Nicole Besic-Molzberger
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Vielen Dank, Frau Präsidentin – Sehr geehrte Damen und Herren! Verbesserungen beim Verbraucherschutz wünschen sich vier von fünf Wahlberechtigten in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kam eine Umfrage der Verbraucherzentralen. Wir GRÜNE im Landtag Rheinland-Pfalz verstehen uns als politische Stimme für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Recht auf verbraucherfreundliche Spielregeln für einen fairen und transparenten Markt haben; denn Verbraucherschutz steht im Dienst der Allgemeinheit.
Wir GRÜNE haben das Leitbild der Nachhaltigkeit erstmals auf die verbraucherpolitische Tagesordnung gesetzt. Wir sorgen uns darum, wie sich Konsum gesundheitlich, aber
auch ethisch, ökonomisch und umweltbezogen auswirkt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sich einfach und schnell über die Vorteile für Mensch und Umwelt informieren können.
Ein hohes Verbraucherschutzniveau, ein flächendeckendes Angebot an persönlicher Information und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Durchsetzung bestehender Rechte, sichere Lebensmittel und Produkte sowie transparente und offene Informationen über die Kontrollergebnisse der Überwachungsbehörden sind wichtige Voraussetzungen für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.
Uns geht es in der Verbraucherpolitik um Mündigkeit statt Bevormundung, auch wenn man uns immer wieder sehr gerne vorwirft, wir wären die Verbotspartei, aber ich finde, da ist die CDU im Moment ganz weit vorne.
Es geht um die freie Entscheidung jeder und jedes Einzelnen. Ohne Aufklärung kann es aber weder Freiheit noch Mündigkeit geben. Hier leistet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hervorragende Arbeit. Ob Information, Bildungsangebote oder persönliche Beratung, die Verbraucherzentrale steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Seite.
Die äußerst kompetente, sehr umfangreiche und immer stärker nachgefragte Verbraucherberatung weiter auszubauen und zu verstetigen, bleibt unsere zentrale Aufgabe. Es geht uns GRÜNEN dabei vor allem um die unabhängigen Verbraucherschutzstrukturen und damit um unabhängige Informationen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht wissen, was die Produkte und Dienstleistungen enthalten, die sie kaufen, sind nicht frei in ihren Entscheidungen.
Hier ein kurzer Exkurs zu den Deckblättern der CDUFraktion zum Verbraucherschutz. Wenn man aus dem Titel für Produktsicherheit 200.000 Euro herausnimmt – in diesem Titel stecken definitiv ganz viele Projekte der Verbraucherzentrale, die darüber finanziert werden – und dann die Grundförderung um 150.000 Euro aufstockt, finde ich, hat man da eine unglaubliche Augenwischerei betrieben, weil letztendlich wird dann die Verbraucherzentrale unter dem Strich weniger Geld haben als jetzt.
Sie haben noch nicht einmal dargelegt, was Sie mit dem Geld machen wollen, das Sie dann noch aus dem Datenschutz herausnehmen. Das sind die 127.000 Euro. Wir haben Kürzungen von 327.000 Euro, dem 150.000 Euro Aufwuchs für die Grundförderung der Verbraucherzentrale gegenüberstehen. Dann bleiben 177.000 Euro übrig, zu denen überhaupt nichts zu finden ist, was damit gemacht werden soll. Die werden wahrscheinlich eingespart, aber das schadet dem Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz.
Das Verbraucherschutzministerium verhandelt zurzeit die neue Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Vereinbarung soll der Verbraucherzentrale vor allem Planungssicherheit für mehrere Jahre geben. Die Verhandlungen bieten die Chance, die alte Vereinbarung zu verbessern, zum Beispiel durch eine Dynamisierung der Grundförderung, damit Tarifsteigerungen in der Zukunft besser abgefangen werden können. Außerdem sollten die finanzierten Projekte, die schon einige Jahre laufen und weit über den Projektstatus hinaus sind, überprüft und gegebenenfalls ebenfalls verstetigt werden.
