Volker Tiefensee
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Ihren Bemerkungen bzw. Ihrem Antrag. Wenn in der Geschäftsordnung steht, dass wir einen weiteren Beauftragten installieren wollen, dann ist es Sache des Landtages und nicht der Regierung, diesen auch einzusetzen. Ich habe mich gerade noch einmal in meiner Fraktion vergewissert: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass das jemals auch aus der Mitte der Abgeordneten noch einmal herangetragen worden wäre, und deswegen ist es eben nicht geschehen.
Zu dem Antrag muss zu Beginn hinterfragt werden – dabei beziehe ich mich auf den zweiten Teil –, ob ein weiteres zusätzliches Programm mit den geforderten Schwerpunkten Auswirkungen auf die Gestaltung des demografischen Wandels hat. Wir haben unsere Zweifel, zumal die Punkte – zusätzliche ehrenamtliche Ansprechpartner, Kümmerer in den Ortsteilen zu gewinnen, in denen es keine Ortschaftsräte gibt, um eine angebliche Lücke zu schließen, und ehrenamtliche Sozialkoordinatoren als Informationsdrehscheibe für soziale Aktivitäten und nachbarschaftliches Engagement koordinieren – bereits über die verschiedensten Vereine, die Feuerwehren und die Kirchen vor Ort umgesetzt werden.
Zum Punkt d). Die Kultur- und Kreativwirtschaft fördern, regionale Kulturmanager etablieren – das wird bereits hervorragend über die Möglichkeiten des Kulturraumgesetzes angeboten. Der Punkt c), regelmäßige Einwohnerfragestunden oder Versammlungen sowie neue Formen der Beteiligung einrichten, ist darüber hinaus ausdrücklich in der Gemeindeordnung geregelt. Im § 22 ist festgeschrieben, dass eine Einwohnerversammlung mindestens einmal im Jahr, ansonsten nach Bedarf, durchgeführt werden soll. Die Pflicht zur Einberufung besteht regelmä
ßig, wenn eine im Gesetz bestimmte Minderheit der Einwohner oder Bürger die Einberufung verlangt.
Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach der Förderung von Einwohnerversammlungen weder sinnvoll noch notwendig. Aus meiner Gemeinde kann ich berichten – und ich weiß es auch aus anderen Gemeinden –, dass die Teilnahme an den Einwohnerfragestunden meist sehr gering ist, obwohl diese in vielen Gemeinden bei jeder Sitzung des Gemeinderates durchgeführt werden.
Diejenigen, die immer wieder die Forderung nach mehr Bürgerentscheiden haben, sind dann selbst nicht bereit, einen ganzen Sonntag im Wahl- oder Abstimmlokal zu verbringen; es fällt den Gemeinden meist schwer, genügend Helfer zu finden.
Bei ihren Forderungen bezieht sich die Antragstellerin in ihren Vorstellungen auf die Aussagen des niederösterreichischen Landeshauptmanns Dr. Erwin Pröll, der auf dem Kongress „Ländlicher Raum – Vielfalt leben“, von dem wir eben gesprochen haben, das System der Förderung des ländlichen Raums in seinem Bundesland mit Namen „Soziale Dorferneuerung“ vorgestellt hatte.
Der Freistaat Sachsen geht aber einen anderen Weg. Mit der neuen Förderperiode wird es im Freistaat nur mehr LEADER-Regionen geben, die in einer noch größeren Selbstständigkeit als bisher über die Projekte in ihrem Zuständigkeitsbereich entscheiden werden. LEADER bedeutet, dass die lokalen Aktionsgruppen ihre LEADEREntwicklungsstrategien entsprechend den lokalen Erfordernissen erarbeiten und genehmigen lassen und infolge dessen umsetzen. Die LEADER-Entwicklungsstrategie muss den lokalen Bedürfnissen dienen und mit den staatlichen und regionalen Strategien im Einklang stehen. Dies erfolgt durch Berücksichtigung dieser Strategien in der Analyse des Entwicklungsbedarfes und -potenzials des Gebietes.
