Heinz Hoffmann

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Irgendwie muss ich im Vorfeld dieser heutigen Debatte einen etwas komischen Tagtraum gehabt haben. Denn ob Sie es glauben oder nicht – ich hatte doch tatsächlich nicht ausgeschlossen, dass wenigstens Teile der sächsischen Union sich positiv zu dem Antrag der Sozialdemokraten verhalten könnten.
Ich will begründen, warum ich mir das von Teilen der sächsischen Union hätte vorstellen können. Schauen wir uns die politische Lage um den Freistaat herum an, dann sehen wir doch, dass in fast allen neuen Bundesländern und in Berlin – eben nur in Sachsen nicht – genau das
gemacht wird, was im Antrag steht; das ist dort gängige Praxis.
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Herr
Haseloff, wohl auch CDU, sagte ganz klar und öffentlich: Wer dem Fachkräftemangel entkommen will, muss die Flächentarifverträge wollen und anwenden. – Frau Lieberknecht aus Thüringen macht in der politischen Praxis nichts anderes.
In der Stellungnahme des SMWA zum Antrag heißt es ganz scheinheilig: „Die Tarifautonomie ist ein wesentlicher Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft.“ Um dann fortzufahren: „Die Frage der Lohnfindung ist … Angelegenheit der Akteure am Arbeitsmarkt. Dies ist seit vielen Jahren geübte Praxis der sächsischen Wirtschaftspolitik.“
Mit gefälligen Worten wird hier die Tarifautonomie, aber vor allem auf die negative Koalitionsfreiheit der Unternehmen und deren Wirkung reduziert. Mit diesem Verständnis haben VSW und VSME seit Mitte der 1990erJahre die Unterhöhlung der Gestaltungsfunktion der Tarifverträge in Sachsen vorangetrieben. Durch die Aufforderung zur Flucht aus den Arbeitgeberverbänden sollte und soll die sozialstaatliche Funktion der Tarifautonomie unerfüllbar gemacht werden, nach dem Motto: Wo kein tarifgebundener Arbeitgeber, dort keine Wirkung der Ergebnisse der Tarifautonomie. Belohnt wurden sie von Herrn Tillich mit der Übergabe des SMWA an Herrn Morlok und Herrn Fiedler im Herbst 2009. Beide waren schon vorher als marktradikale Fundamentalisten in Sachsen bekannt gewesen.
Das SMWA fährt in der Kommentierung des Antrags ganz in diesem Geiste fort: „Die Kriterien der Lohngestaltung sind bei der sachkapitalbezogenen GRW-Förderung sachfremde Erwägungen.“ So die Feststellung.
Aber, meine Damen und Herren, ist das wirklich so? Die wesentliche Grundlage für die Finanzierung der GRWFörderung ist Artikel 106 des Grundgesetzes mit den Bestimmungen über die Finanzverteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Ländern. In Abs. 3 ist dort nach wie vor festgehalten, dass die Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder so aufeinander abzustimmen sind, dass unter anderem die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird.
Genau aus diesem Ziel ergibt sich die Aufgabe für die GRW-Förderung. Damit geht Artikel 106 des Grundgesetzes noch immer über Artikel 72 Abs. 2 hinaus, mit dem das Grundgesetz den Bund auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verpflichtet.
Beide Normen sind aber ganz bewusste und starke Flankierungen von Artikel 20 mit dem Sozialstaatsprinzip als Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Prinzip ist von allen staatlichen Teilgewalten – auch diejenigen, die jetzt uninteressiert weggucken, sollten dies zumindest verstehen – zu beachten und zu verwirklichen.
Diesem Sozialstaatsgebot liegt die Verpflichtung zum sozialen Ausgleich zugrunde.
Natürlich behaupte ich nicht, dass wir alle hier immer und stets vom Grundgesetz darauf verpflichtet sind, die soziale Gleichheit aller, und das auch noch unmittelbar, herzustellen. Aber das Erfordernis des sozialen Ausgleichs, meine Damen und Herren, bedeutet negativ ein Verbot des Staates zur sozialen Polarisierung. Doch diese soziale Polarisierung findet statt, und sie hat in Sachsen eine gewaltige Dimension.
Ich will an dieser Stelle nur eine Information weitergeben: Wenn, wie auch in den Dokumenten zur EnqueteKommission „Innovation“, die ich in den letzten Tagen nachgelesen habe, ausgeführt ist, in der Industrie das Verdienstniveau in Sachsen bei 72 % liegt und ich davon ausgehe, wie nach meiner Information die Verdienstsituation in den tarifgebundenen Bereichen ist, dann ist die Tatsache zu verzeichnen, dass jenseits der Bereiche, die an den Flächentarifvertrag gebunden sind, weniger als 60 % des Industrieverdienstes der alten Bundesländer realisiert werden. Das ist die Realität, und das ist soziale Polarisierung. Sie hat eine gewaltige Dimension.
