Marie-Luise Apostel

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während der letzten Tage ihrer Regierung versuchen CDU und FDP, den Anschein zu erwecken, sie kümmerten sich um die Belange des Schienenverkehrs. Die Koalition wünscht sich in ihrem Antrag mehr Wettbewerb auf der Schiene. Wie dieser Wettbewerb aussehen soll, das sagt der Antrag nicht.
Dafür will sich der Freistaat nun offensichtlich in Belange einmischen, die auf der Bundesebene angesiedelt sind. Das ist im Grunde nicht einmal verwerflich. Aber warum
es gerade Aufgabe der Sächsischen Staatsregierung sein soll zu prüfen, wie eine striktere Trennung zwischen Eisenbahninfrastruktur und Fahrbetrieb erreicht werden kann, ist wenig nachvollziehbar.
Wesentlicher ist doch die Aufforderung des Antrags, die Wettbewerbssituation im Bereich des Schienennah- und -fernverkehrs in Sachsen darzustellen. Meiner Meinung nach braucht es diese Aufforderung durch den Landtag. Das zuständige Ministerium hat davon offensichtlich wenig Ahnung.
Das zeigt sich in den Antworten auf viele unserer Kleinen Anfragen. Auf unsere Frage, wie sich die Trassen- und Stationspreise in Sachsen in den letzten Jahren entwickelt haben, antwortete das SMWK: „Der Staatsregierung liegt keine Übersicht im Sinne der Fragestellung vor.“ Dabei ist die Kenntnis dieser Faktoren entscheidend für den Wettbewerb auf der Schiene.
Bevor also die sächsische CDU und die sächsische FDP auf Bundesebene über die Zerschlagung der Deutschen Bahn diskutieren, sollten sie erst einmal ihre Hausaufgaben in Sachsen erledigen; denn CDU und FDP haben es geschafft, dass das Bahnland Sachsen immer mehr abgekoppelt ist. Das gilt für den Nahverkehr wie für den Fernverkehr. 1995 gab es in Sachsen noch 21 Bahnhöfe, an denen Fernverkehrszüge gehalten haben. Heute sind es nur noch fünf. 2008 wurden noch rund 80 % der Regionalisierungsmittel an die Aufgabenträger des SPNV weitergeleitet. Heute sind es keine 70 % mehr.
Wir wollen mehr Wettbewerb auf der Schiene. Wie denn, wenn der Fernverkehr mittlerweile an Sachsen vorbeirollt und die schwarz-gelbe Regierung den Zweckverbänden mehr als 132 Millionen Euro kürzt? Fakt ist: Während die Zuweisungen an die Zweckverbände massiv zusammengestrichen werden, haben sich die Preise für Trassen, Stationen, Fahrzeuge und Energie von Jahr zu Jahr erhöht. Die einzige Möglichkeit, die in diesem Fall noch bleibt, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen, sind die Personalkosten. Das heißt, wer billiger anbietet, erhält den Zuschlag. Wer seinen Mitarbeitern keinen Tariflohn zahlt, gewinnt die Ausschreibung. Das ist der Wettbewerb à la FDP. Immer auf dem Rücken der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen!
Wir als SPD sind für einen gesetzlichen Mindestlohn und für ein Vergabegesetz, das auch beim Schienenverkehr auf Tariftreue achtet.
Ein letztes Wort noch zum kürzlich vorgestellten „Strategiekonzept Schiene“: Zu Recht sprach die „Sächsische Zeitung“ von einer Mogelpackung, garniert mit vielen bunten Bildern, die zumeist gar nicht aus Sachsen waren; denn der Hauptakteur, der Bund, war in die Erarbeitung gar nicht einbezogen. Der Bund als Eigentümer der
Deutschen Bahn und Geldgeber für die Eisenbahninfrastruktur hätte aber unbedingt einbezogen werden müssen.
Dafür will man jetzt laut Antrag mit dem Bund über Markteintrittsbarrieren und Wettbewerbshindernisse
diskutieren. Das zeigt doch ganz deutlich: Dort, wo es nötig ist, wird der Bund außen vor gelassen; dort, wo es nicht nötig ist, will der Freistaat verhandeln.
Deshalb betrachten wir den Antrag der Koalition weder als zielführend noch als entscheidend für die Zukunft des Schienenverkehrs in Sachsen. Solange die Staatsregierung also ihre Hausaufgaben in Sachsen unerledigt lässt und es offensichtlich mit ihrem Einsatz für den Schienenverkehr nicht ernst meint, lehnen wir diesen Antrag ab.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen liegt inzwischen im deutschen Vergleich Tourismuswirtschaft auf Platz 8. Das ist eine Verbesserung um einen Platz seit 2009. Mit einem Umsatz von 7,4 Milliarden Euro und über 200 000 Beschäftigten ist die Tourismuswirtschaft eine der wichtigsten Branchen des Freistaates.
Diese Entwicklung ist vor allem das Verdienst der Tourismusunternehmerinnen und -unternehmer und ihrer engagierten Beschäftigten, aber auch der Museen, Theater und Händler, denen es gelungen ist, schnell und vor allem richtig auf die vielen zunehmenden Nachfragen aus dem In- und Ausland zu reagieren, sodass sich Touristen in Sachsen wohl und willkommen fühlen. Sie alle haben viel Arbeit und Herzblut investiert, um den Tourismusstandort
Sachsen weiter nach vorn zu bringen. Die Qualitätsoffensive der letzten Jahre war ein entscheidender Baustein für diese positive Entwicklung.