Ebenfalls notwendig sind eine gut aufgestellte Lebensmittelüberwachung, aber auch wirksame Gesetze, damit Täuschungsfälle aufgedeckt und nicht unter den Teppich gekehrt werden können. Dafür brauchen wir klare Anforderungen an die Eigenkontrollen der Lebensmittelwirtschaft und Meldepflichten, wenn Unternehmen Täuschungsfälle aufdecken. Das gilt übrigens auch für die Automobilindustrie.
Außerdem brauchen wir auf EU- und Bundesebene funktionierende Frühwarnsysteme, damit Betrugsanreize frühzeitig entdeckt werden können. Die internationalen Strukturen in der Lebensmittelverarbeitung müssen sich in der Kontrollstruktur widerspiegeln. Für überregional tätige und sensible Betriebe sind auch überregional tätige interdisziplinäre und spezialisierte Kontrolleinheiten der Länder nötig. Mit IKER haben wir den ersten Schritt in diese Richtung gemacht.
Um die notwendigen Kontrollanforderungen adäquat wahrnehmen zu können, müssen die öffentlichen Behörden sowohl technisch als auch personell angemessen ausgestattet sein. Die Erhöhung des Budgets des Landesuntersuchungsamts ist daher sehr zu begrüßen.
Aus grüner Sicht sollten mittelfristig aber auch Unternehmen und Betriebe je nach Leistungsfähigkeit in die Pflicht genommen werden, sich entsprechend an der Finanzierung dieser Aufgaben zu beteiligen. Verbraucherschutz geht uns schließlich alle an, auch wenn das schon mal in Vergessenheit gerät.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, welche Kenntnisse hat die Landesregierung zur der Frage, ob Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung gesünder sind als Lebensmittel aus konventioneller Erzeugung?
Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vieles wurde jetzt schon gesagt. Ich möchte nicht alles wiederholen.
Ich versuche, es kurz zu machen.
Für die meisten ist Glücksspiel, egal in welcher Form, ob Knobeln, Skat oder Zocken am Geldspielautomaten, ein völlig harmloses Freizeitvergnügen. Ein geringer Prozentsatz hat aber leider ein großes Problem damit. Genau für diese Menschen sind die vorliegenden Änderungen, die wir am Landesglücksspielgesetz vornehmen, gedacht, dass diese Spielerinnen und Spieler besser geschützt werden.
Wichtig ist dabei auch aus unserer Sicht, dass die Selbstbestimmung so wenig wie möglich beschnitten wird. Das heißt, man sollte nicht überreglementieren, weil das auch in die falsche Richtung geht.
Besonders hervorheben möchte ich hier die Möglichkeit der Spielerpause bzw. der Selbstsperre. Da werden wir in Zukunft viel flexibler sein, als das derzeit möglich ist. Das finde ich sehr gut; denn nur wenn man ein niederschwelliges System anbietet, gelangen mehr Menschen in dieses Hilfesystem hinein. Da sollen sie hinein, wenn sie ein problematisches Spielverhalten haben.
Die Praxis hat gezeigt, dass das im Moment nicht so funktioniert, wie es eigentlich funktionieren sollte. Ich denke, mit den Änderungen, die wir jetzt vornehmen, wird das in Zukunft besser laufen, weil gerade die Fremdsperre nur noch das allerletzte Mittel sein sollte, wenn überhaupt nichts anderes mehr geht, sozusagen als Ultima Ratio. Nur ein Mensch, der eine gewisse Einsicht dafür entwickelt, dass er ein Suchtproblem hat, kann nachher im Hilfesystem ankommen, dem kann dann auch geholfen werden.
Außerdem werden wir die Sperrzeiten – das ist schon mehrfach genannt worden – von derzeit 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf 02:00 Uhr bis 08:00 Uhr verschieben. Das wird auf die gastronomischen Betriebe übertragen. Ich finde, das ist ein sehr guter Kompromiss geworden. Ich hätte mich auch offen gezeigt, die Zeiten von Hessen und dem Saarland zu übernehmen, und zwar von 04:00 Uhr bis 10:00 Uhr. 02:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist ein durchaus guter Kompromiss, mit dem wir alle leben können.
