Ute Dreckmann

Appearances

13/120

Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Fischer, liebe Frau Dedanwala, liebe Frau Steffens, wenn Sie die Praxisgebühr hätten überhaupt nicht haben wollen, verstehe ich nicht, warum Sie sie beschlossen haben. Ich habe immer gedacht, Sie hätten im Bundestag noch die Mehrheit. Aber irgendwie scheint sie nun zu bröckeln,
was mich persönlich sehr befriedigt.
Ich möchte Ihnen aus eigener Erfahrung erzählen, was Ihnen passieren kann, wenn Sie sich auf Ihren Hausarzt verlassen. Ich kann Ihnen versichern: Ich bin immer noch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Unter der Betreuung meines Hausarztes habe ich ganze eineinhalb Jahre an einer tückischen Bronchitis herumgedoktert, bis der gute Mann es endlich vonnöten hielt, mich an einen Facharzt zu überweisen.
Während dieser Zeit habe ich ohne die geringste Wirkung 400 Tabletten geschluckt und literweise Hustensaft unterschiedlicher Hersteller in mich hineingekippt. Ich bin mehrfach geröntgt worden und habe mehrere ausführliche Blut- und Allergietests über mich ergehen lassen.
Das Ganze war auch nicht ganz billig. Die meisten der damals verschriebenen Medikamente sind zwar nicht verschreibungspflichtig, aber damals wurden sie noch von den Krankenkassen bezahlt. Heute hätte ich das alles selber bezahlen müssen.
Ich frage Sie ernsthaft: Welcher Mensch, der Geringverdiener ist, kann sich eine solche Behandlung überhaupt noch leisten?
Ich bin sicher: Die meisten werden zur Selbstmedikation greifen und die Krankheit verschleppen oder sich überhaupt nicht behandeln lassen, was die spätere Behandlung durch den Facharzt weiter verteuert.
Ich habe während der besagten Zeit mit Sicherheit mehrere Tage, wenn nicht sogar Wochen im Wartezimmer verbracht. Ich habe zweimal, einmal im Herbst und einmal im Frühjahr, auf eigene Kosten meine Wohnung auf Schimmelpilze und andere Erreger untersuchen lassen. Ich habe allergiegetestete Betten, Kopfkissen und Matratzen angeschafft, den Teppichboden einer Intensivreinigung unterziehen lassen und einen neuen Staubsauger speziell für die Bedürfnisse von Allergikern erworben - alles auf Anraten meines Hausarztes. Aber auch diese Maßnahmen blieben erfolglos.
Erst danach, als er wohl mit seinem Latein wirklich am Ende war, hat sich mein Hausarzt, den ich im Übrigen immer als sehr zuverlässigen Arzt geschätzt habe, entschlossen, mich zu einem Pneumologen zu überweisen. Dort bekam ich nach einer erneuten Untersuchung die richtigen Medikamente. Nach einem weiteren halben Jahr die Bronchitis hatte sich in der Zwischenzeit gut verfestigt - war ich den Dauerhusten endlich los.
Das ist kein Einzelfall. Ich kenne inzwischen mehrere Patientinnen und Patienten, denen es mit ihren Hausärzten genauso gegangen ist.
Bei Ihrem Beispiel, liebe Frau Dedanwala, hätte ich arge Befürchtungen, ob ein Hausarzt die Angstneurose erkannt hätte. Denn die meisten Hausärzte kennen ihre Patientinnen und Patienten gar nicht mehr so gut.
Unsere heutigen Hausärzte sind nämlich keine Allrounder; sie sind gar nicht dafür ausgebildet, eine Lotsenfunktion zu übernehmen. Das zeigt auch die schon erwähnte Studie der BertelsmannStiftung. Denn die befragten Hausärzte haben ausdrücklich gesagt, dass sie sich mit einer solchen Funktion überfordert fühlen.