Eine Herausforderung sehe ich deshalb in der weiteren Konzentration auf qualitativ hochwertige touristische Angebote, zugeschnitten auf die verschiedenen Akteure und Regionen. Dabei setze ich auf den Kultur- und Städtetourismus, den Ausbau des sanften und nachhaltigen Tourismus, zum Beispiel über Rad- und Wandertourismus, aber auch Gesundheits- und spezielle Familienangebote. Besonders am Herzen liegt mir darüber hinaus die Schaffung von mehr Barrierefreiheit in der gesamten Tourismuskette, gerade mit Blick auf die immer älter werdende Generation und die immer älter werdenden Gäste.
Bei allen Vorhaben bilden auch zukünftig Gastfreundschaft und Weltoffenheit das zentrale Fundament für den Tourismusstandort Sachsen. Deshalb finde ich es besonders bedenklich, dass es im Bundesdurchschnitt über 20 % ausländische Gäste sind, hingegen in Sachsen die Zahl von 2009 bis 2013 nur von 10 auf 11 % gestiegen ist. Hier gibt es großen Nachholbedarf und es bedarf einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller beteiligten Akteure.
Ein zweiter Punkt, bei dem sich dringend etwas ändern muss, ist die Fortentwicklung und Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Infrastruktur. Hier gibt es großen Nachholbedarf, und die aktuelle Staatsregierung hat in den letzten fünf Jahren die Situation alles andere als verbessert. Gerade die Erreichbarkeit touristischer Ziele im ländlichen Raum per ÖPNV ist laut einer Studie des SMUL sehr schlecht, vor allem am Wochenende. Tagesausflüge aus Dresden oder Leipzig ins Umland sind per ÖPNV kaum mehr möglich dank der Kürzungen von Schwarz-Gelb.
Im Bereich des Fernverkehrs wurde Sachsen vollkommen abgehängt. 1995 gab es noch 21 Fernverkehrshalte. Heute gibt es nur noch fünf. Im Bereich des Radverkehrs sprach die Radverkehrskonzeption von 2005 noch davon, jährlich einen touristischen Radweg zu eröffnen. Die neue Radverkehrskonzeption von 2014 verzichtet auf jegliche Art von Zielen und stellt alles unter Finanzierungsvorbehalt. Die Vermarktung touristischer Fahrradwege ist in Sachsen nicht vorhanden. Bis auf den Elberadweg wird nichts überregional vermarktet. Andere benachbarte Bundesländer sind dort schon deutlich weiter: Radroutenplaner, Apps, punktuelles und sachbezogenes Marketing.
Wir setzen uns dafür ein, dass es eine bessere Anbindung durch Bus und Bahn gibt. Der Rückzug aus den ländlichen Regionen schadet dem Tourismus. Wir setzen auf attraktive Angebote mit einem sachsenweit einheitlichen Tarifsystem, die kostenlose Radmitnahme sowie die stündlichen Erreichbarkeit aller sächsischen Großstädte mit der Bahn und den konsequenten Ausbau des sächsischen Radwegenetzes.
Dritter Punkt ist die Vermarktung Sachsen. Hier zeigen sich immer noch deutliche Defizite. Dies wurde offensichtlich bei der Anhörung zum Thema Tourismus in der
letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses. Der Vertreter des TMGS, der touristische Vermarkter des Freistaates, sah sich außerstande, auf ein gemeinsames Arbeiten mit der Staatsregierung und ihrer neuen Dachmarke „So geht sächsisch“ verweisen zu können.
Im Gegenteil, die Tourismusmarke „Sachsen – Land von Welt“ bleibt bestehen. Die Dachmarke, nun seit fünf Jahren mit Millionen Euro finanziert, bleibt vollkommen wirkungslos. Das kommt einer Verbrennung von Steuergeldern gleich.
Viertens, Finanzierung und Förderung. Wie wird nun eine Landesregierung ihrer Aufgabe im Bereich des Tourismus gerecht? Eine auskömmliche Grundfinanzierung der Destinationen ist nicht vorhanden. Nach aktuellen Angaben des Sächsischen Landestourismusverbandes gibt es ein Budgetloch von circa 30 Millionen Euro bei der Tourismusförderung im Freistaat. Unser wichtigstes Anliegen dabei ist es, den handelnden Akteuren möglichst viel Planungssicherheit zu geben. Wir setzen ausdrücklich auf die Eigenverantwortung der Kommunen und wollen deshalb ihre Spielräume erweitern. Kommunen brauchen rechtssichere Finanzquellen, um ihre touristischen Ziele zu erschließen und zu pflegen. Jede Gemeinde sollte dabei die Möglichkeit erhalten, eine zweckgebundene Abgabe zu erheben.
Bisher lässt der Freistaat die Regionen bei der Akquirierung neuer Finanzquellen allein in einem weitgehend rechtsfreien Raum. Der Freistaat wird seiner Verpflichtung nicht gerecht, der Tourismuswirtschaft einen zentralen Standpunkt in der neuen sächsischen Wirtschaftsförderungskulisse einzuräumen, um auch zukünftig die notwendigen Investitionen tätigen zu können. Hier würde gerade unser Ansatz eines Regionalbudgets und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe den touristischen Akteuren deutlich helfen können.
Qualität, Service und der Mut zu Neuem und Innovativem zeichnen uns Sachsen aus. Die Qualitätsoffensive der letzten Jahre muss weiter fortgesetzt werden. Qualität ist nicht zuletzt wegen des hohen Wettbewerbsdrucks der einzig richtige Weg für Sachsens Tourismus.
Um diese hohe Qualität gewährleisten zu können, brauchen wir motivierte, engagierte und gut bezahlte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie sind der Garant für Service und Qualität. Gerade mit Blick auf Fachkräftemangel muss unser Augenmerk stärker ihnen gehören. Deshalb begrüßen wir die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums zur Fachkräftekampagne im Tourismus in Zusammenarbeit mit den Landestourismusverbänden von vergangener Woche ausdrücklich – gerade vor dem Hintergrund, dass jeder zweite Betrieb im Gastgewerbe derzeit Personal sucht.