Durch die Verschiebung erreichen wir vor allem eines, dass erwachsene Schülerinnen und Schüler sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Schul- oder Arbeitsbeginn bzw. nach der Nachtschicht nicht in die Spielhalle gehen und eine Runde zocken. Ich finde, da sind wir einen guten Schritt weiter. Das finde ich fantastisch.
Aber es bleiben noch ein paar Wermutstropfen. Die waren von vornherein eigentlich nicht Bestandteil der Änderung. Das war nicht vorgesehen. So hat eine Untersuchung des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V. ergeben – hier möchte ich gerne zitieren –: Neben diesem offiziellen Angebot existiert aber bereits ein seit mehreren Jahren wachsender, inzwischen fest etablierter dritter Markt mit sogenannten grauen, weil juristisch unklaren bzw. strittigen oder völlig illegalen Angeboten in Wettannahmestellen, ohne in Deutschland ausgegebener Konzession, Sport- Spiel- und Internetcafes, die sich nach außen wie Spielhallen darstellen, und Vereinsräumlichkeiten, in denen Geld- und Glücksspiele angeboten werden. –
Diesen Bereich berühren wir mit den vorliegenden Änderungen natürlich nicht. Das wird die Aufgabe der Zukunft werden; denn ein effektiver Spielerinnen- und Spieler-, Verbraucherinnen- und Verbraucher- und Jugendschutz ist nur in legalen Spielformen möglich. Wir werden in Zukunft dafür Sorge tragen müssen, dass wir eine qualitative Auslese der Anbieter treffen und seriöse von unseriösen Anbietern trennen. Dafür brauchen wir dann aus meiner Sicht tatsächlich einen neuen Glücksspielstaatsvertrag; denn der alte von 2008 wird dieser Form definitiv nicht gerecht. Das ist nicht unbedingt meine Aufgabe.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Minister, sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg des Konsums von sogenannten Legal Highs und dem Verbot von Cannabis?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Frauen für gleichwertige Arbeit schlechter entlohnt werden als ihre männlichen Kollegen. Solange der Equal Pay Day nicht auf den 1. Januar fällt, werden wir GRÜNE uns weiter dafür einsetzen, dass endlich gilt, gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit.
Frauen sind gleichberechtigt, aber warum verdienen sie dann in Rheinland-Pfalz im Schnitt 22 % weniger als ihre männlichen Kollegen? Das, obwohl sie vorne liegen, was hohe Bildungsabschlüsse angeht; denn junge Frauen haben hervorragende Schulabschlüsse, möchten Verantwortung übernehmen und wirtschaftlich unabhängig sein. Sie finden sich aber doch oft in Berufen mit schlechten Aufstiegschancen und geringer Vergütung wieder.
Das ist nicht zufällig so, sondern hängt maßgeblich mit der Arbeitsbewertung zusammen. Gerade in sozialen und pflegenden Berufen spiegelt sich die hohe Belastung der Beschäftigten nicht auf dem Gehaltszettel wider. Das ist ungerecht, und das muss sich ändern. Au
ßerdem sind es oftmals Frauen, die schwere Doppelbelastungen schultern müssen. Rund 83 % der Alleinerziehenden in Rheinland-Pfalz sind weiblich. Alleinerziehende haben ein erhöhtes Armutsrisiko. Immer öfter kommt auch die Pflege von Angehörigen dazu.
Das Ergebnis ist Zeitmangel, Überlastung und Druck. Die Gleichstellung ist erst erreicht, wenn Frauen und Männern alle Wege gleichermaßen offenstehen. Deshalb fordern wir die Durchsetzung der tatsächlichen Lohngleichheit. Von entscheidender Bedeutung ist dabei eine Neubewertung beruflicher Tätigkeiten.