Schon jetzt sind die Wartezimmer der Hausärzte überfüllt und langes Warten ist die Regel. Während dieser Zeit, in der die Patientinnen und Patienten dort herumhocken, fehlen sie am Arbeitsplatz, was die Arbeitskosten weiter erhöht, die wir gerade senken wollten. Zumindest darüber waren wir uns einig.
Die ärztliche Versorgung der Bevölkerung wird also durch das Hausarztmodell nicht besser, sondern schlechter. Ob sie tatsächlich billiger wird, ist auch fraglich. Wissenschaftlich bewiesen ist das keinesfalls.
Die Ankündigungen der großen gesetzlichen Krankenkassen, ihren Mitgliedern die Praxisgebühr zu erlassen, wenn sie sich für das Hausarztmodell entscheiden, ist nichts weiter als ein durchsichtiger PR-Gag, um Mitglieder zu werben. Verpflichtet, das Hausarztmodell einzuführen, sind die gesetzlichen Krankenkassen durch die Gesundheitsreform ohnehin. Nur der Zeitpunkt ist noch offen.
Die FDP lehnt sowohl die Praxisgebühr als auch das Hausarztmodell ab. Wir wollen eine kostengünstige optimale ärztliche Versorgung der Bevölkerung, und das geht nur durch die freie Arztwahl und mündige Patientinnen und Patienten. Wir wollen statt der Pflichtversicherung eine Pflicht zur Versicherung aller Bürgerinnen und Bürger. Dabei soll jeder Versicherte selbst entscheiden, wie er sich absichern will.
Zu einer gesundheitlichen Grundversorgung, die alle Kassen zu einem einheitlichen Tarif anbieten sollen, können die Versicherten Zusatzvereinbarungen treffen, mit denen sie sich zusätzlich zu einem gesonderten Tarif versichern lassen können.
Wie heute die Privatversicherten sollen alle Patientinnen und Patienten eine Rechnung vom Arzt erhalten, die sie dann bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse zahlt dann aber nur noch 95 bis 96 % der Rechnungssumme; den Rest bezahlen die Patientinnen und Patienten durch Zuzahlung.
Dieses Modell ist unbürokratisch, sozial ausgewogen, transparent und wirklich in der Lage, die Kosten in unserem Gesundheitswesen zu senken. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch nach dem intensiven Studium des jetzt vorliegenden dritten Zuwanderungsberichts der Landesregierung bleibt festzustellen, dass diese Landesregierung wie immer wortreich ihr segensreiches Wirken auf dem Weg zu einem Ziel beschreibt, an dem sie aber nie ankommt, an dem sie auch nicht ankommen kann,
weil sie das Land heruntergewirtschaftet hat und infolgedessen die finanziellen Mittel fehlen, um Beschlüsse dieses Hauses wie z. B. die Integrationsoffensive umzusetzen, und weil sie inzwischen - das ist meines Erachtens noch schlimmer - die Orientierung verloren hat, wohin die Reise überhaupt gehen soll.
Die Ziel der Integration der hier lebenden Migrantinnen und Migranten haben diese Landesregierung und die sie tragenden Parteien, die SPD und die Grünen, jahrelang als eine Herzensangelegenheit wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Aber was ist passiert? Die Mittel für die Integration werden von Jahr zu Jahr gekürzt. Würde das Zuwanderungsgesetz jetzt tatsächlich verabschiedet, stünden in dem Anfang des Jahres verabschiedeten Doppelhaushalt keine Mittel bereit, um es tatsächlich zu verwirklichen. Die Migrationspolitik in diesem Land funktioniert am besten auf dem Papier, insbesondere auf Regierungspapier, in der Realität lässt sie sehr zu wünschen übrig.