Aber gerade die Vertreter der Hotels und Gaststätten sind auch selbst gefordert. Wenn dann die Ausbildungsangebote stark sinken und das Gespenst des Mindestlohnes an
die Wand geworfen wird, aber gleichzeitig überhaupt keine Verbindung zwischen immer schwieriger werdender Suche nach Fachkräften und den schlechten Löhnen und schwierigen Arbeitsbedingungen gezogen wird, macht mich das sehr nachdenklich.
Nein, danke.
Nach den Aussagen der DEHOGA in dieser Woche wird es wegen des Mindestlohnes zu Kneipensterben kommen. Allein zwischen den Jahren 2000 und 2010 ging die Zahl der Gaststätten gerade in der ländlichen Region zurück. Ursache war bestimmt nicht der Mindestlohn, sondern eine zu wenig zahlungskräftige Klientel vor Ort,
hohe Konkurrenz der Caterer und Verlagerung der Feste und Feiern in Bürgerhäuser, Vereinsheime und zur Feuerwehr. Die derzeitigen Aussagen der DEHOGA-Vertreter – Teufelskreis der Lohnsteigerung – sind also wenig überzeugend.
Man sollte sich an dem gerade durch NGG und die sächsische Ernährungswirtschaft abgeschlossenen Tarifvertrag orientieren, der ein Mindestentgelt von 8,50 Euro vorschlägt.
Neben der Tourismusstrategie 2020 braucht der Tourismusstandort Sachsen, um sich noch besser weiterzuentwickeln, eine stärkere politische und administrative Beachtung in der kommenden Legislatur, die sich an konkreten Zielen und Handlungsansätzen orientieren muss. In diesem Zusammenhang braucht es eine wirkliche fachlich fundierte Zwischenbilanz anstatt Showanträge.
Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir starten zu einem regelrechten Feuerwerk von Abschlussberichten. In den nächsten Wochen werden wir noch über die Berichte des 2. und 3. Untersuchungsausschusses unterrichtet,
heute nun zum Abschluss des 1. Untersuchungsausschusses.
Die SPD-Landtagsfraktion gehörte im Jahr 2010 nicht zu den Einsetzern des Ausschusses. Wir haben dennoch vor vier Jahren dem Einsetzungsantrag zugestimmt, weil wir den Problemen auf den Grund gehen wollten und interessiert daran waren, was die Gesamtuntersuchung ergeben wird.
Nach mehr als vier Jahren Untersuchungstätigkeit kann man heute mit Recht sagen: Jede Behauptung des Einsetzungsbeschlusses hat sich bestätigt und nicht alles konnte bis ins letzte Detail aufgeklärt werden. Aber die Untersuchung hat auch viele wichtige Ergebnisse zutage gefördert. Auf die aus unserer Sicht wichtigsten möchte ich nachfolgend eingehen.
Stichwort: Brände. Der Zeuge Thomas Redmer, Sachverständiger für Brandursachenuntersuchung im Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Institut des LKA Sachsen, hatte in seiner Vernehmung deutlich erklärt, dass von jedem Brand in Abfallbehandlungsanlagen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, da bei den Bränden regelmäßig ein umfangreicher Cocktail gefährlicher Luftschadstoffe einschließlich Dioxinen, Furanen und Schwermetallen frei wird.
Auch der Zeuge Mathias Bessel, Sachgebietsleiter Einsatzplanung, Mess- und Gefahrgutdienst der Leipziger Berufsfeuerwehr, bestätigte die Gefährlichkeit von Bränden im Hinblick auf frei werdende Luftschadstoffe. Umso problematischer ist es daher, dass die Feuerwehren im Freistaat Sachsen zu entsprechende Messungen nicht flächendeckend imstande sind.
Dem Zeugen Thomas Redmer zufolge verfügt die Feuerwehr im Freistaat Sachsen nämlich nicht über die erforderliche Messtechnik, um alle bei Bränden entstehenden Schadstoffe zu ermitteln. Die Aussagen der Feuerwehren zur Gefährlichkeit des jeweiligen Brandes sind deshalb häufig nicht geeignet, die tatsächliche Gefährlichkeit wiederzugeben.
Der Zeuge kritisierte auch das Fehlen eines zentralen Bereiches, der die teure Messtechnik für die Kommunen im Freistaat Sachsen zur Verfügung stellt. Der Zeuge Mathias Bessel bestätigte, dass die Feuerwehren im Freistaat Sachsen ihre Analysetechnik in erster Linie für eigene Zwecke, zum Beispiel den Selbstschutz, einsetzen und verlässliche Einschätzungen der Umweltgefährdung durch Brandgase dadurch nicht möglich ist.
Für die Feuerwehren sind nicht die Mengen des Schadstoffes, sondern vielmehr die Grenze des Gefahrenberei
ches wichtig, welche momentan durch die Grenze der Rauchgaswolke beschrieben wird. Zudem sind die Messungen der Feuerwehr qualitativ nicht in jedem Fall für die weitere Verwendung durch Fachbehörden geeignet. Die Form und Farbe einer Rauchgaswolke gibt nicht unbedingt Auskunft über die inhaltlichen Schadstoffe.
Der Zeuge Mathias Bessel verwies auch darauf, dass die Anlagenbetreiber gemäß DIN 14 095 dafür verantwortlich sind, Feuerwehrpläne zu erstellen. Ein Schwachpunkt seien jedoch die fehlenden Aktualisierungen. Er bestätigte zudem, dass es im Freistaat Sachsen keine speziellen Schulungen für die Brandbekämpfung in Recyclinganlagen gibt.
