Jürgen Scharf
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Jetzt haben Sie mich wirklich ein bisschen erwischt.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit Datum vom 14. Juni 2000 als Drs. 3/3266 den Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ in den Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf wurde federführend im Ausschuss für Finanzen und mitberatend im Ausschuss für Raumordnung und Umwelt behandelt.
Der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt empfiehlt mit Schreiben vom 19. Oktober 2000, die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen unverändert anzunehmen. Daher werde ich mich in der Berichterstattung auf die wesentlichen Verhandlungsgänge im Ausschuss für Finanzen konzentrieren.
Meine Damen und Herren! Bei der Einrichtung von Sondervermögen sind insbesondere Artikel 93 der Landesverfassung und § 26 der Landeshaushaltsordnung zu berücksichtigen. Sondervermögen sind rechtlich unselbständige, abgesonderte Teile des Landesvermögens, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes entstanden und zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Landes bestimmt sind. Ihre Errichtung bedarf daher einer besonderen Begründung, wovon schon in der ersten Lesung die Rede war.
Der Landesrechnungshof hat die Beratung im Finanzausschuss durch seine Stellungnahme begleitet. Die Mitglieder des Finanzausschusses verständigten sich darauf, dass dem Bedenken, dass jedwede Aussonderung aus dem Landeshaushalt den Abgeordneten selber den Überblick über die Einnahmen und Ausgaben erschwert und Ausnahmen vom Verfassungsgrundsatz der Einheit und Vollständigkeit immer eine Einschränkung des Budgetrechts des Parlaments bedeuten, dadurch Rechnung getragen werden soll, den Gesetzentwurf so präzise zu formulieren, dass hinreichende Klarheit darüber besteht, wie das Sondervermögen handeln soll.
Meine Damen und Herren! Als Erstes stellt sich die Frage, ob die Existenz des Sondervermögens zeitlich begrenzt werden soll. Da fraglich ist, ob ein Zehnjahreszeitraum zur Erledigung der Aufgaben ausreicht, wurde nun formuliert, dass dem Landtag im zweiten Halbjahr des Jahres 2008 ein schriftlicher Bericht über die Notwendigkeit des Fortbestehens des Sondervermögens vorgelegt werden muss. Der Landtag kann dann gege
benenfalls rechtzeitig über die weitere Existenz dieses Vermögens entscheiden.
Der Bund wird dem Land über den voraussichtlichen Aufgabenerledigungszeitraum abgezinste Beträge zur Verfügung stellen. Es ist klargestellt worden, dass tatsächlich nur die Mittel, die künftig kommen, sowie die noch ausstehenden Verpflichtungsermächtigungen in das Sondervermögen eingebracht werden sollen.
Die Mittel des Landes nach dem Verwaltungsabkommen über die Altlastenfinanzierung werden dem Sondervermögen dann nach Maßgabe des Haushaltsplanes und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes zugeführt.
Meine Damen und Herren! Strittig verhandelt wurde die Frage, wie das Sondervermögen verwaltet werden soll. Um das Budgetrecht des Landtages zu wahren, verständigte man sich darauf, dass mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes der Wirtschaftsplan verbindlich ist. Änderungen des als Anlage dem Haushaltsplan beigefügten Wirtschaftsplanes bedürfen der Einwilligung des Ausschusses für Finanzen.
Die CDU-Fraktion und der Landesrechnungshof hielten es für erforderlich, die Erläuterungen im Wirtschaftsplan für verbindlich zu erklären. Die Verbindlichkeit der Erläuterungen sei das einzige Instrument, anhand dessen die Abgeordneten überprüfen könnten, ob die Mittel für die vom Parlament beschlossenen Zwecke eingesetzt würden. Dieses Instrument dürfe das Parlament nicht aus der Hand geben. Im Übrigen stehe genügend Zeit zur Verfügung, um die Erläuterungen so abzufassen, dass die erforderliche Flexibilität gewahrt bleibe.
Teile der SPD-Fraktion schlossen sich anfangs dieser Argumentationslinie an. Die Landesregierung wandte jedoch ein, dass die Verbindlichkeit der Erläuterungen sie im Haushaltsvollzug zu sehr einschränken würde. Das notwendige operative Umsteuern von einem in ein anderes Projekt könne über Gebühr behindert werden. Die Abgeordneten seien außerdem als Mitglieder im Verwaltungsrat der Landesanstalt, in dem die Wirtschaftspläne im Konsens aufgestellt würden, hinreichend bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes und über die operationelle Tätigkeit des Verwaltungsrates auch beim Voll-zug der Altlastensanierung einbezogen.