Die von der Antragstellerin geforderten Maßnahmen könnten damit in der LEADER-Entwicklungsstrategie enthalten sein, wenn der Bedarf vor Ort gesehen wird. Der Freistaat wird den Regionen jedoch nicht vorschreiben, welche dieser Maßnahmen aufgenommen werden darf und welche nicht.
Dagegen ist ein Markenkern der sächsischen Demografiepolitik das Landesprogramm Demografie. Um die aktive und zukunftsorientierte Auseinandersetzung mit den Folgen des demografischen Wandels vor Ort zu ermöglichen, hat Sachsen im Jahr 2007 als erstes Bundesland ein landeseigenes Förderprogramm eingeführt. Mittlerweile wurden über 110 Projekte von Kommunen und Vereinen unterstützt. Die aktuelle Broschüre „Dem demografischen Wandel mit Ideen begegnen“ beinhaltet Praxisbeispiele und Modellprojekte aus dem Freistaat.
Einen Leitfaden für die Praxis bildet das von der Staatskanzlei herausgegebene Handbuch „Den demografischen Wandel gestalten“. Es handelt sich sozusagen um einen Werkzeugkasten Demografie. Das Handbuch enthält
Anregungen, Methoden und Instrumente, wie der demografische Wandel aktiv vor Ort gestaltet werden kann.
Ein neuer Beitrag in der aktiven Demografiepolitik ist die Auszeichnung und Förderung von Impulsregionen demografischer Wandel. Hierzu erfolgte 2013 ein Wettbewerb, an dem sächsische Landkreise und Kommunen teilnehmen konnten. Eine unabhängige Jury prämierte mit insgesamt 27 500 Euro vier Regionen bzw. Projekte. Im Rahmen der Förderrichtlinie des SMI zur Regionalentwicklung sollen nun nicht nur Konzepte, sondern auch gezielte Investitionen zur Bewältigung des demografischen Wandels gefördert werden.
Aus all dem geht hervor, dass kein zusätzliches Programm benötigt wird. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl ich recht groß bin, haben Sie mich fast übersehen.
Ach, die Flanke war es.
Die letzte Förderperiode war für die Bewohner und Gemeinden im ländlichen Raum eine sehr erfolgreiche Zeit. Im Landkreis Nordsachsen mit seinen vier Gebieten wurden 1 013 Förderanträge mit einem Zuschuss von 60,2 Millionen Euro bewilligt. Dabei wurden 422 Anträge der Kommunen, 79 privater Antragsteller sowie 512 sonstiger Antragsteller wie Kirchgemeinden, Teilnehmergemeinschaften in Flurneuordnungsverfahren, Vereine und Verbände bewilligt. 50 % des Fördervolumens floss in die öffentliche Infrastruktur. Das sind für den Landkreis erhebliche Entwicklungsimpulse, auf die wir stolz sind. Hinzu kommen die nicht unerheblichen Eigenmittel der Zuwendungsempfänger.
Unter dem Leitbild „Mit eigener Energie Wirtschaftskraft im ländlichen Raum stärken, mit eigener Energie eine liebenswerte und lebenswerte Region für Jung und Alt gestalten und mit eigener Energie die Bergbauregion zur Seenlandschaft zu entwickeln“ war die LEADER-Region Delitzscher Land angetreten, den Raum um Delitzsch weiterzuentwickeln, eines der vier Gebiete im Landkreis. In neun Facharbeitsgruppen, zehn lokalen und sieben überregionalen Arbeitsgruppen sowie elf Projektgruppen mit insgesamt über 250 verschiedenen Teilnehmern wurden das Leitbild entwickelt, Entwicklungsziele erarbeitet und Handlungsfelder gemeinsam herausgearbeitet.