Doch auch im Alter schneiden die Frauen wesentlich schlechter ab. Den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zufolge hatten im Jahr 2011 rund 1,4 Millionen Frauen über 65 Jahre nicht genug Geld zum Leben. Die Armutsrisikoquote Älterer liegt 2012 in Rheinland-Pfalz mit ca. 19 % deutlich über dem Durchschnittswert für die gesamte Bevölkerung.
Seit 2005 ist sie sogar deutlicher angestiegen als im Gesamtdurchschnitt. Frauen sind besonders betroffen. Rund zwei Drittel aller Minijobs werden von Frauen ausgeübt. Besonders hoch ist der Anteil unter den 15- bis 24-Jährigen.
Prekäre Beschäftigung – das hat auch die Ministerin schon gesagt – findet man vor allen Dingen im Dienstleistungssektor. Dort ist der Anteil von Frauen deutlich höher als der der Männer.
Auch in Rheinland-Pfalz ist es so, dass unter den zehn Städten und Landkreisen in Deutschland drei Städte und Kreise aus Rheinland-Pfalz dabei sind, die mit in diesem Bereich liegen. Laut einer aktuellen Studie liegt der Anteil der weiblichen Beschäftigten im Minijob-Sektor mit 41 % in den Kreisen Trier-Saarburg, knapp 37 % im Kreis Ahrweiler und knapp 36 % in Kusel sogar noch höher als im Durchschnitt.
Für die Betroffenen sind Minijobs höchst problematisch, weil sie kaum Ansprüche auf soziale Sicherung erwerben und in aller Regel pro Stunde nur sehr wenig Geld verdienen. Leider hilft hier der Mindestlohn überhaupt nichts, weil sich dadurch die Stunden reduzieren und die Frauen im Endeffekt überhaupt nicht mehr verdienen.
Die Entgeltlücke nimmt im Lebensverlauf zu. Die durchschnittliche Verdienstlücke – das hat auch die Ministerin gesagt – von 22 % führt zu einer Pensionslücke von knapp 60 %. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten im Erwerbsleben wirken sich bis zum Ende hin aus, und die Frauen landen in der Armutsfalle.
Wir möchten diese Frauen nicht alleine lassen. Mit der Kompetenzstelle Freiwillige Lohntests zeigt Frauenministerin Irene Alt Tatkraft. Zudem avanciert die hervorragende Kita-Versorgungsquote von knapp 44 % zum leuchtenden Beispiel, wie Frauen in ihrer Doppelbelastung entlastet werden können. Es gilt, diesen Weg in der Zukunft konsequent weiterzugehen; denn eine Ungleichbehandlung von Frauen wird in unserem Land nicht hingenommen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch auf einen Aspekt kurz eingehen: Das geplante Entgeltgleichheitsgesetz wird uns zwar ein Stück weit die Lohngerechtigkeit bringen, aber ich sehe immer noch das Problem, dass wir dann Frauen in der Minijob-Falle sitzen haben werden, weil sie von diesem Gesetz nämlich definitiv nicht profitieren werden,
können sie auch gar nicht, weil das gar nicht vorgesehen ist. Wir müssen uns überlegen, wie wir die Frauen aus dieser Minijob-Falle herausbekommen. Ich spreche aus eigener leidvoller Erfahrung als vierfache Mutter mit damals minderjährigen und teilweise noch sehr kleinen Kindern. Selbst ich bin einige Jahre für 6,50 Euro pro Stunde arbeiten gegangen. Eine andere Möglichkeit hat sich überhaupt nicht geboten.
Aus dieser Falle irgendwie wieder herauszukommen, ist extrem schwierig. An dieser Stelle müssen wir die Frauen noch weiter unterstützen und die Arbeitgeber irgendwie darauf drängen, dass sie mehr Teilzeitmöglichkeiten anbieten, auf die diese Frauen – wie ich in diesem Fall – wirklich angewiesen sind. Vollzeit arbeiten gehen mit vier Kindern ist nämlich eine echte Mammutaufgabe, besonders, wenn man im ländlichen Raum wohnt. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Hortmöglichkeiten oder Ganztagsschule, und mit dem Kindergarten war es nach 12:00 Uhr auch schwierig.