Im Ergebnis der Beweisaufnahme zu Bränden in Abfallbeseitigungsanlagen ist somit festzuhalten, dass im Freistaat Sachsen nicht genügend qualifizierte Messtechnik vorhanden ist, die Abgrenzung von Gefahrenbereichen für die Bevölkerung anhand der Rauchwolke und deren vermutlicher Zugrichtung erfolgt, Messungen, die qualifizierte Aussagen über die Konzentration der bei Bränden entstehenden Luftschadstoffe geben könnten, nur sehr eingeschränkt vorhanden sind und die Verfügbarkeit im Wesentlichen davon abhängt, ob Gemeinden und Landkreise bereit sind, in teure Messtechnik zu investieren. Eine zentrale Anschaffung und Koordination der speziellen Messtechnik im Freistaat Sachsen fehlt, die aufgrund der zahlreichen Brände in Abfallbeseitigungsanlagen und der hohen Kosten der Messtechnik jedoch dringend geboten wären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bemerkenswert, dass die Überwachung von Brandereignissen im zuständigen Referat im Staatsministerium des Innern keine besondere Priorität hatte. So führte der Zeuge Jochen Rest, vom 18.06.2007 bis 30.06.2008 Leiter des Referates Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrohenschutz im Staatsministerium des Innern, aus, dass Bränden in Abfallbeseitigungsanlagen kein herausragender Stellenwert beigemessen wird, da hierfür die Kapazitäten im Referat auch nicht ausgereicht hätten.
Stichwort: Selbstentzündungen. Der Untersuchungsausschuss brachte auch die Problematik von Selbstentzündungen zutage. Der schon erwähnte Zeuge Thomas Redmer verwies darauf, dass erst in neuerer Zeit mit dem Entstehen von Recyclinganlagen in den Jahren 2000 bis 2002 die Problematik von Selbstentzündungen aufkam.
Er verwies zudem auf die praktischen Schwierigkeiten, die bei der Ermittlung der Brandursache auftreten, da durch den Brand und gegebenenfalls auch durch eine schnelle Beräumung seitens der Anlagenbetreiber viele Spuren verwischt werden und meist ein unübersichtlicher Brandrest entsteht. Als Ursache für Selbstentzündungen nannte der Zeuge die Selbsterwärmung des gelagerten Mülls, bedingt durch Gärprozesse. Zusätzlich wurde durch den Zeugen deutlich gemacht, dass es, bedingt
durch die neu entstandene Problematik der Selbstentzündungen, mittlerweile zu einem Umdenken im Bereich der Brandursachenermittlung gekommen ist und man nicht mehr so schnell von einer Brandstiftung ausgeht. Um Selbstentzündungen zu vermeiden, empfahl der Zeuge, den Selbsterwärmungsvorgang nicht in kritische Temperaturbereiche kommen zu lassen, und verwies zudem auf bessere technische Vorkehrungen.
Darüber hinaus betonte der Zeuge Thomas Redmer, dass eine Vielzahl von Bränden durch eine bessere Mülltrennung seitens der Bürger vermieden werden könnte. Er verwies aber auch auf die Verantwortung der Betreiber von Recyclinganlagen und machte deutlich, dass in Sachsen entsprechende Richtlinien zur Problematik der Selbstentzündungen fehlen.
Als Ergebnis der Beweisaufnahme lässt sich somit festhalten, dass Brände in Abfallbeseitigungsanlagen ein Problem sind, welches erst um die Jahre 2000/2002 mit dem Entstehen von Abfallbeseitigungsanlagen in größerem Stil entstanden ist. Seitdem ist es immer wieder zu Bränden in Abfallbeseitigungsanlagen gekommen, die in etwa gleich häufig auf Brandstiftung und Selbstentzündungen zurückzuführen sind.
Stichwort Abfalllieferungen aus Italien: Ich möchte an dieser Stelle die von uns untersuchte Problematik von Abfalllieferungen aus Italien hervorheben. Hierzu wurden unter anderem zwei Zeugen gehört, der eine zurzeit im Dienst bei der Staatsanwaltschaft in Reggio Calabria, der andere Marschall der Carabinieri, der Sondereinsatztruppe für Umweltangelegenheiten; sie wurden am 25. November 2013 von uns vernommen. Beide Zeugen erläuterten sehr ausführlich und anschaulich die Art, die Herkunft und den Umfang der nach Sachsen verbrachten Abfälle. Insbesondere wurde deutlich, wie in Italien Notifizierungen gefälscht wurden, um Abfälle unbehelligt nach Cröbern verbringen zu können.
Was den Import von Abfällen aus Italien betrifft, kann im Ergebnis der Beweisaufnahme als sicher gelten, dass es in den Jahren 2007/2008 zu zwei verschiedenartigen Abfalllieferungen aus Italien zur WEV nach Cröbern gekommen ist. Die erste Gruppe bestand aus als gefährlich deklarierten Abfällen aus der Gegend um Corridonia, die wesentlich gefährlicher waren als angegeben. Die zweite Gruppe bestand aus an sich ungefährlichen Siedlungsabfällen aus der Region Kampanien, die jedoch nicht vorbehandelt waren und deshalb nicht hätten deponiert werden dürfen.
Die Beweisaufnahme brachte schließlich noch einen weiteren wichtigen Aspekt zutage: Der Zeuge Ulrich Fiedler, Diplom-Ingenieur für Elektronantriebs- und Automatisierungstechnik und Erster Beigeordneter des Landkreises Nordsachsen, erläuterte in seiner Vernehmung die Auswirkungen der Verwaltungs- und Funktionalreform zum 1. August 2008, besonders in personeller Hinsicht. Dabei wurde deutlich, dass der Ansatz, die Übergabe von Mitarbeitern an die Einwohner zu koppeln und nicht an die tatsächlich vorhandenen und zu überwachenden Anlagen, falsch war. Dies führte in der Praxis
dazu, dass die Stadt Leipzig drei Mal so viele Mitarbeiter erhielt wie der Landkreis Nordsachsen, der jedoch beinahe drei Mal so viele Anlagen zu überwachen hatte.
