Frank Hirche

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In wenigen Tagen jährt sich ein Ereignis, das vor 100 Jahren stattfand. Am 28. Juni 1914 fielen die verhängnisvollen Schüsse in Sarajevo, die den Ersten Weltkrieg auslösten. Diese Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts hat die Landkarte Europas völlig verändert. Das Kriegsende führte nicht zu dauerhaftem Frieden; in ihm lagen die Keime des nächsten Krieges. Der Nationalsozialismus schöpfte
hieraus und führte die Welt in einen Krieg mit unvorstellbaren Schrecken und menschenverachtenden Geschehnissen.
Nach der bedingungslosen Kapitulation hat es Jahrzehnte gedauert, bis unser Land wieder ein geachtetes Mitglied der Völkergemeinschaft geworden ist. Ein Thema wird dabei nur gelegentlich gestreift: das der Vertreibung. Mit Vertreibung sind Leid, Elend und Tragödien sowie Unrecht und unschuldig getötete Zivilisten verbunden. Vertreibung, liebe Kolleginnen und Kollegen, gab und gibt es leider überall. Auch heute noch müssen Menschen diese Erfahrung erleiden, weil Diktaturen mit diesem grausamen Mittel ihre Wahnvorstellungen von ethnisch reinen Staaten umsetzen wollen.
Schon unsere Geschichte, meine Damen und Herren, beginnt mit der Vertreibung der ersten beiden Menschen aus dem Paradies. Viele Geschichten erzählen, wie Herrscher auf ihren Feldzügen ganze Völker vernichten oder versklaven. Im Römischen Reich ist eine der prägendsten Vertreibungen die der Juden aus Palästina, und die Völkerwanderung begann 375 mit der Flucht vor den Hunnen. Bei all diesen Vertreibungen waren religiöse Motive, die Gier nach Macht und Einfluss sowie das Streben um mehr Land oft die auslösenden Kriterien. Jahrhunderte später kehrte mit der Idee von ethnisch reinen Nationalstaaten die Zeit der Vertreibung bis ins Heute zurück. Die Vertreibung und Vernichtung der Armenier 1915/16 durch das Osmanische Reich ist heute noch bei manchem ein Tabuthema.
Nach dem Ersten Weltkrieg mussten über 700 000 Menschen aus Westpreußen und Oberschlesien, die nun zu Polen gehörten, ins damalige Deutsche Reich umsiedeln. Fast die gleiche Anzahl polnischer Bürger wurde 1941 von den Nationalsozialisten aus ihrer Heimat vertrieben. Auch die Auflösung der Wolgarepublik in der Sowjetunion war Vertreibung. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zwischen zwölf und 15 Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben. Es war eine der weltweit größten Völkerverschiebungen unserer Geschichte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Beispiele anhand nackter Zahlen. Allein die Dimensionen machen uns sprachlos und betroffen. Sind wir uns dessen eigentlich immer bewusst? Sind wir uns dessen bewusst, dass mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges das Unrecht längst noch nicht zu Ende war? Denn wieder mussten Menschen innerhalb kurzer Zeit ihre Wohnungen verlassen. Wieder wurde geplündert, geraubt, gedemütigt und umgebracht, wieder mussten Unschuldige sterben. Zahlreiche Flüchtlinge starben auf dem Weg nach Westen, und die Überlebenden lebten unter teilweise schwierigen Bedingungen in überfüllten Lagern – froh, überhaupt noch am Leben zu sein.
Ein besonderes Kapitel ist der Umgang mit den Vertriebenen in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone, der späteren DDR. Dies, meine Damen und Herren, bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit. Betroffen waren hier vier Millionen Flüchtlinge, 1949 immerhin rund ein
Viertel der damaligen Bevölkerung. Das war ein massiver Bevölkerungszuwachs, der zu Abwehrreaktionen geführt hatte. Schilderungen von damals belegen dies. Auch heute sind diese erschreckend und machen uns wiederum sprachlos – wie ich denke, auch in diesem Hohen Hause; denn auch Vertreter des damaligen öffentlichen Lebens waren beteiligt. So klagte Kurt Fischer, der damalige Innenminister Sachsens, dass Millionen Vertriebene aus dem Osten wie Heuschreckenschwärme Rest-Deutschland heimgesucht und diesen Teil Deutschlands geradezu überschwemmt hatten. Diese negativen Reaktionen führten dann wieder zu weiterem Unrecht.
