung des Antrages im Jahr 1998. Damit dürfte dieser Antrag auf jeden Fall zumindest auf das Interesse von Parlamentshistorikern treffen.
Wir haben es fertig gebracht, nach der Überweisung in den Ausschuss in einen zweistelligen Bereich zukommen, was die Anzahl der Beratungen angeht. Auch das ist rekordverdächtig. Deshalb biete ich Ihnen an, den Bericht, der diesen ganzen Ablauf schildern würde, zu Protokoll zu geben, wenn Sie einverstanden sind.
Wie Sie der Beschlussempfehlung in der Landtagsdrucksache 3/3436 entnehmen können, schlägt Ihnen der federführende Ausschuss für Recht und Verfassung unter Mitberatung der Ausschüsse für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport sowie für Inneres zahlreiche Änderungen gegenüber dem Ursprungstext vor. Die augenfälligste Änderung ist bereits die Ersetzung der bisherigen Überschrift „Sofortprogramm gegen dramatisch angestiegene Drogenkriminalität“ durch die Überschrift „Programm gegen angestiegenen Drogenkonsum und Drogenkriminalität“. Inhaltlich hat es eine Verschiebung zu einer stärkeren Betonung präventiver gegenüber repressiven Maßnahmen gegeben.
Der federführende Rechtsausschuss hat sich erstmals in seiner Sitzung am 10. September 1998 mit dem CDU
Antrag befasst und einen Situationsbericht der Landesregierung zum genannten Thema erbeten.
Dieser Aufforderung ist die Landesregierung in der Ausschusssitzung am 15. Oktober 1998 nachgekommen. Dort haben insbesondere das Innen-, das Justiz- und das Sozialministerium ausführlich vorgetragen.
In der Sitzung am 19. November 1998 hat die SPDFraktion einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser erschien aus unterschiedlichen Gründen weder den Vertretern der CDU-Fraktion noch denen der PDS-Fraktion zustimmungsfähig zu sein. Um ein breites Einvernehmen erzielen zu können, wurde deshalb die Beratung über eine vorläufige Beschlussempfehlung vertagt.
In der Ausschusssitzung am 28. Januar 1999 wurde auf Antrag der PDS-Fraktion der inzwischen auch protokollarisch festgehaltene Bericht der Landesregierung mit acht Jastimmen bei zwei Stimmenthaltungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine vorläufige Beschlussfassung über den Antrag wurde jedoch aus den bereits genannten Gründen erneut vertagt.
Am 18. März 1999 kam der Rechtsausschuss auf Antrag der PDS-Fraktion überein, eine Anhörung mit Sachverständigen, Vereinen und Verbänden zum Thema „Zu Erfahrungen einer Politik der verstärkten Prävention und Vermeidung von Sucht und Drogenkonsum“ aus Anlass des Antrages durchzuführen. Diese Anhörung fand unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse am 27. Mai 1999 statt.
Wegen der umfangreichen und langwierigen Beratungen über die Neustrukturierung der Amtsgerichte wurde die Diskussion über den vorliegenden Antrag erst wieder am 13. April diesen Jahres aufgenommen. In dieser Sitzung wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung einstimmig verabschiedet, die einen Kompromiss zwischen dem CDU-Antrag und dem SPD-Änderungsantrag darstellt und in weiten Teilen mit der jetzt vorliegenden endgültigen Beschlussempfehlung übereinstimmt.
In der Sitzung des Rechtsausschusses am 7. Juli 2000 wurde schließlich unter Berücksichtigung der Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse die Ihnen nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung mit acht Jastimmen der Vertreter von SPD und CDU beschlossen. Die PDS-Vertreter versagten in der Schlussabstimmung ihre Zustimmung, weil nach ihrer Auffassung die Frage einer effektiven Drogenprävention mit Elementen einer Kriminalitätsbekämpfungspolitik unzulässig vermengt werde.