Meine Damen und Herren, ein Integrationsgesetz, das den hier lebenden Migrantinnen und Migranten einen Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen zusichert und festlegt, dass die dadurch entstehenden Kosten das Land zu tragen hat, macht deshalb durchaus Sinn. Wir begrüßen deshalb den Vorstoß der CDU-Fraktion, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, ausdrücklich. Aber auch nach den diversen Diskussionen in den am Beratungsverfahren beteiligten Ausschüssen bleibt die FDP bei ihrem Votum: Den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU lehnen wir ab. Denn erstens macht ein Integrationsgesetz auf Landesebene erst dann wirklich Sinn, wenn das Zuwanderungsgesetz als Bundesgesetz verabschiedet worden ist. Da stimmen wir Ihnen voll zu, Frau Altenkamp. Schließlich müssen die Integrationsmaßnahmen aufeinander Bezug nehmen. Zweitens sind der Aufbau und der Inhalt des CDUGesetzentwurfs für uns nach wie vor nicht zustimmungsfähig. Ich will noch einmal ganz kurz auf die Punkte hinweisen, die ich bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der CDU schon angeführt habe.
Der CDU-Entwurf sieht in § 6 den Abschluss eines Integrationsvertrages zwischen den Migrantinnen und Migranten und den Kommunen vor, in denen sie ihren Hauptwohnsitz haben werden. Dieser Vertrag soll den Anspruch der Migrantinnen und Migranten auf eine individuelle Integrationsförderung begründen. Die Zuwanderer müssen sich dabei zur Teilnahme an den Integrationskursen verpflichten. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, sollen Sanktionen im Rah
men der jeweiligen Leistungsgesetze möglich sein.
Meine Damen und Herren, der Inhalt des § 6 des CDU-Gesetzentwurfs entspricht ziemlich genau den Regelungen, die in unserem Nachbarland, den Niederlanden, seit Jahren praktiziert werden. Auch die FDP hat lange Zeit große Sympathien für dieses Modell gehabt. Der Bericht von Stef Blok, dem Vorsitzenden der Enquetekommission zur Integration Niederländischen Parlaments, den er uns bei seinem Besuch in unserer Landtagsfraktion am 2. März dieses Jahres gegeben hat, lässt allerdings erhebliche Zweifel am Erfolg dieser Maßnahmen aufkommen.
Es war übrigens sehr schade, dass Sie, liebe Frau Haußmann, und auch Sie, lieber Herr Kufen, bei dem anschließenden gemeinsamen Gespräch mit Herrn Blok nicht dabei sein konnten. Dann hätten nämlich insbesondere Sie, Frau Haußmann, erkennen müssen, dass Herr Blok ein ernst zu nehmender, durch und durch rechtstaatlicher liberaler Politiker ist und keine kleinere Ausgabe von Pim Fortuyn.
Herr Blok hat auf der Pressekonferenz am Morgen des 3. März ausdrücklich die große Integrationsbereitschaft und den großen Erfolg der Integrationsbemühungen der meisten niederländischen Zuwanderer gelobt, die es trotz der mangelnden Integrationsbemühungen der niederländischen Regierung geschafft haben, sich in diesem Land zu integrieren und ein gleichberechtigtes Leben zu führen.
Zu den wichtigsten Erkenntnissen der Enquetekommission gehört, dass die in den Niederlanden gesetzlich vorgeschriebenen Integrationskurse, wie sie ja auch der CDU vorschweben, tatsächlich nur sehr wenig Erfolg haben. Die Kurse kosten pro Teilnehmer oder Teilnehmerin 6.000 € für jeweils 600 Unterrichtsstunden. Aber nur 15 % bis 40 % der Absolventinnen und Absolventen dieser Kurse sprechen tatsächlich anschließend so gut niederländisch, dass sie tatsächlich fit für den Arbeitsmarkt sind und dort eine Stelle finden. Wie wir wissen, haben die Niederländer viel weniger Probleme mit der Arbeitslosigkeit. Die Integrationskurse sind also insofern viel zu teuer und bringen relativ wenig.