So verfügte Sachsen noch im August 1945 die restlose Ausweisung aller Vertriebenen und half dabei noch tatkräftig mit, indem man ihnen die überlebenswichtigen Lebensmittelkarten nahm. Unglaublich! Seien wir einmal ehrlich: Haben wir das gewusst oder bewusst zur Kenntnis genommen? In meiner Schulzeit wurde mir das jedenfalls nicht gesagt, und erst nach der Wende konnte ich etwas darüber erfahren. Wörter wie „Flüchtlinge“ oder „Vertriebene“ waren mir damals ebenfalls fremd. Ich kannte als Kind nur Neubürger und ehemalige Umsiedler – traurig genug und ein Beispiel für gängige Geschichtsfälschung in der DDR.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im Jahr 2001 hatten wir als Fraktion mit der Drucksache 3/5341 „Vertreibung gedenken – Versöhnung erreichen“ das Thema Gedenktag in Sachsen auf die Tagesordnung gesetzt. Zwischenzeitlich haben Bundesrat im Jahr 2003 und Bundestag im Jahr 2011 entsprechende Beschlüsse gefasst. Wir sind dankbar für diese bundesweiten politischen Diskussionen, weil sie widerspiegeln, was wir wollen: Wir wollen die konsequente Aufarbeitung unserer eigenen Geschichte. Unser Ziel ist damit verbunden, Lehren als Wegweiser auf dem Weg zu einem friedlichen Europa zu nutzen.
Unter diesem Blickwinkel stellen wir als Freistaat jährlich 240 000 Euro zur Verfügung. Dieses Geld soll auch die grenzübergreifende gemeinsame Pflege unseres gemeinsamen kulturellen Erbes fördern. Dafür an dieser Stelle auch Ihnen allen mein Dank und der Dank der immerhin noch 250 000 Vertriebenen im Freistaat Sachsen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was mit diesen Mitteln erreicht werden konnte, ist beachtlich und anerkennenswert. Ich nenne Ihnen dafür drei Beispiele: das Partnerschaftsabkommen mit Vertretern aller Minderheiten in Polen, das Bergarbeiterdenkmal in Waldenburg in Schlesien und die wunderbare und auch unseren Schulen hochwillkommene Ausstellung „Unsere Heimat – neues Sachsen“, die wir auch hier im Landtag zeigen durften. Die Vertriebenen haben mit dieser Ausstellung gezeigt, dass sie ein integraler Bestandteil der sächsischen Bevölkerung sind. Sie prägen und gestalten unser Land
aktiv mit. Dafür sind wir und dafür sollten wir alle dankbar sein.
Unsere sächsische Arbeit wird auch über Landesgrenzen hinaus wahrgenommen. Darauf können wir stolz sein. Deshalb lassen Sie uns heute gemeinsam – nach Bayern und Hessen – einen Gedenktag auch in Sachsen einführen. Wie die beiden anderen Länder wollen wir ihn am ersten Sonntag im September jedes Jahres begehen und mit dem bisherigen, jeweils im September stattfindenden Tag der Heimat feiern. Er soll Mahnung und Erinnerung sein, er ist ein Zeichen nach innen und außen und er steht für eine Auseinandersetzung mit der Zukunft und der Gegenwart. Dies hat ganz klar auch unser polnischer Festredner letztes Jahr auf der Festveranstaltung „63 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ so gesehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit nicht vergessen wird, was nicht zu vergessen ist, damit gemeinsam grenzübergreifend das kulturelle Erbe gepflegt und für unsere nachfolgenden Generationen nutzbar gemacht wird, lassen Sie uns heute gemeinsam einen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung einführen.
Danke schön.
Nicht nur in der Tiefe des Raumes, sondern auch in der Fülle des Raumes, Herr Landtagspräsident.
Ich möchte auf den Kollegen Kosel und die anderen Kollegen reagieren.
Ach, das geht nicht. Dann muss ich mir meinen Beitrag aufheben. Danke.
Dann reagiere ich auf den Kollegen Zastrow, indem ich ihm in seiner Haltung unterstütze und gleichzeitig einmal dafür danke, dass er zu allen Veranstaltungen, die die Vertriebenen durchgeführt haben, wenigstens Vertreter seiner Partei geschickt oder selbst teilgenommen hat.