Die LEADER-Region Delitzscher Land umfasst über 500 Quadratkilometer Fläche, auf der circa 55 000 Einwohner wohnen. Das entspricht zwölf Kommunen mit 101 Ortsteilen und Siedlungen bei einer Bevölkerungsdichte von 114 Einwohnern je Quadratkilometer. Das ist die Größe, obwohl wir nicht die Einwohner aufweisen, die als Durchschnitt genannt werden. Man muss aber beachten, dass die Siedlungs- sowie die Vegetationsstruktur im Freistaat sehr unterschiedlich sind. Es gibt nun einmal dünner und dichter besiedelte Gebiete im Landkreis.
Im Koordinierungskreis mit 15 Personen, der paritätisch von Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden, aber auch von Vertretern der Vereine, der Kirche, dem Bauernverband zusammengesetzt ist, den ich mit dem Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen als dessen
Vorsitzender vertrete, konnten seit dem Jahr 2008 20,4 Millionen Euro Fördermittel vergeben werden. Dadurch wurden Investitionen von über 36,6 Millionen Euro umgesetzt.
Es wird immer behauptet, dass alles in den Straßenbau fließen würde. Wir haben dies in unserem Gebiet wahrscheinlich besser hinbekommen. Es gibt aber auch viele andere Gebiete. 50 Wirtschaftsprojekte, darunter acht Existenzgründungen, zehn Bildungsprojekte im Schulhausbau, Kindereinrichtungen und Horte, 68 kommunale Straßen, Wege und Straßenbeleuchtungsanlagen, 18 Projekte für Vereine vor allem im soziokulturellen Bereich, 27 Wohnprojekte für Familien, die Außensanierung von 15 Kirchen und neun Tourismusprojekte haben wir unterstützt.
Für die Gemeinde Schönwölkau, deren Bürgermeister ich bin, wurden insgesamt über 500 000 Euro Fördermittel bewilligt, für die Investitionen von über 950 000 Euro getätigt wurden. Der Betrag war im Verhältnis zu anderen Gemeinden so gering, weil die Gemeinde die Infrastruktur mit dem vergangenen Förderprogramm weitestgehend ausgebaut hat und damit die Mittel in der Hauptsache in den privaten und wirtschaftlichen Bereich geflossen sind.
Die Arbeit im Koordinierungskreis war immer interessant. In zum Teil heftigen Diskussionen konnten wir aber alle Bereiche gleichmäßig entwickeln. Auch die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, welches die Arbeit im Koordinierungskreis unterstützte und danach die Bewilligung sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel kontrollierte, war sehr gut. Als sehr gut hat sich auch die hervorragende Arbeit der Mitarbeiter im Regionalmanagement bewährt, die im Verein Delitzscher Land e. V. tätig sind, der sich als Träger ausgezeichnet bewährt hat.
Mit Interesse schauen wir auf die neue Förderperiode, in der wir die bewährten Strukturen erhalten und die vielen guten Projekte, die in der letzten Förderperiode keine Fördermittel mehr erhalten konnten, fördern möchten.
An dieser Stelle bedanke ich mich im Namen meiner Kollegen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, aber auch der Landwirtschaftsbetriebe, des Gewerbes und der Bewohner des ländlichen Raumes, dass Sie, Herr Staatsminister, und das Staatsministerium einen Weg gefunden haben, dass der ländliche Raum in der Region Leipzig weiter auf hohem Niveau entwickelt wird und dabei die hohen Fördersätze beibehalten werden.
Bedanken möchte ich mich ebenfalls, dass im Laufe der Förderperiode die Beantragung von Fördermitteln einfacher wurde und das Einholen von drei Kostenvoranschlägen, die man nicht ohne Weiteres immer erhielt, eingeschränkt werden konnte.
Es gibt natürlich auch für die kommende Förderperiode Wünsche. Als wichtigsten möchte ich folgenden Punkt nennen: Es sollte überdacht werden, ob die Fördermittel nur nach den Einwohnern, nicht aber auch über die Fläche der beteiligten Gebiete verteilt werden könnten. In den dünn besiedelten Gebieten im Freistaat Sachsen, aber auch in den Gebieten mit einem hohen Bevölkerungsverlust durch Abwanderung und einem hohen Altersdurchschnitt sind die Probleme größer als im ländlichen Raum der dichter besiedelten Gebiete.