Zum Abschluss noch einige Gedanken zur Arbeitsweise unseres Untersuchungsausschusses im Sächsischen
Landtag: Wir haben in dieser Legislatur insgesamt drei Untersuchungsausschüsse. Zum Teil existieren alle drei parallel. Das bedeutet für die Fraktionen einen enormen Aufwand – auch in personeller Hinsicht. Mein Vorschlag wäre, jeder Fraktion pro Untersuchungsausschuss zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen,
um den personellen Aufwand besser aufzufangen. Wir könnten damit sparen, für teures Geld externe Personen mit Teilen unserer Berichte zu betrauen.
(Christian Piwarz, CDU: Da darf der Steuerzahler noch einmal Geld in die Hand nehmen! – Gegenruf des Abg. Stefan Brangs, SPD – Christian Piwarz, CDU: Ach, hört doch auf!)
Ich hoffe daher, dass mit dem nächsten Doppelhaushalt die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit relativer Klarheit zeigt der Umweltbericht 2012, dass wir in Sachsen im Bereich Umweltschutz noch einige Aufgaben vor uns haben. Das betrifft zum Beispiel die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Nur 6 % der Oberflächengewässer in Sachsen sind in einem guten ökologischen Zustand.
Ein weiterer Punkt ist der Erhalt der biologischen Vielfalt. Dazu müssen auch die natürlichen Lebensräume der Pflanzen und Tiere geschützt werden. In dem Bericht heißt es, dass nach derzeitigem Kenntnisstand im Freistaat Sachsen insgesamt 168 der 302 vorkommenden Biotypen gefährdet sind.
Im Vergleich zum letzten Umweltbericht 2007 wurden in diesem Bericht die Themen Klima und Energie zusammengefasst. Das ist an sich gut, denn beide Themen hängen ja miteinander zusammen, was jedoch Ihr Koalitionspartner anders sieht. Im Bericht heißt es, dass die energiebedingte CO2-Emission je Einwohner in Sachsen über dem Durchschnitt in Deutschland liegt. Hier sei mir ein kurzer Verweis auf das Energie- und Klimaprogramm der Staatsregierung gestattet. Die Staatsregierung hat hier ihr Ziel von ursprünglich 33 % des Anteils erneuerbarer Energien bis 2020 auf 28 % zurückgefahren. Wie die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, bleibt im Nebulösen. Das ist aber auch kein Wunder bei einer FDPRegierung, die die Verantwortung des Menschen am Klimawandel leugnet. Voller Stolz schreibt die FDP im Wahlprogramm, dass sie in ihrer Regierungsverantwortung in Sachsen – Zitat – „die Abkehr von der einseitigen Betrachtung klimatischer Veränderungen im Zusammenhang mit menschlichen Ursachen wie dem CO2-Ausstoß“ erreicht hat. So ist es auch kein Wunder, dass das schwarz-gelbe Energie- und Klimaprogramm ein Sammelsurium von Unverbindlichkeiten bleibt.
Doch zurück zum Umweltbericht. Auch Abfall wird energetisch verwertet. Leider wird dieses Thema in dem Bericht nicht betrachtet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine der großen Herausforderungen wird weiterhin die Reduzierung des Flächenverbrauchs sein. Leider kommt auch dieses Thema in dem Umweltbericht etwas zu kurz. Es findet sich nur als Verweis auf den Landesentwicklungsplan. Wir haben in diesem Plenum schon sehr oft darüber gesprochen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle kurz darauf verweisen, dass es sich hier um eine Querschnittsaufgabe handelt, insbesondere im Bereich der Infrastruktur. Querschnittsaufgabe bedeutet, es ist sowohl eine fachübergreifende Aufgabe als auch eine Aufgabe, die sich vertikal in den Planungsebenen bis hinunter zu den Kommunen erstreckt. Hier müssen wir in Zukunft mehr tun. Dabei müssen wir auch die Verflechtungen mit dem Waldausbau, der Landwirtschaft und dem Naturschutz beachten.
Abschließend möchte ich noch ein paar Sätze zur Umweltallianz und zum Naturschutz sagen. Meine Vorrednerin Frau Dr. Pinka hat bereits dazu gesprochen. Die Zahl der Unternehmen, die sich in der Umweltallianz beteiligen, wird im Bericht mit 1 000 angegeben. Tatsächlich sind es aber heute nur noch 877 Unternehmen. Die Gründe dafür müssen unbedingt untersucht werden. Möglicherweise muss die Umweltallianz attraktiver aufgestellt werden.
In der Ausschussbehandlung hat Herr Kupfer die große Bedeutung des ehrenamtlichen Naturschutzes hervorgehoben. Ich gehe einmal davon aus, dass er dies in seiner Rede wieder machen wird. Ja, ohne Ehrenamt kein Naturschutz. Die Leistungen, die die vielen engagierten Menschen erbringen, kann man nicht genug würdigen. Nur fehlt leider den verbalen Ehrbekundungen die praktische Umsetzung. Bei der Änderung des Naturschutzgesetzes hatten Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, die Möglichkeit, den ehrenamtlichen Naturschutz umfassend zu stärken. Das haben Sie aber nicht getan. Stattdessen haben Sie den Einfluss des ehrenamtlichen Naturschutzes auf ein Minimum beschränkt und die Wahrnehmung der Rechte erschwert. Verbesserungsvorschläge dazu haben nicht nur wir als SPD, sondern auch die anderen Oppositionsfraktionen unterbreitet.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Standpunkt der SPD-Fraktion ist bekannt. Wir haben es noch einmal formuliert und kritische Hinweise mitgegeben. Meine Rede gebe ich zu Protokoll.