In der Debatte im Dezember über die Bilanz der Regierung antwortete ein Sprecher der Union auf die Feststellung meines Fraktionsvorsitzenden, dass in Sachsen inzwischen die niedrigsten Industrielöhne in Deutschland gezahlt werden, sinngemäß mit der Feststellung, die Koalition habe eine tolle Bilanz. In Sachsen hätten die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes doch die höchste Eigenkapitalquote und den geringsten Verschuldungsgrad.
„Toll“, sage ich dazu. Das sind genau die beiden Seiten der Medaille der Verteilung: Ausbeutung und Dumpinglöhne hier, optimale Profitmaximierung auf der anderen Seite. Allein das müsste in diesem Haus Anlass sein, diese soziale Polarisierung zu stoppen, sich wenigstens in seiner Mehrheit Gedanken über diese Frage zu machen.
Da diese offenkundige Polarisierung aber auch dadurch beeinflusst ist, dass in den zurückliegenden 23 Jahren enorme öffentliche Mittel in die Finanzierung des privaten Kapitalstocks geflossen sind, müsste es Pflicht sein, die Aufträge aus den Artikeln 20, 72 und 106 des Grundgesetzes umzusetzen, also diesem Antrag der Sozialdemokraten als einen ersten Schritt anzunehmen. Die anderen ostdeutschen Bundesländer haben damit wenigstens inzwischen angefangen.
Im 24. Jahr nach der Herstellung der staatlichen Einheit steht die soziale Einheit Deutschlands noch immer in weiter Ferne. Seit Ende der 1990er-Jahre stagniert der sozialökonomische Angleichungsprozess im Wesentlichen. In jüngster Zeit ergeben sich eher Tendenzen, dass die West-Ost-Schere wieder weiter aufgeht.
Für Sachsen fällt der Übergang in die Angleichungsstagnation zeitgleich zusammen mit dem Weggang von Prof. Biedenkopf. War Sachsen in seiner Verantwortung durchaus Motor der Angleichung, kennzeichnen die Jahre der
Regierungen von Herrn Milbradt und Herrn Tillich das Gegenteil. Wer im Jahr 2014 so Politik macht wie diese Regierungskoalition, verweigert der Mehrheit der Menschen im Freistaat das Einheitsversprechen von 1990 auf gemeinsame soziale Sicherheit in der ganzen Bundesrepublik.
Meine Damen und Herren, ich komme noch einmal zu der irrigen Meinung des SMWA zurück, dass Lohngestaltungen, mithin also soziale Aspekte, sachfremde Erwägungen bei der GRW-Förderung seien. Diese Meinung kann doch nur vertreten, wer a) meint, es sei Aufgabe des Freistaates, eine weitgehend bedingungslose Vermögensbildung in Unternehmerhand mit öffentlichen Mitteln zu fördern, und b) wiederum nicht ins Grundgesetz, aber auch nicht in die Verfassung des Freistaates Sachsen sehen will.
In beiden Fällen unserer Aufgabenbestimmung steht in Artikel 14 Abs. 2 des Grundgesetzes und in Artikel 31 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung „Eigentum verpflichtet“. Der darauf folgende halbe Satz lautet jedoch nicht, wie vielleicht einige hier schon verinnerlicht haben: „zu nichts außer maximaler Profitmacherei“, sondern er lautet: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.“ Damit liegt doch auf der Hand, dass wenigstens die Vergabe von Subventionen, die geeignet sind, neues privates Eigentum zu bilden, an die von der Verfassung gebotenen Ziele des sozialen Ausgleichs gebunden werden kann. Im Übrigen ist keiner, dem das zu viel ist, gezwungen, die Subventionen anzunehmen.
Zum Schluss ein einfacher und ansonsten bekannter ökonomischer Zusammenhang: Höhere Löhne haben stets auch eine steigende Arbeitsproduktivität zur Folge. Der Zusammenhang ist trivial: Eine beschleunigte Modernisierung der Produktionsapparate ist erforderlich, damit der Fortbestand im Marktwettbewerb gesichert werden kann.
Die Innovationsdebatte hier im Landtag hat doch aber auch auf die Schwachstellen in Sachsen hingewiesen, nämlich darauf, dass wir in der sächsischen Industrie die geringste Bruttowertschöpfung je Beschäftigtenstunde im Vergleich zu den Industrien aller anderen Bundesländer haben. Hinzu kommt, dass wir seit geraumer Zeit eine insgesamt mäßige, für die Gesamtwirtschaft völlig unzureichende Investitionstätigkeit sehen.