Abschließend bedanke ich mich noch einmal bei Ihnen, Herr Staatsminister, und bei dem Ministerium, dass Ihnen die Entwicklung des ländlichen Raums so am Herzen liegt. Im ländlichen Raum zu wohnen hat viele Vorteile, aber auch einige Nachteile. Mit der neuen Förderperiode werden wir neue Chancen wahrnehmen, um den ländlichen Raum attraktiv zu entwickeln und zu erhalten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den ländlichen Raum ist eine funktionierende Landwirtschaft unabdingbar. Sie unterstützt die Gemeinden bei der Pflege der Landschaft. Da denke ich gerade an die große Unterstützung, die wir bei der Pflege und Unterhaltung der Gräben in den letzten Wochen erhalten haben. Unterstützung erhalten wir aber auch bei notwendigen Kommunalarbeiten. Gerade im letzten Winter hatten wir große Unterstützung durch die Landwirtschaftsbetriebe. Ohne diese hätten wir die Schneemassen sicher nicht beseitigen können.
Wichtig sind die Landwirtschaftsbetriebe aber auch als Arbeitgeber und Unterstützer des dörflichen Zusammenlebens. Deshalb sind wir Gemeinden im ländlichen Raum sehr interessiert, dass die Landwirtschaftsbetriebe dauerhaft gut wirtschaftende Betriebe sind und bleiben. Deshalb müssen sie für ihre Erzeugnisse auskömmliche
Preise erhalten. Solange sie das nicht erhalten, müssen sie mit Flächenprämien unterstützt werden.
Das Zwei-Säulen-Modell hat sich bewährt und muss unbedingt beibehalten werden. In den ILE-Regionen konnten nach Anlaufschwierigkeiten viele Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden.
Genauso wichtig sind die Fördermöglichkeiten für den Umbau von ländlicher Bausubstanz, um die Gebäude dauerhaft zu erhalten. Aber auch ganz wichtig ist die Unterstützung der Ansiedlung junger Familien.
2009 wurden insgesamt 107 Millionen Euro bewilligt. Es wurden 1 327 Anträge bearbeitet. Nach der Statistik aus dem aktuellen Agrarbericht sind dort 64 % an die Kommunen geflossen, 17 % an Vereine und Verbände, 15 % an natürliche Personen, 2 % an Unternehmen und 2 % an die Kirche. Bei uns im Leaderbereich Delitzscher Land ist das Verhältnis bedeutend anders. Dort sind über 20 % an Unternehmen geflossen und der Anteil der Kommunen beträgt nicht einmal 50 %.
Aber Ausbau der Infrastruktur kann auch heißen, Wärmeleitungen von Biogasanlagen zu bauen. Daher kommt der hohe Anteil, den die Unternehmen bekommen haben, um kommunale Gebäude mit Abwärme der Stromerzeugung zu heizen und warmes Wasser aufzubereiten.
Deshalb bitten und hoffen wir gemeinsam im ländlichen Raum, dass bei der Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 nahtlos die Fördermittelprogramme mit ähnlichen Fördersätzen fortgeführt werden und sich die Dörfer im ländlichen Raum weiterentwickeln können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den Jahren 2005 und 2006 wurde das Verfahren zum sogenannten Paragrafenpranger auf den Weg gebracht. Ich als damaliger Vorsitzender des Rechts-, Verfassungs- und Europaausschusses des Sächsischen Städte- und Gemeindetages habe das Verfahren intensiv begleitet.
Nachdem ich aus meinen Erfahrungen in der Gemeinde circa 20 Vorschläge gemacht hatte, habe ich in zeitaufwendigen Sitzungen das Verfahren begleitet. Einige wenige Vorschläge wurden aus den unterschiedlichsten Gründen umgesetzt. Besonders zu begrüßen sind die Vereinfachungen in der Sächsischen Bauordnung. Im Ergebnis der Beratungen haben wir im Gemeinderat diskutiert, welche Satzungen in der Gemeinde aufgehoben werden können. Die Gemeinde hatte zu dem Zeitpunkt 30 Satzungen und Verordnungen. Nachdem vereinbarungsgemäß eine Entscheidung auf die neue Legislaturperiode ab 2009 vertagt wurde, haben wir das Verfahren zur Aufhebung der Baumschutzsatzung begonnen.