Mit dem Forstbericht liegt eine Datensammlung, Bewertung und Analyse des sächsischen Waldes über einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Dies ist eine gute Datengrundlage, um daraus Entwicklungen und Handlungsfelder abzuleiten.
Der Wald hat vielfältige Funktionen, die vom Klimaschutz, Naturschutz, Bodenschutz, Wasserschutz, Immissionsschutz bis zur Erholungsfunktion für den Menschen reichen, und natürlich hat der Wald auch eine wirtschaftliche Funktion.
Der Forstbericht zeigt, dass die Waldflächenentwicklung in Sachsen nur langsam vorankommt. Bis 2050 sollen 30 % der Landesfläche mit Wald bewachsen sein. Derzeit liegen wir bei 28,4 %. Damit liegt Sachsen unter dem Bundesdurchschnitt. Wir müssen dringend an dem Ziel der Waldmehrung festhalten. Ziel sollte es dabei sein, verstärkt Aufforstungen von Grenzlandböden und Bergbaufolgelandschaften zu gewährleisten und nicht zu landwirtschaftlichen Flächen umzuwidmen.
Eine der großen Herausforderungen ist der Waldumbau. Wir haben jetzt im Freistaat Sachsen einen Anteil von 70 % Nadelbäumen. Diese sind jedoch besonders anfällig für Klimaveränderungen. In dem vorhin behandelten Umweltbericht heißt es dazu, dass das erkennbare Ausmaß der Klimaveränderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anpassungsfähigkeit der heutigen Waldökosysteme überschreitet.
Der Waldumbau in Richtung Verjüngung und leistungsfähige Mischwälder muss daher konsequent fortgeführt werden. Dabei geht es nicht nur um eine Anpassung des Wandbestandes an den Klimawandel. Es muss auch in den Blick genommen werden, dass der Wald eine Hochwasserschutzfunktion hat. Dieser Aspekt kommt in der Strategie kaum zum Ausdruck. Ebenso defizitär sind die Fragen im Bereich Schadstoffeinträge.
Für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, den Waldumbau aber auch für eine umweltverträgliche wirtschaftliche Nutzung des Waldes braucht es gut ausgebildetes und hoch qualifiziertes Personal. Wir sehen es daher äußerst skeptisch, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst die Anzahl der Ausbildungsplätze zum betrieblichen Forstwirt reduzieren solle. Nach der Strategie solle der Sachsenforst nicht über den eigenen Bedarf ausbilden.
Abschließend noch einen Satz zum Thema Waldstruktur und Erholung: Mit der Änderung des Sächsischen Waldgesetzes Anfang dieses Jahres wurde den Kommunen nun auch das waldrechtliche Vorkaufsrecht entzogen. Dies ist ein weiterer Baustein, mit dem diese Koalition unter dem angeblichen Bürokratieabbau die Gestaltungsspielräume der Kommunen einschränkt, und das, obwohl die Kommunen ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass sie für die Nutzung und Gestaltung der Waldflächen innerhalb des Gemeindegebietes das Vorkaufsrecht benötigen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf geht es nach Aussagen der Staatsregierung darum, aus den Erfahrungen des Hochwassers 2013 durch bestimmte Regelungen den Wiederaufbau zu erleichtern. Es geht auch darum, Verbesserungen im Hochwasserschutz zu erreichen. Der Gesetzentwurf weist zwar in einigen Teilen in die richtige Richtung. Auf die möglichen Probleme in der Umsetzung und der Akzeptanz in der Bevölkerung haben meine Kolleginnen und Kollegen bereits hingewiesen. Wider besseres Wissen greift der Gesetzentwurf wichtige Instrumente zur Verbesserung einer nachhaltigen Hochwasservorsorge nicht auf. Eines der Hauptprobleme ist: Wie kommen wir zu mehr Flächen für den Hochwasserschutz?
Wir haben an dieser Stelle schon öfter darüber diskutiert, dass es nach dem Hochwasser 2002 falsch war, fast ausschließlich auf technischen Hochwasserschutz zu setzen. Fairerweise muss man sagen, dass dazu mittlerweile ein Umdenken in der Staatsregierung eingesetzt hat. Allerdings spiegelt sich dieses Umdenken nicht in den gewählten Dokumenten wider. Beispiel: Kommunale Vorkaufsrechte. Das ist ein wichtiges Instrument gerade auch für den Hochwasserschutz; denn hier geht es darum, dass Kommunen notwendige Flächen erwerben können. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass sich mit der Abschaffung der Vorkaufsrechte der verwaltungstechnische Aufwand für Kommunen erhöht hat und wasserwirtschaftliche Maßnahmen erschwert wurden. Aber statt auf die Warnungen der kommunalen Spitzen
verbände zu hören, hält diese schwarz-gelbe Regierungskoalition weiterhin an ihrem Strohmannargument Bürokratieabbau fest.
Die Frage, wie genügend Flächen den Hochwasserschutz sichern und welche Flächen dafür geeignet sind, steht also weiterhin. Dazu müssen alle Partner an den Tisch und vor allem auch die Landwirtschaft. Hierbei geht es zum einen um angepasste Landnutzung, aber auch um die Entschädigungsfrage. Aus den Gesprächen mit den Landwirten weiß ich, dass sie sich am Hochwasserschutz beteiligen wollen. Die Argumentation „Ihr Landwirte habt in der Zeit der Nichtflut einen wirtschaftlichen Vorteil“ läuft auch angesichts der Flächenknappheit ins Leere. An dieser Stelle greift der Gesetzentwurf einfach zu kurz. Man hätte sehr wohl in Sachsen über eine Entschädigungsregelung für Landwirte nachdenken können, statt auf den Bund zu verweisen.