Wenn vor diesem Hintergrund das SMWA in der uns vorliegenden Stellungnahme sagt, die selbsttragende Entwicklung der Wirtschaft sei das wichtigste Anliegen der Wirtschaftspolitik, dann wird es höchste Zeit, dass eine Politik, die diesem Ziel entspricht, auch gemacht wird. Da müssen qualitative Lücken gemeistert und beträchtliche quantitative Rückstände aufgeholt werden.
Das, meine Damen und Herren, geht aber nicht mit den Lehren der wirtschaftsliberalen Gurus namens von Hayek und Friedman, die offensichtlich die Götzen der sogenannten Denker des SMWA sind. Die Wirtschaft und das Land brauchen eine andere Wirtschaftspolitik und die
Demokratie erst recht. Denn in allen Ländern, die der Logik dieser Gurus gefolgt sind und ihr lange ausgeliefert waren, kam stets auch die Demokratie ins Abseits. Deswegen plädiere ich an Sie, dem zuzustimmen, was hier beantragt wird, und sich nicht von den anderen ostdeutschen Bundesländern zu isolieren. Das ist vernünftig, und deshalb unterstützen wir die Linie des Antrags.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben diese Aktuelle Debatte beantragt, weil der stellvertretende Ministerpräsident in der letzten Aktuellen Debatte zum Bereich Meisterbrief einen Anhang gemacht hat, in dem er sich zum Mindestlohn geäußert hat. Ich denke, es war so ein „letztes Gefecht“ gegen den Mindestlohn.
Bevor ich im Einzelnen darauf zu sprechen komme, möchte ich mich zu dem äußern, was seit dem Wochenende endgültig feststeht: dass bei der Großen Koalition in Berlin, die heute oder morgen die Regierung bilden wird, der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn ins Gesetzblatt kommt, und ich sage Ihnen ganz offen und klar: Ich finde das gut.
Es war nämlich meine Partei, die seit über zehn Jahren in diesem Land genau für dieses Ziel gekämpft hat. Es war DIE LINKE, die aus den Parlamenten heraus in der Gesellschaft dafür gesorgt hat, dass es inzwischen bei über 86 % der Menschen im ganzen Land eine Unterstützung für den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gibt. Deshalb begrüßen wir natürlich diese Entwicklung.
Aber im Einzelnen komme ich im zweiten Teil der Debatte zu dieser Frage zurück.
Nun zum „letzten Gefecht“ hier in Sachsen, in diesem Landtag, gegen den Mindestlohn. Dazu ist Folgendes zu sagen: Insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen kennen den Herrn Morlok und wissen, dass er ihre Interessen nie vertritt. Insofern wundern sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen auch nicht darüber, dass er gegen den Mindestlohn ist. Bemerkenswert ist allerdings bei der Diskussion, die wir im letzten halben Jahr hatten, dass sein Haus noch im Juli die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Mindestlohn in den Elektrohandwerken abgelehnt hat – immer wieder mit den gleichen Argumenten –, und die damalige Begründung war: Einschränkung der unternehmerischen Freiheit
sächsischer Betriebe und Eingriff in den freien Wettbewerb.
Meine Damen und Herren, das halte ich allein schon deshalb für grundfalsch, weil man Wettbewerb nicht nur über Löhne definieren und steuern kann. Dabei geht es um Qualität und Leistung. Aber was diesen Minister besonders belastet, ist, dass er seine persönliche „Erfolgsgeschichte“ in Sachsen in Gefahr sieht, die Erfolgsgeschichte, die darin besteht, was das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung dem Hause bestätigt hat: Sachsen hat den letzten Platz bei den Lohnhöhen in Deutschland eingenommen – nach Mecklenburg
Vorpommern. Sachsen hat – 23 Jahre nach der Einheit darf man auch mal gesamtdeutsche Maßstäbe anwenden – über 40 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unterhalb der gesamtdeutschen Niedriglohnschwelle; und wenn wir die Ostdeutschen nehmen, so sind es 23 %. Das ist wohl das, was diesen Minister stolz macht. Ich sage dazu: Das ist ein sozialer Skandal, für den er verantwortlich ist.
Aber auch in der Wirtschaft sieht es ganz anders aus. Ich kenne viele Geschäftsführer, die ihre Kunden durch Qualität und Leistung überzeugen und nicht ständig Sorge haben wollen, dass sie im Dumping-Wettbewerb nicht mithalten können und deswegen dort auf die Nase fallen.
Kommen wir aber ganz konkret zum 28. November 2013. In diesem letzten Gefecht hat er einen richtigen Rohrkrepierer hingelegt,
der ihn meiner Ansicht nach das Gesicht kostet.
Er hat behauptet, dass sich die sächsischen Handwerksorganisationen, in denen die Arbeitnehmervertreter stimmberechtigt sind, gegen den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ausgesprochen haben.