Von all denjenigen, die hier erzählt haben, was sie für die Vertriebenen übrig haben, habe ich zumindest in meinen Veranstaltungen – das waren immerhin Schülerwettbewerbe in Schulen mit 450 Schülern – nicht einen gesehen. Wenn Sie es einmal ermöglichen, dass Sie an den Veranstaltungen teilnehmen, spreche ich Ihnen auch das Recht zu, hier zu diskutieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als zuständiger Wahlkreisabgeordneter von Hoyerswerda möchte ich die Gelegenheit nutzen, hier etwas zu diesem Thema zu sagen. Ich glaube, dass wir uns alle im Saal einig sind, dass das, was in Hoyerswerda passiert ist, auf keine Weise zu tolerieren ist.
Ich möchte Folgendes klarstellen: Hoyerswerda ist durch diese Geschichte wieder einmal in die Schlagzeilen geraten. Dies geschah, obwohl die Stadt Hoyerswerda – Frau Friedel, deshalb möchte ich Ihnen antworten – genügend tut, diesen Dingen entgegenzuwirken.
Jetzt sind wir bei dem Thema. Sie stellen sich hier hin und fragen, was die Stadt Hoyerswerda getan hat. Ich möchte Sie einmal fragen: Was haben Sie getan? Was haben Sie bei der Konferenz, die in Hoyerswerda stattgefunden hat, getan? Ich habe keine Kollegen von Linksfraktion, SPD oder GRÜNE im Saal gesehen.
Sie haben nicht dazu beigetragen, dort Ihre Meinung kundzutun. Das passierte über die Zeitung. Das finde ich den Bürgern, der Polizei und auch den Opfern gegenüber ungerecht.
Kommen wir einmal auf ein anderes Thema zu sprechen. Ich habe es mit Genugtuung zur Kenntnis genommen und genossen – Herr Hahn, jetzt komme ich zu den Genossen
, dass Sie sagten, dass Sie sich gegen jegliche Art von Gewalt einsetzen wollen. Hoyerswerda ist durch die rechte Szene gebrandmarkt. Hoyerswerda ist aber mittlerweile auch durch die linke Szene gebrandmarkt.
Die Vorgänge spielen sich mittlerweile jedes Jahr ab. Gerade Ihre Kollegen rufen zu Demonstrationen in Hoyerswerda auf. Die Gewalt ist vorprogrammiert. Das finde ich genauso schlimm wie die rechten Zustände, die sich dort abspielen. Das sollten Sie hier einmal sagen.
Deshalb finde ich es gut, dass Sie es so gesagt haben. Ich werde Sie beim Wort nehmen, dass zukünftig Ihre Klientel nicht mehr durch Hoyerswerda marschiert und den gleichen Spuk wie die rechte Seite veranstaltet.
Danke schön.
Ich nehme das als Entschuldigung zur Kenntnis.
Ich werde Sie noch einmal an Ihre Worte erinnern. Sie haben wörtlich Folgendes gesagt: Was wird Hoyerswerda tun? Ich habe gefragt, was Sie tun werden? Wir können uns gern darüber austauschen. Sie können gern einmal nach Hoyerswerda kommen. Dann machen wir das.
Das würde ich gerne tun. Um das zu tun, müsste ich Sie erst erkennen. Vielleicht machen Sie sich einmal eine Sonnenblume an das Revers, dann kann ich Sie gut erkennen. Das war ein bisschen spaßig gemeint. Wenn Sie da sind, können Sie zumindest den Mund aufmachen.
Dem zuletzt von Herrn Jurk Gesagten kann ich zustimmen. Ich würde einmal einen Vorschlag zur Güte machen. Ich werde Herrn Jurk in meinen Verteiler aufnehmen. Dann kann er vor Ort anwesend sein.
Danke.
Herr Präsident! Ich würde mich gern zu dem, was der SPD-Fraktionsvorsitzende hier gesagt hat, äußern. Ich finde es unverschämt gegenüber der Stadt Hoyerswerda und allen, die sich mit dem Thema Rechtsextremismus auseinandersetzen, dass diese Stadt immer wieder hingestellt wird, als wenn dieser rechte Charakter noch vorhanden wäre.
Jetzt rede ich und Sie sind bitte einmal still! – Anders als Herr Dulig, haben es seine Genossen in Hoyerswerda begriffen. Wir haben uns gemeinsam dieses Problems angenommen. Ich bitte, dass das auch im Landtag zur Kenntnis genommen wird. Wir können sonst in Hoyerswerda machen, was wir wollen, um unseren Ruf aufzupolieren und ihn positiv zu besetzen. Solche Diskussionen, wie sie der Abg. Dulig führt, sind hierbei nicht besonders zielführend. Deshalb bitte ich, dass dies unterlassen wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut 61 Jahren, am 5. August 1950, wurde in Stuttgart auf einer Großkundgebung die Charta der Heimatvertriebenen von einer unbekannten Person verkündet. Die Repräsentanten von 30 Landsmannschaften und Vertriebenenverbänden verabschiedeten damals noch unter dem unmittelbaren Eindruck der Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg einen ersten Nachkriegsentwurf für eine Verständigung und einen Ausgleich zwischen den Staaten. Diese Verabschiedung ist deshalb noch heute eine politisch-moralische Leistung.