Die Diskussion über die Notwendigkeit verbindlicher Erläuterungen im Wirtschaftsplan blieb bis zum Abschluss der Beratungen jedoch streitig.
Meine Damen und Herren! Es wurde einmütig beschlossen, dass der Landesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Sondervermögens gemäß § 113 der Landeshaushaltsordnung prüft.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst übernahm zur vollen Zufriedenheit der Abgeordneten die nicht leichte Aufgabe, die verbal vorgetragenen Änderungswünsche in einen Gesetzestext zu fassen. Für diese gute Arbeit möchte ich dem GBD ausdrücklich danken.
In der Endabstimmung fand die Ihnen nun vorliegende Beschlussvorlage eine deutliche Mehrheit unter den Abgeordneten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, daß die Berichterstattung aus dem Ausschuß für Finanzen zu diesem Punkt, der mir sehr wichtig ist, nicht wieder zu einem Theater verkommt, so daß am Ende nichts übrig bleibt. Wir haben als Parlament des Landes Sachsen-Anhalt die Chance, über die Grenzen der Fraktionen hinweg für die Öffentlichkeit ein Zeichen für die Neuordnung einer steuerrechtlichen Regelung zu setzen, das, so denke ich, gehört werden sollte.
Ich rufe den Sachverhalt kurz in Erinnerung: Nach Anlage 1 Nr. 7 einer Verwaltungsvorschrift zum Einkommensteuergesetz, die als allgemeine Anlage formuliert ist, wird die Errichtung von Ehrenmalen für Kriegsopfer, Gedenkstätten für Katastrophenopfer und Gedenkstätten für ehemalige KZ-Häftlinge als besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 b Abs. 1 EStG anerkannt. Da die Errichtung von Ehrenmalen für die Opfer des Stalinismus bzw. der DDR-Herrschaft nicht ausdrücklich anerkannt ist, wird diese auch nicht ausdrücklich als förderungswürdig bezeichnet. Dies führte zu den in der ersten Lesung beschriebenen Schwierigkeiten.
Herr Staatssekretär Schackmann-Fallis stellte dem Ausschuß für Finanzen mit Schreiben vom 11. Februar 2000 seine Rechtsauffassung dar, indem er unter anderem ausführte, daß das Ziel über Umwege erreicht werden könne.
Er schrieb zum Beispiel: Vereine und Initiativen, die sich das Gedenken an die friedliche Revolution des Jahres 1989 zum Ziel gesetzt haben, können aufgrund ihrer Zielsetzung als eine solche Bildungseinrichtung - das ist das wichtige Schlüsselwort - angesehen und beim Vorliegen der Voraussetzungen im übrigen als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt werden. - Über die Hilfskonstruktion von Bildungseinrichtungen kann also das Ziel des Gedenkens an die friedliche Revolution von 1989 bedient werden, aber nur über diesen Umweg.
Nach einer längeren Diskussion im Finanzausschuß entschloß man sich, für eine Gleichbehandlung einzutreten, weil die Errichtung anderer Denkmale, zum Beispiel von Ehrenmalen für Kriegsopfer und Gedenkstätten für Katastrophenopfer, auch ohne den Umweg über eine Bildungseinrichtung als besonders förderungswürdig anerkannt werden kann.
Die PDS-Fraktion folgte diesen Überlegungen nicht, sondern machte grundsätzliche Bedenken geltend, da nach ihrer Auffassung - schon jetzt ein tatsächliches Ungleichgewicht hinsichtlich der Förderung von Denkmalen vielerlei Art im Verhältnis zur Förderung von Gedenkstätten für ehemalige KZ-Häftlinge bestehe.
Im Finanzausschuß wurde der Kompromiß gefunden, daß es zwar bei der Beauftragung der Landesregierung bleiben sollte, daß diese aber nicht sofort tätig werden sollte. Sie soll vielmehr im Bundesrat - das ist die neue Einfügung - bei der nächsten Änderung der Anlage 1 aktiv werden. Ich denke, daß damit alle die entsprechende Freiheit haben und nicht unnötig unter Zwang gesetzt werden. Wir können dann in angemessenem Abstand dafür sorgen, daß die Ungleichbehandlung in der Förderung von Denkmalen in absehbarer Zeit beseitigt wird.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß diese Beschlußempfehlung des Finanzausschusses eine breite Mehrheit finden wird. - Vielen Dank.