Aus diesen Ergebnissen können wir hier für Nordrhein-Westfalen und auch als Bundesrepublik lernen. Bevor wir die verbindliche Teilnahme an solchen Kursen in ein Gesetz schreiben und bei Nichtteilnahme mit Sanktionen drohen, sollten wir erst einmal darüber nachdenken, wie solche Kurse aussehen müssen, damit sie wirklich erfolg
reich sein können, und wie viel Geld das Einrichten solcher Kurse das Land kosten würde und ob wir das Geld dazu überhaupt haben. Insbesondere bei letzterem habe ich da erhebliche Zweifel, und zwar auch dann, wenn - wie wir uns das vorstellen, und die SPD ist da ja auch nicht abgeneigt -, sich die Migrantinnen und Migranten an den Kosten dieser Kurse beteiligen sollen, sofern sie sich das finanziell leisten können. Auf diese Einschränkung lege ich allergrößten Wert, damit da nicht irgendwelche Missverständnisse aufkommen.
Im Zusammenhang mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach an unseren Schulen sollten wir darüber nachdenken, ob dasselbe nicht auch für den jüdischen Religionsunterricht gelten muss, wenn genügend Schülerinnen und Schüler dieses Glaubens im Umfeld der Schule wohnen. Denn durch die Kontingentflüchtlinge sind die jüdischen Gemeinden in unserem Land in den letzten Jahren erfreulich stark gewachsen.
Auch der Bereich Gesundheit und Alter ist überarbeitungswürdig. Die abschließenden Berichte der beiden Enquetekommissionen geben sicher dazu wertvolle Hinweise. Für die Enquetekommission "Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW" kann ich dies jedenfalls definitiv sagen.
Das Kurioseste an dem CDU-Gesetzentwurf ist allerdings die dort geforderte Berichterstattung des Integrationsbeauftragten. Frau Altenkamp hat dazu schon das Wichtige gesagt. Ich möchte das deshalb hier nicht wiederholen.
Meine Damen und Herren, wenn wir die Integration der Migrantinnen und Migranten in diesem Land wirklich nach vorne bringen und zur Erreichung dieses Ziel die Umsetzung der Integrationsoffensive einfordern wollen, macht es Sinn, aus dem Inhalt und im Sinn der Integrationsoffensive ein Integrationsgesetz zu entwickeln, und zwar nach In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes auf Bundesebene und gemeinsam mit allen hier im Landtag vertretenen Parteien, so wie wir das im Ausschuss für Migrationsangelegenheiten vonseiten der SPD, der FDP und der Grünen auch schon vorgeschlagen haben. Es wäre schön, wenn die CDU deshalb heute ihren Gesetzentwurf zurückziehen würde und sich dem genannten Vorschlag anschließen könnte. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir jedenfalls ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und Grünen! Was würden Sie wohl sagen, wenn Sie ein dreigeschossiges Haus bauen, in dem Sie mit der ganzen Familie wohnen wollen. Das tun Sie auch. Plötzlich kommt Ihre Kommune aber daher und erklärt, dass in diesem Gebiet nur noch eine zweigeschossige Bauweise zulässig ist. Sie werden aufgefordert, das Dachgeschoss Ihres Hauses abzureißen.
Ich bin sicher, Sie würden die Welt nicht mehr verstehen und sich zu Recht fragen, ob die in Ihrer Kommune verantwortlichen Politiker eigentlich noch ganz bei Trost sind. Dann würden Sie sich auch da bin ich ganz sicher - mit anderen Betroffenen zusammentun und eine Klage einreichen.
Genau das tun jetzt die Rentnerinnen und Rentner, die darauf vertraut haben, dass sie sich im Alter auf die zusätzlichen Zahlungen aus den Betriebsrenten und Direktversicherungen verlassen können, sich aber plötzlich, ab Januar dieses Jahres, mit der Tatsache konfrontiert sehen, dass sie auf diese Zusatzversicherungen ohne Vorwarnung nun den doppelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen, also statt knapp 8 % jetzt knapp 16 %.