Ein weiterer Punkt ist die Refinanzierung der Wasser- und Bodenverbände oder der Gewässerunterhaltungsverbände. Auch darüber haben wir in diesem Plenum schon oft gesprochen. Im Übrigen wurde dieser Punkt auch schon von der Kirchbach-Kommission angesprochen. Ich verweise hier noch einmal darauf, dass der SSG einen guten Vorschlag gebracht hatte. Warum wurde der im Wiederaufbaubegleitgesetz nicht aufgegriffen?
Ganz problematisch sind die Änderungen im Bereich des Denkmalschutzes. In der im Gesetzentwurf gewählten unklaren Formulierung schwingt die Gefahr einer Klassifizierung durch die Hintertür mit. Es stellt sich die Frage: Wer definiert im Katastrophenfall, welches Denkmal für das kulturelle Erbe bedeutender ist? Per Definition sind alle Denkmale für das kulturelle Erbe bedeutend, denn sonst hätten wir keine Denkmale nach dem Denkmalschutzgesetz. Wir sehen diese Änderung als äußerst problematisch an. Sicher wird es hier auf eine Einzelfallabwägung ankommen.
Abschließend möchte ich zum Denkmalschutz auf einen Aspekt hinweisen, der dankbarerweise auch von den Sachverständigen in der Anhörung angesprochen wurde. Der Gesetzentwurf suggeriert ein Konfliktmodell, das es nicht gibt. Es wird der Eindruck erweckt, dass Hochwasserschutz dem Gemeinwohl entspricht und Denkmalschutz genauso wie Naturschutz von privatem Interesse ist. Dieser Tenor schwingt unterschwellig mit. Aber Denkmalschutz und Naturschutz stehen ebenso im gesellschaftlichen Interesse. Es steht die Frage, wie ein Ausgleich der Schutzgüter erreicht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf weist, wie ich bereits ausführte, in einigen Teilen in die richtige Richtung, aber es bleiben Fragen offen, und es sind wichtige Instrumente nicht aufgegriffen worden. Meine Fraktion wird sich daher zu dem Gesetzentwurf enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits bei der Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes gab es einen Vorstoß der Koalition, das Waldgesetz zu ändern und das kommunale Vorkaufsrecht abzuschaffen. Inhaltlich stellt dieser Punkt für meine Fraktion den wesentlichen Kritikpunkt an dem vorliegenden Gesetzentwurf dar.
Wir haben hier eine ähnliche Lage wie beim Wassergesetz und beim Naturschutzgesetz. Unter dem Vorzeichen eines angeblichen Bürokratieabbaus wird den sächsischen Kommunen ein wesentliches Gestaltungsinstrument aus der Hand genommen. Das geschieht gegen den Willen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. So hat der SSG noch einmal ausdrücklich an den Ausschuss und die Staatsregierung appelliert – Zitat –: „Das Vorkaufsrecht nach § 27 des Sächsischen Waldgesetzes, das den sächsischen Kommunen erheblichen Spielraum für die Nutzung und Gestaltung der Waldflächen innerhalb des Gemeindegebietes einräumt, muss daher auch in Zukunft erhalten bleiben, um benötigte Flächen unproblematisch erwerben zu können.“
Dass die Kommunen in der Vergangenheit von diesem Recht kaum Gebrauch machen konnten, liegt im Wesentlichen an der kommunalen Haushaltssituation, nicht aber daran, dass das Instrument unnütz gewesen wäre. Im Gegenteil, in der Anhörung wurde von den kommunalen Sachverständigen darauf hingewiesen, dass das kommunale Vorkaufsrecht notwendig ist, um zum Beispiel „Inselgrundstücke“ erwerben zu können. Der freihändige Verkauf würde für die Kommunen noch teurer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Koalition schon das Waldgesetz anfasst, dann hätten wir uns auch ein paar Änderungen vorstellen können, die einen praktischen Nutzen im Sinne der Waldmehrung mit sich bringen. Der Freistaat Sachsen hat das landesentwicklungspolitische Ziel, die Waldfläche auf mindestens 30 % der Landesfläche zu erhöhen. Dieses Ziel ist noch nicht erreicht.
In der „Waldstrategie 2050“ des Freistaates Sachsen heißt es dazu auf Seite 7:
„Die vorangeschrittene Flächenversiegelung reduziert auch die Potenziale für die Waldmehrung. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine Zunahme der Flächenkonkurrenz, insbesondere auch zwischen Landwirtschaft und Naturschutz einerseits und der Waldmehrung andererseits, zu verzeichnen, weshalb die Geschwindigkeit der Waldflächenzunahme in den zurückliegenden Jahren spürbar gesunken ist. Daher werden die Rahmenbedingungen für die Waldmehrung derzeit als nicht optimal eingeschätzt.“
Das betrifft insbesondere Verfahren der Erstaufforstung. Die zuständige Behörde ist nach der derzeitigen Rechtslage die Landwirtschaftsbehörde; es wäre besser, die Forstbehörde damit zu beauftragen. Ziel sollte es sein, verstärkt Aufforstungen auf Grenzlandböden und in Bergbaufolgelandschaften zu gewährleisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu beiden Punkten, dem Vorkaufsrecht und der Genehmigungsbehörde bei Erstaufforstungen, haben wir als SPD-Fraktion im zuständigen Ausschuss Änderungen vorgelegt. Wir haben heute hier im Plenum aus Zeitgründen davon abgesehen, unseren Änderungsantrag erneut einzubringen. Die fachlich-inhaltliche Debatte wurde bereits im Umweltausschuss geführt. Kraft der Stimmenmehrheit der Koalition bleibt es bei der Abschaffung der kommunalen Vorkaufsrechte.