Es hat sich zwar schon sehr viel getan, ich bin aber immer noch der Meinung, dass es dort noch erheblichen Nachholbedarf gibt, weil ich meinem Bekannten- und Freundeskreis genug Frauen habe, die in dieser Falle hängen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Für viele ist das Glücksspiel ein harmloses Freizeitvergnügen, für andere wird daraus bitterer Ernst. Sie werden vom Glücksspiel abhängig und ruinieren sich und ihre Familien, und das meistens in einem sehr schnellen Zeitraum.
Glücksspielsucht ist die teuerste aller Süchte. Sie kostet unsere Gesellschaft jede Menge Geld, verläuft oft schwer und hat die höchste Selbstmordrate. Das sagt jedenfalls die Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht.
Das höchste Suchtpotenzial haben nach Einschätzung des Verbandes Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Das sind die Geräte, die in den Gaststätten hängen. Sie sind nicht nur in Spielhallen, sondern z. B. auch in Imbissbuden an der Ecke zu finden, dem typischen Einstiegsort in die Spielsucht. Das ist kaum zu glauben.
Daher ist es von unserer Seite besonders zu begrüßen, dass die Geldspielautomaten auch in Gaststätten in der vorgelegten Änderung ihre Berücksichtigung finden. Wie diese Vorgabe dann allerdings in der Praxis umgesetzt wird und wer die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert, darüber werden wir bestimmt noch im Ausschuss diskutieren müssen; denn nur wenn auch überprüft wird, ob die Geräte um 00:00 Uhr abgeschaltet werden, hat die Vorgabe einen Sinn; denn geschätzte 80 % der Problemspieler sind Automatenspieler.
Bei der Verabschiedung des Landesglücksspielgesetzes 2012 haben wir GRÜNE die Mindestabstandsregelung von 500 Metern bei Wettvermittlungsstellen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen begrüßt.
Die Absenkung auf 250 Meter erscheint uns daher auf den ersten Blick erst einmal befremdlich. Auch darüber werden wir diskutieren müssen.
Der heute eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes führt fort, was im Juni 2012 begonnen wurde. Die vorgelegten Änderungen leisten überwiegend einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Spielerinnen und Spielern.
Für uns GRÜNE stehen in diesem Kontext absolut die Menschen im Vordergrund, die vor den bestehenden Suchtgefahren wirkungsvoll bewahrt werden müssen. Unsere Prioritäten liegen daher klar im präventiven Bereich.
Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Verbesserung der Suchtschulung des Personals. Inhalte, Dauer und die Berechtigung zur Durchführung von Schulungsveranstaltungen werden verbindlich vorgegeben.
Auch die Einführung einer landesweiten Sperrdatei für Spielhallen ist absolut sinnvoll, wobei ich dem Kollegen Herrn Dr. Weiland durchaus beipflichte, ob man sie nicht in Zukunft ausweiten könnte. Bisher ist es aber nur möglich, dass man sich entweder selbst oder durch Fremdeintrag in lokale Sperrdateien eintragen lässt. Das ist jetzt schon eine weitgehende Verbesserung durch die landesweite Möglichkeit.
Außerdem sollte man dann, wenn die anderen Länder auch landesweite Sperrlisten haben, darüber nachdenken, ob man nicht sogar irgendwann eine bundesweite Sperrdatei einführt, weil man zum Beispiel über Landesgrenzen hinweg durchaus auch in Spielhallen gehen kann.
Ich danke jedenfalls der Landesregierung für die guten Vorarbeiten dieser Änderung zum Landesglücksspielgesetz und freue mich auf die fortgesetzte Ausschussdebatte.
Vielen Dank.