So wurde es im Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, von den Fraktionen von SPD, CDU und Grünen im Bundestag in trauter Eintracht - oder sollte ich vielleicht sagen: in trauter Einfalt" beschlossen; ausgerechnet von den drei Parteien, die sich als die Hüter wahrer sozialer Gerechtigkeit in diesem Land gerieren und nicht müde werden, uns, den Freidemokraten, die soziale Kälte vorzuwerfen.
Anlass für diesen Schritt war, dass die Gesundheitsministerin, Frau Ullalala Schmidt aus dem "Reformhaus Schmidt", wie es im WDR immer so schön heißt, feststellen musste, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen dringend 1,6 Milliarden € brauchen.
Woher, fragten sich die Gesundheitsreformer von SPD, CDU und Grünen, sollte das Geld kommen? Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
Flugs entschied man sich für die zweite Lösung, den Rentenklau. Die Opfer standen alsbald fest. Es sollten die Betriebsrentner sein, weil man - wie es in der Begründung zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz heißt - die Empfänger von Versorgungsbezügen durch deren Zahlstellen lückenlos erfassen kann. Es kann den Dieben so also auch niemand entkommen.
Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und CDU, werden Sie erzählen, dass eine Verdoppelung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Zusatzrenten doch so schlimm nicht sein kann. Wir müssen schließlich alle den Gürtel enger schnallen.
Aber alle politischen Parteien sind sich doch darin einig, dass die umlagefinanzierte Rente für die Zukunft nicht ausreichen wird. An einer zusätzli
chen Vorsorge führt deshalb kein Weg vorbei. Alle hier im Landtag und im Bundestag vertretenen Parteien waren sich und sind sich, so hoffe ich, noch darin einig, dass eine sichere Alterssicherung auch in Zukunft auf drei Säulen stehen soll, nämlich der gesetzlichen Rentenversicherung, der Betriebsrente und der privaten Vorsorge.
Durch die Belastung der Betriebsrenten über die Verdoppelung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und Grünen, wird die dritte Säule nun brüchig. Denn diese Art der Vorsorge verliert an Attraktivität.
Viele Arbeitnehmer empfinden es als ungerecht, dass durch die Neuregelung teilweise noch einmal Sozialversicherungsbeiträge bei der Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung fällig werden, obwohl die Einzahlung aus bereits "verbeitragten" Lohnbestandteilen stattgefunden hat.
Viele Versicherte haben jetzt auch gar keine Möglichkeit, einen Einkommensausgleich für ihr Alter zu schaffen. Dabei denke ich z. B. an die derzeit rund 3 Millionen Bezieher von Versorgungsbezügen und Betriebsrenten, aber auch an die, die kurz vor der Rente stehen.
Meine Damen und Herren, die geschilderten Maßnahmen werden von den Verursachern damit begründet, dass wir von den Rentnern doch Solidarität einfordern müssen. Wir müssen Rentner mehr belasten, um die Erwerbstätigen nicht noch stärker zu schröpfen. So sagen Sie es.
Dabei haben die Erfinder des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes bewusst übersehen, dass die Rentner in den unterschiedlichen zurzeit beschlossenen und noch zu beschließenden Reformgesetzen an allen Ecken und Enden finanziell ganz erheblich mehr belastet werden.
Meine Damen und Herren, die Finanznot von Hans Eichel und Ullalala Schmidt darf nicht dazu führen, dass die Menschen überhaupt keine Planungssicherheit mehr bei der Altersversorgung haben.