Dem Gesetzentwurf können wir daher nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antragstitel der Koalitionsfraktionen gesehen habe „Traditionen bewahren – alte Handwerksberufe schützen“, kam mir neben Meißen mit seiner Porzellan- und Glashütte mit seiner Uhrenmanufaktur sofort der Gedanke an meine Heimat, das Erzgebirge. Diesen Gedanken hatte ich nicht allein. Als ich mir den Antrag durchgelesen habe, musste ich an eine Lernpartnerschaft denken. Das Projekt entstand im Jahr 2009 mit den Themen „Bergbau und traditionelles Handwerk“, „Tradition und Neuzeit der Handwerksproduktion“, „Auf der Suche nach vergessenen alten Handwerken“ und „Warum ist manches Handwerk nicht ausgestorben?“.
Innerhalb des Projektes wurde an den Zielen gearbeitet, dass ältere Lehrende ihr Wissen vermittelten und wie altes Handwerk neue Verwendung finden könnte. Neben dem soziokulturellen Zentrum „Kulturfabrik“, damals noch in Neukirchen, dem Zentrum „Goldene Sonne“ in Schneeberg, haben Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker verschiedener Genres mitgewirkt. Dort passierte genau das, was wünschenswert wäre, dass es auch in anderen Regionen Sachsens passieren würde.
Seit dem Jahr 2011 gibt es einen neu konzipierten Ausbildungsberuf im Bereich des Handwerks. Es wird der Beruf Textilgestalter/Textilgestalterin im Handwerk, Fachrichtung Klöppeln, dreijährig ausgebildet. Im Kulturzentrum arbeitet und unterrichtet heute Beatrice Müller, ihres Zeichens Klöpplerin, Designerin mit pädagogischem Abschluss und bereits mit dem 1. Preis beim Weltkongress des Internationalen Klöppelverbandes ausgezeichnet. Ihr ist es gelungen, das traditionelle Klöppelhandwerk mit Innovation und Moderne zu kombinieren, indem sie mit neuen Materialien arbeitet, wie etwa mit ihren preisgekrönten Werken aus Edelstahldraht. Sie selbst sagt: Ein Handwerk, das nur zurückblickt, bringt nicht viel.
Das ist auch eines der begrüßenswerten Anliegen des Antrages. Wie kann man die traditionellen Handwerke so unterstützen, dass sie den aktuellen Anforderungen gerecht werden? Prinzipiell kann man an dem Antrag nichts aussetzen. Aber ganz ehrlich, es ist doch ein bisschen wenig, was hier vorgelegt wurde. Zwei Punkte Berichtsteil und drei Punkte darüber, dass verschiedene Dinge geprüft werden sollen. Kreative Ideen und mögliche Problemlösungen sehen anders aus.
Mit dem Begriff Kreativität möchte ich die Koalition darauf hinweisen, dass wir als SPD wie auch andere Oppositionsparteien seit Jahren darauf drängen, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen endlich stärkere Beachtung findet.
Nach der Definition der Kunst- und Kulturwirtschaft wurde und wird in Sachsen das Kunsthandwerk als eine Teilbranche geführt. Das sächsische Kunsthandwerk hat innerhalb und außerhalb Sachsens einen besonderen Stellenwert und spielt in wirtschaftlicher wie auch beschäftigungsorientierter Hinsicht eine besondere Rolle. Gerade soziokulturelle Einrichtungen, wie das Kulturzentrum des Eingangsbeispiels, sind darüber hinaus eine Quelle für Kreativität und wirtschaftliches Denken und bieten besonders jungen Menschen konkrete Formen der Qualifizierung und Erprobung sowie einen niederschwelligen Zugang an. In der Kultur- und Kreativwirtschaft finden wir eine Vielzahl Berufe, die Sie mit dem vorliegenden Antrag gerne bewahren und schützen möchten, wie die vielfältige kunsthandwerkliche Tradition im Erzgebirge.
Allerdings verweigerte sich die Regierungskoalition bisher dem Thema Kultur- und Kreativwirtschaft, wie sie etwa bei der Ablehnung unserer Anträge von 2010 und 2012 bewiesen hat. Ich wiederhole an dieser Stelle gerne noch einmal die Forderungen, die wir seit Jahren für die Kultur- und Kreativwirtschaft stellen: erstens auf Landesebene einem zentralen Ansprechpartner bzw. eine Landesagentur für die Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft schaffen, zweitens die Förderpolitik des Freistaates an die spezifischen Bedürfnisse der Kultur- und Kreativwirtschaft anpassen – hierzu verweise ich gern auf unseren Antrag zur Neuorientierung der Operationellen Programme, der später noch diskutiert wird – und drittens, endlich den Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht von 2008 fortzuschreiben. Dieser wurde damals maßgeblich durch Thomas Jurk und Eva-Maria Stange erstellt. Wir brauchen aber dringend eine Aktualisierung, die auch eine qualitative Betrachtung der einzelnen Teilbranchen mit umfasst.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich sagen, dass wir dem Antrag der Koalition zwar zustimmen; das ändert aber nichts daran, dass er inhaltlich sehr dünn ist. Das Handwerk ist ein Pfeiler der sächsischen Wirtschaft, und die traditionellen Handwerksberufe stellen einen wesentlichen Beitrag zur sächsischen Kultur dar. Deren Erhalt wird aber nicht nur durch eine reine Berichts- und Prüfungspolitik, wie der Antrag vermuten lässt, gesichert.
Danke schön.