Fünf Jahre nach dem Krieg, als alle Wunden der Flucht und Vertreibung noch offen waren, wurden somit Grundsätze geschaffen, welche bis heute nichts an Aktualität eingebüßt haben.
Mit dem vorliegenden Antrag verfolgt die beantragende Fraktion das Ziel, dass dieses Datum zum nationalen Gedenktag für die Opfer der Vertreibung erklärt wird. Dabei beruft sie sich auf die Entschließung des Deutschen Bundesrates vom 11. Juli 2003, welcher dieses ebenfalls eingefordert hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entschließung des Deutschen Bundesrates ist zu unterstützen. Gestatten Sie mir, daraus zu zitieren: „Mit der Absage an jegliche Gewalt, mit der kraftvollen Vision eines geeinten Europas, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, mit dem Bekenntnis zum Wiederaufbau und zum Recht auf die Heimat ist die Charta ein Dokument sämtlicher deutscher Vertriebener.“ – Dem ist nichts hinzuzufügen.
Dennoch leben die unmittelbar Betroffenen unter uns. Sie haben deshalb das Recht auf Unterstützung aller Deutschen.
Auf den Beifall kann ich verzichten.
Meine Damen und Herren der einreichenden Fraktion! Es bedarf nicht dieses Antrages, um dieses Ansinnen zu unterstützen.
Der Deutsche Bundestag hat am 10. Februar 2011 einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ verabschiedet. In diesem Antrag wird unter anderem gefordert, dass die Bundesregierung prüfen soll,
den 5. August zum bundesweiten Gedenktag für die Opfer von Vertreibung zu erheben. Somit hat sich Ihr Antrag aus der Sicht unserer Fraktion erledigt.
Des Weiteren bedarf es keinerlei Rechtfertigung seitens der CDU sowie der FDP und schon gar nicht der Einfordernden. Wir stehen an der Seite der Heimatverbundenen. Unser Kollege und Ministerpräsident brachte es am 27. August zum diesjährigen zentralen Tag der Heimat auf den Punkt: Er unterstütze einen nationalen „Tag der Heimat“. – Diesem Bekenntnis ist nichts hinzuzufügen.
Das ist nicht nur glaubwürdig, sondern auch ein klares Signal, um dieses Ziel endgültig umzusetzen.
Meine Damen und Herren! Wer das eine will, muss das andere auch mögen. Dies ist in diesem Fall die Charta der deutschen Heimatvertriebenen. Sie nehmen zwar im vorliegenden Antrag darauf Bezug, aber ich und viele andere in diesem Saal haben nicht den Eindruck, dass Sie den Willen der Heimatvertriebenen, wie es in der Charta ausgedrückt wird, akzeptieren. Ich verweise dabei nur auf zwei Stellen, an denen das besonders auffällt. Die Charta spricht davon, dass die Heimatvertriebenen auf Rache und Vergeltung verzichten und jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, indem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.
Sie, die Damen und Herren von der NPD-Fraktion, haben während der letzten Plenarsitzung wiederholt deutlich gemacht, dass Ihnen gerade diese Ziele nicht wichtig sind,
denn Sie haben andere Vorstellungen. Ein Beleg dafür sind Ihre Formulierungen im Antrag. Damit, glaube ich, stellen Sie sich selbst ins Abseits.
Ich empfinde es als erschreckend, dass Sie das Leid von Millionen Menschen, welche fliehen mussten, dafür ausnutzen, um Ihre Ziele zu unterstützen.
Dies sage ich auch im Namen des Landesverbandes der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen, welche im Übrigen derselben Auffassung sind wie ich.
Davon gehe ich aus.
Dies zeugt von Konsequenz, dies können wir mittragen. Ihren Antrag lehnen wir ab.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Bevor ich zu meinen Ausführungen zum Thema komme, möchte ich der einreichenden Fraktion danken. Sie sind anscheinend über Ihren ideologischen Schatten gesprungen und erkennen zumindest an, dass für die Betroffenen etwas getan wird. Das empfinde ich als eine gute Sache, und es findet meinen Respekt.