Sowohl die Vizepräsidentin der Handwerkskammer zu Leipzig, meine Kollegin Gabriele Müller, als auch der Vizepräsident der Handwerkskammer Dresden, mein Kollege Hans-Ulrich Kunz, –
– haben übereinstimmend erklärt, dass es in ihren Körperschaften keine Beschlüsse gegen den Mindestlohn gibt.
Im Gegenteil: Die Arbeitnehmervertreter begrüßen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes von mindestens 8,50 Euro.
Schönen Dank. Ich werde in der zweiten Runde noch einmal sprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte vorhin damit geendet, dass ich Ihnen die Erklärungen der Vizepräsidentin der Handwerkskammer zu Leipzig und des Vizepräsidenten der Handwerkskammer Dresden zur Kenntnis gegeben habe. Ich will noch einmal auf das sächsische Handwerk zu sprechen kommen. Herr Morlok und die Spitzen seines Hauses wären gut beraten, sich mit Beschlüssen der Kammern in Sachsen zu beschäftigen. In einer Resolution vom August 2013 hat die Handwerkskammer Dresden – und was ich hier zitiere, können Sie im Internetauftritt der Kammer nachlesen – beschlossen: „Tarifverträge spielen bei der Schaffung guter Arbeitsbedingungen eine zentrale Rolle. Eine Tarifbindung und Flächentarifverträge ermöglichen einen echten Wettbewerb über Leistung und gute Arbeit anstatt über geringe oder gar sinkende Lohnkosten. Unfaires Lohndumping, beispielsweise über sogenannte OT-Verbände,“ – also Ohne-Tarif-Verbände – „kann das ganze Handwerk in Verruf bringen.“
Nun wissen wir ja, dass Herr Morlok und insbesondere sein Staatssekretär mächtig stolz darauf sind, so eine OTWüste in Sachsen produziert zu haben. Aber auch aufgrund einiger Redebeiträge, meine Damen und Herren, will ich Ihnen etwas zur Kenntnis bringen, was ich kürzlich gefunden habe: „Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängen, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen,
sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, ihre Geschäfte zu betreiben.“
Meine Damen und Herren, ich mache es kurz, das stammt nicht von den LINKEN, mit diesem Ausspruch hat Ted Roosevelt 1938 die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in den Vereinigten Staaten erklärt. Mit dem Redner der GRÜNEN könnte ich ganz schnell Einigkeit darüber erzielen, dass das ein wichtiger Bestandteil einer gesamtwirtschaftlich rationalen Politik sein muss. So eine Diskussion kann man sicher mit einigen Debattenrednern der CDU-Fraktion nicht führen.
Wir stehen vor Problemen. Seit 2011 haben wir in keinem Jahr in dieser Republik ein Wachstum von mehr als 1 % gehabt. Es will auch nicht besser werden. Wer diese Stagnation überwinden will, wer ein drohendes Abgleiten in die Deflation verhindern will, der muss ein bisschen mehr gesamtwirtschaftliche Politik und Vernunft an den Tag legen. Dort wird mehr an Horizont verlangt, als eine Ladentheke breit ist.
Meine Damen und Herren! Wenn ich davon ausgehe, was ich eben von Roosevelt zitiert habe, und mir dann das anschaue, was die GroKo – Wort des Jahres – zum Mindestlohn vereinbart hat, dann sage ich, es ist gut so, dass eine normative Regelung ins Gesetzblatt kommt, aber es ist zu fragen, wie deren gesellschaftlicher Gebrauchswert ist. Wenn wir gegen Ende des Jahres 2015 das erste Mal über einen Mindestlohn von 8,50 Euro reden können, dann ist dieser 2015 unter Zugrundelegung der Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank noch 8,16 Euro wert und 2018, wo er gnädigerweise dann für alle kommen soll, noch 7,68 Euro.
Meine Damen und Herren! Was steht im Koalitionsvertrag? Die nächste Steigerung legt die übernächste Bundesregierung fest, weil die nächste Bundesregierung noch gar nicht gewählt ist. Das ist gesellschaftlich betrachtet eigentlich unter der Gürtellinie, der gesellschaftliche Nutzen ist lächerlich. Deswegen freut mich dieses Konzept des Mindestlohns nicht, denn die Perspektive heißt weiter für viele: arm trotz Arbeit.
Herr Morlok hat in seiner Rede am 28.11. –
– noch einen zweiten Punkt genannt, und den hätte uns der Ministerpräsident erklären sollen. Er hat gesagt, die Staatsregierung sei gegen den Mindestlohn, und wir alle konnten beim Fernsehsender Phönix sehen, –
–, wie freudestrahlend, wie zufrieden der Ministerpräsident auf dem kleinen
Parteitag der CDU die Hand für diese Koalitionsvereinbarung mit dem Mindestlohn gehoben hat.
Darüber müssen wir diskutieren.