Die Verdoppelung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei den Versorgungsbezügen und Betriebsrenten hat nicht nur bei den betroffenen Rentnern, sondern auch bei den Sozialverbänden, den Gewerkschaften und sogar den Krankenkassen scharfe Proteste ausgelöst. Der Sozialverband Deutschland hat inzwischen eine Verfassungsklage eingereicht. Das verfassungsrechtliche Gutachten von Prof. Dr. Friedhelm Hase von der Universität Siegen, das der Sozialverband Deutschland heute der Presse vorgestellt
hat, bestätigt die verfassungsrechtlichen Bedenken.
Der Sozialverband VdK rät allen Betroffenen, bei der Krankenkasse Widerspruch gegen die Neufassung der Beiträge einzureichen. Ein entsprechender Musterbrief befindet sich im Internet. Auch die IGBCE hat einen Musterwiderspruch gegen die "Verbeitragung" der Betriebsrenten und Versorgungsbezüge zum Herunterladen ins Internet gestellt.
Meine Damen und Herren, die FDP hat als einzige Fraktion im Bundestag die Gesundheitsreform abgelehnt. Wir freuen uns wirklich sehr, dass wir jetzt gemeinsam mit den Gewerkschaften, den Sozialverbänden und den Betroffenen gegen die unsozialen und ungerechten Beschlüsse der selbsternannten Sozialwächter von SPD, CDU und Grünen kämpfen. Schließlich kommt der Schulterschluss zwischen den Gewerkschaften, den Sozialverbänden und der FDP noch nicht allzu häufig vor.
Was die finanzielle Mehrbelastung durch die Verdoppelung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die betriebliche Altersversorgung für die Betroffenen wirklich bedeutet, konnten wir in der Sendung "Westpol" des WDR am 15. Februar sehen.
Für die Bezieher kleiner Renten, für die zu den genannten Mehrbelastungen seit Anfang dieses Jahres noch die Praxisgebühr und die Nullrunde bei den Renten hinzukommen, wird das Geld knapp. Diese Menschen müssen schon überlegen, wie sie diese Mehrbelastungen bei anderen Ausgaben einsparen können. Da wird das Zeitungsabo abbestellt, kulturelle Veranstaltungen können nicht mehr besucht werden, und auch die kleinen Extras werden gestrichen.
Bei einer kleinen Betriebsrente von 150 € macht die monatliche Mehrbelastung immerhin 20 € aus. Das ist kein Pappenstiel.
Arbeitnehmer, die über ihre Arbeitgeber eine Direktversicherung über eine größere Summe abgeschlossen haben, trifft es besonders hart. Demjenigen, der ab diesem Jahr eine Versicherungssumme von 100.000 € ausbezahlt bekommt, bleiben davon tatsächlich nur noch 84.000 € in der Tasche; denn von den 100.000 € muss er monatlich über zehn Jahre verteilt 16 % Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dieser staatlich verordnete Geldverlust ist nun wirklich auch kein Pappenstiel.
Meine Damen und Herren, die FDP hat am 11. Februar dieses Jahres im Bundestag den An
trag eingebracht, die Anhebung der Kassenbeiträge auf die Betriebsrenten rückgängig zu machen. Heute stellen wir im Landtag den Antrag, zu diesem Ziel eine Bundesratsinitiative zu starten.
Unser Minister Schartau, der jetzt leider nicht mehr anwesend ist, hat in der Sendung "Westpol" am 15. Februar 2004 gesagt - ich zitiere -:
"Der Vertrauensschutz ist bei der Verdoppelung des Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten und bei der schlagartigen Erhebung des vollen Beitrags bei Direktversicherungen nicht zum Zuge gekommen."
Und weiter:
"Die Wunde ist immer noch offen, kann sich unkalkulierbar entwickeln. Deshalb bin ich dafür, dass wir sie immer noch heilen."
Ein kluger Mann, der Herr Schartau!
Noch ist es Zeit, diese Wunde zu heilen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und CDU, ich appelliere an Sie: Machen Sie diesen Unsinn rückgängig. Stimmen Sie unserem Antrag zu. - Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.