Peter Eichenseher

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rasche, es wundert mich schon ein bisschen: Sie kritisieren unseren Entschließungsantrag, er enthalte nicht alles, was Sie sich vorstellen. Darauf muss ich kurz antworten: Das, was auf gutem Wege ist, braucht man nicht mehr zu beantragen. Die Bundesratsinitiative zur Änderung der Eisenbahnverkehrsordnung ist angekündigt. Das Verbraucherschutzministerium hat mit dem Gutachten hervorragende Vorarbeit geleistet. Das tut unserer Debatte ganz gut, und man konnte dies den bisherigen Beiträgen auch entnehmen.
In der Sache sind wir nicht so weit voneinander entfernt, geht es uns doch darum, Recht, das vom Ansatz her aus dem vorletzten Jahrhundert stammt, zu ändern, was Kunden- und Fahrgastrechte angeht. Es gibt allerdings ein paar andere Differenzen, auf die ich gleich noch eingehen werde.
Dass die Qualitätsverbesserung im öffentlichen Verkehr und die Sicherung der Qualitätsstandards - insbesondere im Schienenpersonennahverkehr - ein ganz zentrales Anliegen der rot-grünen Koalition ist, ist, glaube ich, unbestritten. Dass wir eine ganze Reihe von Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt haben, die sich im bundesweiten Vergleich wirklich sehen lassen können, kann man hier auch ganz selbstbewusst behaupten.
Aus dem riesigen Katalog erwähne ich einige Maßnahmen. Das beginnt mit der Einführung des integralen Taktfahrplans und geht weiter mit dem Grundstandard, den wir flächendeckend umgesetzt haben, nämlich Stundentakt im Schienenpersonennahverkehr als Mindestangebot. Auch das kann sich sehen lassen. Das Fahrplanangebot wurde im letzten Jahr um über 30 % ausgeweitet.
Nicht zuletzt ist ein Teil dieser Maßnahmen die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Nahverkehr. Auch sie hat massiv dazu beigetragen, dass Kundenbeschwerden bei der Bahn stärker durchdringen und von den manchmal doch sehr kurz angebundenen Kundenberatern der Bahn besser bearbeitet werden.
Trotz dieser vielen Maßnahmen, die wir umgesetzt haben, ist die Qualitätsverbesserung hin und wieder von herben Rückschlägen begleitet. Sie alle haben den Herbst 2003 und das seinerzeitige Verspätungschaos erwähnt. Das ist aber nicht als Einziges zu kritisieren. Auch die nicht nachfragegerechte Zugausstattung auf manchen Linien, zu
geringe Kapazitäten und manchmal noch veraltete Fahrzeuge sind zu kritisieren.
Verspätungen und Qualitätsmängel sind im komplexen System des Verkehrs nie ganz auszuschalten. Aber nicht hinnehmbar - das werden und müssen wir ändern - ist, dass Kunden als Bittsteller auftreten, wenn es um Schadenersatzansprüche geht. Wir werden den Haftungsausschluss, der heute immer noch nach der Eisenahnverkehrsordnung besteht, mit einer Bundesratsinitiative ändern. Das, glaube ich, ist Konsens. Ich würde mich freuen, wenn sich alle Beteiligten, die sich dafür heute eingesetzt haben, in ihren Gremien, Fraktionen und Parteien dafür werben, diese Initiative zu unterstützen.
An einer Stelle gibt es eine ganz deutliche Differenz. Etwas verwundert bin ich über die FDPAnträge und darüber, wie schlicht Sie sich die Welt malen. Sie tun in Ihrem Antrag so, als gebe es zwischen dem Fernverkehr und der Kundenbeziehung im Nahverkehr keinen Unterschied, als könnte man das mit einem Federstrich und einer kleinen Gesetzesänderung alles lösen. Das ist bei weitem nicht so. Im Fernverkehr gibt es eben eine direkte Kunden-Unternehmens-Beziehung zwischen DB AG - in den meisten Fällen - und dem Kunden. Im Nahverkehr haben wir die mittelbare Kundenbeziehung. Zwischengeschaltet ist ein Verkehrsverbund, ein Aufgabenträger, der letztlich die Qualitätssicherung bei der Auftragsvergabe und der Auftragswahrnehmung übernimmt und dafür sorgen muss, dass die Qualität stimmt.
In der Zukunft verstärkt genutzt werden sollen die Instrumente, mit denen Bestellerentgelte einbehalten werden können. Es geht aber wahrscheinlich nicht so, wie Sie sich das vorstellen, dass man nämlich mit dem Nahverkehrsticket oder gar mit der Monatskarte an das Unternehmen herantritt, wenn ein Zug Verspätung hat.
Es gibt also noch reichlich Details bei der Umsetzung zu diskutieren. Im Ziel, die Eisenbahnverkehrsordnung zu ändern, sind wir weitgehend einig. Da brauchen wir nicht lange zu diskutieren. Bei der Umsetzung und Ausgestaltung dessen, was nachher an gesetzlicher Regelung kommt, gibt es bei Nahverkehrsfragen eine ganze Reihe von Details, die zu klären sind.
Ein wichtiges Anliegen will ich noch erwähnen: Es geht um die Schlichtungsstelle Mobilität, mit der wir im Nahverkehrsbereich sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Die sollten wir in NRW als dem bevölkerungsreichsten Bundesland ansiedeln und alles tun, damit sie möglichst nach NordrheinWestfalen kommt. Sie hat uns geholfen, die Kun
denbeschwerden im Nahverkehrsbereich besser durchzusetzen.
Ich hoffe, dass wir auch im Fernverkehrsbereich und insgesamt bei Mobilitätsdienstleistungen eine solche Schlichtungsstelle Mobilität nach Nordrhein-Westfalen bekommen. - Ich danke Ihnen.