Nach einer ersten Lesung und nachdem das Vorhaben über das „Mitteilungsblatt“ den Einwohnern bekannt gemacht wurde, erfolgten von diesen nur positive Rückmeldungen. So haben wir die Satzung Anfang April 2010 beschlossen. Die von den Umweltverbänden und den Abgeordneten erhobenen Bedenken kann ich nicht nachvollziehen. Bisher war es so, dass jeder Grundstückseigentümer überlegen musste, ob er einen Baum, wenn er
einen Umfang von 30 bis 40 Zentimetern hat, weiter wachsen lässt oder nicht. Lässt er den Baum größer und älter werden, schreibt ihm die Gemeinde vor, ob er ihn fällen darf oder nicht. Ein Grundstücksbesitzer, der Bäume liebt, wird auch ohne Vorschriften durch die Gemeinde Ersatzpflanzungen vornehmen und einen Grünbestand auf dem Grundstück halten. Der Grundstücksbesitzer, der keine Bäume liebt, hat genügend Möglichkeiten, einen Baum zum Absterben zu bringen und die Nachpflanzung nach der Kontrolle durch die Gemeinde an einem gesunden Wachstum zu hindern.
Die Gemeinden fordern immer wieder, sie von bürokratischen Aufgaben zu entlasten. Hier wird den Gemeinden die Möglichkeit geboten, die angenommen werden sollte.
Zu Mindereinnahmen kann es nicht kommen, denn der Verwaltungsakt darf nach den bestehenden Gesetzen nicht teurer sein als der tatsächliche Aufwand. Mit den jetzt zu verabschiedenden Veränderungen werden Verwaltungskräfte für andere Aufgaben frei, die für zusätzliche Aufgaben, zum Beispiel die Einführung der Doppik, unbedingt benötigt werden.
Wie gesagt, es werden mehr Bäume die ersten Jahre ihres Wachstums überstehen, weil es in der Entscheidung des Grundstücksbesitzers liegt: Möchte ich den Baum erhalten, oder nicht?
Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Gesetz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Circa vier Fünftel der Fläche des Freistaates sind der sogenannte ländliche Raum, und etwa 50 % der Menschen wohnen dort. Ein großer Teil lebt in Gemeinden und Ortsteilen mit weniger als 5 000 Einwohnern, die in den Genuss dieser Förderung kommen.
Die Gemeinde Schönwölkau, deren Bürgermeister ich seit 1995 bin, konnte im Rahmen der Fördermittelprogramme die Infrastruktur grundhaft ausbauen. Insgesamt circa 7 Millionen Euro Fördermittel allein im kommunalen Bereich flossen in die Gemeinde mit circa 2 600 Einwohnern und fast 50 Quadratkilometern Fläche. Für rund 10 Millionen Euro wurden Investitionen getätigt. Damit ist die Infrastruktur bis auf einige Bereiche beim Abwasser fertig ausgebaut. Zusätzlich wurden noch jede Menge Fördermittel für den privaten und gewerblichen Bereich ausgebaut. Wer die Gemeinde besucht, kann das Ergebnis sehen. Dafür bedanke ich mich recht herzlich beim Freistaat und bei der EU.
Sehr geehrte Damen und Herren, Schönwölkau ist seit 2002 Mitgliedsgemeinde im LEADER-Gebiet Delitzscher Land im Landkreis Nordsachsen. Auch ich sitze im
Koordinierungskreis und begleite dort eine Vielzahl von Projekten. Von 2002 bis 2006 flossen circa 4 Millionen Euro Fördermittel in das Gebiet. Damit wurden in rund 60 Projekten fast 9 Millionen Euro an Investitionen angeschoben. Neben den elf Kommunen wurden 22 Vereine und Verbände, zwei Privatpersonen und zwölf Unternehmen unterstützt. Besonders stolz sind wir auf die Schaffung von 27 Dauer- und elf temporären Arbeitsplätzen.