Das Teilhabe- und Bildungspaket ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes entstanden. Was am Wichtigsten dabei ist: Es dient der nachvollziehbaren, transparenten Berechnung, die auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind.
Es trifft immerhin auf 2,5 Millionen Anspruchsberechtigte zu, also auf Kinder und Jugendliche bis zu 25 Jahren.
Was mir bei der Berichterstattung daher absolut nicht gefällt, ist, dass überhaupt nichts dazu gesagt wurde, was dieses Paket enthält. Für diejenigen, die es anscheinend noch nicht verstanden haben, Leistungen zu beantragen, möchte ich ganz deutlich sagen: Es geht hier immerhin um die Unterstützung bei Schulbedarf bis maximal 100 Euro pro Betroffenem, für die Lernhilfe und Nachhilfe und für Mittagessen, wobei ein Anteil von einem Euro gezahlt werden muss. Es geht ebenso um Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten. Zusätzlich können 3 000 Schulsozialarbeiter eingestellt werden.
Es geht also um eine Vielzahl von Maßnahmen, die, wenn sie beantragt werden, den Kindern und Jugendlichen zugute kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier liegt für mich eigentlich der Punkt. Man kann nur etwas fordern, wenn man es beantragt.
Selbstverständlich.
Das ist mir bekannt und ich komme auch noch darauf zu sprechen. Ich sehe schon einige Punkte, die verbesserungswürdig sind. Aber eine Verbesserung erreicht man nicht durch Meckern, sondern durch konkretes Handeln.
Zumindest sollte dieses Haus klare Signale in diese Richtung senden.
Ich komme jetzt zu den Themen, die für mich bei der Umsetzung noch zu klären und zu verbessern sind. Ich sehe auch Anfangsschwierigkeiten, aber bei einer Verordnung, die gerade einmal knapp drei Wochen alt ist, denke ich, kann man das zugestehen.
Ich sehe natürlich diese Schwierigkeiten, die Sie gerade mit den 3 000 Sozialarbeitern angesprochen haben, genauso. Ich sehe darüber hinaus auch Schwierigkeiten bei den Fragen der Fahrtkostenerstattung bei Lernförderung zum Beispiel in Landgebieten sowie bei einer einheitlichen Herangehensweise der Regelung der Bedarfe. Vieles ist im SGB II festgeschrieben, was im SGB XII
momentan noch fehlt. Um das zu klären, müsste auch von hier ein klares Signal ausgehen.
Das Teilhabe- und Bildungspaket ist ein Mitnahmepaket, das nur nach Antragstellung der Betroffenen funktioniert. Es ist nicht, wie Sie es als Opposition fordern, eine Stellenbeschreibung der Staatsregierung, sondern ein Lösungsansatz für viele Betroffene. Deshalb nutze ich natürlich auch die Gelegenheit, hier noch einmal einen Appell im Sinne der Kinder und Jugendlichen für die Beantragung auszurufen. Informationen dazu gibt es genügend, zum Beispiel in Rundfunk und Fernsehen. Selbst in der Stadt Chemnitz ist es jetzt auf der Internetseite zu sehen.
Wie gesagt, die Staatsregierung hat seit dem 29. April 2011 die Verordnung in Kraft gesetzt, und der Letzte müsste auch ausschlafen, wenn ihm das Geld zusteht.
Übrigens möchte ich mich teilweise den Worten von Herrn Brangs und der vorherigen Diskussion anschließen. Diese Debatte halte ich zum Teil für überflüssig, weil wir am Anfang einer Geschichte stehen. Wir sollten erst einmal nach einem halben Jahr zusammenfassen, was wirklich geschehen ist.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Auch ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich habe mich deshalb der Stimme enthalten, weil ich die Diskussion teilweise unwürdig fand – das muss ich eindeutig so sagen –, und teilweise wurde auch an den Problemen der Menschen vorbeigeredet.
Ich mache mich nicht zum Lackaffen – das sage ich ganz deutlich – von Polemik der linken Seite. Deshalb habe ich auch dagegen gestimmt. Herr Hahn, im Gegensatz zu Ihnen, der immer nur herumkräht, kann ich hier mitreden. Ich habe über 100 Personen in der letzten Zeit in diesem Programm begleitet.
Denen geht es im Wesentlichen um andere Dinge als um das, was Sie hier polemisch vortragen. – Danke.