In der neuen Fördermittelperiode 2007 bis 2013, die nach der Bewerbungsphase im Jahr 2007 im Jahr 2008 mit der Umsetzung der Projekte begann, wurden einschließlich des Jahres 2009 63 Projekte bewilligt und damit über 5 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung gestellt, was zu Vorhaben im Wert von circa 10 Millionen Euro führte. Damit konnten sämtliche Mittel gebunden werden. Nach der Aufstockung der Mittel um weitere 1,3 Millionen Euro stehen in diesem Jahr über 5 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Aber so wie im Gebiet Delitzscher Land läuft es nicht in sämtlichen LEADER-Gebieten. Im LEADER-Gebiet Zweistromland, ebenfalls im Landkreis Nordsachsen, konnte in den Jahren 2008/2009 das Budget nur zu rund 70 % ausgelastet werden. Gründe dafür sind unter anderem die fehlenden kommunalen Eigenmittel. Das ist schon erwähnt worden.
Für alle Gebiete besteht das Problem, dass die Beantragung, Bewilligung und Abrechnung der Fördermittel sehr kompliziert ist. Schuld daran sind die strengen Vorgaben der EU. So ist auf jeden Fall zu begrüßen, dass die Erweiterung der Gebietskulisse auf Gemeindeteile bis 5 000 Einwohner erfolgte. Sie waren bis jetzt aus der Förderung ausgeschlossen und haben nunmehr die Möglichkeit, auch Fördermittel zu erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Wort zur Förderung des Ausbaus der Breitbandnetze im ländlichen Raum: Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet die Telekom AG, die Grundversorgung bei der Telefonversorgung flächendeckend abzusichern. Dafür braucht sie, anders als die Energieversorger, an die Gemeinden für die Nutzung des öffentlichen Raums keine Konzessionsabgabe oder Nutzungsgebühr zu zahlen. Dieser Verpflichtung kommt die Telekom mit der Breitbandversorgung nicht mehr nach. So ist vom Bundesgesetzgeber zu prüfen, ob die kostenlose Nutzung des öffentlichen Raums noch zeitgemäß ist und ob die Gemeinden nicht eine Konzessionsabgabe oder eine Nutzungsgebühr erheben könnten. Auf diese Art und Weise könnten die Gemeinden dann die Eigenmittel aufbringen, um das Fördermittelprogramm für die Breitbandversorgung auch abzurufen, was in der Regel an den fehlenden Eigenmitteln scheitert.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Aufgabe besteht jetzt darin, die geschaffenen Werte zu erhalten. Auch fällt es den Gemeinden immer schwerer, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen. Ich denke, jedem im Haus ist klar, dass es für eine Gemeinde mit elf Ortsteilen schwerer ist, die Infrastruktur zu finanzieren, als für eine Stadt
mit 25 000 oder 50 000 Einwohnern. Dafür muss die finanzielle Verteilung der Schlüsselmasse innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes überdacht werden. Nur wenn die notwendige finanzielle Ausstattung der Gemeinden vorhanden ist, können die vorhandenen Fördermittel für eine Vielzahl von Investitionen verwendet werden.
In früheren Fördermittelprogrammen bestand die Möglichkeit, Eigenleistungen als unbare Leistungen zu erbringen. Es sollte geprüft werden, ob diese Möglichkeit, ohne den bürokratischen Aufwand weiter zu erhöhen, wieder eingeführt werden kann.
Insgesamt bin ich – wie ich denke, sind es auch die anderen Bürgermeister aus dem ländlichen Raum – sehr dankbar für die Fördermittelprogramme, die es ermöglicht haben, die Gemeinden infrastrukturell weiter zu entwickeln. Die hohen Fördermittelsätze sind für uns gut gewesen, sie müssen aber auch in Zukunft erhalten bleiben, um die weiteren notwendigen Aufgaben zu erledigen und die Dörfer wohnenswert zu erhalten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.